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Protokoll / Aktenvermerk über das Gespräch zur Schulentwicklung ...

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<strong>Protokoll</strong> / <strong>Aktenvermerk</strong><br />

über <strong>das</strong> Gespräch <strong>zur</strong> <strong>Schulentwicklung</strong> Gymnasium Wentorf<br />

am 08.02.2011 im Rathaus Wentorf<br />

von 13.00 Uhr bis 16.35 Uhr<br />

anwesend: Herr Heidelberg Bürgermeister<br />

Frau Thode stellv. Bürgermeisterin<br />

Herr Krämer-Mandeau Bildung und Region/Gutachter<br />

Herr Feldt<br />

Amtsleiter<br />

Frau Lehmann Amtsleiterin<br />

Frau Stypmann, Frau Zanger, Verwaltung<br />

Herr Mayer<br />

Schulleiter Gymnasium<br />

Herr Schwe<strong>das</strong> stellv. Schulleiter Gymnasium<br />

Frau Obieray Ministerium für Bildung und Kultur<br />

Frau Mirow<br />

Ltd. Verwaltungsbeamtin des Amtes Hohe Elbgeest<br />

Das Gespräch war als Fortsetzung der Besprechung am 18.01.2011 terminiert (s. <strong>Protokoll</strong>). Herr Krämer-<br />

Mandeau stellt die Entwicklung des Gymnasiums aufgrund der Prognoseberechnungen ausführlich dar.<br />

Aufgrund des zu erwartenden Schülerstromes bis zum Jahr 2016 wird es notwendig sein, eine 6-Zügigkeit<br />

des Gymnasiums festzulegen. Dies wäre eine maximale Aufnahmezahl im nächsten Schuljahr von 174.<br />

Herr Krämer-Mandeau stellt jedoch dar, <strong>das</strong>s bei einer Entscheidung für G9 wie es <strong>das</strong> Schulgesetz vom<br />

04.02.2011 vorsieht, damit zu rechnen ist, <strong>das</strong>s der Zulauf an <strong>das</strong> Gymnasium durch benachbarte<br />

Gemeinden und weit über die Grenzen hinaus sehr stark zunehmen wird. Das GW ist im südlichen<br />

Schleswig-Holstein <strong>das</strong> einzige Gymnasium, <strong>das</strong> sich für G 9 entscheiden will. Damit erhält <strong>das</strong> Gymnasium<br />

ein Alleinstellungsmerkmal.<br />

Hier schließt sich zunächst folgende Diskussion an, die intensiv und ausführlich geführt wird:<br />

1. Der Vorschlag der Schulleitung <strong>zur</strong> Einrichtung des G 9 Bildungsganges vom 3.2.2011 liegt bereits<br />

vor.<br />

2. Der Schulleiter muss <strong>das</strong> Einvernehmen sowohl mit der Schulkonferenz, als auch mit der Gemeinde<br />

Wentorf als Schulträger herstellen. Die Schulkonferenz tagt erst am 21.02.2011. Die<br />

Schulkonferenz wird voraussichtlich den Antrag unterstützen.<br />

3. Die Gemeindevertretung tagt am 17.2.2011. Das Schulgesetz sieht vor, <strong>das</strong>s mit der Einführung von<br />

G 9 kein zusätzlichen Sach- und Raumbedarf erzeugt werden darf! (§ 44 Abs. 3 SchulG vorletzter<br />

Satz).<br />

§ 44 Abs. 3SchulG<br />

3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter beschließt im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem<br />

Schulträger, ob an der Schule ein acht- oder ein neunjähriger Bildungsgang oder beide Bildungsgänge<br />

angeboten werden.<br />

Der Beschluss bedarf der Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums. Sieht der<br />

Beschluss vor, beide Bildungsgänge an der Schule anzubieten, unterliegt der Genehmigung auch die<br />

Anzahl der Lerngruppen, die bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe fünf<br />

für jeden Bildungsgang gebildet werden. Kann ein Einvernehmen nach Satz 1 nicht hergestellt werden,<br />

entscheidet <strong>das</strong> für Bildung zuständige Ministerium über <strong>das</strong> Angebot der Schule und die Anzahl der<br />

Lerngruppen.<br />

Es kann eine Änderung des Angebotes der Schule insbesondere dann versagen, wenn diese<br />

zusätzlichen Sach- oder Raumbedarf verursacht. Es kann durch Verordnung die Mindestgröße der<br />

