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Leistungsbeurteilung und Promotion an der ... - Schule Zeiningen

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www.ag.ch/bildung<br />

September 2009<br />

H<strong>an</strong>dreichung für <strong>Schule</strong>n ab Schuljahr 2010/11


Vorwort<br />

Wie werden die Leistungen von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern am besten beurteilt <strong>und</strong> ausgewiesen? Diese Frage<br />

beschäftigt die Lehrpersonen – <strong>und</strong> auch die Behörden. Die <strong>Schule</strong> w<strong>an</strong>delt sich beständig <strong>und</strong> die verän<strong>der</strong>ten<br />

gesellschaftlichen Ansprüche verl<strong>an</strong>gen nach entsprechenden Schul- <strong>und</strong> Unterrichtsformen. Bestehende Methoden<br />

<strong>der</strong> Beurteilung müssen laufend kritisch betrachtet <strong>und</strong> bei Bedarf <strong>an</strong>gepasst werden. Dies führte unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em<br />

zur Entwicklung <strong>und</strong> Einführung von Leistungstests. Schulische Leistungen werden durch das herkömmliche<br />

Notenzeugnis nur einseitig abgebildet. Dieses wird den berechtigten Ansprüchen von Lehrpersonen <strong>und</strong> Eltern sowie<br />

von den Institutionen, die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler übernehmen, nicht mehr in allen Bereichen gerecht. Bereits<br />

heute werden deshalb Instrumente wie Beobachtungsbogen, Lerntagebücher o<strong>der</strong> För<strong>der</strong>pl<strong>an</strong>ungen eingesetzt.<br />

Im Dezember 2007 hat <strong>der</strong> Grosse Rat die Schulgesetzän<strong>der</strong>ung gutgeheissen. Infolgedessen musste die Umsetzung<br />

mit einer neuen <strong>Promotion</strong>sverordnung geregelt werden. Die dazu erarbeiteten Beurteilungsinstrumente wurden<br />

im J<strong>an</strong>uar 2008 vom Regierungsrat verabschiedet <strong>und</strong> im Winter 2008/09 evaluiert. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedenken<br />

seitens <strong>der</strong> Lehr- <strong>und</strong> Schulleitungspersonen beschloss <strong>der</strong> neu zusammengesetzte Regierungsrat im April 2009,<br />

das Inkrafttreten <strong>der</strong> <strong>an</strong>gepassten <strong>Promotion</strong>sverordnung auf das Schuljahr 2010/11 zu verschieben. Um dem<br />

Wunsch <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>n nach weniger Mehraufw<strong>an</strong>d Rechnung zu tragen, sollten gleichzeitig die Beurteilungsinstrumente<br />

weiter vereinfacht werden. Die in diesem Sinne <strong>an</strong>gepasste <strong>Promotion</strong>sverordnung <strong>und</strong> die entsprechenden<br />

Beurteilungsinstrumente sind vom Regierungsrat nun gutgeheissen worden <strong>und</strong> können ab Schuljahr 2010/11<br />

im Unterricht eingesetzt werden. Sie stehen den Lehrpersonen in elektronischer Form auf dem Bildungsportal des<br />

K<strong>an</strong>tons zur Verfügung.<br />

Die vorliegende H<strong>an</strong>dreichung zur <strong>an</strong>gepassten <strong>Promotion</strong>sverordnung <strong>und</strong> zum Umg<strong>an</strong>g mit den Beurteilungsinstrumenten<br />

begleitet die aktuelle Entwicklung des Schulunterrichts. Die <strong>Schule</strong>n haben diese Themen bereits<br />

aus unterschiedlichen Perspektiven im Rahmen ihrer Qualitätsentwicklung <strong>an</strong>gepackt. Die Anfor<strong>der</strong>ungen sind<br />

nicht neu. Die vorliegende H<strong>an</strong>dreichung erläutert die Details <strong>der</strong> praktischen Umsetzung <strong>und</strong> verdeutlicht die pädagogischen<br />

Zielsetzungen. Ich wünsche Ihnen bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> neuen Beurteilungsinstrumente viel Erfolg<br />

<strong>und</strong> hoffe, dass Ihnen damit Ihre <strong>an</strong>spruchsvolle Aufgabe erleichtert wird.<br />

Regierungsrat Alex Hürzeler<br />

Vorsteher Departement Bildung, Kultur <strong>und</strong> Sport (BKS)<br />

Aarau, 25. September 2009<br />

Hinweis<br />

Die vorliegende H<strong>an</strong>dreichung beschreibt die Eckwerte <strong>der</strong> <strong>Leistungsbeurteilung</strong> vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong>sverordnung,<br />

welche mit Schuljahr 2010/11 in Kraft tritt. Sie beleuchtet verschiedene Aspekte <strong>der</strong> Umsetzung<br />

im Schulalltag. Sie greift das vielschichtige Thema <strong>der</strong> <strong>Leistungsbeurteilung</strong> unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> rechtlichen<br />

Voraussetzungen auf.<br />

2


Inhalt<br />

1 Leitged<strong>an</strong>ken zur Beurteilung 4<br />

2 Die Beurteilungsinstrumente in <strong>der</strong> Übersicht 5<br />

3 Elemente <strong>der</strong> neuen <strong>Promotion</strong>sverordnung 6<br />

3.1 Der Zwischenbericht 6<br />

3.2 Das Jahreszeugnis 6<br />

3.3 Die Sach-, Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz 6<br />

3.4 Die <strong>Promotion</strong>swirksamkeit <strong>der</strong> Kern- <strong>und</strong> Erweiterungsfächer 7<br />

3.5 Das Beurteilungsdossier 8<br />

3.6 Die Zusammenarbeit im Klassenteam <strong>und</strong> mit den Erziehungsberechtigten 8<br />

3.7 Der Übertritt <strong>und</strong> das Empfehlungsverfahren 8<br />

3.8 Das Übertrittsgespräch 9<br />

3.9 Die elektronische Erstellung 9<br />

4 Die Beurteilung: Noten <strong>und</strong> Skalen 10<br />

5 Hinweise zum Kin<strong>der</strong>garten 11<br />

6 Hinweise zu Beurteilung <strong>und</strong> <strong>Promotion</strong> bei individuellen<br />

Lernzielen 12<br />

7 Hinweise zur Rolle <strong>der</strong> Schulleitung 13<br />

8 Hinweise zum Ausfüllen <strong>der</strong> Beurteilungsinstrumente 14<br />

9 Rechtliche Aspekte 15<br />

9.1 Die wichtigsten rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen 15<br />

9.2 Laufbahnentscheide 15<br />

9.3 Rechtsweg 15<br />

9.4 Datenschutz 16<br />

10 Nützliche Adressen <strong>und</strong> Links 17<br />

11 Anh<strong>an</strong>g 18<br />

Herausgeber:<br />

Fotos:<br />

Departement Bildung, Kultur <strong>und</strong> Sport (BKS)<br />

www.ag.ch/bks, volksschule@ag.ch<br />

dominik golob photography<br />

3


1 Leitged<strong>an</strong>ken zur Beurteilung<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler <strong>an</strong> <strong>der</strong> Volksschule Aargau ist Best<strong>an</strong>dteil des Lehr- <strong>und</strong> Lernprozesses<br />

<strong>und</strong> richtet sich nach folgenden Eckwerten:<br />

– Die Beurteilung ist för<strong>der</strong>orientiert: Mit dem Zwischenbericht erhalten die Lernenden gezielte Rückmeldungen,<br />

die ihren Lernprozess unterstützen <strong>und</strong> ihnen Möglichkeiten zur Entwicklung aufzeigen.<br />

