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HERRN<br />

MAG. ERNST LENTSCH<br />

MASSEVERWALTER<br />

MARIA-THERESIEN-STRASSE 5<br />

6020 INNSBRUCK<br />

Innsbruck, am 01. Juli 2013<br />

GZ 7 S 27/13z, LG Ibk<br />

GUTACHTEN ZUR<br />

ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES<br />

der 68/3514 Anteile an der Liegenschaft EZ 1410 GB 81125 Pradl, mit Gst.Nr.<br />

1221/35, mit denen Wohnungseigentum an W A5 4. Stock untrennbar verb<strong>und</strong>en ist,<br />

6020 Innsbruck, Wörndlestraße 6-14


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

I. ALLGEMEINES ................................................................................................. 4<br />

1. Auftrag <strong>und</strong> Zweck ................................................................................... 4<br />

2. Bewertungsstichtag ................................................................................. 4<br />

3. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Unterlagen .................................................................... 4<br />

4. Erklärung der Sachverständigen ............................................................ 6<br />

II. BEFUND ............................................................................................................ 8<br />

1. Gr<strong>und</strong>buchstand ....................................................................................... 8<br />

2. Liegenschaftsbeschreibung .................................................................. 10<br />

2.1. Orthophoto ......................................................................................... 10<br />

2.2. Mappenblatt ....................................................................................... 10<br />

2.3. Flächenwidmung ................................................................................ 11<br />

2.4. Bebauungsplan .................................................................................. 11<br />

2.4. Ver- <strong>und</strong> Entsorgung .......................................................................... 12<br />

2.5. Verkehrsverhältnisse ......................................................................... 12<br />

3. Beschreibung des Objektes .................................................................. 12<br />

3.1. Allgemeines........................................................................................ 12<br />

3.2. Nutzung .............................................................................................. 13<br />

3.3. Bau- <strong>und</strong> Ausstattungsbeschreibung ................................................. 14<br />

3.4. Zustand .............................................................................................. 15<br />

3.5. Fotodokumentation ............................................................................ 16<br />

III. BEWERTUNG ..................................................................................................... 26<br />

1. Auswahl der Verfahren ........................................................................... 26<br />

2. Verfahren ................................................................................................. 27<br />

2.1. § 7 LBG Wahl des Wertermittlungsverfahrens ...................................... 27<br />

2.2. § 4 LBG Vergleichswertverfahren ......................................................... 27<br />

2.3. § 5 LBG Ertragswertverfahren .............................................................. 27<br />

2.4. § 6 LBG – Sachwertverfahren ............................................................... 28<br />

2.5. Verkehrswert ...................................................................................... 28<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 2


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

3. Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ................................... 29<br />

3.1. Bodenwert ......................................................................................... 29<br />

3.2. Ermittlung des Neubauwertes (Herstellungswert) ............................ 30<br />

4. Verkehrswertermittlung im Ertragswertverfahren ............................... 32<br />

5. Vorläufiger Verkehrswert ....................................................................... 34<br />

VI. ZUSAMMENSTELLUNG ................................................................................. 37<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 3


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Auftrag <strong>und</strong> Zweck<br />

Die unterfertigende Sachverständige wurde von <strong>Mag</strong>. <strong>Ernst</strong> <strong>Lentsch</strong> <strong>als</strong><br />

Masseverwalter zu GZ 7 S 27/13z beauftragt, den Verkehrswert der 68/3514<br />

Anteile an der Liegenschaft EZ 1410 GB 81125 Pradl, Gst.Nr. 1221/35, mit<br />

denen Wohnungseigentum an W A5 5. Stock untrennbar verb<strong>und</strong>en ist,<br />

sachverständig festzustellen. Die Adresse des Wohnhauses lautet 6020<br />

Innsbruck, Wörndlestraße 14. Eigentümer der gegenständlichen<br />

Wohnungseigentumsanteile ist Herr Peter Perterer.<br />

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz<br />

1992, BGBl 1992/150, idgF.<br />

2. Bewertungsstichtag<br />

Der Lokalaugenschein fand am 13.06.2013 statt. Dieses Datum gilt <strong>als</strong><br />

