Die Gesellschaft - PSI AG
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14. Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen sowie sonstige<br />
finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse<br />
Miet- und Leasingverträge<br />
Im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen wurden Büroausstattung, Datenverarbeitungsanlagen und<br />
sonstige Geräte gemietet. Für die gemietete Büroausstattung fielen 2003 TEUR 116 (2002: TEUR 142), für<br />
die gemieteten Datenverarbeitungsanlagen und sonstigen Geräte TEUR 799 (2002: TEUR 300) an Leasinggebühren<br />
an.<br />
<strong>Die</strong> <strong>PSI</strong> <strong>AG</strong> hat im Geschäftsjahr 1996 einen Mietvertrag über ein Bürogebäude in Berlin abgeschlossen.<br />
Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31. März 2012. Des Weiteren hat die <strong>PSI</strong>PENTA im Geschäftsjahr<br />
1999 einen Mietvertrag über ein weiteres Bürogebäude in Berlin abgeschlossen.<br />
Aus diesen und weiteren Miet- und Leasingverträgen resultieren die folgenden Miet- und Leasingzahlungen:<br />
Mietzahlungen Leasingzahlungen Summe<br />
TEUR TEUR TEUR<br />
2004 4.648 702 5.350<br />
2005 3.893 536 4.429<br />
2006 3.164 356 3.520<br />
2007 2.764 25 2.789<br />
2008 2.345 13 2.358<br />
2009 und später 6.838 0 6.838<br />
Avalbürgschaften<br />
Durch verschiedene Versicherungsgesellschaften und Kreditinstitute wurden Avalbürgschaften in Höhe von<br />
TEUR 35.117 (2002: TEUR 38.260) für die <strong>PSI</strong> übernommen.<br />
Rangrücktrittserklärungen und Patronatserklärungen<br />
<strong>Die</strong> <strong>PSI</strong> <strong>AG</strong> hat für verschiedene Tochtergesellschaften, gegen die Forderungen bestehen, Rangrücktrittserklärungen<br />
in Höhe von insgesamt TEUR 4.926 abgegeben. Des Weiteren wurden für Tochtergesellschaften<br />
Patronatserklärungen (zum Teil befristet) abgegeben.<br />
Bestehende rechtliche Auseinandersetzungen<br />
<strong>Die</strong> <strong>PSI</strong> <strong>AG</strong> führt eine rechtliche Auseinandersetzung, aus der Ergebnisrisiken von EUR 3,6 Mio. resultieren<br />
könnten, die jedoch nicht zum Abfluss liquider Mittel führen würden. Für die Auseinandersetzung wurde keine<br />
Rückstellung gebildet, da angenommen wird, dass der Rechtsstreit zugunsten der <strong>PSI</strong> <strong>AG</strong> entschieden wird.