– Die Beurteilung ist leistungsorientiert <strong>und</strong> selektiv: Mit dem Jahreszeugnis wird Bil<strong>an</strong>z gezogen über die Lernprozesse<br />

eines Schuljahres <strong>und</strong> festgehalten, inwiefern die gefor<strong>der</strong>ten Lernziele erreicht worden sind.<br />

– Im Zentrum <strong>der</strong> Beurteilung stehen genauso die persönlichen Fortschritte <strong>der</strong> Lernenden wie auch <strong>der</strong>en jeweiliger<br />

St<strong>an</strong>d gemessen <strong>an</strong> den Lernzielen des aargauischen Lehrpl<strong>an</strong>s.<br />

– Beurteilen ist ein Prozess, in den neben den Lehrpersonen auch die Lernenden, die Erziehungsberechtigten <strong>und</strong><br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>e Beteiligte miteinbezogen sind.<br />

– Die Beurteilung erfolgt g<strong>an</strong>zheitlich <strong>und</strong> erfasst neben <strong>der</strong> Sachkompetenz <strong>der</strong> Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen auch<br />

<strong>der</strong>en Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz.<br />

– Die Formen <strong>der</strong> Beurteilung stehen in direktem Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> Unterrichtsentwicklung.<br />

4


2 Die Beurteilungsinstrumente in <strong>der</strong> Übersicht<br />

Die Übersicht zeigt alle Beurteilungsinstrumente mit Stufe <strong>und</strong> Funktion.<br />

Stufe 1. Semester 2. Semester Nachweis Übertritt Entscheid<br />

Kin<strong>der</strong>garten Im Beurteilungs- Empfehlung Wenn keine<br />

dossier durch Lehrperson Einigung zwischen<br />

für den Übertritt Lehrperson <strong>und</strong><br />

in die Primarschule Eltern: Schulpflege<br />

Primarschule Zwischenbericht* Lernbericht* Im Beurteilungs-<br />

1. Klasse dossier<br />

Primarschule Zwischenbericht** Jahreszeugnis Im Beurteilungs-<br />

2.–4. Klasse dossier<br />

Primarschule Zwischenbericht** Jahreszeugnis Im Beurteilungs- Empfehlung Wenn keine<br />

5. Klasse dossier durch Lehrperson Einigung zwischen<br />

für den Übertritt in Lehrperson <strong>und</strong><br />

die Sek<strong>und</strong>arstufe I Eltern: Schulpflege<br />

Sek<strong>und</strong>arstufe I, Zwischenbericht** Jahreszeugnis Im Beurteilungs-<br />

1.–3. Klasse <strong>der</strong> dossier<br />

Realschule,<br />

Sek<strong>und</strong>arschule,<br />

Bezirksschule<br />

Sek<strong>und</strong>arstufe I, Zwischenbericht** Jahreszeugnis Im Beurteilungs- Bezirksabschluss-<br />

4. Klasse <strong>der</strong> dossier prüfung (BAP)<br />

Realschule,<br />

für Übertritt in<br />

Sek<strong>und</strong>arschule,<br />

Mittelschulen<br />

Bezirksschule<br />

Kleinklasse Zwischenbericht* Lernbericht* Im Beurteilungs-<br />

1.–9. Klasse (Im Ausnahmefall dossier<br />

zusätzlich ein (För<strong>der</strong>pl<strong>an</strong>ung)<br />

Jahreszeugnis)<br />

Individuelle Zwischenbericht Jahreszeugnis Im Beurteilungs- Gesamt-<br />

Lernziele (IHP***, mit Lernbericht mit Lernbericht dossier beurteilung<br />

UME****, zu den zu den (För<strong>der</strong>pl<strong>an</strong>ung)<br />

Fremdsprachige, individuellen individuellen<br />

Therapie von Lern- Lernzielen (<strong>an</strong>stelle Lernzielen (<strong>an</strong>stelle<br />

schwierigkeiten, von Noten) von Noten)<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

Begabungen)<br />

* Die Beurteilung erfolgt in Form von Wortbeurteilungen.<br />

** Die Beurteilung erfolgt in Form von Orientierungsnoten <strong>und</strong> Wortbeurteilungen.<br />

*** Integrierte Heilpädagogik<br />

**** Unterstützende Massnahmen im Einzelfall<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> aufgeführten Leitideen bringt die <strong>Promotion</strong>sverordnung einige Neuerungen für den<br />

Unterrichtsalltag. In den folgenden Kapiteln wird darauf eingeg<strong>an</strong>gen.<br />

5


3 Elemente <strong>der</strong> neuen <strong>Promotion</strong>sverordnung<br />

3.1 Der Zwischenbericht<br />

Zum Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die Lernenden einen Zwischenbericht, welcher in Worten die Leis -<br />

tungsentwicklung in <strong>der</strong> Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz sowie die Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik,<br />

Englisch <strong>und</strong> Fr<strong>an</strong>zösisch beschreibt. Ab dem 2. Jahr <strong>der</strong> Primarschule wird zudem die Sachkompetenz zusätzlich<br />

im Zwischenbericht in Orientierungsnoten ausgedrückt, welche aber nicht promotionswirksam sind.<br />

Der Zwischenbericht dient den Lernenden <strong>und</strong> den Erziehungsberechtigten als Orientierung über Stärken <strong>und</strong><br />

Schwächen im Leistungsprofil <strong>und</strong> zeigt auf, in welchen Bereichen im Hinblick auf eine erfolgreiche Jahrespromotion<br />

allenfalls noch zusätzliche Anstrengungen unternommen<br />

werden müssen. Der Zwischenbericht<br />

eignet sich als Gr<strong>und</strong>lage für ein Gespräch zwischen<br />

<strong>der</strong> ver<strong>an</strong>twortlichen Lehrperson, den Erziehungsberechtigten<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Lernenden<br />

über die Einschätzung <strong>und</strong> Beurteilung. Sehr empfohlen<br />

wird ein solches Gespräch, wenn sich im<br />

Zwischenbericht abzeichnet, dass die Jahrespromotion<br />

gefährdet sein könnte. Die Erziehungsberechtigten<br />

sollen darauf aufmerksam gemacht<br />

werden, dass sie ein Gespräch zum Zwischenbericht<br />

wünschen können, falls es nicht st<strong>an</strong>dardmässig<br />

durchgeführt wird.<br />

3.2 Das Jahreszeugnis<br />

Zum Ende jedes Schuljahres erhalten die Lernenden<br />

ein Jahreszeugnis, welches ab <strong>der</strong> 2. Klasse<br />

<strong>der</strong> Primarschule die Leistungen in <strong>der</strong> Sachkompetenz<br />

in Noten beurteilt. Die Zeugnisnoten sind<br />

promotionswirksam.<br />

Im 1. Jahr <strong>der</strong> Primarschule erhalten die Schüler<br />

<strong>und</strong> Schülerinnen am Ende des Schuljahres <strong>an</strong>stelle<br />

eines Zeugnisses einen Lernbericht, welcher die<br />

Leistungen in <strong>der</strong> Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz sowie<br />

auch die Sachkompetenz in Worten beurteilt.<br />

3.3 Die Sach-, Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz<br />

Die neue <strong>Promotion</strong>sverordnung sieht eine g<strong>an</strong>zheitliche<br />

