Protokoll / Aktenvermerk über das Gespräch zur Schulentwicklung ...
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<strong>Protokoll</strong> / <strong>Aktenvermerk</strong><br />
über <strong>das</strong> Gespräch <strong>zur</strong> <strong>Schulentwicklung</strong> Gymnasium Wentorf<br />
am 08.02.2011 im Rathaus Wentorf<br />
von 13.00 Uhr bis 16.35 Uhr<br />
anwesend: Herr Heidelberg Bürgermeister<br />
Frau Thode stellv. Bürgermeisterin<br />
Herr Krämer-Mandeau Bildung und Region/Gutachter<br />
Herr Feldt<br />
Amtsleiter<br />
Frau Lehmann Amtsleiterin<br />
Frau Stypmann, Frau Zanger, Verwaltung<br />
Herr Mayer<br />
Schulleiter Gymnasium<br />
Herr Schwe<strong>das</strong> stellv. Schulleiter Gymnasium<br />
Frau Obieray Ministerium für Bildung und Kultur<br />
Frau Mirow<br />
Ltd. Verwaltungsbeamtin des Amtes Hohe Elbgeest<br />
Das Gespräch war als Fortsetzung der Besprechung am 18.01.2011 terminiert (s. <strong>Protokoll</strong>). Herr Krämer-<br />
Mandeau stellt die Entwicklung des Gymnasiums aufgrund der Prognoseberechnungen ausführlich dar.<br />
Aufgrund des zu erwartenden Schülerstromes bis zum Jahr 2016 wird es notwendig sein, eine 6-Zügigkeit<br />
des Gymnasiums festzulegen. Dies wäre eine maximale Aufnahmezahl im nächsten Schuljahr von 174.<br />
Herr Krämer-Mandeau stellt jedoch dar, <strong>das</strong>s bei einer Entscheidung für G9 wie es <strong>das</strong> Schulgesetz vom<br />
04.02.2011 vorsieht, damit zu rechnen ist, <strong>das</strong>s der Zulauf an <strong>das</strong> Gymnasium durch benachbarte<br />
Gemeinden und weit über die Grenzen hinaus sehr stark zunehmen wird. Das GW ist im südlichen<br />
Schleswig-Holstein <strong>das</strong> einzige Gymnasium, <strong>das</strong> sich für G 9 entscheiden will. Damit erhält <strong>das</strong> Gymnasium<br />
ein Alleinstellungsmerkmal.<br />
Hier schließt sich zunächst folgende Diskussion an, die intensiv und ausführlich geführt wird:<br />
1. Der Vorschlag der Schulleitung <strong>zur</strong> Einrichtung des G 9 Bildungsganges vom 3.2.2011 liegt bereits<br />
vor.<br />
2. Der Schulleiter muss <strong>das</strong> Einvernehmen sowohl mit der Schulkonferenz, als auch mit der Gemeinde<br />
Wentorf als Schulträger herstellen. Die Schulkonferenz tagt erst am 21.02.2011. Die<br />
Schulkonferenz wird voraussichtlich den Antrag unterstützen.<br />
3. Die Gemeindevertretung tagt am 17.2.2011. Das Schulgesetz sieht vor, <strong>das</strong>s mit der Einführung von<br />
G 9 kein zusätzlichen Sach- und Raumbedarf erzeugt werden darf! (§ 44 Abs. 3 SchulG vorletzter<br />
Satz).<br />
§ 44 Abs. 3SchulG<br />
3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter beschließt im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem<br />
Schulträger, ob an der Schule ein acht- oder ein neunjähriger Bildungsgang oder beide Bildungsgänge<br />
angeboten werden.<br />
Der Beschluss bedarf der Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums. Sieht der<br />
Beschluss vor, beide Bildungsgänge an der Schule anzubieten, unterliegt der Genehmigung auch die<br />
Anzahl der Lerngruppen, die bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe fünf<br />
für jeden Bildungsgang gebildet werden. Kann ein Einvernehmen nach Satz 1 nicht hergestellt werden,<br />
entscheidet <strong>das</strong> für Bildung zuständige Ministerium über <strong>das</strong> Angebot der Schule und die Anzahl der<br />
Lerngruppen.<br />
Es kann eine Änderung des Angebotes der Schule insbesondere dann versagen, wenn diese<br />
