V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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10.08.2012 Aufrufe

- 32 - Alle Mitteilungen, die aufgrund dieses Vertrages erforderlich sind, sind schriftlich abzufassen. Sie sind persönlich zu überbringen. Sie können auch per Telefax oder per Post (eingeschrieben) an die entsprechend nachstehend angeführten Adressen (oder Telefaxnummern) oder an eine andere von den Parteien in Hinkunft mitgeteil- te Adresse (oder Telefaxnummer) versandt werden: Weiters wird über Antrag des Bürgermeisters in der Stadtvertretung mehrheitlich mit 30 Stimmen (3 Gegenstimmen: Peter Schneider, Erwin Sperger und Elmar Sturm) beschlos- sen, nachstehende Liegenschaften der Stadt Bludenz bzw. des Öffentlichen Gutes, Straßen und Wege, an die Muttersberg Seilbahn GmbH zu veräußern: Gst.Nr. 3514/14 mit 728 m² à EUR 3,-- (= EUR 2.184,--) Gst.Nr. 3514/15 mit 60 m² à EUR 3,-- (= EUR 180,--) Gst.Nr. 3568/1 mit 2.026 m² à EUR 3,-- (= EUR 6.078,--) Gst.Nr. 3146/1 mit 4.669 m² à EUR 0,70 (= EUR 3.268,30) Die entsprechenden Dienstbarkeitsrechte (Leitungsrechte und Holzbringungsrecht) ent- sprechend Punkt 7.4 d) des Rahmenvertrages werden seitens der Muttersberg Seilbahn GmbH eingeräumt. Weiters wird über Antrag des Bürgermeisters in der Stadtvertretung mehrheitlich mit 29 Stimmen (4 Gegenstimmen: Peter Schneider, Erwin Sperger, Elmar Sturm und Heike Brüstle) beschlossen, die im Eigentum der Stadt Bludenz stehende Liegenschaft Gst.Nr. 3570/1 um EUR 3,-- pro m², Gesamt somit EUR 3.345,--, an die Silvretta Nova Bergbah- nen AG zu verkaufen. Weiters wird über Antrag des Bürgermeisters in der Stadtvertretung einstimmig beschlos- sen, zwischen der Stadt Bludenz und der Muttersberg Seilbahn GmbH Dienstbarkeitsver- träge betreffend die Gst.Nrn. 3568/1, 3569, 3571/5, 3571/1, 482/4 und 3146/1 über die Errichtung, Betreibung, Instandhaltung und Erneuerung von Seilförderungsanlagen und das Bau- und Bestockungsverbot entsprechend den Verträgen Ia (1, 4, 6, 7) und V (9, 21) vom 14.03.2002 abzuschließen:

- 33 - b) In der Stadtvertretung wird mehrheitlich mit 29 Stimmen (4 Gegenstimmen: Peter Zu 5: Schneider, Erwin Sperger, Elmar Sturm und Heike Brüstle) beschlossen, den Stadtrat zu ermächtigen, eventuelle Ergänzungen oder Änderungen des Rahmenvertrages und der Ausführungsverträge zu beschließen und es werden die Vertreter der Stadt Bludenz im Gemeindeverband ermächtigt, die entsprechenden Ausführungsverträge, die im Rahmenvertrag angeführt sind, zu beschließen. A l l f ä l l i g e s Keine Wortmeldung. Ende der Sitzung um 19.30 Uhr Geschlossen und gefertigt:

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b) In der <strong>Stadt</strong>vertretung wird mehrheitlich mit 29 Stimmen (4 Gegenstimmen: Peter<br />

Zu 5:<br />

Schneider, Erwin Sperger, Elmar Sturm und Heike Brüstle) beschlossen, den <strong>Stadt</strong>rat<br />

zu ermächtigen, eventuelle Ergänzungen oder Änderungen des Rahmenvertrages und<br />

der Ausführungsverträge zu beschließen und es werden die Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong><br />

im Gemeindeverband ermächtigt, die entsprechenden Ausführungsverträge, die im<br />

Rahmenvertrag angeführt sind, zu beschließen.<br />

A l l f ä l l i g e s<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Ende der Sitzung um 19.30 Uhr<br />

Geschlossen und gefertigt:

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