V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

10.08.2012 Aufrufe

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Donnerstag, den 21. März 2002, um 18.00 Uhr, im Gemeindehaus in NÜZI- DERS (Seminarraum) stattgefundene öffentliche 11. Sitzung der Stadtvertretung BLUDENZ. Anwesende: Der Vorsitzende: Bürgermeister Dr. Othmar KRAFT Die Stadtvertreter: Josef KATZENMAYER Heinz-Peter RITTER Ingeborg NAIER Dr. Thomas LINS Raimund BERTSCH Mag. Elmar BUDA Johann Georg SEEBERGER Alexander PLAKOLM Alexander GEBHART Gunnar WITTING DI Günther PIRCHER Christine FRÖHLICH Walter HÄMMERLE Kurt DREHER Josef GASSNER Peter OSTI Wolfgang WEISS Engelbert UTTENTHALER Erwin SPERGER Bernd KAMMERLANDER Richard FÖGER Die Ersatzmitglieder: Edmund JENNY Mag. Erwin FENKART

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

über die am Donnerstag, den 21. März 2002, um 18.00 Uhr, im Gemeindehaus in NÜZI-<br />

DERS (Seminarraum) stattgefundene öffentliche 11. Sitzung der <strong>Stadt</strong>vertretung<br />

BLUDENZ.<br />

Anwesende:<br />

Der Vorsitzende: Bürgermeister Dr. Othmar KRAFT<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertreter: Josef KATZENMAYER<br />

Heinz-Peter RITTER<br />

Ingeborg NAIER<br />

Dr. Thomas LINS<br />

Raimund BERTSCH<br />

Mag. Elmar BUDA<br />

Johann Georg SEEBERGER<br />

Alexander PLAKOLM<br />

Alexander GEBHART<br />

Gunnar WITTING<br />

DI Günther PIRCHER<br />

Christine FRÖHLICH<br />

Walter HÄMMERLE<br />

Kurt DREHER<br />

Josef GASSNER<br />

Peter OSTI<br />

Wolfgang WEISS<br />

Engelbert UTTENTHALER<br />

Erwin SPERGER<br />

Bernd KAMMERLANDER<br />

Richard FÖGER<br />

Die Ersatzmitglieder: Edmund JENNY<br />

Mag. Erwin FENKART


Entschuldigt:<br />

- 2 -<br />

Hermann NEYER<br />

Rainer SANDHOLZER<br />

Arthur TAGWERKER<br />

Helmut TSCHANN<br />

Werner STENECH<br />

Heike BRÜSTLE<br />

Elmar STURM<br />

Peter SCHNEIDER<br />

Joachim WEIXLBAUMER<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertreter: Alfons FEUERSTEIN<br />

Josef GATT<br />

Andrea TRATTER<br />

Gerhard KRUMP<br />

Dieter KOHLER<br />

Rudolf ZEIF<br />

Norbert LORÜNSER<br />

Mag. Karin FRITZ<br />

Oliver GRIESSER<br />

Dr. Fritz MILLER<br />

DI Dr. Bernd ANGERER<br />

Die Ersatzmitglieder: Silvia COMPLOJ<br />

Kurt MUTHER<br />

Monika BAUR<br />

Ingeborg WALCH<br />

Ing. Thomas MALLIN<br />

Franz BURTSCHER<br />

Markus FEUERSTEIN<br />

Ramona SUPPAN<br />

Helmut PECORARO<br />

Martin BITSCHNAU<br />

Lambert KAPFERER<br />

Mag. Peter SPANNRING


- 3 -<br />

LAbg. Olga PIRCHER<br />

Günter BURTSCHER<br />

Petra GASPERI<br />

Gustav FILE<br />

Mag. Albin ARZBERGER<br />

Der Schriftführer: Dr. Erwin KOSITZ.<br />

Vor Eingang in die Tagesordnung legen <strong>Stadt</strong>vertreter Alexander GEBHART und Ersatz-<br />

<strong>Stadt</strong>vertreter Rainer SANDHOLZER vor dem Bürgermeister das Gelöbnis gemäß § 37<br />

GG ab.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg;<br />

Änderung des Beteiligungsschlüssels –<br />

Satzungsänderung<br />

2. Muttersberg neu;<br />

Vereinbarung über die Aufteilung der Abgabenerträge mit der Gemeinde Nüziders<br />

3. Kanalerweiterung Muttersberg, Nüziders;<br />

Dienstbarkeitseinräumung<br />

4. Übernahme der Muttersberg Seilbahn durch die SILVRETTA NOVA<br />

Bergbahnen AG;<br />

a) Abschluss des Rahmenvertrages;<br />

b) Ermächtigung an den <strong>Stadt</strong>rat und die Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> im<br />

Gemeindeverband zum Abschluss der Ausführungsverträge;<br />

5. Allfälliges.<br />

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit der ordnungsgemäß eingeladenen <strong>Stadt</strong>-<br />

vertretung fest und erklärt die Sitzung für eröffnet; anwesend sind 22 <strong>Stadt</strong>vertreter und<br />

11 Ersatzmitglieder.


Zu 1.:<br />

- 4 -<br />

Berichte, Anträge und Beschlüsse :<br />

Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg;<br />

Änderung des Beteiligungsschlüssels –<br />

Satzungsänderung<br />

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung beträgt das Beteiligungsverhältnis am Gemeindeverband<br />

70 % <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und 30 % Gemeinde Nüziders.<br />

Aufgrund der Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Bludenz</strong> und der Gemeindevertretung Nüzi-<br />

ders vom 20.07.2001 ergibt sich für den Beitrag in Höhe von S 35 Mio. an die Silvretta<br />

Nova Bergbahnen AG eine Aufteilung von 60 % <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und 40 % Gemeinde Nüzi-<br />

ders. Dieser Schlüssel soll nunmehr beginnend mit dem Rechnungsjahr 2002 auch auf den<br />

Gemeindeverband angewendet werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, dass der § 10 Abs. 1 der Satzung des Gemein-<br />

deverbandes dahingehend abgeändert wird, dass das Beteiligungsverhältnis beginnend mit<br />

dem Rechnungsjahr 2002 nunmehr wie folgt lautet:<br />

Zu 2.:<br />

<strong>Stadt</strong> BLUDENZ 60 %<br />

Gemeinde NÜZIDERS 40 %.<br />

Muttersberg neu;<br />

Vereinbarung über die Aufteilung der Abgabenerträge mit der<br />

Gemeinde Nüziders<br />

Bürgermeister Dr. Othmar Kraft berichtet, dass am Montag, den 25. Februar 2002 Bür-<br />

germeister Eugen Zech mitgeteilt hat, die Gemeindevertretung von Nüziders habe am ver-<br />

gangenen Donnerstag, den 21. Februar 2002 zwar einen Kostenbeitragsschlüssel im Aus-<br />

maß von 60 : 40 zu Lasten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> beschlossen, nicht jedoch einen Steuer- und


- 5 -<br />

Ertragsschlüssel im gleichen Verhältnis. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nüziders<br />

hätten zu bedenken gegeben, dass bei der Ertragsaufteilung ein solcher Schlüssel nicht<br />

gerechtfertigt sei. Die Gemeinde Nüziders würde am gesamten Projekt „Muttersberg neu“<br />

durch die Einbringung der Liegenschaften am Muttersberg, durch die Errichtung einer<br />

Straße und Verlegung eines Kanales weit mehr einbringen, als die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>. In der<br />

von der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> vorgelegten Vereinbarung betreffend die Erschließung des Mutters-<br />

berges sei außerdem die Talstation mit den genannten Liegenschaften nicht einbezogen.<br />

Seitens der Gemeinde Nüziders müsse darauf bestanden werden, dass hinsichtlich der Er-<br />

träge und Gebühren die Liegenschaften am Talboden der Seilbahnstation und auch jene am<br />

