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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Radverkehraufgrund ihrer strategisch günstigen Lage sowie hinsichtlich der verfügbarenFlächenpotenziale grundsätzlich näher untersucht werden: Rathaus /Rathausparkplatz, Fahrstraße, Konstantinstraße, Nikolaus-Koch-Platz,Moselstraße / Treviris-Passage, Berufsschulstandorte um die Windmühlenstraße,Kaiserthermen / ÖPNV-Haltestelle Richtung Universität, Hauptbahnhof/ Ergänzung zur Radstation• An Abstellanlagen auf öffentlichen Flächen sind außerhalb derInnenstadt grundsätzlich dieselben Anforderungen an den Anlagentypus wiein der Innenstadt zu stellen. Zu den wichtigsten „Einzelzielen“ außerhalb derInnenstadt gehören die Bushaltestellen (bike&ride).• Analog zur systematischen Ausstattung von Bushaltestellen sind auch diebestehenden und neuen Bahnhaltepunkte systematisch mit Abstellanlagenauszustatten, wobei nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme dieHaltepunkte <strong>Trier</strong>-Süd und Ehrang das größte bike&ride-Potenzialaufweisen und entsprechend hier in Abstimmung mit der DB AGRadParkplätze entstehen sollten.• Im Bereich privatwirtschaftlich betriebener Einzelziele kann die <strong>Stadt</strong><strong>Trier</strong> nach § 88 (2) der LBauO „die Herstellung von Abstellplätzen fürFahrräder verlangen, wenn Bedürfnisse des Verkehrs dies erfordern; dieerforderliche Größe, die Lage und die Ausstattung können in der Satzungfestgelegt werden“. Hier sollte in jedem Fall ein Kriterienkatalog für dieAusstattungsmerkmale solcher Abstellanlagen erarbeitet werden.Die Herstellung der Abstellanlagen soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlich und möglichstflächendeckend vorgenommen werden.6.4.5 Weitere Maßnahmen zur Förderung des RadverkehrsR22: WegweisungEine kontinuierliche und schlüssige Wegweisung wurde als dritte Säule derFahrradinfrastruktur im Zuge des landesweiten Netzes Rheinland-Pfalzrealisiert. Die vorhandene Wegweisung ist bei Maßnahmen imRadverkehrsnetz zukünftig kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfallsanzupassen. Das vorhandene Gerüst der Fahrradwegweisung solltezukünftig behutsam ergänzt werden, wobei insbesondere die noch nichtbeschilderten Hauptverbindungen für den Radverkehr in die Wegweisungaufgenommen werden sollten. Die Ausweisung der „Alternativrouten“ zu denHauptverbindungen ist dabei im Einzelfall sinnvoll.Der weitere Ausbau der Wegweisung soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlich und möglichstflächendeckend vorgenommen werden.119

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