Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
ABCDEFStadt TrierMobilitätskonzept 2025Straßennetz / Kfz-VerkehrCar Sharing wird in der Regel von privaten Anbietern eingeführt undbetrieben. Die Stadt Trier kann diese Initiativen mit verschiedenen Maßnahmenunterstützen. Hierzu zählen z. B.:• Kontaktaufnahme zu Car-Sharing-Anbietern,• Bereitstellung städtischer Stellplätze auf Parkplätzen und in Parkhäusern fürCar-Sharing,• Kooperation von ÖPNV und Car-Sharing im Rahmen des Mobilitätsmanagements,• Einbeziehung von Car-Sharing in städtische Kampagnen für umweltbewusstesMobilitätsverhalten.Initiativen Dritter (z. B. „Flinkster“ der Deutschen Bahn) sollen bis 2025kontinuierlich unterstützt werden.S29 Elektromobilität im Kfz-VerkehrMit Elektroantrieben können Belastungen durch den Kfz-Verkehr reduziertwerden. Eine Erhöhung des Anteils an Elektrofahrzeugen würde dieLuftqualität insbesondere in der Kernstadt verbessern und ist daher im Sinneder verträglichen Abwicklung des Kfz-Verkehrs zu begrüßen.Wesentliche Ursache der festgestellten Probleme im Kfz-Verkehr ist nebenden Abgasbelastungen aber der Flächenbedarf des fließenden und ruhendenKfz-Verkehrs. Das Mobilitätskonzept zielt insbesondere auf eineEntlastung des Straßennetzes durch eine Erhöhung des Fuß- und Radverkehrs,sowie der ÖPNV-Nutzung ab. Hierdurch verbessert sich auch dieVerkehrsqualität für den Kfz-Verkehr. Die Förderung der Elektromobilität darfnicht dazu führen, dass diese Ziele ins Gegenteil verkehrt werden, z. B.wenn sich durch eine Förderung der Elektromobilität Pkw-Bestand und Pkw-Verkehrsaufkommen wesentlich erhöhen würden.Der Einsatz von Elektrofahrzeugen soll v. a. dort gefördert werden, woFahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ersetzt werden können. Beispiele sindDienstwagen der Stadtverwaltung und anderer Unternehmen oder Taxis.Der Ausbau des Angebotes an Stromtankstellen wird unterstützt.Eine allgemeine Förderung der Elektromobilität über Maßnahmen, die dieNutzung von Elektroautos begünstigen, z. B. über ein spezielles Parkraumangebotoder die Mitbenutzung von Umweltspuren soll dagegen nur inVerbindung mit restriktiven Maßnahmen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotorenumgesetzt werden.Geeignete Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität sollen bis 2025kontinuierlich geprüft und umgesetzt werden.204
ABCDEFStadt TrierMobilitätskonzept 2025Straßennetz / Kfz-VerkehrS30 ÜberwachungZur Erhöhung der Sicherheit ist insbesondere in den Straßen mit Tempo 30aber auf beim ruhenden Verkehr eine Ausweitung der Verkehrsüberwachungerforderlich. Für einen besseren Einfluss der Stadt Trier auf den Umfang derÜberwachung des fließenden Verkehrs sollte diese Aufgabe von der StadtTrier übernommen werden. Die Übernahme dieser Aufgabe ist alsMaßnahme der Prioritätsstufe 1 zugeordnet. Der Umfang der Verkehrsüberwachungist bis 2025 kontinuierlich zu prüfen und anzupassen.S31 Erhöhung der Verkehrssicherheit und Behebung von Störungen imVerkehrsablaufKnotenpunkte und Streckenabschnitte mit höherem Sicherheitsrisiko undBereiche mit regelmäßigen Störungen im Verkehrsablauf sollen kontinuierlichüberprüft werden. Maßnahmen zur Behebung der Mängel sollennach Möglichkeit umgehend umgesetzt werden.Für Streckenabschnitte mit Sanierungsbedarf wird im Umsetzungskonzept2025 in Abhängigkeit vom Handlungsbedarf und den finanziellen Mitteln eineZuordnung zu den Prioritätsstufen