Muttersberg eingeschlossen werden müssen. Außerdem müsse die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> die Erträ-<br />

ge aus Abgaben und Steuern hinsichtlich der Braugaststätte Fohrenburg (Sudhaus) mit ein-<br />

bringen, da dieses Lokal von der Silvretta Nova AG als ein Basisbetrieb für den „Mutters-<br />

berg neu“ gekauft worden sei. Wie Herr Heinrich Sandrell immer wieder betont habe, wür-<br />

de die Basisrestauration im Sudhaus gebaut werden.<br />

Bürgermeister Dr. Othmar Kraft teilte Herrn Bürgermeister Eugen Zech mit, dass die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bludenz</strong> ebenfalls Grundstücke einbringt, Steinschlagschutzverbauten erstellt und ver-<br />

pflichtet sei, die Parkplätze bei der Talstation mit Ausnahme der Asphaltdecke zu errich-<br />

ten. Das Sudhaus habe jedenfalls schon vor dem Projekt Bestand gehabt und habe direkt<br />

mit der Muttersbergseilbahn nichts zu tun. Bei der Wegerrichtung auf den Muttersberg<br />

haben die Interessenten ihre Beiträge zu bezahlen. Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ist dort mitbe-<br />

teiligt. Bürgermeister Dr. Othmar Kraft hat mitgeteilt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> auf einen<br />

Kostenschlüssel von 60 : 40 nach wie vor bestehe. Einem Gespräch zwischen den Gemein-<br />

deräten von Nüziders und der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> sei nichts entgegen zu setzen. Es müsse in die-<br />

sem Gespräch klar gelegt werden, weshalb ein solcher Schlüssel auch gerechtfertigt sei.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, mit der Gemeinde Nüziders die folgende


abzuschließen:<br />

- 6 -<br />

V E R E I N B A R U N G<br />

betreffend die Erschließung des MUTTERSBERGS<br />

und die Aufteilung der Abgabenerträge<br />

§ 1<br />

Erschließungsgebiet<br />

Das Erschließungsgebiet besteht aus den Liegenschaften innerhalb des Hoheits-<br />

gebietes der zwei Gemeinden am Muttersberg und ist in der Planurkunde des Bauamtes<br />

<strong>Bludenz</strong>, Projekt Nr. 0.1/47-10, Plan Nr. 2010 vom 26.02.2002, die einen integrierenden<br />

Bestandteil dieser Vereinbarung bildet, näher beschrieben. Im Hinblick auf die Grenzlage<br />

des Gebietes haben die zwei Gemeinden einvernehmlich die in der Präambel beschriebe-<br />

nen Maßnahmen getroffen oder vereinbart, ohne die eine zukunftssichere und bedarfsge-<br />

rechte Erschließung des Muttersbergs unterbliebe.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders sind verpflichtet, die Erreichung der in<br />

der Präambel genannten Ziele aktiv zu fördern. Insbesondere haben die zwei Gemeinden<br />

auch im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse, so weit es mit den gesetzlichen Vorschrif-<br />

ten vereinbar ist, diese Ziele zu bewirken, Anträge zu stellen und Hoheitsakte zu setzen.<br />

§ 3<br />

Vereinbarung über die Verteilung der Abgabenerträge<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders sind verpflichtet und berechtigt, an allen<br />

gemeindlichen Abgabenerträgen, die von Betrieben (ausgenommen „Madeisa-Stüble“)<br />

oder Tätigkeiten auf der gegenständlichen Fläche erzielt werden, ausgenommen Interes-<br />

sentenbeiträge und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen im Ausmaß


- 7 -<br />

der Kostendeckung* ) , teilzunehmen und die entsprechenden Anteile bis Ende Februar je-<br />

des Folgejahres angewiesen zu erhalten.<br />

Der gesamte, in beiden Gemeinden erzielte Abgabenertrag wird zwischen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bludenz</strong> und der Gemeinde Nüziders derart aufgeteilt, dass auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> 60 von<br />

100 und auf die Gemeinde Nüziders 40 von 100 entfallen.<br />

_______________<br />

*) Erklärung zur Kostendeckung:<br />

Zu 3.:<br />

Rücklagen, die für die entsprechenden Einrichtungen wie Wasser, Kanal und Abfall verwendet werden,<br />

sind nicht aufzuteilen, nur solche Rücklagen, die dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden.<br />

Kanalerweiterung Muttersberg, Nüziders;<br />

Dienstbarkeitseinräumung<br />

Die Gemeinde Nüziders beabsichtigt den Ortskanal in den Bereich Muttersberg zu erwei-<br />

tern. Um dieses Projekt realisieren zu können, ist es erforderlich, einen Teil der Gst.Nr.<br />

3146/1, GB Nüziders, zur Verlegung einer ca. 40 m langen Rohrleitung bzw. zum Einbau<br />

von Schächten in Anspruch zu nehmen. Auf der gegenständlichen Liegenschaft ist im<br />

Rahmen der Neuerrichtung der Muttersberg Seilbahn u.a. die Errichtung der Bergstation<br />

bzw. des Bergrestaurants geplant. Die Gst.Nr. 3146/1, GB <strong>Bludenz</strong>, soll in weiterer Folge<br />

an den neuen Seilbahnbetreiber veräußert werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, mit der Gemeinde Nüziders einen Dienstbar-<br />

keitsvertrag bezüglich der unentgeltlichen Inanspruchnahme der Gst.Nr. 3146/1, GB Nüzi-<br />

ders, gemäß Projekt der Firma M&G Ingenieure zur Errichtung des Ortskanals auf dem<br />

Muttersberg abzuschließen.


Zu 4.:<br />

- 8 -<br />

Übernahme der Muttersberg Seilbahn durch die SILVRETTA NOVA<br />

Bergbahnen AG;<br />

a) Abschluss des Rahmenvertrages;<br />

b) Ermächtigung an den <strong>Stadt</strong>rat und die Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong><br />

im Gemeindeverband zum Abschluss der Ausführungsverträge<br />

Basierend auf dem Beschluss der <strong>Stadt</strong>vertretung vom 22. November 2001, Punkt 10.,<br />

wurde vom Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg, <strong>Bludenz</strong>-Nüziders, die<br />

„Muttersberg Seilbahn GmbH“ gegründet und mit 01. Dezember 2001 zu FN 216343b im<br />

Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch eingetragen. Mittels Sacheinlagevertrag vom<br />

20. Dezember 2001 wurde der Betrieb der Muttersberg Seilbahn vom Gemeindeverband an<br />

die Muttersberg Seilbahn GmbH übertragen.<br />

Das weitere „Prozedere“ soll nunmehr in einem Rahmenvertrag abgeschlossen zwischen<br />

dem Gemeindeverband, der Silvretta Nova Bergbahnen AG, der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der<br />

Gemeinde Nüziders festgelegt werden, wobei die wesentlichen Vertragsbestandsteile fol-<br />

gende sind:<br />

1. Zur Sicherung des Betriebes der Muttersberg Seilbahn für die Dauer von 20 Jahren<br />

ab erster Inbetriebnahme sind die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders bereit,<br />

folgende Leistungen zu erbringen:<br />

a) Leistung eines Beitrages in Höhe von EUR 2.543.550,-- (ATS 35 Mio.);<br />

b) Übertragung des Eigentumsrechtes an den Liegenschaften des Gemeindeverbandes<br />

Personenseilbahn Muttersberg (Berg- und Talstation – Gst.Nrn. 3570/4 und .2187<br />

in EZ 1845, GB 90002 <strong>Bludenz</strong>, und Gst.Nrn. 3146/2 und .605 in EZ 1011, GB<br />

90014 Nüziders);<br />

c) Übertragung des Eigentumsrechtes an den Liegenschaften der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> (GB


- 9 -<br />

90002 <strong>Bludenz</strong>: Gst.Nrn. 3514/14 (neu), 3514/15 (neu), 3570/1, 3568/1 (neu) und<br />

3146/1 in EZ 219, GB 90014 Nüziders (der Kaufpreis für die Talliegenschaften be-<br />

trägt EUR 3,-- pro m², für die unbebauten Bergliegenschaften EUR 0,70 pro m²);<br />

d) Übertragung des Eigentumsrechtes an den Liegenschaften der Gemeinde Nüziders<br />

(GB 90014 Nüziders: Gst.Nrn. 3149/4 (neu – Bergstation), 3149/6 (neu – Berg-<br />

stationsbereich), 3149/5 (neu – Bergstationsbereich), jeweils gebildet aus Gst.Nrn.<br />

3149/1 bzw. 3160/4 und .351/1 B-LNR 23 mit 446/958-Anteilen, mit welchen un-<br />

trennbar Wohnungseigentum an W1 verbunden ist).<br />

2. Darüber hinaus verpflichten sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders zu fol-<br />

genden Nebenleistungen:<br />

a) NÜZIDERS: Zufahrt auf den Muttersberg und Nutzungsrechte im Zusammenhang<br />

damit sowie die Errichtung des Abwasserkanales;<br />

b) BLUDENZ: Errichtung der Parkplätze (bei der Talstation), der Zufahrtsstraße und<br />