Bewertungsstichtag.<br />

Anlässlich dieses Lokalaugenscheines konnten alle Räume der<br />

gegenständlichen Wohnung frei besichtigt werden. Es war somit eine<br />

einwandfreie Bef<strong>und</strong>aufnahme möglich.<br />

3. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Unterlagen<br />

Beim Lokalaugenschein am 13.06.2013 waren anwesend:<br />

‣ Herr Peter Perterer – Eigentümer<br />

‣ Frau Christa Mayr<br />

‣ die unterfertigte SV <strong>Mag</strong>. iur. Sabine Lässer-Pesl<br />

Folgende Unterlagen wurden der SV zur Verfügung gestellt, bzw. sind<br />

eingeholt worden <strong>und</strong> in alphabetischer Reihenfolge angegeben:<br />

‣ Aktueller Immobilienpreisspiegel<br />

‣ Baubescheid, Zl. VI-6151/19588 vom 09.02.1959<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 4


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‣ Benützungsbewilligung, Zl. VI-63/1961 vom 18.04.1961<br />

‣ Betriebskostenabrechnung<br />

‣ Eigene Datensammlung<br />

‣ Energieausweis<br />

‣ Flächenwidmungsplan<br />

‣ Fotodokumentation<br />

‣ Gr<strong>und</strong>buchsauszug vom 25.06.2013<br />

‣ Langjährige Erfahrung der gefertigten SV auf dem Gebiet der<br />

Vermittlung des Verkaufes/Kaufes von Liegenschaften in Tirol<br />

‣ Mappenblatt der gegenständlichen Liegenschaft – tiris Datendienst des<br />

Landes Tirol<br />

‣ Nutzwertgutachten<br />

‣ Orthofoto der Liegenschaft – tiris Datendienst des Landes Tirol<br />

‣ Planunterlagen<br />

‣ Recherchen beim Stadtmagistrat Innsbruck<br />

‣ Recherchen in der Urk<strong>und</strong>ensammlung – Bezirksgericht Innsbruck<br />

‣ TZ 3701/59: Wohnungseigentum<br />

‣ TZ 1460/98: Kaufvertrag vom 30.10.1997<br />

‣ Fachliteratur:<br />

Heimo Kranewitter „Liegenschaftsbewertung“, Sparkassenverlag, 6.<br />

überarbeitete Auflage;<br />

Ross-Brachmann-Holzner, „Ermittlung des Bauwertes von Gebäuden<br />

<strong>und</strong> des Verkehrswertes von Gr<strong>und</strong>stücken“, Theodor Oppermann<br />

Verlag, 28. Auflage;<br />

Immobilien-Preisspiegel 2013, Wirtschaftskammer Österreich,<br />

Fachverband der Immobilien- <strong>und</strong> Vermögenstreuhänder, Wien<br />

Johannes Stabentheiner, „Das Liegenschaftsbewertungs-Gesetz“, Manz<br />

Verlag, 1992, idgF<br />

Franz Josef Seiser, Franz Kainz, „Der Wert von Immobilien“, Seiser +<br />

Seiser Immobilien Consulting GmbH, 1. Auflage, 2011<br />

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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

ÖNORM B 1802<br />

Marktbericht 2013, Wohnen & Wirtschaften in Innsbruck, PROchecked,<br />

Fachhochschule Kufstein<br />

Die in das Gutachten eingefügten Fotos wurden am Tag der Besichtigung,<br />

dem 13.06.2013 aufgenommen.<br />

4. Erklärung der Sachverständigen<br />

Die unterfertigende Sachverständige erklärt sich fremd zu den Parteien <strong>und</strong><br />

gibt in Erinnerung an ihren abgelegten Sachverständigeneid nachstehendes,<br />

nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen ausgearbeitetes Gutachten ab.<br />

Die unterfertigende Sachverständige haftet nicht für unrichtige bzw.<br />

unvollständige Angaben im Gr<strong>und</strong>buch, hier wird auf das Publizitätsprinzip des<br />

öffentlichen Gr<strong>und</strong>buches verwiesen.<br />

Von der Sachverständigen kann keine Stellungnahme bezüglich der<br />

Gr<strong>und</strong>grenzen bzw. der Grenzabstände gegeben werden.<br />

Dazu ist ein Sachverständiger aus dem Vermessungswesen beizuziehen.<br />

Es wurden keine Baustoff- <strong>und</strong> Bauteilprüfungen sowie Bodenuntersuchungen<br />

vorgenommen, weiters keine Funktionsprüfungen haustechnischer oder<br />

sonstiger Anlagen (Heizung-, Elektro- <strong>und</strong> Sanitäreinrichtungen) sowie der<br />

