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BENUE Mehrzweckhalle Mitteldorf Bachtalen - Schule Zeiningen

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G E M E I N D E Z E I N I N G E N<br />

Das Gesuch ist spätestens 2 Monate<br />

vor dem Termin einzureichen.<br />

Schulhaus Brugglismatt<br />

Schulsekretariat<br />

Friedhofweg 14<br />

4314 <strong>Zeiningen</strong><br />

Tel: 061 855 25 12<br />

e-mail: zeiningen.schulsekretariat@<br />

schulen.ag.ch<br />

Gesuch um Benützung der <strong>Mehrzweckhalle</strong> / des Hartplatzes <strong>Mitteldorf</strong> / <strong>Bachtalen</strong><br />

Veranstalter:______________________________________________________________________________<br />

Art der Veranstaltung:______________________________________________________________________<br />

Beanspruchte Räume und Anlagen: (Zutreffendes ankreuzen)<br />

verwenden als:<br />

❍ Hartplatz <strong>Mitteldorf</strong> __________________________ Zuständiger Hauswart:<br />

❍ <strong>Mehrzweckhalle</strong><br />

__________________________<br />

❍ Geräteraum<br />

__________________________<br />

❍ Office<br />

__________________________<br />

❍ Bühne<br />

__________________________<br />

❍ Lautsprecheranlage __________________________<br />

❍ Garderoben/Duschen __________________________<br />

❍ Materialraum 1. UG __________________________<br />

❍ Mehrzweckzimmer 1. OG __________________________<br />

❍ Küche 1. UG<br />

__________________________<br />

❍ Theoriezimmer 1. UG __________________________<br />

❍ Spielwiese <strong>Bachtalen</strong> __________________________<br />

Benützungszeit: Tag:_______________________ Zeit:___________ bis:___________<br />

(inkl. Einrichten und Auf- Tag:_______________________ Zeit:___________ bis:___________<br />

räumen der Turnhalle) Tag:_______________________ Zeit:___________ bis:___________<br />

Tag:_______________________ Zeit:___________ bis:___________<br />

Bemerkungen:_________________________________________________________________________<br />

Das Einrichten, Aufräumen und die Schlussreinigung ist Aufgabe des Veranstalters. Aufsicht und<br />

Schlussabnahme erfolgt durch den Hauswart.<br />

Datum:___________________<br />

Stempel und Unterschrift<br />

des Gesuchstellers:<br />

Adresse und Telefon des Verantwortlichen:<br />

_______________________________<br />

_______________________________<br />

_________________________________________________________________________________________<br />

Kopie geht an:<br />

- Gemeinderat <strong>Zeiningen</strong><br />

- Körkel Sandro, Hauswart<br />

- Feuerwehrkommando <strong>Zeiningen</strong><br />

- Schulleitung<br />

- Werkhof (für <strong>Bachtalen</strong>)<br />

- ________________________<br />

Bewilligung erteilt durch Schulpflege / Sekretariat:<br />

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN SIEHE RÜCKSEITE!


W E I S U N G<br />

für Feuerwachen und Vereine, welche Anlässe mit grosser Personenzahl (100 und<br />

mehr) durchführen<br />

1. Pro Anlass müssen mindestens 2 Mann Wache stehen.<br />

2. Ausrüstung<br />

2.1 Persönliche Ausrüstung<br />

Branddienstanzug mit Helm und Rohrführerausrüstung<br />

2.2 Lösch- und Beleuchtungsmaterial<br />

Kübelspritze (mit Wasser), Asbestdecke, Lampe. Das Material ist beim Hauswart zu fassen und wieder<br />

abzugeben.<br />

3. Die wesentlichen Aufgaben der Feuerwachen sind<br />

3.1 Vertrautmachen mit den örtlichen Gegebenheiten.<br />

3.2 Kontrolle der Fluchtwege und Notausgänge. Sie müssen frei und ungehindert benützbar sein.<br />

3.3 Dafür sorgen, dass Türen und Notausgänge unverschlossen sind und rasch geöffnet werden können.<br />

3.4 Kontrolle der Notbeleuchtungen.<br />

3.5 Kontrolle über die Einsatzbereitschaft der Löscheinrichtungen für den ersten Löscheinsatz.<br />

3.6 Vorhandene leicht brennbare Dekorationen beanstanden und vor Beginn der Veranstaltung entfernen<br />

lassen.<br />

3.7 Das Rauchverbot überwachen.<br />

3.8 Sicherstellen des Feueralarms. Bei Brandausbruch ist die Feuerwehr sofort zu alarmieren, die<br />

Evakuierung der Anwesenden einzuleiten und die Brandbekämpfung aufzunehmen (es gilt Panik zu<br />

verhindern).<br />

4. Vereine und Veranstalter, die unter ihren Mitgliedern über ausgebildete Feuerwehrleute verfügen, haben die<br />

Feuerwachen selbst zu stellen. In diesen Fällen sind die Diensthabenden dem Feuerwehrkommandanten 5<br />

Tage vor dem Anlass zu melden.<br />

In den übrigen Fällen erlässt das Feuerwehrkommando auf Gesuch des Veranstalters die Aufgebote, wobei<br />

die Entschädigung zum jeweiligen Gemeindewerklohn auf Kosten des Vereins zu erfolgen hat.<br />

5. Telefonnummern: Kdt. Wunderlin Gerhard 061 851 26 07<br />

Vice-Kdt. Herzog Matthias 061 851 15 68<br />

oder 079 215 71 14<br />

Pikettchef I Wolf Bernhard 061 851 17 77<br />

oder 079 472 55 62<br />

Waldmeier René 061 851 05 13<br />

Samariterverein Freiermuth Judith 061 851 43 66<br />

Regionalspital Rheinfelden 061 835 66 66<br />

Nur bei gewissenhafter Erfüllung des Auftrages ist der Anlassbesucher von der Aufgabe der Feuerwache überzeugt!<br />

Beschränkung der maximalen Personenzahl <strong>Mehrzweckhalle</strong> <strong>Mitteldorf</strong>:<br />

Aufgrund der vorhandenen Grundfläche und Ausgangsbreite darf die <strong>Mehrzweckhalle</strong> mit Bühne aus<br />

brandschutztechnischer Sicht durch maximal 270 Personen belegt werden (gemäss Bericht des Aargauischen<br />

Versicherungsamtes vom 08.01.2003).<br />

Das Feuerwehrkommando<br />

T:\Sekretariat\Gesuche\<strong>BENUE</strong> <strong>Mehrzweckhalle</strong> <strong>Mitteldorf</strong> <strong>Bachtalen</strong>.doc

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