Einräumung von Geh- und Fahrrechten, Errichtung und Instandhaltung einer Stein-<br />

schlagschutzverbauung und eines Schutzdammes (soweit behördlicherseits vorge-<br />

schrieben) und Begründung entsprechender Dienstbarkeitsrechte;<br />

c) NÜZIDERS und BLUDENZ: Konkurrenzverbot und Werbemaßnahmen.<br />

3. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Gemeinde Nüziders werden folgende Rechte eingeräumt:<br />

a) Errichtung der Muttersberg Seilbahn (Einseil-Umlaufbahn mit Achtergondeln) samt<br />

Bergrestaurant und touristischen Einrichtungen;<br />

b) Betriebspflicht für die Muttersberg Seilbahn auf die Dauer von 20 Jahren; diese Be-<br />

triebspflicht wird seitens der Silvretta Nova Bergbahnen AG garantiert;


- 10 -<br />

c) Vorkaufsrecht bezüglich der Liegenschaften<br />

- GB 90002 <strong>Bludenz</strong>, Gst.Nrn 3514/14 (neu), 3414/15 (neu) und 3568/1 (neu);<br />

- GB 90014 Nüziders, Gst.Nr. .351/1 (B-LNR 23) mit 446/958-Anteilen, mit wel-<br />

chen untrennbar Wohnungseigentum an W1 (in EZ 1674) verbunden ist;<br />

- GB 90014 Nüziders, Gst.Nr. 3149/5;<br />

d) Wiederkaufsrechte bezüglich der Liegenschaften<br />

- GB 90002 <strong>Bludenz</strong>, Gst.Nrn. 3514/14 (neu) und 3568/1 (neu);<br />

- GB 90014 Nüziders: sämtliche Bergliegenschaften, welche von der Muttersberg<br />

Seilbahn GmbH von der Gemeinde Nüziders käuflich erworben werden, mit Aus-<br />

nahme der Gst.Nr. 3149/4 (neu – Seilbahn Bergstation) und 3149/6 (neu – Berg-<br />

stationsbereich).<br />

e) Absichtserklärung hinsichtlich Verkaufsverhandlungen die Muttersberg Seilbahn<br />

betreffend nach einer allfälligen Einstellung des Betriebes nach Ablauf der<br />

20-jährigen Betriebspflicht.<br />

4. Sonstige Maßnahmen:<br />

a) Die Silvretta Nova Bergbahnen AG kauft die Liegenschaft „Zoderer“ (Gst.Nr.<br />

3567 in EZ 1703, GB 90002 <strong>Bludenz</strong>), von der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> die Liegenschaft<br />

Gst.Nr. 3570/1 und erwirbt die Liegenschaft „Pachner“ (Gst.Nr. 3147/2) auf dem<br />

Muttersberg.<br />

b) Die Silvretta Nova Bergbahnen AG kauft die Geschäftsanteile der Muttersberg<br />

Seilbahn GmbH zu einem marktkonformen Preis und gleicht die Barmittel aus<br />

(Abtretungsvertrag).<br />

c) In weiterer Folge ist vorgesehen, dass sich der Gemeindeverband und die Sil-<br />

vretta Nova Bergbahnen AG als „atypisch stille Gesellschafter“ an der Mut-<br />

tersberg Seilbahn Gmbh voraussichtlich wie folgt beteiligen:


- 11 -<br />

Vermögenseinlage Gesellschafts-<br />

einlage (ATS Mio) beteiligung<br />

Muttersberg Seilbahn GmbH (2,19) 3 %<br />

Gemeindeverband 35,-- 48 %<br />

Silvretta Nova Bergbahnen AG 35,73 49 %<br />

72,92 100 %<br />

====================<br />

Nach fünf Jahren wird die GmbH in eine AG umgewandelt, wobei die „atypisch<br />

stillen Gesellschafter“ ihre Beteiligung als Sacheinlage in die AG einbringen und<br />

dafür Inhaberaktien erhalten, die dann an die Silvretta Nova Bergbahnen AG um<br />

EUR 1,-- verkauft werden.<br />

a) In der <strong>Stadt</strong>vertretung wird mehrheitlich mit 29 Stimmen (4 Gegenstimmen: Peter<br />

Schneider, Erwin Sperger, Elmar Sturm und Heike Brüstle) beschlossen, nächste-<br />

henden Rahmenvertrag abzuschließen:<br />

Präambel:<br />

1. Die „Silvretta Nova Bergbahnen AG“ (FN 61618 s LG Feldkirch) ist ein führendes<br />

Bergbahnunternehmen in Vorarlberg mit Sitz in 6793 Gaschurn.<br />

2. Der „Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg“ ist einziger Gesellschafter<br />

der „Muttersberg Seilbahn GmbH“ (FN 216343 b, LG Feldkirch).<br />

3. Der Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg, die Silvretta Nova Bergbah-<br />

nen AG, die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders fördern die Umsetzung der<br />

Errichtung einer neuen Seilbahnanlage samt Bergrestaurant und touristischer Infra-<br />

struktureinrichtungen auf den Muttersberg. Das Projekt „Muttersberg neu“ samt<br />

Zeitplan wird im einzelnen in Anlage ./A<br />

dargestellt.


- 12 -<br />

4. Mit Notariatsakt und Sacheinlagenvertrag, jeweils vom 20.12. 2001,<br />

entsprechend Anlage ./B<br />

hat der Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg seinen gesamten Betrieb<br />

„Personenseilbahn Muttersberg“ mit allen Rechten und Pflichten einschl. Liegen-<br />

schaften in die Muttersberg Seilbahn GmbH eingebracht.<br />

5. Die Verwirklichung des Projektes „Muttersberg neu“ bedarf der Einigung über die<br />

inhaltliche Gestaltung der Ausführungsverträge unter besonderer Berücksichtigung<br />

gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Aspekte. Darüber hinaus ist für die Verwirk-<br />

lichung des Projektes „Muttersberg neu“ von besonderer Bedeutung, dass alle in tat-<br />

sächlicher und rechtlicher Hinsicht erforderlichen Akte, insbesondere auch ihre zeit-<br />

liche Abfolge, im einzelnen determiniert sind.<br />

6. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass der Rahmenvertrag<br />

kein Vorvertrag iSd § 936 ABGB ist, sondern der Rahmenvertrag zusammen mit den<br />

Ausführungsverträgen (unterfertigte und Entwürfe entsprechend Rahmenvertrag) die<br />

gegenseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten abschließend und bindend regelt.<br />

Unter unterfertigten Ausführungsverträgen verstehen die Vertragsparteien Ausfüh-<br />

rungsverträge, die tatsächlich unterfertigt sind, aber auch jene, die unterschriftsreif<br />

sind. Unter verbindlichen Entwürfen der Ausführungsverträge verstehen die Ver-<br />

tragsparteien jene Ausführungsverträge, hinsichtlich derer zwischen den Vertrags-<br />

parteien Einigkeit in den Hauptpunkten besteht und die lediglich in Nebenpunkten<br />

einer Ausgestaltung bedürfen.<br />

7. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders ist wesentlich, dass die Er-<br />

schließung des Muttersberg als regionales Naherholungsgebiet der Bevölkerung er-<br />

halten bleibt. Die erheblichen jährlichen Abgänge (beispielsweise zwischen 1990<br />

und 2000 durchschnittl. rd. ATS 1,4 Mio) und die notwendigen Erneuerungsinve-<br />

stitionen der alten Bahn in Millionenhöhe, rechtfertigen den Beitrag der <strong>Stadt</strong> Blu-<br />

denz und der Gemeinde Nüziders für das Projekt „Muttersberg neu“.<br />

Dies vorausschickend, kommen die Parteien wie folgt überein:


- 13 -<br />

I.<br />

Vertragsgegenstand:<br />

1.1 Mit diesem Rahmenvertrag vereinbaren die Vertragsparteien verbindlich den Über-<br />

gang der Muttersberg Seilbahn GmbH (FN 216343 b, LG Feldkirch) aus dem Ge-<br />

sellschafterbereich des Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg und somit<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Gemeinde Nüziders in den Gesellschafterbereich der Sil-<br />

vretta Nova Bergbahnen AG und verpflichten sich die Parteien darüber hinaus, das<br />