Beurteilung vor, indem im Rahmen des<br />

Zwischenberichtes sowohl die Sach- als auch die<br />

Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz <strong>der</strong> Lernenden beurteilt<br />

werden.<br />

Für die Beurteilung <strong>der</strong> Sachkompetenz werden<br />

die Fächer Deutsch, Englisch, Fr<strong>an</strong>zösisch <strong>und</strong> Mathematik<br />

jeweils in ihre wichtigsten Unterbereiche/Kompetenzen<br />

unterteilt. Diese lehnen sich eng<br />

<strong>an</strong> die Formulierungen im aargauischen Lehrpl<strong>an</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>und</strong> greifen gleichzeitig Begrifflichkeiten neuer<br />

Instrumente wie des europäischen Sprachenportfolios<br />

(ESP) <strong>und</strong> zukünftiger Kompetenzmodelle<br />

auf.<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz<br />

erfolgt lernzielorientiert. Die zu beurteilenden<br />

Aspekte sind nahe <strong>an</strong> <strong>der</strong> Unterrichtspraxis <strong>und</strong> für<br />

die Lehrpersonen von hoher Relev<strong>an</strong>z. So werden<br />

6


ei <strong>der</strong> Selbstkompetenz folgende Indikatoren beschrieben:<br />

das ordnungsgemässe Erscheinen zum<br />

Unterricht, die Unterrichtsbeteiligung, die selbstständige<br />

<strong>und</strong> zuverlässige Erledigung von Arbeiten,<br />

die zweckmässige Org<strong>an</strong>isation des Arbeitsplatzes,<br />

das zielorientierte Arbeiten sowie die<br />

Selbsteinschätzung. Bei <strong>der</strong> Sozialkompetenz sind<br />

folgende Indikatoren zu beurteilen: <strong>an</strong>gemessene<br />

Umg<strong>an</strong>gsformen, hilfsbereiter <strong>und</strong> rücksichtsvoller<br />

Umg<strong>an</strong>g, konstruktive Zusammenarbeit, das<br />

Einhalten von Regeln sowie das Durchsetzungsvermögen.<br />

Die zu beurteilenden Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenzen<br />

sind auf <strong>der</strong> Primar- <strong>und</strong> <strong>der</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe<br />

I dieselben. Selbstverständlich unterscheiden<br />

sich aber je nach Altersgruppe die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

für die jeweilige Ausprägung dieser<br />

Kompetenzen.<br />

Weiterhin haben die Schulteams den professionellen<br />

Austausch zu den St<strong>an</strong>dards zu leisten. K<strong>an</strong>tonale Vorgaben können <strong>und</strong> sollen diese zentrale Arbeit des Schulteams<br />

vor Ort nicht ersetzen. Es ist sinnvoll, dass sich <strong>Schule</strong>n im Rahmen ihrer Entwicklungsprozesse zu Leitbild<br />

<strong>und</strong> Qualität mit den Indikatoren <strong>und</strong> St<strong>an</strong>dards ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzen. Klassen, Schulhäuser <strong>und</strong> <strong>Schule</strong>n definieren<br />

ihre eigenen Massstäbe zur Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz, indem sie ihre Haltungen, Normen <strong>und</strong> Wertvorstellungen<br />

zum Beispiel <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d ihres Leitbildes, ihrer Qualitätsst<strong>an</strong>dards, ihrer Schulhausordnung usw. diskutieren. So<br />

können sie ihre Massstäbe gegen innen <strong>und</strong> aussen tr<strong>an</strong>sparent machen.<br />

3.4 Die <strong>Promotion</strong>swirksamkeit <strong>der</strong> Kern- <strong>und</strong> Erweiterungsfächer<br />

Mit <strong>der</strong> neuen <strong>Promotion</strong>sverordnung werden alle Fächer promotionswirksam. Sie werden eingeteilt in so gen<strong>an</strong>nte<br />

Kern- <strong>und</strong> Erweiterungsfächer. In Zwischenbericht <strong>und</strong> Jahreszeugnis sind die Kernfächer in <strong>der</strong> Reihenfolge<br />

Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen <strong>und</strong> Realien/Naturwissenschaften aufgeführt. Die Erweiterungsfächer sind<br />

alphabetisch aufgeführt.<br />

Kernfächer Erweiterungsfächer Weitere Fächer<br />

Deutsch Bewegung <strong>und</strong> Sport Chor/Ensemble<br />

Mathematik Hauswirtschaft Freies Gestalten (Bez)<br />

Englisch* Bildnerisches Gestalten Instrumentalunterricht<br />

Fr<strong>an</strong>zösisch* Ethik <strong>und</strong> Religionen Realienpraktikum<br />

Italienisch*<br />

Latein (Bez)<br />

Realien (Primar/Real)<br />

Biologie (Sek/Bez)<br />

Geometrisch-technisches Zeichnen<br />

Musik<br />

Textiles Werken<br />

Werken<br />

Chemie (Sek/Bez)<br />

Geografie (Sek/Bez)<br />

Geschichte (Sek/Bez)<br />

Physik (Sek/Bez)<br />

* Diese Fächer können sowohl Kern- wie Erweiterungsfächer sein.<br />

Diejenigen Wahlfächer, welche unter Weitere Fächer aufgeführt sind, sind nicht promotionswirksam, weshalb <strong>der</strong><br />

Vermerk besucht o<strong>der</strong> eine Note eingetragen werden k<strong>an</strong>n. Die Leistungen in diesen Wahlfächern können ausserdem<br />

mit einer separaten Beilage detailliert ausgewiesen werden, da sie nicht selten bei <strong>der</strong> Lehrstellensuche eine<br />

Rolle spielen.<br />

Für die Beför<strong>der</strong>ung in die nächsthöhere Klasse (<strong>Promotion</strong>) muss mit dem Durchschnitt <strong>der</strong> Kern- <strong>und</strong> mit dem<br />

Durchschnitt <strong>der</strong> Erweiterungsfächer zusammen ein unger<strong>und</strong>eter Notendurchschnitt von mindestens 4 erreicht<br />

werden, wobei <strong>der</strong> unger<strong>und</strong>ete Notendurchschnitt <strong>der</strong> Kernfächer ebenfalls nicht unter 4 liegen darf.<br />

7


Beispiel Primar:<br />

Kernfächer<br />

Erweiterungsfächer<br />

Deutsch 4,5 Bewegung <strong>und</strong> Sport 5,5<br />

Mathematik 4 Bildnerisches Gestalten 3,5<br />

Realien 4 Englisch 4,5<br />

Ethik <strong>und</strong> Religionen 5,5<br />

Musik 4<br />

Textiles Werken 4,5<br />

Werken 4,5<br />

Durchschnitt <strong>der</strong> Kernfächer: 4,2 Durchschnitt <strong>der</strong> Erweiterungsfächer: 4,6<br />

Durchschnitt <strong>der</strong> Kern- <strong>und</strong> Erweiterungsfächer: 4,4<br />

3.5 Das Beurteilungsdossier<br />

Jede Lehrperson belegt ihre Beurteilung für jede Lernende <strong>und</strong> jeden Lernenden mit einem Dossier. Sie sammelt<br />

aussagekräftige Arbeiten, Prüfungen etc. <strong>der</strong> Lernenden, wobei pro Schulhalbjahr <strong>und</strong> Fach mindestens so viele<br />

Beurteilungsbelege im Beurteilungsdossier ausgewiesen werden müssen, wie im Lehrpl<strong>an</strong> für das beurteilte Fach<br />

Wochenst<strong>und</strong>en festgelegt sind. Bei einer Wochenst<strong>und</strong>e sind mindestens zwei Beurteilungsbelege erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Lernenden können Dokumente, die ihren Lernprozess aus ihrer Sicht nachzeichnen, in ihr Beurteilungsdossier<br />

geben. Das Beurteilungsdossier unterstützt die Lehrpersonen bei ihrer Beurteilung. Die Gewichtung <strong>der</strong> Belege im<br />