Dachhaut durchgeführt. Weiters wird festgehalten, dass die Liegenschaft nicht<br />

auf den Verlauf etwaiger im Erdreich verlegter Versorgungs- bzw.<br />

Entsorgungsleitungen oder sonstiger Leitungen untersucht wurde.<br />

Mündliche Angaben vom Auftraggeber bzw. von den Parteien werden ins<br />

Gutachten aufgenommen <strong>und</strong> deren Richtigkeit unterstellt. Beurteilt werden<br />

können nur Gegebenheiten, wie sie sich am Besichtigungstag darstellen.<br />

Unzulänglichkeiten, welche nur bei einem längeren Bewohnen des Objektes<br />

feststellbar sind, können ins Gutachten nicht einfließen.<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 6


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

Die Verfasserin erklärt, dass sie für Fehler, welche auf unrichtige bzw.<br />

unvollständig übergebene Unterlagen zurückzuführen sind, keine<br />

Verantwortung übernehmen kann.<br />

Die übergebenen Bestandspläne wurden auf Plausibilität, jedoch nicht auf<br />

Maßgenauigkeit überprüft, da dies einer Neuaufnahme des Bestandes<br />

gleichgekommen <strong>und</strong> somit weit über den Rahmen des Auftrages<br />

hinausgegangen wäre.<br />

Die Hausverwaltung wird von der Firma Immobilienverwaltung Sterzinger KG,<br />

6020 Innsbruck, Colingasse 10, durchgeführt. Gemäß der übermittelten<br />

Betriebskostenabrechnung beträgt die monatliche<br />

Betriebskostenvorschreibung inkl. allgem. Aufwand, Reparatur-Rücklage <strong>und</strong><br />

USt für die gegenständliche Wohnung W A5 4. Stock derzeit monatlich<br />

insgesamt € 144,81.<br />

Gemäß Auskunft der Hausverwaltung beträgt der Reparatur-Rücklagenstand<br />

per 29.05.2013 € 21.818,07.<br />

Ein Energieausweis liegt für das gegenständliche Haus in vollständiger<br />

Version bei der HV auf, die 1. Seite wird im Gutachten eingefügt.<br />

Alle Unterlagen <strong>und</strong> Bescheide, sowie eine Fotodokumentation befinden sich<br />

im Gutachten bzw. im Anhang, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit<br />

besteht.<br />

Alle Rechte <strong>und</strong> Belastungen sind dem beiliegenden Gr<strong>und</strong>buchsauszug zu<br />

entnehmen.<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 7


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

II.<br />

BEFUND<br />

1. Gr<strong>und</strong>buchstand<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 8


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 9


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

2. Liegenschaftsbeschreibung<br />

2.1. Orthophoto<br />

Die gegenständliche Liegenschaft EZ 1410 GB 81125 Pradl mit der darauf<br />

errichteten Wohnhausanlage Wörndlestraße 6-14 befindet sich im Stadtteil<br />

Reichenau. Westlich dieser Wohnhausanlage führt die Andechsstraße <strong>und</strong><br />

nördlich in einem Rechts-Bogen die Reichenauer Straße vorbei.<br />

In der näheren Umgebung befinden sich unter anderem weitere Wohnhäuser<br />

<strong>und</strong> verschiedene Geschäfte sowie weitere infrastrukturelle Einrichtungen.<br />

Die Liegenschaft selbst grenzt im Norden an die Wörndlestraße, im Westen<br />

<strong>und</strong> Osten an weitere Wohnanlagen <strong>und</strong> im Süden an die Klappholzstraße an.<br />

Die gesamte Liegenschaft ist auch im Winter ständig besonnt, die Lage zu<br />

Wohnzwecken kann <strong>als</strong> mittlere bis gute Lage bezeichnet werden.<br />

Die Zufahrt zur Liegenschaft ist durch das öffentliche Straßennetz das ganze<br />

Jahr über gewährleistet.<br />

2.2. Mappenblatt<br />

Die Liegenschaft weist eine trapezförmige Form auf <strong>und</strong> ist nahezu eben.<br />