Projekt „Muttersberg neu“ nach den Bedingungen und im Geiste dieses Rahmen-<br />

vertrages und der Ausführungsverträge zu verwirklichen.<br />

1.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich mit Unterfertigung dieses Rahmenvertrages<br />

unwiderruflich, insbesondere zur Erbringung folgender urkundlicher Nachweise<br />

und zur Umsetzung nachstehender Rechtsakte:<br />

1. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die <strong>Stadt</strong> Blu-<br />

denz und die Gemeinde Nüziders hinsichtlich der erforderli-<br />

chen Kaufverträge (einschl. Dienstbarkeitsverträge) durch:<br />

a) Kaufvertrag (Dienstbarkeitsvertrag) <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> /<br />

Muttersberg Seilbahn GmbH – Anlage ./C<br />

b) Kaufvertrag Gemeinde Nüziders / Muttersberg<br />

Seilbahn GmbH – Anlage ./D<br />

2. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die Gemeinde<br />

Nüziders, dass Liegenschaft „Pachner“ von der Muttersberg<br />

Seilbahn GmbH käuflich erworben wurde durch:<br />

c) Kaufverträge Pachner / Muttersberg Seilbahn GmbH –<br />

bzw. Muttersberg Seilbahn GmbH / Silvretta Nova<br />

Bergbahnen AG Anlagen ./E1 + E2 + E3


- 14 -<br />

3. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die Silvretta<br />

Nova Bergbahnen AG, dass die Liegenschaft „Zoderer“ und<br />

GST-NR 3570/1 (<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>) durch sie erworben wurde<br />

durch:<br />

d) Kaufvertrag „Zoderer“ und Kaufvertrag GST-NR 3570/1 Anlagen ./F1+F2<br />

4. Erbringung des urkundlichen Nachweises durch die <strong>Stadt</strong> Blu-<br />

denz und die Gemeinde Nüziders, dass die zur Verwirklichung<br />

des Projektes „Muttersberg neu“ notwendigen Dienstbarkeits-<br />

verträge (Überfahrgenehmigungen) entsprechend den Tabellen Anlagen ./G1+G2<br />

abgeschlossen sind.<br />

5. Abschluss des Abtretungsvertrages über die Abtretung der Ge-<br />

sellschaftsanteile der Muttersberg Seilbahn GmbH (FN<br />

216343b, LG Feldkirch) an die Silvretta Nova Bergbahnen AG<br />

(FN 61618 s, LG Feldkirch) entsprechend beiliegendem ver-<br />

bindlichen Entwurf – Anlage ./H<br />

6. Abschluss des Gesellschaftsvertrages über die Begründung<br />

einer (atypisch) stillen Gesellschaft entsprechend beiliegendem<br />

verbindlichem Entwurf – Anlage ./I<br />

7. Beschluss der Generalversammlung der Muttersberg Seilbahn<br />

GmbH auf Umwandlung der Muttersberg Seilbahn GmbH in<br />

eine Aktiengesellschaft einschl. Kapitalerhöhung entsprechend<br />

beiliegendem verbindlichem Entwurf – Anlage ./J<br />

8. Abschluss des Vertrages zur Einbringung der atypisch stillen<br />

Beteiligungen in die Aktiengesellschaft gegen Einräumung von<br />

Gesellschaftsrechten (Aktien, Inhaberaktien) entsprechend bei-<br />

liegendem verbindlichen Vertragsentwurf – Anlage ./K<br />

9. Abschluss der Aktionärsvereinbarung einschl. Treuhandver-<br />

einbarung über die Hinterlegung der Aktien beim Treuhänder - Anlage ./L


- 15 -<br />

10. Abschluss eines Aktienkaufvertrages, sodass die Silvretta Nova<br />

Bergbahnen AG die Inhaberaktien des Gemeindeverbandes<br />

Personenseilbahn Muttersberg entsprechend beiliegendem<br />

verbindlichen Vertragsentwurf – Anlage ./M<br />

erwirbt.<br />

1.3 Sollten zum Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung die Nachweise entsprechend<br />

Anlagen ./C - ./F nicht vorliegen, vereinbaren die Parteien, dass sie sich weiter-<br />

hin um die Erbringung der Nachweise bemühen und werden die Parteien im ein-<br />

zelnen eine Vereinbarung finden.<br />

1.4 Die Silvretta Nova Bergbahnen AG kann von den Vertragsparteien verlangen,<br />

dass in der in Pkt. III. angeführten zeitlichen Abfolge nachstehende Rechtsakte<br />

umgesetzt werden:<br />

� Abschluss des Abtretungsvertrages entsprechend Anlage ./H<br />

� Abschluss des Gesellschaftsvertrages entsprechend Anlage ./I<br />

� Abschluss des Vertrages entsprechend Anlage ./K<br />

� Abschluss der Aktionärsvereinbarung Anlage ./L<br />

� Abschluss des Aktienkaufvertrages entsprechend Anlage ./M<br />

Die Silvretta Nova Bergbahnen AG ist insbesondere berechtigt, die Ausfertigung<br />

und Unterfertigung der entsprechenden Urkunden zu fordern. Soweit die Unter-<br />

zeichnung nicht ohnehin erfolgt, sind der Gemeindeverband Personenseilbahn<br />

Muttersberg, die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders schriftlich aufzufor-<br />

dern, die rechtswirksamen Unterschriften zu leisten. Zwischen den Parteien besteht<br />

Einigkeit, dass die Unterschriften längstens binnen einer Frist von 3 Wochen nach<br />

schriftlicher Aufforderung geleistet werden müssen.<br />

1.5 Der Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg, die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die<br />

Gemeinde Nüziders können entsprechend der in Pkt. III. angeführten zeitlichen Ab-<br />

folge verlangen, dass:


- 16 -<br />

� das Projekt „Muttersberg neu“ entsprechend Anlage ./A<br />

verwirklicht wird;<br />

� der Beschluss der Generalversammlung entsprechend Anlage ./J<br />

gefasst wird.<br />

Die Silvretta Nova Bergbahnen AG verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass<br />

die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft längstens binnen einer Frist von 6 Mo-<br />

naten nach schriftlicher Aufforderung durchgeführt wird.<br />

II.<br />

Das Projekt „Muttersberg neu“ / Betriebspflicht:<br />

2.1 Die Silvretta Nova Bergbahnen AG verpflichtet sich, zu veranlassen, dass eine<br />

Personenseilbahn samt Bergrestaurant und zusätzlicher touristischer Infrastruktur-<br />

einrichtungen entsprechend Anlage ./A<br />

und in der behördlich genehmigten Form errichtet und in einwandfreiem Zustand<br />

erhalten wird.<br />

2.2 Betriebspflicht/Beitritt zur Betriebspflicht:<br />

Die Silvretta Nova Bergbahnen AG sichert als Garantie zu, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass die Personenseilbahn Muttersberg durch die Muttersberg Seilbahn GmbH für<br />

die Dauer von 20 Jahren ab erster Inbetriebnahme der Personenseilbahn betrieben<br />

werden wird. Die Silvretta Nova Bergbahnen AG tritt sohin der Betriebspflicht der<br />

Muttersberg Seilbahn GmbH bei. Grundlage für diese Verpflichtung ist, dass wäh-<br />

rend dieses Zeitraumes behördenseits auch das Bergrestaurant und die zusätzlichen<br />

touristischen Infrastruktureinrichtungen betrieben werden dürfen (ausgenommen<br />

bei Eigenverschulden).<br />

2.3 Die Leistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Gemeinde Nüziders im Umfang der<br />

Bestimmungen des Rahmenvertrages als auch der Ausführungsverträge stellen den<br />

Beitrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Gemeinde Nüziders für das Projekt „Muttersberg<br />

neu“ zur Sicherung des Betriebes der Muttersberg Seilbahn für die Dauer von 20


- 17 -<br />

Jahren ab erster Inbetriebnahme dar. Im übrigen wird auf die Bestimmungen der<br />

