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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Straßennetz / Kfz-VerkehrS11 Innenstadt-ErschließungsstraßenDie Erreichbarkeit der Altstadt für den Kfz-Verkehr soll auch zukünftig gewährleistetsein. Im Vordergrund steht dabei die Zufahrt zu den Parkierungsanlagen.Als Haupterschließung der Altstadt für den Kfz-Verkehr sollten dieInnenstadt-Westtrasse und Innenstadt Osttrasse mit ihren Zufahrten vomAlleenring beibehalten werden. Durchfahrten durch die Altstadt aber möglichstvermieden werden.In Verbindung mit einer Entlastung der Nordallee durch die Nordtangente(Maßnahme S17) und einer Verkehrsberuhigung der Paulinstraße (MaßnahmeS15) sollte geprüft werden, ob die Zufahrt über den Simeonstiftsplatzaufgegeben werden kann, um bei der Umgestaltung des Porta-Nigra-Umfeldes mehr Fläche für Rad- und Busverkehr zu erhalten. Im Rahmen derUmgestaltung des Römerbrücken-Umfeldes sollen darüber hinaus Lösungenfür eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Brücken- und Karl-Marx-Straße gefunden werden. Die Durchfahrt aus der nordwestlichen Altstadtüber die Walramsneustraße zur Böhmerstraße soll zur Entlastung derBruchhausenstraße weiterhin beibehalten werden.Mittelfristig sind die Erschließungsstraßen der Altstadt so zu gestalten, dassfür den Rad- und Busverkehr störungsfreie Verbindungen auch bei hohemParksuchverkehr möglich sind. Parkstände im Straßenraum sind ggf. fürRadverkehrsanlagen oder Busfahrstreifen aufzugeben. Die kleinen Straßenaußerhalb des Erschließungsnetzes dienen im Wesentlichen dem Anliegerverkehrder Wohngebiete. Sie sind nach Möglichkeit vom Parksuchverkehrfreizuhalten (Aufgabe von Parkständen bzw. Beschränkung auf Bewohnerparken).Auf den nachgeordneten Straßen der Altstadt soll flächendeckendmaximal Tempo 30 gelten. Die Anpassung der Innenstadt-Erschließungsstraßenist als Gesamtpaket ist im Umsetzungskonzept bis <strong>2025</strong> vollständigenthalten. Die einzelnen Maßnahmen des Gesamtpaketes sollen in Abhängigkeitzu anderen Maßnahmen (z. B. Ausbau der Innenstadt-Westtrassekontinuierlich umgesetzt werden.8.4.4 Einzelmaßnahmen nördliches <strong>Stadt</strong>gebietS12 Verlegung B 422 in EhrangDie Maßnahme wird voraussichtlich ab 2012 umgesetzt. Die Maßnahmedient zur Entlastung des alten Ortskerns Ehrang (Oberstraße, Kyllstraße)sowie zur Erschließung der auf dem ehemaligen Mühlengelände geplantenstädtebaulichen Entwicklung. Die Maßnahme ist unstrittig und deshalb alsgesetzte Maßnahme bereits in der Basisprognose <strong>2025</strong> enthalten.193

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