Gemäß Gr<strong>und</strong>buchsauszug verfügt das Gst.Nr. 1221/35 in EZ 1410 GB 81125<br />

Pradl über eine Gesamtfläche von 4.845,00 m².<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 10


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

2.3. Flächenwidmung<br />

Gemäß Flächenwidmungsplan RE-F7, Reichenau, rechtsgültig seit<br />

11.04.2009, wird das Gst.Nr. 1221/35 <strong>als</strong> „Wohngebiet“ ausgewiesen.<br />

2.4. Bebauungsplan<br />

Laut Herrn Ing. Arnold Prandstätter vom Stadtmagistrat Innsbruck, gelten die<br />

Bestimmungen gemäß Allgemeinem Bebauungsplan RE-B6, Pradl-<br />

Reichenau, rechtsgültig seit 19.02.2009, sowie Ergänzendem Bebauungsplan<br />

RE-B6/1, Pradl-Reichenau, rechtsgültig seit 19.02.2009.<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 11


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ALLGEMEINER UND ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN<br />

2.4. Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

Die Liegenschaft ist an die öffentliche Wasser- <strong>und</strong> Stromversorgung<br />

angeschlossen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an den<br />

öffentlichen Kanal. Elektrischer Strom ist in allen Räumen eingeleitet.<br />

2.5. Verkehrsverhältnisse<br />

Die Liegenschaft liegt nahe dem Stadtzentrum von Innsbruck.<br />

Die Entfernung zu den infrastrukturellen Einrichtungen wie Kindergarten,<br />

Volksschule <strong>und</strong> Geschäften des täglichen Bedarfes liegt im ortsüblichen <strong>und</strong><br />

zumutbaren Bereich.<br />

Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel ist ebenfalls gegeben.<br />

3. Beschreibung des Objektes<br />

3.1. Allgemeines<br />

Gemäß Baubescheid Zl. VI-6151/1958 vom 09.02.1959 wurde die Errichtung<br />

eines Wohnblocks mit 50 Eigentumswohnungen baubehördlich bewilligt.<br />

Es wurde eine voll unterkellerte, vierstöckige Gebäudegruppe, bestehend aus<br />

5 Häusern mit je einer Breite von 10m <strong>und</strong> einer Traufenhöhe von r<strong>und</strong> 16m<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 12


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

errichtet. Die Gebäudelängen betragen 17,85 m, 17,75 m, 18,25 m, 17,75 m<br />

<strong>und</strong> 17,85m.<br />

Im Kellergeschoß jedes Hauses befinden sich Abstellräume, Waschküche,<br />

Trockenraum <strong>und</strong> vier Garagen. In den Wohngeschoßen sind je eine 2- <strong>und</strong><br />

eine 2 1/2 –Zimmerwohnung mit Kochküche, Bad <strong>und</strong> WC-Raum<br />

untergebracht. Das Dachgeschoß ist unausgebaut.<br />

F<strong>und</strong>amente <strong>und</strong> Kellerwände Beton<br />

Wohngeschoße<br />

Stahlbetonsskelettbauweise<br />

Füllmauerwerk<br />

Tonhohlziegel 25 cm<br />

Geschoßdecken<br />

Betonfertigteildecken<br />

Treppen<br />

Stalbeton<br />

Dach<br />

Holz, mit verzinktem Eisenblech gedeckt<br />

Umbauter Raum: für Haus Nr. 1 (HNr. 6) 3.012 m³<br />

für Haus Nr. 2 (HNr. 8) 2.995 m³<br />

für Haus Nr. 3 (HNr. 10) 3.079 m³<br />

für Haus Nr. 4 (HNr. 12) 2.995 m³<br />

für Haus Nr. 5 (HNr. 14) 3.012 m³<br />

Hierzu wurde am 08.04.1961 die Benützungsbewilligung, Zl. VI-63/1961,<br />

erteilt.<br />

Gegenstand dieser Bewertung ist jedoch nicht die gesamte Wohnanlage,<br />

sondern die im 4. Obergeschoß gelegene Wohnung W A5 samt Kellerabteil,<br />

mit der Adresse Wörndlestraße 14 <strong>und</strong> 68/3514 WE-Anteilen.<br />

3.2. Nutzung<br />

Die Wohnung W A5 liegt im 4. Obergeschoß <strong>und</strong> ist nordost-südwest<br />