Beurteilungsdossier liegt im Ermessen <strong>der</strong> Lehrperson. Die Beurteilung im Zwischenbericht <strong>und</strong> die Jahreszeugnisnote<br />

sind das Ergebnis einer Gesamtbeurteilung <strong>und</strong> somit mehr als ein arithmetisch berechneter Durchschnittswert.<br />

Das Beurteilungsdossier dient <strong>der</strong> Gestaltung von Gesprächen mit Lernenden <strong>und</strong> Erziehungsberechtigten.<br />

Es k<strong>an</strong>n äusserlich in sehr unterschiedlichen Formen daherkommen. So eignet sich zum Beispiel für jüngere Kin<strong>der</strong><br />

eher eine Schachtel, eine Tasche o<strong>der</strong> ein grosser Umschlag <strong>an</strong>stelle einer Mappe.<br />

3.6 Die Zusammenarbeit im Klassenteam <strong>und</strong> mit den Erziehungsberechtigten<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Unterrichtsentwicklung wächst die Bedeutung <strong>der</strong> Zusammenarbeit unter den verschiedenen Lehr<strong>und</strong><br />

Fachpersonen <strong>an</strong> einer <strong>Schule</strong>. Auch die Arbeit mit den neuen Beurteilungsinstrumenten gemäss <strong>Promotion</strong>sverordnung<br />

macht es erfor<strong>der</strong>lich, dass alle in einer Klasse tätigen Lehrpersonen Ver<strong>an</strong>twortung übernehmen <strong>und</strong><br />

die Beurteilung gemeinsam vornehmen. Das Klassenteam k<strong>an</strong>n aus Klassenlehrpersonen, Fach- <strong>und</strong> För<strong>der</strong>lehrpersonen,<br />

Therapeutinnen <strong>und</strong> Therapeuten <strong>und</strong> HSK-Lehrpersonen bestehen. Alle sind <strong>an</strong> <strong>der</strong> gemeinsamen Beurteilung<br />

beteiligt. Die ver<strong>an</strong>twortliche Klassenlehrperson koordiniert diesen Austausch <strong>und</strong> sammelt die Rückmeldungen,<br />

zum Beispiel <strong>an</strong>lässlich von St<strong>an</strong>dortgesprächen, mittels Beobachtungsbogen, Notenlisten o<strong>der</strong> Notizen.<br />

Sie sorgt damit für ein faires Erfassen <strong>der</strong> Lernenden in allen Kompetenzbereichen.<br />

Gespräche unterstützen das g<strong>an</strong>zheitliche Erfassen <strong>der</strong> Lernenden, den Informationsaustausch <strong>und</strong> die Erarbeitung<br />

gemeinsamer Ziele. Die Beurteilungsinstrumente bieten eine Gr<strong>und</strong>lage für regelmässige Gespräche mit den Erziehungsberechtigten<br />

(siehe auch 3.1). Mithilfe des Beurteilungsdossiers können die Lernenden bei diesen Gesprächen<br />

vermehrt selbst ihren Lernprozess beschreiben <strong>und</strong> über ihre Fortschritte <strong>und</strong> Schwierigkeiten berichten.<br />

3.7 Der Übertritt <strong>und</strong> das Empfehlungsverfahren<br />

Basis für die Einschulung sowie für den Wechsel von <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule in die Sek<strong>und</strong>arstufe I bildet<br />

das Beurteilungsdossier mit dem letzten Zwischenbericht. Die Empfehlung <strong>der</strong> Lehrperson erfolgt im Hinblick auf<br />

das kommende Jahreszeugnis <strong>und</strong> das schulische Angebot, das dem Leistungsst<strong>an</strong>d des Kindes am besten entspricht.<br />

Für den Übertritt in die Sek<strong>und</strong>arstufe I sind Selbstständigkeit, Problemlöseverhalten <strong>und</strong> Auffassungsgabe<br />

von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Für die Empfehlung in die Sek<strong>und</strong>arstufe I ist eine enge Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>der</strong> Klassenlehrperson <strong>und</strong> allen <strong>an</strong><strong>der</strong>en beteiligten Lehr- <strong>und</strong> Fachpersonen notwendig, damit die für die<br />

Empfehlung notwen dige Gesamtbeurteilung gewährleistet werden k<strong>an</strong>n (siehe auch 3.6).<br />

Für den Stufenwechsel von <strong>der</strong> Real- in die Sek<strong>und</strong>arschule <strong>und</strong> von <strong>der</strong> Sek<strong>und</strong>ar- in die Bezirksschule gilt dasselbe<br />

Empfehlungsverfahren. Die Lehrperson empfiehlt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht <strong>und</strong> im<br />

Hinblick auf die <strong>Promotion</strong> in den Kernfächern den Stufenwechsel, wenn die Entwicklungsprognose positiv<br />

ist. Auch hier kommt den Selbstkompetenzen Selbstständigkeit, Problemlöseverhalten <strong>und</strong> Auffassungsgabe eine<br />

entscheidende Bedeutung zu.<br />

8


3.8 Das Übertrittsgespräch<br />

Die ver<strong>an</strong>twortliche Lehrperson muss spätestens<br />

im Zeitraum Februar bis April mit den Erziehungsberechtigten<br />

<strong>und</strong> mit dem Schüler o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülerin<br />

ein Übertrittsgespräch führen, in dem sie ihre<br />

Empfehlung ausführt <strong>und</strong> begründet. Die Übertrittsempfehlung<br />

<strong>der</strong> Lehrperson beruht sowohl<br />

auf <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> bisherigen Leistungsentwicklung<br />

als auch auf <strong>der</strong> Prognose <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Leis tung <strong>der</strong> Schülerin o<strong>der</strong> des Schülers. Die ver<strong>an</strong>twortliche<br />

Lehrperson <strong>und</strong> die Eltern halten<br />

schriftlich auf dem Formular Übertrittsempfehlung<br />

fest, ob sie sich bezüglich des Übertritts einig sind.<br />

Kommt keine Einigung zwischen den Beteiligten<br />

zust<strong>an</strong>de, entscheidet die Schulpflege über die Zuweisung.<br />

Vor dem Erlass des Zuweisungsentscheides<br />

ist den Erziehungsberechtigten das rechtliche<br />

Gehör zu gewähren (die Erziehungsberechtigten<br />

können darauf verzichten). Der Laufbahnentscheid<br />

muss den Erziehungsberechtigten schriftlich <strong>und</strong><br />

mit einer Rechtsmittelbelehrung zugestellt werden.<br />

Er ist beschwerdefähig (siehe Musterbrief im<br />

Anh<strong>an</strong>g).<br />

Weiterhin bleibt die Möglichkeit bestehen, sich gemäss Übertrittsverordnung mit einer Übertrittsprüfung für die<br />

Sek<strong>und</strong>ar- <strong>und</strong> Bezirksschule zu qualifizieren.<br />

3.9 Die elektronische Erstellung<br />

Die Lehrpersonen erstellen die Übertrittsempfehlungen, die Zwischenberichte <strong>und</strong> die Jahreszeugnisse elektronisch.<br />