Ausführungsverträge verwiesen.<br />

III.<br />

Zeitliche Abfolge:<br />

Das Projekt „Muttersberg neu“ ist in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht in nach-<br />

stehenden Phasen (zeitlich einander nachfolgend) umzusetzen:<br />

3.1 Phase 1:<br />

Bis Unterfertigung bzw. Nachweis entsprechend Pkt. 1.2 (Zif. 1 – einschl. Zif. 6)<br />

sowie Unterfertigung des gegenständlichen Rahmenvertrages<br />

3.2 Phase 2:<br />

Umsetzung des Projektes „Muttersberg neu“, sohin Behördenverfahren, tatsäch-<br />

liche Bautätigkeit bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Bergbahn<br />

3.3 Phase 3:<br />

Nach erfolgter Inbetriebnahme der Bergbahn bis zur Umwandlung der Mutters-<br />

berg Seilbahn GmbH in eine Aktiengesellschaft entsprechend Pkt. 1.2 (Zif. 7)<br />

3.4 Phase 4:<br />

Spätestens 5 Jahre nach Inbetriebnahme der Bergbahn, Abschluss und Umset-<br />

zung der Verträge entsprechend Pkt. 1.2 (Zif. 8, 9 und 10).<br />

3.5 Phase 5:<br />

Bis zum Ablauf der 20-jährigen Betriebspflicht ab erfolgter Inbetriebnahme der<br />

Bergbahn


3.6 Phase 6:<br />

- 18 -<br />

Nach Ablauf der 20-jährigen Betriebspflicht<br />

IV.<br />

Liegenschaften:<br />

Das Projekt „Muttersberg neu“ erfordert, dass die Muttersberg Seilbahn GmbH Eigentü-<br />

merin folgender Liegenschaften wird:<br />

4.1 Liegenschaften entsprechend Anlage ./B<br />

GB 90002 <strong>Bludenz</strong>, EZ 1845, GST-NR 3570/4, GST-NR .2187<br />

GB 90014 Nüziders, EZ 1011, GST-NR 3146/2, GST-NR .605<br />

4.2 Liegenschaften entsprechend Anlage ./C<br />

GB 90014 Nüziders, EZ 219,GST-NR 3146/1<br />

GB 90002 <strong>Bludenz</strong>, Teilflächen der GST-NR 3514/13, GST-NR 3569,<br />

GST-NR 3568/1<br />

4.3 Liegenschaften entsprechend Anlage ./D<br />

GB 90014 Nüziders, GST-NR .345/1 (B-LNR 23) mit 446/958-Anteilen,<br />

mit welchen untrennbar Wohnungseigentum an W 1 (in EZ 1674) verbunden ist<br />

GB 90014 Nüziders, Teilflächen der GST-NR 3149/1 und 3160/4<br />

4.4 Liegenschaft entsprechend Anlagen ./E1 + E2<br />

GB 90014 Nüziders, EZ 1943, GST-NR 3147/2<br />

V.


- 19 -<br />

Zusicherungen<br />

Vertragliche Nebenpflichten<br />

Primat des Rahmenvertrages:<br />

5.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle für die Umsetzung des Projektes „Muttersberg<br />

neu“ erforderlichen Verträge, Statuten, Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen<br />

entsprechend den Grundsätzen des gegenständlichen Rahmenvertrages und der ver-<br />

bindlichen Vertragsentwürfe in der jeweils erforderlichen Form abzuschließen und /<br />

oder zu fassen und / oder abzugeben.<br />

5.2 Die Silvretta Nova Bergbahnen AG sichert zu, alle sie treffenden vertraglichen Ver-<br />

pflichtungen zu erfüllen. Sie steht dafür ein, dass nach Übergang der Geschäftsan-<br />

teile des Gemeindeverbandes Personenseilbahn Muttersberg an der Muttersberg<br />

Seilbahn GmbH (FN 216343 b, LG Feldkirch) an die Silvretta Nova Bergbahnen<br />

AG (FN 16168 s, LG Feldkirch) die Muttersberg Seilbahn GmbH weiterhin die ver-<br />

traglichen Verpflichtungen des Rahmenvertrages und der Ausführungsverträge er-<br />

füllen wird.<br />

5.3 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders sichern zu, alle sie treffenden vertrag-<br />

lichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie sichern weiters zu, dass auch durch den Ge-<br />

meindeverband Personenseilbahn Muttersberg alle vertraglichen Verpflichtungen<br />

erfüllt werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, die Gemeinde Nüziders und der Gemeindever-<br />

band Personenseilbahn Muttersberg bestätigen, dass die entsprechend den gesetz-<br />

lichen Bestimmungen erforderlichen Beschlüsse ihrer Organe (Genehmigung des<br />

Rahmenvertrages als auch der Ausführungsverträge) rechtswirksam gefasst wurden<br />

und werden.<br />

5.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraglichen Verpflichtungen des Rah-<br />

5.5<br />

menvertrages und der Ausführungsverträge nach besten Kräften rasch zu erfüllen<br />

bzw. die Erfüllung zu veranlassen, sodass der Zeitplan entsprechend Anlage ./A<br />

fristgerecht umgesetzt werden kann.


- 20 -<br />

5.5.1 Zwischen den Parteien besteht darüber hinaus Einigkeit darüber, dass bei Ausle-<br />

gungsfragen der Rahmenvertrag vor den Ausführungsverträgen Vorrang genießt.<br />

5.5.2 Die vertraglichen Verpflichtungen und Nebenverpflichtungen des Rahmenvertrages<br />

als auch der Ausführungsverträge sind im einzelnen determiniert; zwangsläufig er-<br />

gibt sich jedoch, dass daneben immanente vertragliche Nebenpflichten bestehen<br />

(zB Einholung von behördlichen Genehmigungen, Antrag auf Eintragung im Fir-<br />

menbuch udgl. mehr). Die Vertragsparteien verpflichten sich deshalb, auch jene<br />

weiteren tatsächlichen und rechtlichen Akte rasch zu setzen oder zu veranlassen,<br />

die notwendigerweise mit der Umsetzung des Projektes „Muttersberg neu“ ver-<br />

bunden sind.<br />

5.5.3 Sollten Bestimmungen des Rahmenvertrages, der Ausführungsverträge oder der<br />

Beschlüsse der Gesellschafter ganz oder teilweise nichtig sein, verpflichten sich die<br />

Parteien, die davon betroffenen Bestimmungen und die Beschlüsse durch solche zu<br />

ersetzen, die ihrem Sinn und Zwecke nach den Grundsätzen des Rahmenvertrages<br />

entsprechen.<br />

Sollte sich die Gesetzeslage derart ändern, dass Bestimmungen des Rahmenvertra-<br />

ges, der Ausführungsverträge oder der Beschlüsse der Gesellschafter ganz oder<br />

teilweise nichtig sind oder werden, verpflichten sich die Parteien ebenfalls, diese<br />

Bestimmungen und Beschlüsse durch solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zwe-<br />

cke nach den Grundsätzen des Rahmenvertrages entsprechen.<br />

VI.<br />

Verbindliche Beilagen zum Vertrag:<br />

Nachstehend angeführte, diesem Vertrag beigefügte Unterlagen sind integrierender<br />

Bestandteil dieses Vertrages:


- Anlage ./A<br />

- Anlage ./B<br />

- Anlage ./C<br />

- Anlage ./D<br />

- Anlage ./E1+E2 +E3<br />

- Anlage ./F1+F2<br />

- Anlage ./G1+G2<br />

- Anlage ./H<br />

- Anlage ./I<br />

- Anlage ./J<br />

- Anlage ./K<br />

- Anlage ./L<br />

- Anlage .M<br />

7.1 Zufahrt auf den Muttersberg:<br />

- 21 -<br />

VII.<br />

Sonstige Nebenpflichten:<br />

a) Von der Gemeindeparzelle „Laz“ führt eine Bergstraße (nicht asphaltiert)<br />

auf den Muttersberg. Die Gemeinde Nüziders hat dafür Sorge zu tragen, dass<br />

entsprechend bestehenden Plänen und behördlichen Genehmigungen die<br />

Bergstraße in Teilbereichen neu trassiert wird und eine Wegegenossenschaft<br />

gegründet wird. Die Gemeinde Nüziders hat sicherzustellen, dass die Mut-<br />

tersberg Seilbahn GmbH ein unumschränktes Geh- und Fahrrecht, mit Fahr-<br />

zeugen aller Art, eingeräumt erhält. Die Neutrassierung und Errichtung der<br />

Bergstraße hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass bereits während der Bauzeit<br />

der Bahn/des Restaurants diese Bergstraße auch von Baufahrzeugen be-<br />

fahren werden kann.<br />

b) Die Benützung der Straße ist im übrigen insoweit einzuschränken, dass le-<br />

diglich Mitglieder der Wegegenossenschaft (als auch Rettungsfahrzeuge,<br />

Feuerwehr udgl.) die Straße befahren dürfen.