ausgerichtet.<br />

Gemäß den vorliegenden Planunterlagen sowie dem<br />

Wohnungseigentumsvertrag verfügt die Wohnung über folgendes<br />

Raumprogramm:<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 13


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

3 Zimmer, Kochraum, Bad, WC, Flur, Balkon <strong>und</strong> Holz-Kohleabteil<br />

Im Nutzwertgutachten wird die Wohnnutzfläche angeführt wie folgt<br />

anger. nutzb. Wohnfläche von r<strong>und</strong> 61,50 m²<br />

Im Plan:<br />

Zimmer mit r<strong>und</strong> 14,72 m²<br />

Zimmer mit r<strong>und</strong> 20,70 m²<br />

Zimmer mit r<strong>und</strong> 10,40 m²<br />

Kochraum mit r<strong>und</strong> 5,75 m²<br />

Bad mit r<strong>und</strong> 4,50 m²<br />

WC mit r<strong>und</strong> 2,25 m²<br />

Diele mit r<strong>und</strong> 7,50 m²<br />

Gesamtfläche r<strong>und</strong> 65,82 m²<br />

Balkon mit r<strong>und</strong> 9,00 m²<br />

Die SV geht von den Flächenangaben von r<strong>und</strong> 65,82 m² Wohnnutzfläche<br />

aus.<br />

Vom Balkon werden in gängiger Übung r<strong>und</strong> 25% (=2,25 m²) der Fläche zur<br />

Wohnnutzfläche gerechnet. Somit werden r<strong>und</strong> 68,07 m² Nettonutzfläche zur<br />

weiteren Berechnung herangezogen. Das vorhandene Kellerabteil wird<br />

anteilig im Bewertungssatz berücksichtigt. Das Haus verfügt über keinen Lift.<br />

Zur Wohnung gehört weder eine Garage noch ein Autoabstellplatz.<br />

Die genaue Situierung der Wohnräume kann dem beiliegenden Gr<strong>und</strong>rissplan<br />

entnommen werden.<br />

3.3. Bau- <strong>und</strong> Ausstattungsbeschreibung<br />

Die Angaben stammen teilweise aus der Baubeschreibung bzw. vom<br />

Lokalaugenschein.<br />

Fenster:<br />

Kunststoff<br />

Türen:<br />

furnierte Holztüren, Stahlzargen<br />

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Bodenbeläge:<br />

Decken:<br />

Wände:<br />

Wohn-/Schlafräume – Parkett<br />

Küche – Fliesen<br />

Bad/WC – Fliesen<br />

Gang – Klinker<br />

Kinderzimmer – Laminat<br />

verputzt <strong>und</strong> gefärbelt/geweißelt<br />

abgehängte Holzdecke im Bad<br />

verputzt <strong>und</strong> gefärbelt/geweißelt<br />

3.4. Zustand<br />

Die Wohnung selbst befindet sich in einem ordentlichen Zustand<br />

entsprechend dem Herstellungsjahr <strong>und</strong> weist die üblichen<br />

Abnutzungserscheinungen auf.<br />

Die Ausstattung der Wohnung, wie auch Elektro-, Heizungs- <strong>und</strong><br />

Sanitäranlagen stammen großteils noch aus dem Herstellungsjahr.<br />

Wohn- <strong>und</strong> Schlafzimmer verfügen über einen Parkettboden, der aber jeweils<br />

bei den Balkontüren Schäden aufweist bzw. teilweise fehlt. Laut Auskunft der<br />

Eigentümer würde dies von den ehemaligen Wassereintritten stammen. Dem<br />

Wohn- <strong>und</strong> dem Schlafzimmer ist ein kleiner, sehr schmaler Balkon<br />

vorgelagert, der mit einem Terrazzoboden verlegt ist.<br />

Gemäß Auskunft des Eigentümers wurden vor r<strong>und</strong> 15 Jahren<br />

(Anschaffungsjahr 1997) in der gesamten Wohnung die Fenster ausgetauscht<br />

<strong>und</strong> mit Innenjalousien versehen. Auch Bad <strong>und</strong> WC wurden saniert, dam<strong>als</strong><br />

wurde die Wand zwischen Bad <strong>und</strong> WC entfernt <strong>und</strong> im Zuge dieser<br />