Die Dokumente werden auf vorgegebenem Papier ausgedruckt <strong>und</strong> in einer Zeugnismappe gesammelt. Papier<br />

mit Vordruck <strong>und</strong> Zeugnismappe sind beim Schulverlag plus (ehemals Lehrmittelverlag) zu beziehen. Das Erscheinungsbild<br />

aller Dokumente ist einheitlich gemäss den Vorgaben des Departements BKS.<br />

9


4 Die Beurteilung: Noten <strong>und</strong> Skalen<br />

Im Jahreszeugnis wird mit Noten ausgedrückt, was<br />

die Schülerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schüler k<strong>an</strong>n <strong>und</strong> weiss. Eine<br />

Leis tungsbewertung in Zahlen auszudrücken,<br />

täuscht eine Genauigkeit vor, die Noten nicht zu erfüllen<br />

vermögen. Eine Note ist ein professioneller<br />

Ermessensentscheid <strong>der</strong> Lehrperson, <strong>der</strong> nicht nur<br />

auf den Prüfungsergebnissen, son<strong>der</strong>n auf allen<br />

bedeutsamen Leistungen einer Schülerin o<strong>der</strong> eines<br />

Schülers <strong>und</strong> <strong>der</strong> sich abzeichnenden Leistungsentwicklung<br />

beruht (siehe auch 3.5).<br />

Im Zwischenbericht wird in den Fächern Deutsch,<br />

Mathematik, Englisch <strong>und</strong> Fr<strong>an</strong>zösisch in Orientierungsnoten<br />

<strong>und</strong> in Worten sowie in allen <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Fächern in Orientierungsnoten ausgedrückt, wo<br />

die Lernenden in Bezug auf das Erreichen <strong>der</strong> Lernziele<br />

in <strong>der</strong> Sachkompetenz stehen <strong>und</strong> wo noch<br />

Entwicklungsbedarf besteht. Für die Beurteilung in<br />

Worten steht eine 4er-Skala zur Verfügung.<br />

Skala in Worten (Sachkompetenz)<br />

sehr gut<br />

gut<br />

genügend<br />

ungenügend<br />

Bedeutung bezüglich <strong>der</strong> Lernziele<br />

die Lernziele wurden regelmässig übertroffen<br />

die Lernziele wurden häufig übertroffen<br />

die Lernziele wurden erreicht<br />

die Lernziele wurden selten erreicht<br />

Im Zwischenbericht werden ebenfalls in Worten Kompetenzmerkmale <strong>der</strong> Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz in ihrer Ausprägung<br />

beurteilt. Auch dazu steht eine 4er-Skala zur Verfügung.<br />

Skala in Worten (Selbst- <strong>und</strong><br />

Sozialkompetenz)<br />

sehr gut<br />

gut<br />

genügend<br />

ungenügend<br />

Bedeutung bezüglich <strong>der</strong> Ausprägung<br />

des Kompetenzmerkmals<br />

die Fähigkeit ist in sehr hohem Mass vorh<strong>an</strong>den<br />

die Fähigkeit ist in hohem Mass vorh<strong>an</strong>den<br />

die Fähigkeit ist vorh<strong>an</strong>den<br />

die Fähigkeit ist kaum vorh<strong>an</strong>den<br />

10


5 Hinweise zum Kin<strong>der</strong>garten<br />

Die neue <strong>Promotion</strong>sverordnung sieht vor, dass die Kin<strong>der</strong>gartenlehrpersonen ihre Empfehlung für den Übertritt<br />

in die Primarschule mit einem Beurteilungsdossier belegen (siehe auch 3.5). Als Hintergr<strong>und</strong> für die Erstellung des<br />

Beurteilungsdossiers dienen die Empfehlungen des K<strong>an</strong>tons Aargau bezüglich <strong>der</strong> Verwendung des Lehrpl<strong>an</strong>s für<br />

den Kin<strong>der</strong>garten <strong>und</strong> die dazugehörige Wegleitung sowie die Empfehlung zur Verwendung <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Beobachtungsinstrumente aus dem Lehrpl<strong>an</strong> für den Kin<strong>der</strong>garten des K<strong>an</strong>tons Bern (siehe auch Broschüre Schulpraxis<br />

konkret, Lehrpl<strong>an</strong> Kin<strong>der</strong>garten – Wegleitung zum Beobachten, BKS 2005). Diese Instrumente haben allgemein<br />

Anerkennung gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> werden verbreitet eingesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden neben <strong>der</strong> Übertrittsempfehlung<br />

<strong>und</strong> dem Beurteilungsdossier keine neuen Instrumente für den Kin<strong>der</strong>garten eingeführt. Selbstverständlich<br />

können aber fakultativ die im Zwischenbericht aufgeführten Indikatoren zur Selbst- <strong>und</strong> Sozialkompetenz<br />

soweit sinnvoll auch im Kin<strong>der</strong>garten eingesetzt werden.<br />

11


6 Hinweise zu Beurteilung <strong>und</strong> <strong>Promotion</strong> bei individuellen Lernzielen<br />

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass für eine Schülerin o<strong>der</strong> einen Schüler in einem o<strong>der</strong> mehreren Fächern<br />

individuelle Lernziele gesetzt werden. Es sind dies:<br />

– Beson<strong>der</strong>e Begabungen<br />

– Heilpädagogische Unterstützung in <strong>der</strong> Regelklasse (integrative Schulung)<br />

– Unterstützende Massnahmen im Einzelfall (integrative Schulung)<br />

– Fremdsprachigkeit<br />

– Therapie von Lernschwierigkeiten<br />

Die Erreichung <strong>der</strong> individuellen Lernziele in den<br />

entsprechenden Fächern wird im Bericht Individuelle<br />

Lernziele ausgewiesen <strong>und</strong> ist immer mit einer<br />

För<strong>der</strong>pl<strong>an</strong>ung verb<strong>und</strong>en, welche im Beurteilungsdossier<br />

abgelegt ist.<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, bei denen in mindes -<br />

tens einem Fach keine Note gesetzt wird, werden<br />

aufgr<strong>und</strong> einer Gesamtbeurteilung beför<strong>der</strong>t.<br />

Auch hier gilt: Klassenlehrpersonen, Fach- <strong>und</strong><br />

För<strong>der</strong>lehrpersonen, Therapeutinnen <strong>und</strong> Therapeuten<br />

<strong>und</strong> HSK-Lehrpersonen tragen ihre Einschätzungen<br />

zusammen, damit eine Gesamtbeurteilung<br />

erarbeitet werden k<strong>an</strong>n (siehe auch 3.6).<br />

Die Beurteilung in <strong>der</strong> Kleinklasse erfolgt durchgehend<br />

mit individuellen Lernzielen <strong>und</strong> einer entsprechenden<br />

För<strong>der</strong>pl<strong>an</strong>ung.<br />

12


7 Hinweise zur Rolle <strong>der</strong> Schulleitung<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich erfolgt die Beurteilung <strong>der</strong> Lernenden durch die Lehrpersonen. Die Schulleitungen sind aber als Führungspersonen<br />

in <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> für die Qualität <strong>der</strong> <strong>Leistungsbeurteilung</strong> ver<strong>an</strong>twortlich. Deshalb initiieren <strong>und</strong> koordinieren<br />

sie das Erarbeiten schulinterner Massstäbe, ermöglichen die verschiedenen Formen des Austauschs <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit, steuern die Ressourcen <strong>und</strong> kontrollieren die Einhaltung <strong>der</strong> rechtlichen Vorgaben <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

schulinternen Absprachen. Kommt es zwischen den verschiedenen beteiligten Lehrpersonen o<strong>der</strong> zwischen Lehrpersonen<br />

