V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
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Zu 1.: - 4 - Berichte, Anträge und Beschlüsse : Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg; Änderung des Beteiligungsschlüssels – Satzungsänderung Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung beträgt das Beteiligungsverhältnis am Gemeindeverband 70 % Stadt Bludenz und 30 % Gemeinde Nüziders. Aufgrund der Beschlüsse der Stadtvertretung Bludenz und der Gemeindevertretung Nüzi- ders vom 20.07.2001 ergibt sich für den Beitrag in Höhe von S 35 Mio. an die Silvretta Nova Bergbahnen AG eine Aufteilung von 60 % Stadt Bludenz und 40 % Gemeinde Nüzi- ders. Dieser Schlüssel soll nunmehr beginnend mit dem Rechnungsjahr 2002 auch auf den Gemeindeverband angewendet werden. Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, dass der § 10 Abs. 1 der Satzung des Gemein- deverbandes dahingehend abgeändert wird, dass das Beteiligungsverhältnis beginnend mit dem Rechnungsjahr 2002 nunmehr wie folgt lautet: Zu 2.: Stadt BLUDENZ 60 % Gemeinde NÜZIDERS 40 %. Muttersberg neu; Vereinbarung über die Aufteilung der Abgabenerträge mit der Gemeinde Nüziders Bürgermeister Dr. Othmar Kraft berichtet, dass am Montag, den 25. Februar 2002 Bür- germeister Eugen Zech mitgeteilt hat, die Gemeindevertretung von Nüziders habe am ver- gangenen Donnerstag, den 21. Februar 2002 zwar einen Kostenbeitragsschlüssel im Aus- maß von 60 : 40 zu Lasten der Stadt Bludenz beschlossen, nicht jedoch einen Steuer- und
- 5 - Ertragsschlüssel im gleichen Verhältnis. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nüziders hätten zu bedenken gegeben, dass bei der Ertragsaufteilung ein solcher Schlüssel nicht gerechtfertigt sei. Die Gemeinde Nüziders würde am gesamten Projekt „Muttersberg neu“ durch die Einbringung der Liegenschaften am Muttersberg, durch die Errichtung einer Straße und Verlegung eines Kanales weit mehr einbringen, als die Stadt Bludenz. In der von der Stadt Bludenz vorgelegten Vereinbarung betreffend die Erschließung des Mutters- berges sei außerdem die Talstation mit den genannten Liegenschaften nicht einbezogen. Seitens der Gemeinde Nüziders müsse darauf bestanden werden, dass hinsichtlich der Er- träge und Gebühren die Liegenschaften am Talboden der Seilbahnstation und auch jene am Muttersberg eingeschlossen werden müssen. Außerdem müsse die Stadt Bludenz die Erträ- ge aus Abgaben und Steuern hinsichtlich der Braugaststätte Fohrenburg (Sudhaus) mit ein- bringen, da dieses Lokal von der Silvretta Nova AG als ein Basisbetrieb für den „Mutters- berg neu“ gekauft worden sei. Wie Herr Heinrich Sandrell immer wieder betont habe, wür- de die Basisrestauration im Sudhaus gebaut werden. Bürgermeister Dr. Othmar Kraft teilte Herrn Bürgermeister Eugen Zech mit, dass die Stadt Bludenz ebenfalls Grundstücke einbringt, Steinschlagschutzverbauten erstellt und ver- pflichtet sei, die Parkplätze bei der Talstation mit Ausnahme der Asphaltdecke zu errich- ten. Das Sudhaus habe jedenfalls schon vor dem Projekt Bestand gehabt und habe direkt mit der Muttersbergseilbahn nichts zu tun. Bei der Wegerrichtung auf den Muttersberg haben die Interessenten ihre Beiträge zu bezahlen. Auch die Stadt Bludenz ist dort mitbe- teiligt. Bürgermeister Dr. Othmar Kraft hat mitgeteilt, dass die Stadt Bludenz auf einen Kostenschlüssel von 60 : 40 nach wie vor bestehe. Einem Gespräch zwischen den Gemein- deräten von Nüziders und der Stadt Bludenz sei nichts entgegen zu setzen. Es müsse in die- sem Gespräch klar gelegt werden, weshalb ein solcher Schlüssel auch gerechtfertigt sei. Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, mit der Gemeinde Nüziders die folgende
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Ertragsschlüssel im gleichen Verhältnis. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nüziders<br />
hätten zu bedenken gegeben, dass bei der Ertragsaufteilung ein solcher Schlüssel nicht<br />
gerechtfertigt sei. Die Gemeinde Nüziders würde am gesamten Projekt „Muttersberg neu“<br />
durch die Einbringung der Liegenschaften am Muttersberg, durch die Errichtung einer<br />
Straße und Verlegung eines Kanales weit mehr einbringen, als die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>. In der<br />
von der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> vorgelegten Vereinbarung betreffend die Erschließung des Mutters-<br />
berges sei außerdem die Talstation mit den genannten Liegenschaften nicht einbezogen.<br />
Seitens der Gemeinde Nüziders müsse darauf bestanden werden, dass hinsichtlich der Er-<br />
träge und Gebühren die Liegenschaften am Talboden der Seilbahnstation und auch jene am<br />
Muttersberg eingeschlossen werden müssen. Außerdem müsse die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> die Erträ-<br />
ge aus Abgaben und Steuern hinsichtlich der Braugaststätte Fohrenburg (Sudhaus) mit ein-<br />
bringen, da dieses Lokal von der Silvretta Nova AG als ein Basisbetrieb für den „Mutters-<br />
berg neu“ gekauft worden sei. Wie Herr Heinrich Sandrell immer wieder betont habe, wür-<br />
de die Basisrestauration im Sudhaus gebaut werden.<br />
Bürgermeister Dr. Othmar Kraft teilte Herrn Bürgermeister Eugen Zech mit, dass die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bludenz</strong> ebenfalls Grundstücke einbringt, Steinschlagschutzverbauten erstellt und ver-<br />
pflichtet sei, die Parkplätze bei der Talstation mit Ausnahme der Asphaltdecke zu errich-<br />
ten. Das Sudhaus habe jedenfalls schon vor dem Projekt Bestand gehabt und habe direkt<br />
mit der Muttersbergseilbahn nichts zu tun. Bei der Wegerrichtung auf den Muttersberg<br />
haben die Interessenten ihre Beiträge zu bezahlen. Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ist dort mitbe-<br />
teiligt. Bürgermeister Dr. Othmar Kraft hat mitgeteilt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> auf einen<br />
Kostenschlüssel von 60 : 40 nach wie vor bestehe. Einem Gespräch zwischen den Gemein-<br />
deräten von Nüziders und der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> sei nichts entgegen zu setzen. Es müsse in die-<br />
sem Gespräch klar gelegt werden, weshalb ein solcher Schlüssel auch gerechtfertigt sei.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, mit der Gemeinde Nüziders die folgende