Umbauarbeiten die Elektroleitungen im Badezimmer erneuert. Das<br />

Badezimmer ist mit einer Eckbadewanne, Waschbecken <strong>und</strong> WC sowie<br />

Fliesen ausgestattet <strong>und</strong> verfügt über eine abgehängte Holzdecke.<br />

Die Heizung wurde dam<strong>als</strong> auch auf Gas umgestellt.<br />

Die Therme für die Gasheizung <strong>und</strong> der Boiler sind im Wohnzimmer hinter<br />

einem Wandverbau angebracht. Die Einbauküche dürfte ebenfalls aus dem<br />

Anschaffungsjahr 1997 stammen <strong>und</strong> ist gefliest. Decken <strong>und</strong> Wände sind<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 15


Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

großteils geweißelt. Beim Lokalaugenschein stellte die SV fest, dass die<br />

Decken teilweise leicht durchhängen.<br />

Die gegenständliche Wohnung insgesamt weist offenk<strong>und</strong>ig keinen gröberen<br />

rückgestauten Reparaturbedarf auf. Es stünden jedoch einige<br />

Renovierungsarbeiten an, insbesondere bezüglich der Elektrik, da noch einige<br />

Leitungen zweipolig sind, die beschädigten Parkettböden <strong>und</strong> kleinere Risse<br />

in den Wänden müssten saniert werden.<br />

Die gesamte Wohnanlage samt Außenanlagen macht einen ordentlichen <strong>und</strong><br />

gepflegten Eindruck <strong>und</strong> der Zustand entspricht in etwa dem Baujahr. Gemäß<br />

Angaben des Eigentümers wurden vor r<strong>und</strong> 5 Jahren das Dach saniert <strong>und</strong> ein<br />

Vollwärmeschutz angebracht. Laut Lokalaugenschein weist dieser<br />

Vollwärmeschutz im Bodenbereich Schäden auf. Im Eingangsbereich zu den<br />

Kellerabteilen (ebenerdig) sind Feuchtigkeitsschäden <strong>und</strong> leichte<br />

Schimmelspuren zu erkennen.<br />

An den Außenwänden <strong>und</strong> im Stiegenhaus sind teilweise Mauerschäden<br />

vorhanden. Die regelmäßigen Wartungsarbeiten werden offenk<strong>und</strong>ig<br />

durchgeführt.<br />

3.5. Fotodokumentation<br />

Auf den folgenden Seiten sind zusammengefasst die Außenansichten des<br />

Wohnhauses, sowie die Innenansichten der gegenständlichen Wohnung W A5<br />

<strong>und</strong> des Kellers. Weiters ist ein Gr<strong>und</strong>rissplan der Wohnung <strong>und</strong> des<br />

Kellergeschosses eingefügt.<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 16


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AUSSENANSICHTEN<br />

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AUSSENANSICHTEN UND EINGANGSBEREICH<br />

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BALKON – SCHLAFZIMMER – KÜCHE – AUSSICHT<br />

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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

GANGBEREICH – BAD – WOHNZIMMER – KINDERZIMMER<br />

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DACHBODEN – KELLER<br />

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SCHÄDEN AM PARKETT – GASTHERME – BOILER<br />

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SCHÄDEN AM HAUS<br />

WASSEREINTRITTE IM STIEGENHAUS<br />

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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

GRUNDRISS KELLER<br />

GRUNDRISS WOHNUNG W A5 4. STOCK<br />

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ENERGIEAUSWEIS<br />

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III. BEWERTUNG<br />

1. Auswahl der Verfahren<br />

Im Liegenschaftsbewertungsgesetz 1992 i.d.g.F. ist <strong>als</strong> Verkehrswert jener<br />

Wert anzusetzen, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im<br />

redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Bei der Ermittlung sind alle<br />

tatsächlichen, rechtlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Umstände, die den Preis<br />

beeinflussen, zu berücksichtigen. Die besondere Vorliebe <strong>und</strong> andere ideelle<br />

Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des<br />

Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben, ebenso Bindungen<br />

verwandtschaftlicher oder sonstiger Art zwischen den Vertragsparteien,<br />

dringende Gründe eines <strong>als</strong>baldigen Vertragsabschlusses sowie eventuell<br />

mangelnde Bemühungen in Verwertungsangelegenheiten. Das<br />

Liegenschaftsbewertungsgesetz stellt einen Rahmen dar, innerhalb dessen<br />

sich der Sachverständige unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der<br />

