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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>RadverkehrDie Herstellung attraktiver Radverkehrsführungen ist bis <strong>2025</strong> kontinuierlichund möglichst flächendeckend vorzunehmen.R17 Sonstige RadverkehrsanlagenDas Radverkehrskonzept empfiehlt weitere Standorte für die Herstellung vonRadverkehrsanlagen mit dem Ziel eines lückenlosen Radwegenetzes.Neben der Herstellung eigenständiger Radverkehrsanlagen zählt hierzuauch die bessere Befahrbarkeit von Fahrbahnen durch den Radverkehr.Maßnahmen sind in diesem Fall z. B. die Öffnung von Einbahnstraßen, dieFreigabe von Anliegerstraßen für den allgemeinen Radverkehr und derAustausch von Fahrbahnbelägen (z. B. Kopfsteinpflaster).Die Herstellung sonstiger Radverkehrsführungen ist bis <strong>2025</strong> kontinuierlichund möglichst flächendecken vorzunehmen.6.4.3 Pflege und Beleuchtung von RadverkehrsanlagenR18 Pflege der RadverkehrsanlagenEs ist unabhängig von Tages- und Jahreszeit eine durchgängig anspruchsgerechteBefahrbarkeit der Radverkehrsanlagen – auch mit Elektrofahrrädern– sicherzustellen. Hierzu gehört u.a., dass die Radverkehrsführungenstets frei von Hindernissen jeglicher Art gehalten werden undauch im Herbst und Winter für akzeptable Bedingungen gesorgt wird, bzw.vorhandene Radwege regelmäßig von Schmutz, Laub , Scherben oderSchnee gereinigt werden. Darüber hinaus ist die durchgängige Befahrbarkeitvon Radverkehrsanlagen auch in Bereichen mit hohem Parkdruck zugewährleisten. In Netzabschnitten mit systematisch zugeparkten Radverkehrsanlagensind verschärfte Kontrollmaßnahmen durchzuführen.Schäden bei der Wegweisung sind zügig zu beheben.Die Pflege der Radverkehrsanlagen ist bis <strong>2025</strong> kontinuierlich und möglichstflächendeckend vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass für einekonsequente Freihaltung von Radverkehrsanlagen die bisherige Überwachungausgebaut werden muss.R19 Beleuchtung wichtiger RadwegeStraßenbegleitende Radverkehrsanlagen werden in der Regel von denStraßenlaternen ausreichend beleuchtet. Zur Gewährleistung der Nutzbarkeitvon Radverkehrsanlagen auch bei Dunkelheit sollten separatgeführte Geh- und Radwege ebenfalls beleuchtet werden. Dies betrifft insbesonderedie Hauptrouten des Zielnetzes.116

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