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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Straßennetz / Kfz-VerkehrS30 ÜberwachungZur Erhöhung der Sicherheit ist insbesondere in den Straßen mit Tempo 30aber auf beim ruhenden Verkehr eine Ausweitung der Verkehrsüberwachungerforderlich. Für einen besseren Einfluss der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> auf den Umfang derÜberwachung des fließenden Verkehrs sollte diese Aufgabe von der <strong>Stadt</strong><strong>Trier</strong> übernommen werden. Die Übernahme dieser Aufgabe ist alsMaßnahme der Prioritätsstufe 1 zugeordnet. Der Umfang der Verkehrsüberwachungist bis <strong>2025</strong> kontinuierlich zu prüfen und anzupassen.S31 Erhöhung der Verkehrssicherheit und Behebung von Störungen imVerkehrsablaufKnotenpunkte und Streckenabschnitte mit höherem Sicherheitsrisiko undBereiche mit regelmäßigen Störungen im Verkehrsablauf sollen kontinuierlichüberprüft werden. Maßnahmen zur Behebung der Mängel sollennach Möglichkeit umgehend umgesetzt werden.Für Streckenabschnitte mit Sanierungsbedarf wird im Umsetzungskonzept<strong>2025</strong> in Abhängigkeit vom Handlungsbedarf und den finanziellen Mitteln eineZuordnung zu den Prioritätsstufen vorgenommen.Unfallhäufungsstellen werden bis <strong>2025</strong> teilweise durch eine Umgestaltungvon Verkehrsanlagen oder die Entlastung durch andere Straßenverbindungenentschärft.Hierzu zählen:• der östliche Brückenkopf der Kaiser-Wilhelm-Brücke,• der westliche Brückenkopf der Römerbrücke,• die Olewiger Str. zwischen Kaiserthermenkreisel und Sickingenstraße.Knotenpunkte und Streckenabschnitte mit regelmäßigen Störungen imVerkehrsablauf sind auf die Ursachen der Störungen zu untersuchen. Ursachenkönnen z. B. die Überschreitung der Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten,aber auch Störungen durch auf der Fahrbahn haltende Fahrzeugeoder Ein- und Ausparkvorgänge sein.Überprüft werden sollen u. a. folgende Streckenabschnitte:• Luxemburger Straße,• Olewiger Straße.Überprüft werden sollen nicht signalisierte Knotenpunkte außerhalb derSiedlungsgebiete, insbesondere auch hinsichtlich der Sicherheit im Fuß- undRadverkehr.205

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