Wissenschaft zu bewegen hat.<br />

Zu den derzeit wissenschaftlich allgemein anerkannten<br />

Wertermittlungsmethoden gehören vor allem:<br />

§ 4 LBG: Vergleichsverfahren<br />

§ 5 LBG: Ertragswertverfahren<br />

§ 6 LBG: Sachwertverfahren<br />

Die Auswahl des Verfahrens, auch die Verknüpfung mehrerer verschiedener<br />

Wertermittlungsmethoden, obliegt dem Sachverständigen <strong>und</strong> ist von diesem<br />

zu begründen.<br />

Rechte <strong>und</strong> Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong><br />

deren Wert beeinflussen, sind in der Bewertung entsprechend zu<br />

berücksichtigen.<br />

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Die oben angeführten Wertermittlungsverfahren werden wie folgt kurz<br />

beschrieben <strong>und</strong> entsprechen dem aktuellen Gesetzestext (daher in<br />

Kursivschrift zur Kennzeichnung des Gesetzestextes).<br />

2. Verfahren<br />

2.1. § 7 LBG Wahl des Wertermittlungsverfahrens<br />

(1) Soweit das Gericht oder die Verwaltungsbehörde nichts anderes anordnen, hat der<br />

Sachverständige das Wertermittlungsverfahren auszuwählen. Er hat dabei den jeweiligen Stand der<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> die im redlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu beachten. Aus<br />

dem Ergebnis des gewählten Verfahrens ist der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im<br />

redlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln.<br />

(2) Sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden (§ 3 Abs. 2), so ist aus<br />

deren Ergebnissen der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr<br />

zu ermitteln.<br />

2.2. § 4 LBG Vergleichswertverfahren<br />

(1) Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten<br />

Kaufpreisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln (Vergleichswert). Vergleichbare Sachen sind solche,<br />

die hinsichtlich der den Wert beeinflussenden Umstände weitgehend mit der zu bewertenden Sache<br />

übereinstimmen. Abweichende Eigenschaften der Sache <strong>und</strong> geänderte Marktverhältnisse sind nach<br />

Maßgabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.<br />

(2) Zum Vergleich sind Kaufpreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in zeitlicher<br />

Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Soweit sie vor oder nach<br />

dem Stichtag vereinbart wurden, sind sie entsprechend den Preisschwankungen im redlichen<br />

Geschäftsverkehr des betreffenden Gebietes auf- oder abzuwerten.<br />

(3) Kaufpreise, von denen anzunehmen ist, dass sie durch ungewöhnliche Verhältnisse oder<br />

persönliche Umstände der Vertragsteile beeinflusst wurden, dürfen zum Vergleich nur herangezogen<br />

werden, wenn der Einfluss dieser Verhältnisse <strong>und</strong> Umstände wertmäßig erfasst werden kann <strong>und</strong> die<br />

Kaufpreise entsprechend berichtigt werden.<br />

2.3. § 5 LBG Ertragswertverfahren<br />

(1) Im Ertragswertverfahren ist der Wert der Sache durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem<br />

Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrages zum angemessenen Zinssatz <strong>und</strong><br />

entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Sache zu ermitteln (Ertragswert).<br />

(2) Hiebei ist von jenen Erträgen auszugehen, die aus der Bewirtschaftung der Sache tatsächlich<br />

erzielt wurden (Rohertrag). Durch Abzug des tatsächlichen Aufwands für Betrieb, Instandhaltung <strong>und</strong><br />

Verwaltung der Sache (Bewirtschaftungsaufwands) <strong>und</strong> der Abschreibung vom Rohertrag errechnet<br />

sich der Reinertrag; die Abschreibung ist nur abzuziehen, soweit sie nicht bereits bei der<br />

Kapitalisierung berücksichtigt wurde. Bei der Ermittlung des Reinertrages ist überdies auf das<br />

Ausfallwagnis <strong>und</strong> auf allfällige Liquidationserlöse <strong>und</strong> Liquidationskosten Bedacht zu nehmen.<br />

