V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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10.08.2012 Aufrufe

- 16 - � das Projekt „Muttersberg neu“ entsprechend Anlage ./A verwirklicht wird; � der Beschluss der Generalversammlung entsprechend Anlage ./J gefasst wird. Die Silvretta Nova Bergbahnen AG verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft längstens binnen einer Frist von 6 Mo- naten nach schriftlicher Aufforderung durchgeführt wird. II. Das Projekt „Muttersberg neu“ / Betriebspflicht: 2.1 Die Silvretta Nova Bergbahnen AG verpflichtet sich, zu veranlassen, dass eine Personenseilbahn samt Bergrestaurant und zusätzlicher touristischer Infrastruktur- einrichtungen entsprechend Anlage ./A und in der behördlich genehmigten Form errichtet und in einwandfreiem Zustand erhalten wird. 2.2 Betriebspflicht/Beitritt zur Betriebspflicht: Die Silvretta Nova Bergbahnen AG sichert als Garantie zu, dafür Sorge zu tragen, dass die Personenseilbahn Muttersberg durch die Muttersberg Seilbahn GmbH für die Dauer von 20 Jahren ab erster Inbetriebnahme der Personenseilbahn betrieben werden wird. Die Silvretta Nova Bergbahnen AG tritt sohin der Betriebspflicht der Muttersberg Seilbahn GmbH bei. Grundlage für diese Verpflichtung ist, dass wäh- rend dieses Zeitraumes behördenseits auch das Bergrestaurant und die zusätzlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen betrieben werden dürfen (ausgenommen bei Eigenverschulden). 2.3 Die Leistungen der Stadt Bludenz und der Gemeinde Nüziders im Umfang der Bestimmungen des Rahmenvertrages als auch der Ausführungsverträge stellen den Beitrag der Stadt Bludenz und der Gemeinde Nüziders für das Projekt „Muttersberg neu“ zur Sicherung des Betriebes der Muttersberg Seilbahn für die Dauer von 20

- 17 - Jahren ab erster Inbetriebnahme dar. Im übrigen wird auf die Bestimmungen der Ausführungsverträge verwiesen. III. Zeitliche Abfolge: Das Projekt „Muttersberg neu“ ist in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht in nach- stehenden Phasen (zeitlich einander nachfolgend) umzusetzen: 3.1 Phase 1: Bis Unterfertigung bzw. Nachweis entsprechend Pkt. 1.2 (Zif. 1 – einschl. Zif. 6) sowie Unterfertigung des gegenständlichen Rahmenvertrages 3.2 Phase 2: Umsetzung des Projektes „Muttersberg neu“, sohin Behördenverfahren, tatsäch- liche Bautätigkeit bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Bergbahn 3.3 Phase 3: Nach erfolgter Inbetriebnahme der Bergbahn bis zur Umwandlung der Mutters- berg Seilbahn GmbH in eine Aktiengesellschaft entsprechend Pkt. 1.2 (Zif. 7) 3.4 Phase 4: Spätestens 5 Jahre nach Inbetriebnahme der Bergbahn, Abschluss und Umset- zung der Verträge entsprechend Pkt. 1.2 (Zif. 8, 9 und 10). 3.5 Phase 5: Bis zum Ablauf der 20-jährigen Betriebspflicht ab erfolgter Inbetriebnahme der Bergbahn

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� das Projekt „Muttersberg neu“ entsprechend Anlage ./A<br />

verwirklicht wird;<br />

� der Beschluss der Generalversammlung entsprechend Anlage ./J<br />

gefasst wird.<br />

Die Silvretta Nova Bergbahnen AG verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass<br />

die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft längstens binnen einer Frist von 6 Mo-<br />

naten nach schriftlicher Aufforderung durchgeführt wird.<br />

II.<br />

Das Projekt „Muttersberg neu“ / Betriebspflicht:<br />

2.1 Die Silvretta Nova Bergbahnen AG verpflichtet sich, zu veranlassen, dass eine<br />

Personenseilbahn samt Bergrestaurant und zusätzlicher touristischer Infrastruktur-<br />

einrichtungen entsprechend Anlage ./A<br />

und in der behördlich genehmigten Form errichtet und in einwandfreiem Zustand<br />

erhalten wird.<br />

2.2 Betriebspflicht/Beitritt zur Betriebspflicht:<br />

Die Silvretta Nova Bergbahnen AG sichert als Garantie zu, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass die Personenseilbahn Muttersberg durch die Muttersberg Seilbahn GmbH für<br />

die Dauer von 20 Jahren ab erster Inbetriebnahme der Personenseilbahn betrieben<br />

werden wird. Die Silvretta Nova Bergbahnen AG tritt sohin der Betriebspflicht der<br />

Muttersberg Seilbahn GmbH bei. Grundlage für diese Verpflichtung ist, dass wäh-<br />

rend dieses Zeitraumes behördenseits auch das Bergrestaurant und die zusätzlichen<br />

touristischen Infrastruktureinrichtungen betrieben werden dürfen (ausgenommen<br />

bei Eigenverschulden).<br />

2.3 Die Leistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Gemeinde Nüziders im Umfang der<br />

Bestimmungen des Rahmenvertrages als auch der Ausführungsverträge stellen den<br />

Beitrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Gemeinde Nüziders für das Projekt „Muttersberg<br />

neu“ zur Sicherung des Betriebes der Muttersberg Seilbahn für die Dauer von 20

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