Lerngruppen je Bildungsgang festlegen, soweit an einem Gymnasium beide Bildungsgänge angeboten<br />

werden.<br />

4. Die beigefügte Tabelle gibt Auskunft darüber (bei einer angenommenen Anmeldezahl pro Jahrgang<br />

von 170) <strong>das</strong>s bereits im Jahr 2012/2013 ein Raumfehlbedarf von – 14, darauf von – 22, - 23 und im<br />

Jahr 2015 ein Fehl von – 31 Klassenräumen entstünde! Und dies bei 1600 oder gar befürchteten<br />

1700 Schülern.<br />

Dies würde einen Lehrerzuwachs von 16 Lehrerstellen (!) bedingen. Herr Krämer-Mandeau rät der<br />

Schulleitung, sich bereits heute eine schriftliche Zusage seitens des Landes einzuholen, <strong>das</strong>s diese<br />

Lehrer auch <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden.<br />

5. Bei fehlendem Einvernehmen entscheidet <strong>das</strong> Ministerium über den Bildungsgang. Dabei kann es<br />

sich nur um einen Verwaltungsakt handeln, der den Rechtsweg eröffnen muss. Diese<br />

Verfahrensfragen sind derzeit nicht geklärt, haben jedoch eine Bedeutung bei der Frage, ob und wie<br />

Bitte wenden!


- 2 -<br />

die Schulaufsicht <strong>das</strong> fehlende Einvernehmen ersetzten wird. Diese verwaltungsrechtliche Frage ist<br />

aus Schulträgersicht unbedingt klärungsbedürftig.<br />

6. Die Entwicklung bei der Entscheidung für G 9 würde die Schwierigkeiten des Schulbetriebes, der<br />

heute schon auf 2 Standorte aufgeteilt ist, noch weiter verschärfen. Nach Auffassung aller<br />

Beteiligten würde die Schule sowohl organisatorisch als auch finanziell an den Rand einer<br />

Katastrophe geführt werden.<br />

Der Standort Hohler Weg ist aus den verschiedensten Gründen nicht mehr erweiterbar<br />

(Verkehrssituation mangelnde Möglichkeiten der Bebaubarkeit, Schulhöfe etc), so <strong>das</strong>s nach<br />

Auffassung von Frau Obieray zu befürchten ist, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Gymnasium geteilt und/oder ein zweites<br />

Gymnasium errichtet werden müsste.<br />

7. Der Elternwille ist ausschlaggebend bei der Schulwahl. Eltern, die sich für den G 9 Bildungsgang<br />

entscheiden wollten, könnten ihren Anspruch einklagen und hätten gute Chancen auf ein für sie<br />

positives Ergebnis. Bei einer Aufnahmebeschränkung, die durch <strong>das</strong> Ministerium ausgesprochen<br />

werden müsste, gäbe es die Möglichkeit, Schüler abzulehnen. Die würden dann durch <strong>das</strong><br />

Ministerium anderen Schulen in anderen Städten oder Gemeinden zugewiesen.<br />

8. Bei einer Entscheidung für G 8 würde die Entwicklung sich schon deswegen entzerren, weil alle<br />

anderen Gymnasien im Umkreis ebenfalls G 8 anbieten. Die Schule könnte die Eltern bei der<br />

Aufnahme dahingehend beraten, eine andere Schule im für den Schüler näheren Umkreis zu<br />

wählen, da sie wegen fehlender Aufnahmekapazitäten ablehnen müsse.<br />

Es wurde einvernehmlich beschlossen:<br />

9. Die Schulleitung wird alles versuchen, der Elternvertretung gegenüber klar zu machen, welche<br />

schulbetrieblichen Konsequenzen ein Votum für G 9 haben würde.<br />

10. Der Bürgermeister lädt zu einem gemeinsamen Gespräch sowohl der Fraktionsvertreter der<br />

Gemeindevertretung als auch der Elternvertreter und der Schulaufsicht (Frau Obieray). Das<br />

Gespräch findet am Fr, 11.02.2011 um 10.00 Uhr im Rathaus statt.<br />

Bonn, den 09.02.2011<br />

Für die Projektgruppe<br />

Krämer-Mandeau

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