V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
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- 14 - 3. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die Silvretta Nova Bergbahnen AG, dass die Liegenschaft „Zoderer“ und GST-NR 3570/1 (Stadt Bludenz) durch sie erworben wurde durch: d) Kaufvertrag „Zoderer“ und Kaufvertrag GST-NR 3570/1 Anlagen ./F1+F2 4. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die Stadt Blu- denz und die Gemeinde Nüziders, dass die zur Verwirklichung des Projektes „Muttersberg neu“ notwendigen Dienstbarkeits- verträge (Überfahrgenehmigungen) entsprechend den Tabellen Anlagen ./G1+G2 abgeschlossen sind. 5. Abschluss des Abtretungsvertrages über die Abtretung der Ge- sellschaftsanteile der Muttersberg Seilbahn GmbH (FN 216343b, LG Feldkirch) an die Silvretta Nova Bergbahnen AG (FN 61618 s, LG Feldkirch) entsprechend beiliegendem ver- bindlichen Entwurf – Anlage ./H 6. Abschluss des Gesellschaftsvertrages über die Begründung einer (atypisch) stillen Gesellschaft entsprechend beiliegendem verbindlichem Entwurf – Anlage ./I 7. Beschluss der Generalversammlung der Muttersberg Seilbahn GmbH auf Umwandlung der Muttersberg Seilbahn GmbH in eine Aktiengesellschaft einschl. Kapitalerhöhung entsprechend beiliegendem verbindlichem Entwurf – Anlage ./J 8. Abschluss des Vertrages zur Einbringung der atypisch stillen Beteiligungen in die Aktiengesellschaft gegen Einräumung von Gesellschaftsrechten (Aktien, Inhaberaktien) entsprechend bei- liegendem verbindlichen Vertragsentwurf – Anlage ./K 9. Abschluss der Aktionärsvereinbarung einschl. Treuhandver- einbarung über die Hinterlegung der Aktien beim Treuhänder - Anlage ./L
- 15 - 10. Abschluss eines Aktienkaufvertrages, sodass die Silvretta Nova Bergbahnen AG die Inhaberaktien des Gemeindeverbandes Personenseilbahn Muttersberg entsprechend beiliegendem verbindlichen Vertragsentwurf – Anlage ./M erwirbt. 1.3 Sollten zum Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung die Nachweise entsprechend Anlagen ./C - ./F nicht vorliegen, vereinbaren die Parteien, dass sie sich weiter- hin um die Erbringung der Nachweise bemühen und werden die Parteien im ein- zelnen eine Vereinbarung finden. 1.4 Die Silvretta Nova Bergbahnen AG kann von den Vertragsparteien verlangen, dass in der in Pkt. III. angeführten zeitlichen Abfolge nachstehende Rechtsakte umgesetzt werden: � Abschluss des Abtretungsvertrages entsprechend Anlage ./H � Abschluss des Gesellschaftsvertrages entsprechend Anlage ./I � Abschluss des Vertrages entsprechend Anlage ./K � Abschluss der Aktionärsvereinbarung Anlage ./L � Abschluss des Aktienkaufvertrages entsprechend Anlage ./M Die Silvretta Nova Bergbahnen AG ist insbesondere berechtigt, die Ausfertigung und Unterfertigung der entsprechenden Urkunden zu fordern. Soweit die Unter- zeichnung nicht ohnehin erfolgt, sind der Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg, die Stadt Bludenz und die Gemeinde Nüziders schriftlich aufzufor- dern, die rechtswirksamen Unterschriften zu leisten. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die Unterschriften längstens binnen einer Frist von 3 Wochen nach schriftlicher Aufforderung geleistet werden müssen. 1.5 Der Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg, die Stadt Bludenz und die Gemeinde Nüziders können entsprechend der in Pkt. III. angeführten zeitlichen Ab- folge verlangen, dass:
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3. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die Silvretta<br />
Nova Bergbahnen AG, dass die Liegenschaft „Zoderer“ und<br />
GST-NR 3570/1 (<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>) durch sie erworben wurde<br />
durch:<br />
d) Kaufvertrag „Zoderer“ und Kaufvertrag GST-NR 3570/1 Anlagen ./F1+F2<br />
4. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die <strong>Stadt</strong> Blu-<br />
denz und die Gemeinde Nüziders, dass die zur Verwirklichung<br />
des Projektes „Muttersberg neu“ notwendigen Dienstbarkeits-<br />
verträge (Überfahrgenehmigungen) entsprechend den Tabellen Anlagen ./G1+G2<br />
abgeschlossen sind.<br />
5. Abschluss des Abtretungsvertrages über die Abtretung der Ge-<br />
sellschaftsanteile der Muttersberg Seilbahn GmbH (FN<br />
216343b, LG Feldkirch) an die Silvretta Nova Bergbahnen AG<br />
(FN 61618 s, LG Feldkirch) entsprechend beiliegendem ver-<br />
bindlichen Entwurf – Anlage ./H<br />
6. Abschluss des Gesellschaftsvertrages über die Begründung<br />
einer (atypisch) stillen Gesellschaft entsprechend beiliegendem<br />
verbindlichem Entwurf – Anlage ./I<br />
7. Beschluss der Generalversammlung der Muttersberg Seilbahn<br />
GmbH auf Umwandlung der Muttersberg Seilbahn GmbH in<br />
eine Aktiengesellschaft einschl. Kapitalerhöhung entsprechend<br />
beiliegendem verbindlichem Entwurf – Anlage ./J<br />
8. Abschluss des Vertrages zur Einbringung der atypisch stillen<br />
Beteiligungen in die Aktiengesellschaft gegen Einräumung von<br />
Gesellschaftsrechten (Aktien, Inhaberaktien) entsprechend bei-<br />
liegendem verbindlichen Vertragsentwurf – Anlage ./K<br />
9. Abschluss der Aktionärsvereinbarung einschl. Treuhandver-<br />
einbarung über die Hinterlegung der Aktien beim Treuhänder - Anlage ./L