<strong>und</strong> Erziehungsberechtigten zu keiner Einigung, k<strong>an</strong>n die Schulleitung als wichtige vermittelnde Inst<strong>an</strong>z<br />

fungieren. Im gemeinsamen Gespräch können bestehende Uneinigkeiten häufig bereinigt <strong>und</strong> Beschwerdewege<br />

vermieden werden (siehe auch 9.2 <strong>und</strong> 9.3).<br />

13


8 Hinweise zum Ausfüllen <strong>der</strong> Beurteilungsinstrumente<br />

Die Beurteilungsinstrumente werden in elektronischer Form ausgefüllt. Die Lehrpersonen werden mithilfe <strong>der</strong> Kommentarfel<strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> Drop-down-Listen durch die Dokumente geführt, bis alle notwendigen Fel<strong>der</strong> bearbeitet sind.<br />

Mögliche Fragen:<br />

Wie ist die Beurteilung im Fach Geografie/Ge -<br />

schichte in <strong>der</strong> Sek<strong>und</strong>arschule aufzuführen <strong>und</strong> zu<br />

berechnen?<br />

Es ist weiterhin im Rahmen des Lehrpl<strong>an</strong>s möglich,<br />

dass das Fach Geografie/ Geschichte getrennt o<strong>der</strong><br />

in Unterrichtsblöcken o<strong>der</strong> als Unterrichtseinheit<br />

unterrichtet <strong>und</strong> beurteilt wird. Die Lehrperson<br />

setzt dort eine Beurteilung in Noten, wo die entsprechenden<br />

Beurteilungsbelege im Beurteilungsdossier<br />

<strong>der</strong> Lernenden vorh<strong>an</strong>den sind. Bei Semesterkursen<br />

wird die Orientierungsnote aus dem Zwischenbericht<br />

ins Jahreszeugnis übertragen. Jede<br />

gesetzte Note wird im Durchschnitt <strong>der</strong> Kernfächer<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> mitgezählt.<br />

Wie sind die Fächer Textiles Werken <strong>und</strong> Werken zu beurteilen, wenn sie in Semesterkursen, also blockweise, unterrichtet<br />

werden?<br />

Dasjenige Fach, das während des Semesters unterrichtet worden ist, wird beurteilt. Die Orientierungsnote aus dem<br />

Zwischenbericht wird ins Jahreszeugnis übertragen, damit beide Fächer promotionswirksam sind.<br />

Was bedeutet die Rubrik Jahrespromotion gefährdet im Zwischenbericht unter dem Feld Bemerkungen?<br />

Da <strong>der</strong> Zwischenbericht nicht promotionswirksam ist, entfällt die bisherige Möglichkeit des Provisoriums nach dem<br />

1. Semester. Damit Lernende <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte rechtzeitig <strong>und</strong> schriftlich darauf hingewiesen werden können,<br />

dass eine <strong>Promotion</strong> am Ende des Schuljahres aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> ausgewiesenen Leistungen im Zwischenbericht<br />

unsicher ist, k<strong>an</strong>n dieses Feld <strong>an</strong>gekreuzt werden. Selbstverständlich muss die Lehrperson bei einer Gefährdung<br />

<strong>der</strong> Jahrespromotion frühzeitig das Gespräch mit <strong>der</strong> Schülerin o<strong>der</strong> dem Schüler <strong>und</strong> den Erziehungsberechtigten<br />

suchen <strong>und</strong> k<strong>an</strong>n nicht nur mittels <strong>der</strong> Benutzung dieses Bemerkungsfeldes kommunizieren (siehe auch 3.1).<br />

14


9 Rechtliche Aspekte<br />

Nachfolgend sind die wichtigsten rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> einige Ausführungen dazu zusammengefasst. Das<br />

Inspektorat Volksschule verfügt über weitere detaillierte Unterlagen <strong>und</strong> gibt bei Fragen Auskunft.<br />

9.1 Die wichtigsten rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Verordnung über die Laufbahnentscheide <strong>an</strong> <strong>der</strong> Volksschule vom 19. August 2009 findet ihre rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

in §13a Abs. 3 des Schulgesetzes vom 17. März 1981 (SchulG; SAR 401.100).<br />

§13a SchulG lautet:<br />

1<br />

Die <strong>Promotion</strong> innerhalb <strong>der</strong> Primarschule <strong>und</strong> <strong>der</strong> Oberstufe findet aufgr<strong>und</strong> eines leistungsbezogenen <strong>und</strong> selektiven Notenzeugnisses statt.<br />

Vorbehalten bleibt die <strong>Promotion</strong> von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern in <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> Primarschule sowie von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern mit beson<strong>der</strong>en<br />

schulischen Bedürfnissen.<br />

2<br />

Für den Stufen- <strong>und</strong> Typenwechsel gilt ein Empfehlungsverfahren. Bei fehlen<strong>der</strong> Übereinstimmung zwischen <strong>der</strong> Schulpflege <strong>und</strong> den Eltern <strong>der</strong><br />

betroffenen Schülerin o<strong>der</strong> des betroffenen Schülers können Stufen- <strong>und</strong> Typenwechsel von einer Prüfung abhängig gemacht werden.<br />

3<br />

Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten zu allen schulischen Laufbahnentscheiden.<br />

Neben §13a ist auch §73 SchulG zu beachten, welcher die Entscheidungskompetenz <strong>der</strong> Schulpflegen im Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

mit den Laufbahnentscheiden regelt.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Übertrittsprüfungen für den Eintritt in die Sek<strong>und</strong>ar- o<strong>der</strong> die Bezirksschule ist die Verordnung über<br />

die Übertrittsprüfungen in <strong>der</strong> Sek<strong>und</strong>ar- <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bezirksschule vom 17. November 2004 (Übertrittsprüfungsverordnung;<br />

SAR 421.355) massgebend.<br />

9.2 Laufbahnentscheide<br />

Der Begriff Laufbahnentscheide umfasst alle Entscheide, die sich auf die schulische Laufbahn <strong>der</strong> Schülerinnen <strong>und</strong><br />

Schüler auswirken. Im Wesentlichen sind dies <strong>Promotion</strong>s- <strong>und</strong> Übertrittsentscheide, aber auch Zuweisungen in<br />

Angebote für Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen o<strong>der</strong> in Son<strong>der</strong>schulen.<br />

Die Laufbahnentscheide werden in <strong>der</strong> Regel von Lehrperson, Erziehungsberechtigten, Schülerin o<strong>der</strong> Schüler <strong>und</strong><br />

allenfalls weiteren involvierten Personen gemeinsam getroffen. Sollte es zwischen den Erziehungsberechtigten <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Lehrperson zu keiner Einigung kommen, muss die Schulpflege nach Gewährung des rechtlichen Gehörs einen<br />

formellen Laufbahnentscheid inkl. Rechtsmittelbelehrung fällen.<br />

Im Anh<strong>an</strong>g finden sich eine Auflistung <strong>der</strong> möglichen Schritte bei <strong>der</strong> Information <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten durch<br />

die zuständige Lehrperson im Falle einer bevorstehenden Remotion (Repetition o<strong>der</strong> Versetzung in einen tieferen<br />

Leistungszug) sowie je ein Musterbrief <strong>an</strong> die Erziehungsberechtigten zur Remotion <strong>und</strong> zum Übertritt. Für weitergehende<br />

Informationen hinsichtlich <strong>der</strong> Laufbahnentscheide empfiehlt es sich, mit dem Inspektorat Kontakt aufzunehmen.<br />

