V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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- 14 - 3. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die Silvretta Nova Bergbahnen AG, dass die Liegenschaft „Zoderer“ und GST-NR 3570/1 (Stadt Bludenz) durch sie erworben wurde durch: d) Kaufvertrag „Zoderer“ und Kaufvertrag GST-NR 3570/1 Anlagen ./F1+F2 4. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die Stadt Blu- denz und die Gemeinde Nüziders, dass die zur Verwirklichung des Projektes „Muttersberg neu“ notwendigen Dienstbarkeits- verträge (Überfahrgenehmigungen) entsprechend den Tabellen Anlagen ./G1+G2 abgeschlossen sind. 5. Abschluss des Abtretungsvertrages über die Abtretung der Ge- sellschaftsanteile der Muttersberg Seilbahn GmbH (FN 216343b, LG Feldkirch) an die Silvretta Nova Bergbahnen AG (FN 61618 s, LG Feldkirch) entsprechend beiliegendem ver- bindlichen Entwurf – Anlage ./H 6. Abschluss des Gesellschaftsvertrages über die Begründung einer (atypisch) stillen Gesellschaft entsprechend beiliegendem verbindlichem Entwurf – Anlage ./I 7. Beschluss der Generalversammlung der Muttersberg Seilbahn GmbH auf Umwandlung der Muttersberg Seilbahn GmbH in eine Aktiengesellschaft einschl. Kapitalerhöhung entsprechend beiliegendem verbindlichem Entwurf – Anlage ./J 8. Abschluss des Vertrages zur Einbringung der atypisch stillen Beteiligungen in die Aktiengesellschaft gegen Einräumung von Gesellschaftsrechten (Aktien, Inhaberaktien) entsprechend bei- liegendem verbindlichen Vertragsentwurf – Anlage ./K 9. Abschluss der Aktionärsvereinbarung einschl. Treuhandver- einbarung über die Hinterlegung der Aktien beim Treuhänder - Anlage ./L

- 15 - 10. Abschluss eines Aktienkaufvertrages, sodass die Silvretta Nova Bergbahnen AG die Inhaberaktien des Gemeindeverbandes Personenseilbahn Muttersberg entsprechend beiliegendem verbindlichen Vertragsentwurf – Anlage ./M erwirbt. 1.3 Sollten zum Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung die Nachweise entsprechend Anlagen ./C - ./F nicht vorliegen, vereinbaren die Parteien, dass sie sich weiter- hin um die Erbringung der Nachweise bemühen und werden die Parteien im ein- zelnen eine Vereinbarung finden. 1.4 Die Silvretta Nova Bergbahnen AG kann von den Vertragsparteien verlangen, dass in der in Pkt. III. angeführten zeitlichen Abfolge nachstehende Rechtsakte umgesetzt werden: � Abschluss des Abtretungsvertrages entsprechend Anlage ./H � Abschluss des Gesellschaftsvertrages entsprechend Anlage ./I � Abschluss des Vertrages entsprechend Anlage ./K � Abschluss der Aktionärsvereinbarung Anlage ./L � Abschluss des Aktienkaufvertrages entsprechend Anlage ./M Die Silvretta Nova Bergbahnen AG ist insbesondere berechtigt, die Ausfertigung und Unterfertigung der entsprechenden Urkunden zu fordern. Soweit die Unter- zeichnung nicht ohnehin erfolgt, sind der Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg, die Stadt Bludenz und die Gemeinde Nüziders schriftlich aufzufor- dern, die rechtswirksamen Unterschriften zu leisten. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die Unterschriften längstens binnen einer Frist von 3 Wochen nach schriftlicher Aufforderung geleistet werden müssen. 1.5 Der Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg, die Stadt Bludenz und die Gemeinde Nüziders können entsprechend der in Pkt. III. angeführten zeitlichen Ab- folge verlangen, dass:

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3. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die Silvretta<br />

Nova Bergbahnen AG, dass die Liegenschaft „Zoderer“ und<br />

GST-NR 3570/1 (<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>) durch sie erworben wurde<br />

durch:<br />

d) Kaufvertrag „Zoderer“ und Kaufvertrag GST-NR 3570/1 Anlagen ./F1+F2<br />

4. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die <strong>Stadt</strong> Blu-<br />

denz und die Gemeinde Nüziders, dass die zur Verwirklichung<br />

des Projektes „Muttersberg neu“ notwendigen Dienstbarkeits-<br />

verträge (Überfahrgenehmigungen) entsprechend den Tabellen Anlagen ./G1+G2<br />

abgeschlossen sind.<br />

5. Abschluss des Abtretungsvertrages über die Abtretung der Ge-<br />

sellschaftsanteile der Muttersberg Seilbahn GmbH (FN<br />

216343b, LG Feldkirch) an die Silvretta Nova Bergbahnen AG<br />

(FN 61618 s, LG Feldkirch) entsprechend beiliegendem ver-<br />

bindlichen Entwurf – Anlage ./H<br />

6. Abschluss des Gesellschaftsvertrages über die Begründung<br />

einer (atypisch) stillen Gesellschaft entsprechend beiliegendem<br />

verbindlichem Entwurf – Anlage ./I<br />

7. Beschluss der Generalversammlung der Muttersberg Seilbahn<br />

GmbH auf Umwandlung der Muttersberg Seilbahn GmbH in<br />

eine Aktiengesellschaft einschl. Kapitalerhöhung entsprechend<br />

beiliegendem verbindlichem Entwurf – Anlage ./J<br />

8. Abschluss des Vertrages zur Einbringung der atypisch stillen<br />

Beteiligungen in die Aktiengesellschaft gegen Einräumung von<br />

Gesellschaftsrechten (Aktien, Inhaberaktien) entsprechend bei-<br />

liegendem verbindlichen Vertragsentwurf – Anlage ./K<br />

9. Abschluss der Aktionärsvereinbarung einschl. Treuhandver-<br />

einbarung über die Hinterlegung der Aktien beim Treuhänder - Anlage ./L

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