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Die Gesellschaft - PSI AG

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14. Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen sowie sonstige<br />

finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse<br />

Miet- und Leasingverträge<br />

Im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen wurden Büroausstattung, Datenverarbeitungsanlagen und<br />

sonstige Geräte gemietet. Für die gemietete Büroausstattung fielen 2003 TEUR 116 (2002: TEUR 142), für<br />

die gemieteten Datenverarbeitungsanlagen und sonstigen Geräte TEUR 799 (2002: TEUR 300) an Leasinggebühren<br />

an.<br />

<strong>Die</strong> <strong>PSI</strong> <strong>AG</strong> hat im Geschäftsjahr 1996 einen Mietvertrag über ein Bürogebäude in Berlin abgeschlossen.<br />

Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31. März 2012. Des Weiteren hat die <strong>PSI</strong>PENTA im Geschäftsjahr<br />

1999 einen Mietvertrag über ein weiteres Bürogebäude in Berlin abgeschlossen.<br />

Aus diesen und weiteren Miet- und Leasingverträgen resultieren die folgenden Miet- und Leasingzahlungen:<br />

Mietzahlungen Leasingzahlungen Summe<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

2004 4.648 702 5.350<br />

2005 3.893 536 4.429<br />

2006 3.164 356 3.520<br />

2007 2.764 25 2.789<br />

2008 2.345 13 2.358<br />

2009 und später 6.838 0 6.838<br />

Avalbürgschaften<br />

Durch verschiedene Versicherungsgesellschaften und Kreditinstitute wurden Avalbürgschaften in Höhe von<br />

TEUR 35.117 (2002: TEUR 38.260) für die <strong>PSI</strong> übernommen.<br />

Rangrücktrittserklärungen und Patronatserklärungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>PSI</strong> <strong>AG</strong> hat für verschiedene Tochtergesellschaften, gegen die Forderungen bestehen, Rangrücktrittserklärungen<br />

in Höhe von insgesamt TEUR 4.926 abgegeben. Des Weiteren wurden für Tochtergesellschaften<br />

Patronatserklärungen (zum Teil befristet) abgegeben.<br />

Bestehende rechtliche Auseinandersetzungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>PSI</strong> <strong>AG</strong> führt eine rechtliche Auseinandersetzung, aus der Ergebnisrisiken von EUR 3,6 Mio. resultieren<br />

könnten, die jedoch nicht zum Abfluss liquider Mittel führen würden. Für die Auseinandersetzung wurde keine<br />

Rückstellung gebildet, da angenommen wird, dass der Rechtsstreit zugunsten der <strong>PSI</strong> <strong>AG</strong> entschieden wird.

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