9.3 Rechtsweg<br />

Sofern sich die Eltern mit einem Laufbahnentscheid <strong>der</strong> Schulpflege nicht einverst<strong>an</strong>den erklären können, haben<br />

sie die Möglichkeit, mittels Beschwerde <strong>an</strong> den Schulrat des Bezirks zu gel<strong>an</strong>gen. Dessen Entscheid wie<strong>der</strong>um k<strong>an</strong>n<br />

<strong>an</strong> den Regierungsrat weitergezogen werden. Gegen den regierungsrätlichen Entscheid k<strong>an</strong>n d<strong>an</strong>n noch Beschwerde<br />

beim Verwaltungsgericht des K<strong>an</strong>tons Aargau erhoben werden. Dieses prüft jedoch – im Gegensatz zu den Vorinst<strong>an</strong>zen<br />

– nur noch, ob eine Rechtsverweigerung, eine Rechtsverzögerung o<strong>der</strong> eine Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften<br />

vorliegt (z.B. Verletzung des rechtlichen Gehörs).<br />

In <strong>der</strong> Regel kommt einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Schüler,<br />

<strong>der</strong> wegen seiner Leistungen nicht beför<strong>der</strong>t wird, aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> aufschiebenden Wirkung <strong>der</strong> Beschwerde während<br />

<strong>der</strong> Dauer des Beschwerdeverfahrens einstweilen weiterhin seine <strong>an</strong>gestammte Klasse besuchen darf. Steht<br />

jedoch ein Stufen- o<strong>der</strong> Schultypuswechsel bevor (z.B. von <strong>der</strong> 5. Primarschule <strong>an</strong> die Oberstufe o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Sek<strong>und</strong>ar-<br />

<strong>an</strong> die Bezirksschule), so hat die Einreichung einer Beschwerde zur Folge, dass die Beschwerdeinst<strong>an</strong>z auf<br />

15


Antrag <strong>der</strong> Eltern eine vorsorgliche Massnahme für die Dauer des Beschwerdeverfahrens <strong>an</strong>ordnen k<strong>an</strong>n<br />

(im Allgemeinen erfolgt d<strong>an</strong>n die vorsorgliche Einteilung in die gewünschte Klasse bzw. den gewünschten Schultypus).<br />

9.4 Datenschutz<br />

Der Datenschutz (Datenerhebung; -weitergabe <strong>und</strong> -aufbewahrung) ist im Gesetz über die Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit,<br />

den Datenschutz <strong>und</strong> das Archivwesen (IDAG) geregelt. Dieses Gesetz trat am 1. Juli 2008 in Kraft.<br />

16


10<br />

Nützliche Adressen <strong>und</strong> Links<br />

Umsetzung <strong>und</strong> Einführung <strong>der</strong> neuen <strong>Promotion</strong>sverordnung, neue Beurteilungsinstrumente:<br />

Departement BKS, Abteilung Volksschule, Sektion Entwicklung<br />

Tel. 062 835 21 50; E-Mail: promotionen.volksschule@ag.ch<br />

Internet: www.ag.ch/bildung (➔s. meistgefragte Inhalte, <strong>Promotion</strong>sverordnung)<br />

Weitere Auskünfte zu Vollzug <strong>und</strong> Umsetzung:<br />

Departement BKS, Abteilung Volksschule, Sektion Aufsicht <strong>und</strong> Beratung<br />

Tel. 062 835 21 05; E-Mail: ab.volksschule@ag.ch; Internet: www.ag.ch/inspektorat<br />

Rechtsdienst des Departements Bildung, Kultur <strong>und</strong> Sport<br />

Tel. 062 835 20 50; E-Mail: rechtsdienst.bks@ag.ch<br />

Weitere Auskünfte <strong>und</strong> H<strong>an</strong>dreichungen zur integrativen Schulung:<br />

Departement BKS, Abteilung Volksschule, Sektion Org<strong>an</strong>isation, Integrative Schulung, Tel. 062 835 21 04<br />

E-Mail: is@ag.ch; Internet: www.ag.ch/is<br />

Weitere Auskünfte <strong>und</strong> H<strong>an</strong>dreichungen zur interkulturellen Erziehung:<br />

Departement BKS, Abteilung Volksschule, Sektion Entwicklung, Interkulturelle Erziehung, Tel. 062 835 21 18<br />

Internet: www.ag.ch/ike<br />

Weiterbildung:<br />

PH FHNW, Institut für Weiterbildung <strong>und</strong> Beratung, Küttigerstrasse 42, 5000 Aarau, Tel. 062 836 04 60<br />

E-Mail: iwb.ph@fhnw.ch; Internet: www.fhnw.ch/ph/iwb<br />

Beurteilen in <strong>an</strong><strong>der</strong>en K<strong>an</strong>tonen:<br />

Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF, Netzwerk «Beurteilen in <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>»<br />

Internet: www.skbf-csre.ch/netzwerke/beurteilen<br />

Informationen zum Datenschutz:<br />

Homepage <strong>der</strong> beauftragten Person für Öffentlichkeit <strong>und</strong> Datenschutz,<br />

Internet: www.idag.ag.ch<br />

17


11 Anh<strong>an</strong>g<br />

Anh<strong>an</strong>g Teil I:<br />

Empfohlene Schritte zur Information <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten durch die zuständige Lehrperson bei bevorstehen<strong>der</strong><br />

Remotion<br />

1. Die ver<strong>an</strong>twortliche Lehrperson informiert die Erziehungsberechtigten frühzeitig in einem Gespräch über die sich<br />

abzeichnende Remotion <strong>und</strong> erklärt die Beurteilungen.<br />

2. Die Lehrperson lässt sich <strong>an</strong>lässlich des Gespräches von den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen, dass<br />

diese über die bevorstehende Remotion informiert worden sind <strong>und</strong> ob sie damit einverst<strong>an</strong>den sind o<strong>der</strong> nicht.<br />

(Beispiel Gesprächsnotiz, siehe unten).<br />

3. Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverst<strong>an</strong>den, entscheidet die Schulpflege nach Gewährung des rechtlichen<br />

Gehörs (dieses k<strong>an</strong>n mündlich o<strong>der</strong> schriftlich erfolgen) auf Antrag <strong>der</strong> Lehrperson über die <strong>Promotion</strong><br />

bzw. Remotion <strong>und</strong> eröffnet den Erziehungsberechtigten den begründeten Entscheid schriftlich, eingeschrieben<br />

<strong>und</strong> mit Rechtsmittelbelehrung (siehe Musterbrief im Anh<strong>an</strong>g).<br />

Beispiel Gesprächsnotiz:<br />

Wir sind <strong>an</strong>lässlich des Gespräches vom … von Frau/Herrn …. darüber informiert worden, dass unsere Tochter<br />

/ unser Sohn die … Klasse <strong>der</strong> …schule repetieren soll.<br />

■ Wir sind mit <strong>der</strong> Repetition einverst<strong>an</strong>den.<br />

■ Wir sind mit <strong>der</strong> Repetition nicht einverst<strong>an</strong>den <strong>und</strong> wünschen einen formellen<br />

Laufbahnentscheid <strong>der</strong> Schulpflege.<br />

■ Wir wünschen, vor dem Erlass des formellen Laufbahnentscheids von <strong>der</strong> Schulpflege<br />

<strong>an</strong>gehört zu werden.<br />

■ Wir verzichten darauf, von <strong>der</strong> Schulpflege vor Erlass des formellen Laufbahnentscheids<br />

<strong>an</strong>gehört zu werden.<br />

Ort <strong>und</strong> Datum:<br />

Unterschrift <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten:<br />

Schulpflege XY<br />

18


Anh<strong>an</strong>g Teil II:<br />

Musterbrief Schulpflege (Laufbahnentscheid) <strong>an</strong> die Erziehungsberechtigten bei Remotion<br />

