Die Gesellschaft - PSI AG
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Umsätze aus Projektgeschäften werden in Übereinstimmung mit SOP 97-2 realisiert. SOP 97-2 verlangt<br />
die Bilanzierung in Übereinstimmung mit Accounting Research Bulletin („ARB“) Nr. 45 „Long Term<br />
Construction Type Contracts“ und mit SOP 81-1 „Accounting for Performance of Construction-Type and<br />
Certain Production-Type Contracts“, sofern Modifizierungen und Anpassungen in erheblichem Umfang vorgenommen<br />
wurden. Für langfristige Projektverträge, die die Voraussetzungen zur Anwendung der Teilgewinnrealisierungsmethode<br />
(„Percentage of Completion Method“) erfüllen, werden Umsatzerlöse aus der Entwicklung<br />
und dem Vertrieb von Software-Systemen und -Produkten nach der Teilgewinnrealisierungsmethode<br />
in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad des Projektes abgegrenzt und realisiert. Der Fertigstellungsgrad<br />
bestimmt sich nach dem Verhältnis der geleisteten Arbeitsstunden zu den insgesamt geplanten Arbeitsstunden<br />
oder auf der Basis von Meilensteinen. Erhaltene Anzahlungen von Kunden werden erfolgsneutral mit den<br />
korrespondierenden Forderungspositionen saldiert. Bei kurzfristigen Projektverträgen werden die Umsatzerlöse<br />
entsprechend der „Completed Contract Method“ mit Teil- bzw. Endabnahme und Endabrechnung des<br />
Projektes realisiert. Veränderungen der Projektbedingungen können zu Anpassungen der ursprünglich erfassten<br />
Kosten und Umsätze einzelner Projekte führen. <strong>Die</strong> Änderungen werden in der Periode erfasst, in der diese<br />
Änderungen feststehen; das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn zwischen der <strong>Gesellschaft</strong> und ihren<br />
Kunden eine Nachtragsvereinbarung geschlossen wird. Darüber hinaus werden Rückstellungen für drohende<br />
Verluste aus schwebenden Geschäften in der Periode gebildet, in der diese Verluste feststehen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>PSI</strong>-Gruppe wendet seit dem 3. Quartal 2003 die von der Emergence Issues Task Force („EITF“)<br />
entwickelten Grundsätze des EITF 00-21 „Revenue Arrangements with Multiple Deliverables“ an. <strong>Die</strong><br />
Anwendung des EITF 00-21 hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der <strong>PSI</strong>-Gruppe.<br />
Produktbezogene Aufwendungen<br />
Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen werden im<br />
Zeitpunkt ihres Anfalls erfolgswirksam erfasst. Rückstellungen für Gewährleistung werden im Zeitpunkt des<br />
Verkaufs der Produkte gebildet. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden – sofern keine Aktivierung<br />
gemäß SFAS 86 („Accounting for the Costs of Computer Software to Be Sold, Leased, or Otherwise<br />
Marketed“) erforderlich ist – erfolgswirksam erfasst.<br />
<strong>Die</strong> Aufwendungen für Werbung und Marketing beliefen sich im Geschäftsjahr 2003 auf TEUR 1.933<br />
(2002: TEUR 2.816).<br />
Ergebnis je Aktie<br />
Das Ergebnis je Aktie wird gemäß SFAS 128 („Earnings per Share“) ermittelt, indem das Konzernergebnis<br />
durch den gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien dividiert wird. Das verwässerte Ergebnis je<br />
Aktie wird ermittelt, indem das Konzernergebnis durch den gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen<br />
Aktien und der aufgrund von Optionsrechten in Aktien wandelbaren Rechte dividiert wird. Für das Jahr<br />
2002 ergab sich ein Ergebnis je Aktie aus der Änderung von Rechnungslegungsgrundsätzen von EUR – 0,51.<br />
Für die Jahre 2003 und 2002 wurden die Anzahl der Aktienoptionen (108.300 und 291.850) nicht in die<br />
Kalkulation des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen, da der Effekt einer Verwässerung entgegengewirkt<br />
hätte.<br />
Liquide Mittel<br />
Liquide Mittel umfassen Kassenbestände, laufende Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristig liquidierbare<br />
Einlagen mit ursprünglichen Laufzeiten von drei Monaten oder weniger.