vorgenommen.Unfallhäufungsstellen werden bis 2025 teilweise durch eine Umgestaltungvon Verkehrsanlagen oder die Entlastung durch andere Straßenverbindungenentschärft.Hierzu zählen:• der östliche Brückenkopf der Kaiser-Wilhelm-Brücke,• der westliche Brückenkopf der Römerbrücke,• die Olewiger Str. zwischen Kaiserthermenkreisel und Sickingenstraße.Knotenpunkte und Streckenabschnitte mit regelmäßigen Störungen imVerkehrsablauf sind auf die Ursachen der Störungen zu untersuchen. Ursachenkönnen z. B. die Überschreitung der Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten,aber auch Störungen durch auf der Fahrbahn haltende Fahrzeugeoder Ein- und Ausparkvorgänge sein.Überprüft werden sollen u. a. folgende Streckenabschnitte:• Luxemburger Straße,• Olewiger Straße.Überprüft werden sollen nicht signalisierte Knotenpunkte außerhalb derSiedlungsgebiete, insbesondere auch hinsichtlich der Sicherheit im Fuß- undRadverkehr.205
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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Straßennetz / Kfz-VerkehrCar Sharing wird in der Regel von privaten Anbietern eingeführt undbetrieben. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> kann diese Initiativen mit verschiedenen Maßnahmenunterstützen. Hierzu zählen z. B.:• Kontaktaufnahme zu Car-Sharing-Anbietern,• Bereitstellung städtischer Stellplätze auf Parkplätzen und in Parkhäusern fürCar-Sharing,• Kooperation von ÖPNV und Car-Sharing im Rahmen des Mobilitätsmanagements,• Einbeziehung von Car-Sharing in städtische Kampagnen für umweltbewusstesMobilitätsverhalten.Initiativen Dritter (z. B. „Flinkster“ der Deutschen Bahn) sollen bis <strong>2025</strong>kontinuierlich unterstützt werden.S29 Elektromobilität im Kfz-VerkehrMit Elektroantrieben können Belastungen durch den Kfz-Verkehr reduziertwerden. Eine Erhöhung des Anteils an Elektrofahrzeugen würde dieLuftqualität insbesondere in der Kernstadt verbessern und ist daher im Sinneder verträglichen Abwicklung des Kfz-Verkehrs zu begrüßen.Wesentliche Ursache der festgestellten Probleme im Kfz-Verkehr ist nebenden Abgasbelastungen aber der Flächenbedarf des fließenden und ruhendenKfz-Verkehrs. Das <strong>Mobilitätskonzept</strong> zielt insbesondere auf eineEntlastung des Straßennetzes durch eine Erhöhung des Fuß- und Radverkehrs,sowie der ÖPNV-Nutzung ab. Hierdurch verbessert sich auch dieVerkehrsqualität für den Kfz-Verkehr. Die Förderung der Elektromobilität darfnicht dazu führen, dass diese Ziele ins Gegenteil verkehrt werden, z. B.wenn sich durch eine Förderung der Elektromobilität Pkw-Bestand und Pkw-Verkehrsaufkommen wesentlich erhöhen würden.Der Einsatz von Elektrofahrzeugen soll v. a. dort gefördert werden, woFahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ersetzt werden können. Beispiele sindDienstwagen der <strong>Stadt</strong>verwaltung und anderer Unternehmen oder Taxis.Der Ausbau des Angebotes an Stromtankstellen wird unterstützt.Eine allgemeine Förderung der Elektromobilität über Maßnahmen, die dieNutzung von Elektroautos begünstigen, z. B. über ein spezielles Parkraumangebotoder die Mitbenutzung von Umweltspuren soll dagegen nur inVerbindung mit restriktiven Maßnahmen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotorenumgesetzt werden.Geeignete Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität sollen bis <strong>2025</strong>kontinuierlich geprüft und umgesetzt werden.204