EINSCHREIBEN<br />

Familie Muster<br />

Adresse<br />

PLZ Wohnort<br />

Primarschule (ab <strong>der</strong> 2. Klasse)<br />

Ort/Datum<br />

<strong>Promotion</strong>en Schuljahr 200x/200y<br />

Ihre Tochter… / Ihr Sohn …, xy. Klasse, Repetition <strong>der</strong> xy. Klasse<br />

Wie Ihnen die Lehrperson, Frau … / Herr …, bereits <strong>an</strong>lässlich des Gespräches vom … mitteilte<br />

(allenfalls ist das Gespräch mit <strong>der</strong> Schulpflege auch noch zu erwähnen), erzielte Ihre Tochter… / Ihr Sohn ….<br />

folgende Zeugnisnoten:<br />

Kernfächer<br />

Deutsch<br />

Mathematik<br />

Realien<br />

Erweiterungsfächer<br />

Bewegung <strong>und</strong> Sport<br />

Bildnerisches Gestalten<br />

Englisch (3.–5. Klasse)<br />

Ethik <strong>und</strong> Religionen<br />

Musik<br />

Textiles Werken (3.– 5. Klasse)<br />

Werken<br />

Notendurchschnitt Kernfächer:<br />

Notendurchschnitt Erweiterungsfächer:<br />

Notendurchschnitt Kern- <strong>und</strong> Erweiterungsfächer<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

Ihre Tochter … / Ihr Sohn … erreicht somit in den Kern- <strong>und</strong> Erweiterungsfächern insgesamt nicht den<br />

unger<strong>und</strong>eten Notendurchschnitt von mindestens 4. Ebenso liegt ihr / sein unger<strong>und</strong>eter Notendurchschnitt<br />

<strong>der</strong> Kernfächer unter 4. Damit erfüllt sie / er die <strong>Promotion</strong>svoraussetzungen nicht <strong>und</strong> muss die … Klasse<br />

repetieren.<br />

Ihre Tochter… / Ihr Sohn … wird in die Abteilung xy… von Frau … / Herrn … im Schulhaus … eingeteilt.<br />

Wir bitten…, sich nach den Sommerferien am …, um …, im Zimmer Nr. …. des Schulhauses … einzufinden.<br />

Wir wünschen Ihrer Tochter / Ihrem Sohn beim Start in <strong>der</strong> neuen Abteilung alles Gute.<br />

Fre<strong>und</strong>liche Grüsse<br />

Präsidentin/Präsident <strong>der</strong> Schulpflege XY<br />

Beilage (sofern die Rechtsmittelbelehrung auf einer separaten Seite ist)<br />

– Rechtsmittelbelehrung<br />

19


Rechtsmittelbelehrung<br />

1. Gegen diesen Entscheid k<strong>an</strong>n innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Schulrat<br />

des Bezirks XY (Name <strong>und</strong> Adresse <strong>der</strong> Präsidentin o<strong>der</strong> des Präsidenten) Beschwerde geführt werden.<br />

2. Die Beschwerdeschrift, die von <strong>der</strong> beschwerdeführenden Partei selbst o<strong>der</strong> von einer von ihr bevollmächtigten,<br />

h<strong>an</strong>dlungsfähigen Person zu verfassen ist, muss einen Antrag <strong>und</strong> eine Begründung enthalten,<br />

d.h., es ist<br />

a) <strong>an</strong>zugeben, wie <strong>der</strong> Schulrat entscheiden soll, <strong>und</strong><br />

b) darzulegen, aus welchen Gründen diese Entscheidung verl<strong>an</strong>gt wird.<br />

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anfor<strong>der</strong>ungen gemäss den Ziffern 1 o<strong>der</strong> 2 nicht entspricht, wird nicht<br />

eingetreten.<br />

4. Eine Kopie des <strong>an</strong>gefochtenen Entscheides ist <strong>der</strong> Beschwerdeschrift beizulegen.<br />

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verb<strong>und</strong>en, d.h., die unterliegende Partei hat in <strong>der</strong><br />

Regel die Verfahrenskosten sowie unter Umständen die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.<br />

20


Anh<strong>an</strong>g Teil III:<br />

Musterbrief Schulpflege (Laufbahnentscheid) <strong>an</strong> die Erziehungsberechtigten zum Übertritt<br />

EINSCHREIBEN<br />

Familie Muster<br />

Adresse<br />

PLZ Wohnort<br />

Ort/Datum<br />

Übertritt Ihrer Tochter … / Ihres Sohnes … <strong>an</strong> die Oberstufe<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass wir dem Antrag <strong>der</strong> Lehrperson, Frau / Herr … , gefolgt sind <strong>und</strong> Ihre Tochter… /<br />

Ihren Sohn…. entgegen Ihrem Wunsch <strong>an</strong>lässlich unserer Schulpflegesitzung vom … <strong>der</strong> Sek<strong>und</strong>arschule / <strong>der</strong><br />

Realschule zugewiesen haben.<br />

An dieser Stelle ist von <strong>der</strong> Schulpflege eine schriftliche Begründung für diesen Entscheid einzufügen.<br />

Ihre Tochter… / Ihr Sohn … wird in die Abteilung xy… von Frau … / Herrn … im Schulhaus … eingeteilt.<br />

Wir bitten…, sich nach den Sommerferien am …, um …, im Zimmer Nr. …. des Schulhauses … einzufinden.<br />

Wir wünschen Ihrer Tochter… / Ihrem Sohn… beim Start <strong>an</strong> <strong>der</strong> Sek<strong>und</strong>arschule/Realschule alles Gute.<br />

Fre<strong>und</strong>liche Grüsse<br />

Präsidentin/Präsident <strong>der</strong> Schulpflege XY<br />

Beilage (sofern die Rechtsmittelbelehrung auf einer separaten Seite ist)<br />

– Rechtsmittelbelehrung<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

1. Gegen diesen Entscheid k<strong>an</strong>n innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Schulrat<br />

des Bezirks XY (Name <strong>und</strong> Adresse <strong>der</strong> Präsidentin o<strong>der</strong> des Präsidenten) Beschwerde geführt werden.<br />

2. Die Beschwerdeschrift, die von <strong>der</strong> beschwerdeführenden Partei selbst o<strong>der</strong> von einer von ihr bevollmächtigten,<br />

h<strong>an</strong>dlungsfähigen Person zu verfassen ist, muss einen Antrag <strong>und</strong> eine Begründung enthalten, d.h., es ist<br />

a) <strong>an</strong>zugeben, wie <strong>der</strong> Schulrat entscheiden soll, <strong>und</strong><br />

b) darzulegen, aus welchen Gründen diese Entscheidung verl<strong>an</strong>gt wird.<br />

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anfor<strong>der</strong>ungen gemäss den Ziffern 1 o<strong>der</strong> 2 nicht entspricht, wird nicht<br />

eingetreten.<br />

4. Eine Kopie des <strong>an</strong>gefochtenen Entscheides ist <strong>der</strong> Beschwerdeschrift beizulegen.<br />

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verb<strong>und</strong>en, d.h., die unterliegende Partei hat in <strong>der</strong><br />

Regel die Verfahrenskosten sowie unter Umständen die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.<br />

21


Departement<br />

Bildung, Kultur <strong>und</strong> Sport<br />

Abteilung Volksschule<br />

Bachstrasse 10<br />

5001 Aarau<br />

www.ag.ch/bks<br />

volksschule@ag.ch

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