zusätzlichen Sach- oder Raumbedarf verursacht. Es kann durch Verordnung die Mindestgröße der<br />
Lerngruppen je Bildungsgang festlegen, soweit an einem Gymnasium beide Bildungsgänge angeboten<br />
werden.<br />
4. Die beigefügte Tabelle gibt Auskunft darüber (bei einer angenommenen Anmeldezahl pro Jahrgang<br />
von 170) <strong>das</strong>s bereits im Jahr 2012/2013 ein Raumfehlbedarf von – 14, darauf von – 22, - 23 und im<br />
Jahr 2015 ein Fehl von – 31 Klassenräumen entstünde! Und dies bei 1600 oder gar befürchteten<br />
1700 Schülern.<br />
Dies würde einen Lehrerzuwachs von 16 Lehrerstellen (!) bedingen. Herr Krämer-Mandeau rät der<br />
Schulleitung, sich bereits heute eine schriftliche Zusage seitens des Landes einzuholen, <strong>das</strong>s diese<br />
Lehrer auch <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden.<br />
5. Bei fehlendem Einvernehmen entscheidet <strong>das</strong> Ministerium über den Bildungsgang. Dabei kann es<br />
sich nur um einen Verwaltungsakt handeln, der den Rechtsweg eröffnen muss. Diese<br />
Verfahrensfragen sind derzeit nicht geklärt, haben jedoch eine Bedeutung bei der Frage, ob und wie<br />
Bitte wenden!
- 2 -<br />
die Schulaufsicht <strong>das</strong> fehlende Einvernehmen ersetzten wird. Diese verwaltungsrechtliche Frage ist<br />
aus Schulträgersicht unbedingt klärungsbedürftig.<br />
6. Die Entwicklung bei der Entscheidung für G 9 würde die Schwierigkeiten des Schulbetriebes, der<br />
heute schon auf 2 Standorte aufgeteilt ist, noch weiter verschärfen. Nach Auffassung aller<br />
Beteiligten würde die Schule sowohl organisatorisch als auch finanziell an den Rand einer<br />
Katastrophe geführt werden.<br />
Der Standort Hohler Weg ist aus den verschiedensten Gründen nicht mehr erweiterbar<br />
(Verkehrssituation mangelnde Möglichkeiten der Bebaubarkeit, Schulhöfe etc), so <strong>das</strong>s nach<br />
Auffassung von Frau Obieray zu befürchten ist, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Gymnasium geteilt und/oder ein zweites<br />
Gymnasium errichtet werden müsste.<br />
7. Der Elternwille ist ausschlaggebend bei der Schulwahl. Eltern, die sich für den G 9 Bildungsgang<br />
entscheiden wollten, könnten ihren Anspruch einklagen und hätten gute Chancen auf ein für sie<br />
positives Ergebnis. Bei einer Aufnahmebeschränkung, die durch <strong>das</strong> Ministerium ausgesprochen<br />
werden müsste, gäbe es die Möglichkeit, Schüler abzulehnen. Die würden dann durch <strong>das</strong><br />
Ministerium anderen Schulen in anderen Städten oder Gemeinden zugewiesen.<br />
8. Bei einer Entscheidung für G 8 würde die Entwicklung sich schon deswegen entzerren, weil alle<br />
anderen Gymnasien im Umkreis ebenfalls G 8 anbieten. Die Schule könnte die Eltern bei der<br />
Aufnahme dahingehend beraten, eine andere Schule im für den Schüler näheren Umkreis zu<br />
wählen, da sie wegen fehlender Aufnahmekapazitäten ablehnen müsse.<br />
Es wurde einvernehmlich beschlossen:<br />
9. Die Schulleitung wird alles versuchen, der Elternvertretung gegenüber klar zu machen, welche<br />
schulbetrieblichen Konsequenzen ein Votum für G 9 haben würde.<br />
10. Der Bürgermeister lädt zu einem gemeinsamen Gespräch sowohl der Fraktionsvertreter der<br />
Gemeindevertretung als auch der Elternvertreter und der Schulaufsicht (Frau Obieray). Das<br />
Gespräch findet am Fr, 11.02.2011 um 10.00 Uhr im Rathaus statt.<br />
Bonn, den 09.02.2011<br />
Für die Projektgruppe<br />
Krämer-Mandeau