7.2 Kanal:<br />

- 22 -<br />

c) Die Straße darf im Winter nicht gepflügt werden. Der Muttersberg Seilbahn<br />

GmbH ist das Recht einzuräumen, die Straße für touristische Zwecke (zB als<br />

Rodelbahn oder als Mountainbikestrecke) zu nutzen. Der Muttersberg Seil-<br />

bahn GmbH wird das Recht eingeräumt, in der Straße Leitungen jeglicher<br />

Art, insbesondere Stromleitungen (Licht udgl.), Wasserleitung (Beschneiung),<br />

zu verlegen und zu betreiben. Die entsprechenden Rechtseinräumungen zu-<br />

gunsten der Muttersberg Seilbahn GmbH sind von der Gemeinde Nüziders zu<br />

erwirken.<br />

d) Die Gemeinde Nüziders wird der Muttersberg Seilbahn GmbH in der Ge-<br />

meindeparzelle „Laz“ eine Liegenschaft zur Nutzung als Umkehrplatz und<br />

Parkplatz für einen Bus zur Verfügung stellen.<br />

a) Die Gemeinde Nüziders errichtet auf eigene Kosten den Kanal bis zu den Re-<br />

visionsschächten beim zu errichtenden Bergrestaurant bzw. Bergstation. Der<br />

Anschluss an das Bergrestaurant und an die Bergstation im Rahmen des<br />

Zeitplanes erfolgt auf Kosten der Muttersberg Seilbahn GmbH. Die Mutters-<br />

berg Seilbahn GmbH verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde Nüziders zur<br />

Zahlung eines Betrages<br />

von...............................................................................................EUR 14.534,00<br />

zuzügl. 10 % Ust..........................................................................EUR 1.453,40<br />

somit ............................................................................................EUR 15.987,40<br />

für die anfallenden Anschluss- und Erschließungsgebühren. Einen darüber<br />

hinausgehenden Betrag trägt die Gemeinde Nüziders.<br />

b) Festgehalten wird, dass die bestehende Talstation im Gemeindegebiet von<br />

<strong>Bludenz</strong> über einen Kanal- und Wasseranschluss bereits verfügt und die ent-<br />

sprechenden Gebühren bereits entrichtet sind, sodass die Muttersberg Seil-<br />

bahn GmbH keine darüber hinausgehende Gebühren zu tragen hat.


- 23 -<br />

7.3 Verlegung bestehender Geh- und Fahrwege:<br />

Die Liegenschaften 3146/1, 3146/2, 3147/2, 3160/4, 3149/1 und 3148 sind mit be-<br />

stehenden Geh- und Fahrwegen belastet. Die Vertragsparteien stimmen zu, dass<br />

entsprechend den betrieblichen Erfordernissen der Muttersberg Seilbahn GmbH<br />

die Geh- und Fahrwege verlegt werden und sichert die Gemeinde Nüziders zu, all-<br />

fällig notwendige Zustimmungen der Berechtigten zu erwirken. Sollten die not-<br />

wendigen Zustimmungen nicht erteilt werden, vereinbaren die Parteien, dass sie<br />

sich weiter um die Erbringung der Zustimmung bemühen und werden die Parteien<br />

im einzelnen eine Vereinbarung finden.<br />

7.4 Dienstbarkeiten udgl. im Bereich der Talstation (Zufahrtsrecht, Schutzdamm<br />

und Steinschlagschutzbauten):<br />

a) Der Bereich der Talstation, die Parkplätze wird durch die neu gebildete Zu-<br />

fahrtsstraße der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> (GST-NR 3642/1 neu) erschlossen und sichert<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> zu, dass die Liegenschaften der Muttersberg Seilbahn<br />

GmbH bzw. der Silvretta Nova Bergbahnen AG, die im Bereich der Talstation<br />

situiert sind, das unumschränkte Geh- und Fahrrecht eingeräumt erhalten.<br />

b) Auf GST-NR 3514/13 ist die Dienstbarkeit der Errichtung und Instandhaltung<br />

von Steinschlagbauten gem. planlicher Darstellung, Forstamt der <strong>Stadt</strong> Blu-<br />

denz vom 12.09.2001, 1:1000, bis zur endgültigen Einstellung des Betriebes<br />

der Personenseilbahn Muttersberg einzuräumen. Die Errichtung der Stein-<br />

schlagbauten erfolgt auf Kosten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>. Darüber hinaus über-<br />

nimmt es die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, hinsichtlich der Parkplätze und der Zu-<br />

fahrtsstraße den Unterbau (somit ohne Asphaltierung) auf ihre Kosten zu er-<br />

richten.<br />

c) Weiters ist auf GST-NR 3569 die Dienstbarkeit der Errichtung und Instand-<br />

haltung eines Schutzdammes gem. planlicher Darstellung ... bis zur endgü-<br />

tigen Einstellung des Betriebes der Personenseilbahn Muttersberg einzu-


- 24 -<br />

räumen. Die Errichtung des Schutzdammes (bis zur Eröffnung der Bahn) er-<br />

folgt auf Kosten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, sofern dies behördlich vorgeschrieben<br />

wird. Soweit die Errichtung eines Schutzdammes jedoch aufgrund der zu er-<br />

richtenden Talstation erforderlich ist, trägt die Kosten in diesem Umfang die<br />

Muttersberg Seilbahn GmbH.<br />

d) Über Gst.Nr. 3514/14 (neu), 3514/15 (neu) und 3568/1 werden Versorgungs-<br />

leitungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> (Ortskanal <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, Überlaufleitung HBI-<br />

HBII, Wasserleitung Zone 1, LWL-50 Wasserwerk <strong>Bludenz</strong>, 10KV-Kabel<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> – Kraftwerk, Steuerkabel Wasserwerk <strong>Bludenz</strong>) geführt und<br />

werden diese im Plan des Bauamtes der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> vom 20.03.2002 (1 zu<br />

500, gez. CFEU) dargestellt. Darüber hinaus ist ein Teil der Waldliegen-<br />

schaft Gst.Nr. 3514/13 nunmehr nur noch über Gst.Nr. 3514/14 (neu) er-<br />

reichbar. Aufgrund dieser Umstände sind zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ent-<br />

sprechende Dienstbarkeitsrechte (Leitungsrechte und Holzbringungsrecht)<br />

einzuräumen.<br />

e) Die Einräumung obiger Dienstbarkeiten erfolgt unentgeltlich.<br />

7.5 Dienstnehmer:<br />

Es wird festgehalten, dass keine Dienstverhältnisse bestehen.<br />

7.6 Stromversorgung:<br />

a) Ausgehend von einer Versorgungspflicht der VKW, von welcher alle Ver-<br />

tragsparteien ausgehen, ist die Stromversorgung gewährleistet.<br />

b) Die Anschlusskosten für die erforderlichen Anschlusswerte trägt die Mutters-<br />

berg Seilbahn GmbH, die auch die Kosten der Kabellegung vom bestehenden


- 25 -<br />

Stromnetz zur Bergstation und Bergrestaurant sowie die weiteren touristi-<br />

schen Einrichtungen trägt.<br />

7.7 Wasserversorgung:<br />

Eine für das Projekt vorgesehene Wasserversorgung ist in unmittelbarer Nähe des<br />

geplanten Bergrestaurants und der geplanten Bergstation vorhanden. Die Mutters-<br />

berg Seilbahn GmbH hat keine Anschlussgebühren zu tragen. Die Kosten der Er-<br />

richtung des Wasseranschlusses (Leitung vom und zum Hochbehälter Madeiser-<br />

köpfle/Bergstation und Bergrestaurant) trägt die Muttersberg Seilbahn GmbH e-<br />

benso wie entstehende Kosten, die für höhere Pumpleistungen erforderlich sind.<br />

7.8 Konkurrenzverbot:<br />

Durch die Vertragsparteien werden erhebliche Investitionen zur Errichtung der<br />

Muttersberg Seilbahn GmbH, des Bergrestaurants und der übrigen touristischen<br />

