Jahresbericht 2010 - Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V.

Jahresbericht 2010 - Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V. Jahresbericht 2010 - Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V.

18.11.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2010 Stuttgart ---- --- 178 3 Vorträge bei anderen Organisationen Kontakte: FSH n. Krebs Stuttgart und Vaihingen, Deutsche Krebsgesellschaft Stuttgart, Uniklik Tübingen Zentrum für Gastrointestinale Onkologie, Praxis für Psychoonkologie am Marienhospital, Dr. Flür, Onkologe in Ludwigsburg Besuch von Kliniken: Olgahospital Stuttgart, Marienhospital Stuttgart, Filderklinik Filderstadt Regionale Medienkontakte: Stuttgarter Wochenblatt Wiesbaden 321 100 17 Patienten-Arzt-Forum Seminar Spirituelle Medizin und Mediale Heilungsmöglichkeiten 15 Vortragsveranstaltungen und Kurse 7 Informationsstände 2 Vorträge bei SHGs Kontakte: Psychosoziale Einrichtung, Kirchenfenster , Auxilium-Hospizverein, Gesundheitsamt Wiesbaden, Feminist. Frauengesundheitszentrum regionale Medienkontakte: Blitz Tip, Hofheimer Echo, Kreisstadt Echo, Verlagsgruppe Rhein- Main, Mainzer Tagblatt, Wiesbadener Kurier sonstige Kontakte: Apotheken, Bahnhof Wiesbaden (Aushänge), regionale städtische Einrichtungen, Onkodanza Tanztherapie für Frauen 41

Jahresbericht 2010 Unsere Aufgaben – Rechtsberatung der Biologischen Krebsabwehr und Musterprozess – 2010 haben 37 Mitglieder den Service einer Rechtsberatung durch die GfBK in Anspruch genommen. Schwerpunkt der Beratung ist die Kostenerstattung von ganzheitlichen und naturheilkundlichen Behandlungsmethoden und Arzneimitteln. Nach Ablehnung der Kostenübernahme durch die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen konnte die Rechtsberatung mit Argumentationshilfen unterstützend zur Seite stehen. Immer häufiger wurde die Kostenerstattung der anthroposophischen Misteltherapie von gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgelehnt. Anthroposophische Mistelpräparate sind gemäß der vom gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegten Ausnahmeliste, die als Ziffer 16 Eingang in die sog. Arzneimittel-Richtlinien gefunden hat, weiterhin Kassenleistung. Um Unterstützung bei der Kostenerstattung von Hyperthermie wurde ebenfalls mehrfach nachgefragt. Bislang ist die Hyperthermie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf die Liste der Leistungen der GKV aufgenommen. Für die Beurteilung des Kostenübernahmeantrages sollte auf das Urteil des Sozialgerichtes Altenburg(AZ: 13 A 2221/97 R) verwiesen werden, in dem festgehalten wird, dass für eine Beurteilung einer Erstattungsfähigkeit einer Methode nicht mehr die statistisch einwandfrei nachgewiesene medizinische Wirksamkeit, sondern der tatsächliche Verbreitungsgrad als maßgebliches Beurteilungskriterium entscheidend ist. So wird aufgrund positiver klinischer Erfahrung diese Methode inzwischen an verschiedenen Kliniken und Praxen in Deutschland flächendeckend eingesetzt. Entscheidend ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 AZ: 1 BvR 347/98. Aktuell unterstützen wir durch das Anwaltsbüro Dr. Stebner unser Mitglied Frau F. in einem Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht. Frau F. hat den Rechtsstreit wegen der Kostenerstattung von Hyperthermie-Behandlungen mit ihrer Krankenkasse aufgrund der Entscheidung des Sozialgerichtes in allen Punkten gewonnen. Das Sozialgericht hat sich bewusst über das Urteil des MDK hinweggesetzt und auch die Empfehlungen des BGA zur Hyperthermie bewusst abgelehnt. Die Krankenkasse hat vor dem Landessozialgericht Berufung eingelegt. Wir hoffen, dass dieser Musterprozess eine Änderung in der Akzeptanz ganzheitlicher Krebstherapien bei den Krankenkassen bewirkt. 42

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Unsere Aufgaben –<br />

Rechtsberatung der <strong>Biologische</strong>n <strong>Krebsabwehr</strong> und<br />

Musterprozess –<br />

<strong>2010</strong> haben 37 Mitglieder den Service einer Rechtsberatung durch die GfBK in Anspruch genommen.<br />

Schwerpunkt der Beratung ist die Kostenerstattung von ganzheitlichen und naturheilkundlichen<br />

Behandlungsmethoden und Arzneimitteln. Nach Ablehnung der Kostenübernahme durch die<br />

gesetzlichen oder privaten Krankenkassen konnte die Rechtsberatung mit Argumentationshilfen<br />

unterstützend zur Seite stehen. Immer häufiger wurde die Kostenerstattung der anthroposophischen<br />

Misteltherapie von gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgelehnt. Anthroposophische<br />

Mistelpräparate sind gemäß der vom gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegten Ausnahmeliste,<br />

die als Ziffer 16 Eingang in die sog. Arzneimittel-Richtlinien gefunden hat, weiterhin<br />

Kassenleistung.<br />

Um Unterstützung bei der Kostenerstattung von Hyperthermie wurde ebenfalls mehrfach nachgefragt.<br />

Bislang ist die Hyperthermie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf die Liste<br />

der Leistungen der GKV aufgenommen. Für die Beurteilung des Kostenübernahmeantrages<br />

sollte auf das Urteil des Sozialgerichtes Altenburg(AZ: 13 A 2221/97 R) verwiesen werden, in<br />

dem festgehalten wird, dass <strong>für</strong> eine Beurteilung einer Erstattungsfähigkeit einer Methode nicht<br />

mehr die statistisch einwandfrei nachgewiesene medizinische Wirksamkeit, sondern der tatsächliche<br />

Verbreitungsgrad als maßgebliches Beurteilungskriterium entscheidend ist. So wird<br />

aufgrund positiver klinischer Erfahrung diese Methode inzwischen an verschiedenen Kliniken<br />

und Praxen in Deutschland flächendeckend eingesetzt. Entscheidend ist auch das Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 AZ: 1 BvR 347/98.<br />

Aktuell unterstützen wir durch das Anwaltsbüro Dr. Stebner unser Mitglied Frau F. in einem Berufungsverfahren<br />

vor dem Landessozialgericht. Frau F. hat den Rechtsstreit wegen der Kostenerstattung<br />

von Hyperthermie-Behandlungen mit ihrer Krankenkasse aufgrund der Entscheidung<br />

des Sozialgerichtes in allen Punkten gewonnen. Das Sozialgericht hat sich bewusst über das<br />

Urteil des MDK hinweggesetzt und auch die Empfehlungen des BGA zur Hyperthermie bewusst<br />

abgelehnt. Die Krankenkasse hat vor dem Landessozialgericht Berufung eingelegt.<br />

Wir hoffen, dass dieser Musterprozess eine Änderung in der Akzeptanz ganzheitlicher Krebstherapien<br />

bei den Krankenkassen bewirkt.<br />

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