Einrichtungen am Muttersberg getätigt werden. Diese erheblichen Investitionen<br />

rechtfertigen es aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht, dass auf dem Gemeinde-<br />

gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> oder der Gemeinde Nüziders eine weitere (ähnliche, d.h.<br />

der Art nach und der Größe nach) touristische Berganlage (Seilbahn oder sonstige<br />

touristische Bergattraktion) errichtet wird. Die Folge wäre, dass bei beiden Unter-<br />

nehmen die wirtschaftliche Existenz gefährdet würde. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die<br />

Gemeinde Nüziders verpflichten sich deshalb, derartige Konkurrenzunterneh-men<br />

weder unmittelbar noch mittelbar zu unterstützen oder zu fördern. Sie ver-pflichten<br />

sich insbesondere dazu, derartigen Konkurrenzunternehmen keine Lie-genschaften<br />

zu veräußern, da dadurch ihr eigener finanzieller Beitrag, sohin ihre Investitionen,<br />

gefährdet und geradezu untergraben würde.<br />

7.9 Werbemaßnahmen, Busverbindungen udgl.:<br />

a) Der Muttersberg Seilbahn GmbH wird im Bereich des Bergrestaurants und<br />

der Bergstation und sonstiger Bahneinrichtungen Werbemaßnahmen verwirk-<br />

lichen, die sie für notwendig und zweckmäßig erachtet. Die Vertragsparteien


- 26 -<br />

werden, soweit möglich, die Muttersberg Seilbahn GmbH bei der Umsetzung<br />

unterstützen.<br />

b) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders sichern der Muttersberg Seil-<br />

bahn GmbH im üblichen Rahmen und Umfang die Einräumung unentgelt-<br />

licher Werbemöglichkeiten in Gemeindezeitungen und Standplätzen der je-<br />

weiligen Gemeinden zu.<br />

c) Darüber hinaus sagen die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders der<br />

Muttersberg Seilbahn GmbH im Rahmen des ÖPNV Unterstützungen in Form<br />

von Antragstellungen durch die Gemeinden zu, welche bei der Führung von<br />

Busverbindungen aus beiden Gemeinden zur Talstation der Muttersbergbahn<br />

aber auch ins Skigebiet der Silvretta Nova Bergbahnen AG in St. Gallen-<br />

kirch/Gaschurn vorgesehen sind.<br />

d) Der bestehende Halbstundentakt des <strong>Stadt</strong>busses ist beizubehalten. Nachdem<br />

hierüber (Werbemaßnahmen/ÖPNV) noch ein entsprechendes Gesamtkonzept<br />

auszuarbeiten ist, werden die Regelungen in einem eigenen Vertrag getroffen<br />

werden.<br />

7.10 Wanderwegenetz:<br />

a) Die Gemeinde Nüziders wird in dem Umfang, in dem sie Halterin des Wan-<br />

derwegenetzes auf dem Muttersberg bleibt, weiterhin für die notwendige Er-<br />

haltung und für den entsprechenden Versicherungsschutz selbst Sorge tragen.<br />

Soweit die Muttersberg Seilbahn GmbH Eigentümerin von Liegen-schaften<br />

wird, auf denen das Wanderwegenetz verläuft, wird sie Halterin und für die<br />

notwendige Erhaltung und für den entsprechenden Versicherungs-schutz Sor-<br />

ge tragen.<br />

b) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, die Gemeinde Nüziders und die Muttersberg Seilbahn<br />

GmbH werden das Vorarlberger Wanderwegekonzept einhalten, das ins-


- 27 -<br />

besondere die entsprechende Beschilderung und erforderliche Absicherungen<br />

vorsieht.<br />

7.11 Sperrstunden:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und die Gemeinde Nüziders werden die Muttersberg Seilbahn<br />

GmbH sowie den jeweiligen Betreiber der touristischen Einrichtungen, insbe-<br />

sondere jenen des Bergrestaurants, darin unterstützen, sollte ein Bedarf bestehen,<br />

dass die Betriebszeiten der Personenseilbahn des Bergrestaurants sowie der son-<br />

stigen touristischen Einrichtungen bis 02.00 Uhr in der Nacht im Rahmen des Ge-<br />

setzes eingeräumt werden.<br />

7.12 Baurecht:<br />

Die Silvretta Nova Bergbahnen AG wird der Muttersberg Seilbahn GmbH hin-<br />

sichtlich der Liegenschaft „Zoderer“ als auch hinsichtlich der Liegenschaft GST-<br />

NR 3570/1, welche jeweils im außerbücherlichen Eigentum der Silvretta Nova<br />

Bergbahnen AG stehen, ein Baurecht (Talstation) einräumen. Die Muttersberg<br />

Seilbahn GmbH ist bzw. wird Eigentümerin der Liegenschaften, die die Bau-<br />

rechtsliegenschaft umschließen. Die Muttersberg Seilbahn GmbH wird der Sil-<br />

vretta Nova Bergbahnen AG die notwendigen Dienstbarkeiten zur Erschließung<br />

der Baurechtsliegenschaft einräumen. Sobald die Silvretta Nova Bergbahnen AG<br />

die Liegenschaft Pachner von der Muttersberg Seilbahn GmbH erworben haben<br />

wird (./E3), sobald die Silvretta Nova Bergbahnen AG von der Muttersberg Seil-<br />

bahn GmbH die GST-NR 3149/4 (neu) und GST-NR 3149/6 (neu) erworben haben<br />

wird, sobald die Muttersberg Seilbahn GmbH darüber hinaus auch die GST-NR<br />

3146/1 von der Muttersberg Seilbahn GmbH erworben haben wird, wird die –<br />

Silvretta Nova Bergbahnen AG der Muttersberg Seilbahn GmbH für die zu errich-<br />

tenden Gebäude ob diesen Liegenschaften ein Baurecht einräumen. Hin-sichtlich<br />

der Kaufverträge der Silvretta Nova Bergbahnen AG bezüglich der Lie-<br />

genschaften Gst.Nr. 3149/4 (neu), 3149/6 (neu) und 3146/1 gelten die Vorkaufs-<br />

rechte der Gemeinde Nüziders bzw. der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> nicht. Sollte die Teilung der


- 28 -<br />

Liegenschaft Gst.Nrn. 3149/4 (neu) und 3149/6 (neu) in der vorgesehenen Form<br />

nicht möglich sein, verpflichten sich die Parteien zur Vertragsanpassung.<br />

VIII.<br />

Vorkehrungen:<br />

Die Parteien vereinbaren zur Sicherung der Umsetzung des Projektes „Muttersberg neu“<br />

folgende Vorkehrungen:<br />

8.1 Der Rahmenvertrag und die Ausführungsverträge sind unwiderruflich unkündbar,<br />

es sei denn, der einzelne Vertrag sieht ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit<br />

vor.<br />

8.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sofern die vertraglichen Pflichten nicht<br />

durch sie selbst (entsprechend Zusicherung V. sowie I.) erfüllt werden können, da-<br />

für Sorge zu tragen, dass Dritte diese erfüllen (Verschaffungspflicht).<br />

8.3 Vorkaufsrecht hinsichtlich folgender Liegenschaften zugunsten des Veräußerers:<br />

a) Liegenschaften entsprechend Anlage ./C<br />

b) Liegenschaften entsprechend Anlage ./D<br />

8.4 Garantie der Silvretta Nova Bergbahnen AG zur Betriebspflicht der Muttersberg<br />

Seilbahn GmbH.<br />

8.5 Wiederkaufsrechte:<br />

a) Wiederkaufsfall:<br />

Der Wiederkaufsfall tritt dann ein, wenn der Betrieb der Muttersberg Seil-<br />

bahn GmbH faktisch 1 Jahr eingestellt ist.


- 29 -<br />

b) Liegenschaften, die mit dem Wiederkaufsrecht belastet werden:<br />

� GB 90002 <strong>Bludenz</strong>: GST-NR 3514/14 (neu)<br />

� GB 90002 <strong>Bludenz</strong>: GST-NR 3568/1 (neu)<br />

� GB 90014 Nüziders: sämtliche Bergliegenschaften, welche von der<br />

Seilbahn Muttersberg GmbH von der Gemeinde Nüziders käuflich<br />

erworben werden, mit Ausnahme der GST-NR 3149/4 (neu) und<br />

3149/6 (neu) – Bergstationsbereich.<br />

c) Wiederkaufsentgelt:<br />

Berechnungsgrundlage für das Wiederkaufsentgelt ist bei den Talliegenschaf-<br />

ten ein Betrag von ................................................................. EUR 3,00/m²<br />

unbebaute Bergliegenschaft ................................................... EUR 0,70/m²<br />

sowie bei den Miteigentumsanteilen<br />

hinsichtlich EZ 1674 .............................................................. EUR 145.345,00<br />

Diese Beträge sind wertgesichert auf der Basis VPI 1996 = 100, beginnend<br />

mit dem Monat März 2002.<br />

d) Die Wiederkaufsrechte sind zu verbüchern.<br />

8.6 Absichtserklärung:<br />

Die Silvretta Nova Bergbahnen AG erklärt, dass die Bereitschaft besteht, in Ver-<br />

kaufsverhandlungen mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Gemeinde Nüziders hinsichtlich<br />

der Veräußerung der Muttersberg Seilbahn zu treten, sollte (nach Ablauf der<br />

20-jährigen Betriebspflicht) die Silvretta Nova Bergbahnen AG sich entschließen,<br />

den Betrieb einzustellen. Festgehalten wird, dass es sich hierbei lediglich um eine<br />

unverbindliche Absichtserklärung handelt.<br />

IX.<br />

Rechtsfolgen:


- 30 -<br />

In den Phasen (Pkt. III.) des Projekt „Muttersberg neu“ können Umstände eintreten, die<br />

seine Realisierung endgültig zum Scheitern bringen oder die Aufrechterhaltung des Be-<br />

triebes durch die Muttersberg Seilbahn GmbH wirtschaftlich (nachvollziehbar) unzumutbar<br />

machen.<br />

Daran werden folgende Rechtsfolgen geknüpft:<br />

9.1 In Phase 1:<br />

9.2 In Phase 2:<br />

Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass bei Unterfertigung des gegen-<br />

ständlichen Vertrages die Nachweise nach 1.2 (Zif. 1., 2., 3) bereits erbracht<br />

sind oder erbracht werden können und die Unterfertigungen nach 1.2 (Zif 4<br />

und 5) zusammen mit dem Rahmenvertrag erfolgen, sodass die Verpflich-<br />

tungen der Phase 1 erfüllt sind.<br />

Behördenbewilligungen werden nicht erteilt:<br />

a) Begleichung sämtlicher Vorlaufskosten (Behördenverfahren, Berater-<br />

kosten udgl.) durch die Muttersberg Seilbahn GmbH<br />

b) Rückabtretung der Gesellschaftsanteile der Muttersberg Seilbahn<br />

GmbH an den Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg<br />

c) Beendigung der atypischen stillen Beteiligung durch außerordentliche<br />

Kündigung entsprechend Anlage ./I<br />

9.3 In Phase 3, 4 und 5:<br />

Die Inbetriebnahme ist erfolgt und die Muttersberg Seilbahn GmbH kommt ihrer<br />

Betriebspflicht nicht nach. Aufgrund der Verpflichtung der Silvretta Bergbahnen<br />

AG hat diese die Betriebspflicht für die Seilbahn, das Restaurant als auch die zu-<br />

sätzlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen zu übernehmen. Die Vertrags-


- 31 -<br />

parteien kommen überein, dass die Silvretta Bergbahnen AG ihre subsidiäre Be-<br />

triebspflicht durch Begründung eines Pachtverhältnisses erfüllen wird.<br />

9.4 In Phase 6:<br />

Mit Eintritt der Phase 6 erlöschen sämtliche Pflichten der Silvretta Nova Berg-<br />

bahnen AG gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, der Gemeinde Nüziders als auch dem<br />

Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg gegenüber.<br />

X.<br />

Sonstiges:<br />

10.1 Soweit die Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag und den Ausführungsverträgen<br />

nicht ohnehin Kraft gesetzlicher Bestimmung auf den jeweiligen Rechtsnachfolger<br />

übergehen, ist jede Vertragspartei verpflichtet, die Rechte und Pflichten aus diesen<br />

Verträgen an ihre Rechtsnachfolger zu überbinden.<br />

10.2 Schiedsvereinbarung:<br />

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verlet-<br />

zung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlich-<br />

tungsordnung der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer (in der jeweils geltenden<br />

Form) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern<br />

endgültig entschieden. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 3. Es ist österreichi-<br />

sches materielles Recht anzuwenden.<br />

10.3 Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages ver-<br />

bundenen Kosten, Gebühren und Stempel, einschließlich der Kosten der Errichtung<br />

und Durchführung der Ausführungsverträge werden von der Muttersberg Seilbahn<br />

GmbH getragen.<br />

10.4 Mitteilungen:


- 32 -<br />

Alle Mitteilungen, die aufgrund dieses Vertrages erforderlich sind, sind schriftlich<br />

abzufassen. Sie sind persönlich zu überbringen. Sie können auch per Telefax oder<br />

per Post (eingeschrieben) an die entsprechend nachstehend angeführten Adressen<br />

(oder Telefaxnummern) oder an eine andere von den Parteien in Hinkunft mitgeteil-<br />

te Adresse (oder Telefaxnummer) versandt werden:<br />

Weiters wird über Antrag des Bürgermeisters in der <strong>Stadt</strong>vertretung mehrheitlich mit 30<br />

Stimmen (3 Gegenstimmen: Peter Schneider, Erwin Sperger und Elmar Sturm) beschlos-<br />

sen, nachstehende Liegenschaften der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> bzw. des Öffentlichen Gutes, Straßen<br />

und Wege, an die Muttersberg Seilbahn GmbH zu veräußern:<br />

Gst.Nr. 3514/14 mit 728 m² à EUR 3,-- (= EUR 2.184,--)<br />

Gst.Nr. 3514/15 mit 60 m² à EUR 3,-- (= EUR 180,--)<br />

Gst.Nr. 3568/1 mit 2.026 m² à EUR 3,-- (= EUR 6.078,--)<br />

Gst.Nr. 3146/1 mit 4.669 m² à EUR 0,70 (= EUR 3.268,30)<br />

Die entsprechenden Dienstbarkeitsrechte (Leitungsrechte und Holzbringungsrecht) ent-<br />

sprechend Punkt 7.4 d) des Rahmenvertrages werden seitens der Muttersberg Seilbahn<br />

GmbH eingeräumt.<br />

Weiters wird über Antrag des Bürgermeisters in der <strong>Stadt</strong>vertretung mehrheitlich mit<br />

29 Stimmen (4 Gegenstimmen: Peter Schneider, Erwin Sperger, Elmar Sturm und Heike<br />

Brüstle) beschlossen, die im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> stehende Liegenschaft Gst.Nr.<br />

3570/1 um EUR 3,-- pro m², Gesamt somit EUR 3.345,--, an die Silvretta Nova Bergbah-<br />

nen AG zu verkaufen.<br />

Weiters wird über Antrag des Bürgermeisters in der <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig beschlos-<br />

sen, zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Muttersberg Seilbahn GmbH Dienstbarkeitsver-<br />

träge betreffend die Gst.Nrn. 3568/1, 3569, 3571/5, 3571/1, 482/4 und 3146/1 über die<br />

Errichtung, Betreibung, Instandhaltung und Erneuerung von Seilförderungsanlagen und<br />

das Bau- und Bestockungsverbot entsprechend den Verträgen Ia (1, 4, 6, 7) und V (9, 21)<br />

vom 14.03.2002 abzuschließen:


- 33 -<br />

b) In der <strong>Stadt</strong>vertretung wird mehrheitlich mit 29 Stimmen (4 Gegenstimmen: Peter<br />

Zu 5:<br />

Schneider, Erwin Sperger, Elmar Sturm und Heike Brüstle) beschlossen, den <strong>Stadt</strong>rat<br />

zu ermächtigen, eventuelle Ergänzungen oder Änderungen des Rahmenvertrages und<br />

der Ausführungsverträge zu beschließen und es werden die Vertreter der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong><br />

im Gemeindeverband ermächtigt, die entsprechenden Ausführungsverträge, die im<br />

Rahmenvertrag angeführt sind, zu beschließen.<br />

A l l f ä l l i g e s<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Ende der Sitzung um 19.30 Uhr<br />

Geschlossen und gefertigt:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!