(3) Sind die tatsächlich erzielten Erträge in Ermangelung von Aufzeichnungen nicht erfassbar oder<br />

weichen sie von den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache erzielbaren Erträgen ab, so ist<br />

von jenen Erträgen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache nachhaltig hätten erzielt<br />

werden können, <strong>und</strong> dem bei einer solchen Bewirtschaftung entstehenden Aufwand auszugehen;<br />

dafür können insbesondere Erträge vergleichbarer Sachen oder allgemein anerkannte statistische<br />

Daten, herangezogen werden, z.B. Immobilienpreisspiegel, B<strong>und</strong>esinnung der Immobilien- <strong>und</strong><br />

Vermögenstreuhänder etc.. Diese statistischen Daten werden mit den persönlichen Erfahrungen<br />

sowie der Sachk<strong>und</strong>e des Sachverständigen verglichen <strong>und</strong> daraus die fiktiven Mieten abgeleitet.<br />

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(4) Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich nach der bei Sachen dieser Art<br />

üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung.<br />

2.4. § 6 LBG – Sachwertverfahren<br />

(1) Im Sachwertverfahren ist der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des<br />

Bauwertes <strong>und</strong> des Wertes sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache zu<br />

ermitteln (Sachwert).<br />

(2) Der Bodenwert ist in der Regel <strong>als</strong> Vergleichswert durch Heranziehung von Kaufpreisen<br />

vergleichbarer unbebauter <strong>und</strong> unbestockter Liegenschaften zu ermitteln. Wertänderungen, die sich<br />

demgegenüber aus der Bebauung oder Bestockung der zu bewertenden Liegenschaft oder deren<br />

Zugehörigkeit zu einem Liegenschaftsverband ergeben, sind gesondert zu berücksichtigen.<br />

(3) Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der<br />

Regel vom Herstellungswert auszugehen <strong>und</strong> von diesem die technische <strong>und</strong> wirtschaftliche<br />

Wertminderung abzuziehen. Sonstige Wertänderungen <strong>und</strong> sonstige wertbeeinflussende Umstände,<br />

wie etwa Lage der Liegenschaft, baurechtliche oder andere öffentlich rechtliche Beschränkungen<br />

sowie erhebliche Abweichungen von den üblichen Baukosten, sind gesondert zu berücksichtigen.<br />

2.5. Verkehrswert<br />

Wird nur ein Wertermittlungsverfahren angewendet, so ist dieser Wert jeweils<br />

<strong>als</strong> Verkehrswert heranzuziehen <strong>und</strong> zu betrachten. Wird der Verkehrswert<br />

aus mehreren Wertermittlungsverfahren abgeleitet, so ist dieser auf die<br />

Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr abzustimmen.<br />

Die Sachverständige hat unter Einsatz ihres Fachwissens <strong>und</strong> ihrer<br />

beruflichen Erfahrung, besonders ihrer Kenntnis der Marktlage diesen<br />

Verkehrswert dem einen oder anderen ausgewiesenen Zwischenwert (Sach-<br />

oder Ertragswert) anzunähern.<br />

Laut § 7 LBG hat die Sachverständige das rein kalkulatorische – errechnete<br />

Ergebnis vor dem Hintergr<strong>und</strong> der ihr bekannten Marktverhältnisse zu<br />

betrachten <strong>und</strong> eventuell sogar nach oben oder unten zu berichtigen <strong>und</strong><br />

anzupassen.<br />

Im gegenständlichen Fall werden das Sachwertverfahren <strong>und</strong> das<br />

Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen.<br />

Danach wird durch Gewichtung der Werte der Verkehrswert ermittelt.<br />

Gegebenenfalls erfolgt eine Anpassung an den Markt.<br />

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3. Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren<br />

3.1. Bodenwert<br />

Gemäß GB-Auszug weist die Liegenschaft EZ 1410 mit Gst.Nr. 1221/35 eine<br />

Gr<strong>und</strong>stücksfläche von 4.845,00 m² auf.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückspreise haben sich in den letzten Jahren auf relativ hohem<br />

Niveau eingependelt <strong>und</strong> sind letztendlich immer abhängig von der Lage,<br />

Größe <strong>und</strong> Beschaffenheit der Liegenschaft <strong>und</strong> insbesondere der<br />

Bebaubarkeit.<br />

Ausreißer im Preis nach oben oder unten werden bei der Bewertung nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Im Immobilien-Preisspiegel 2013 der WKO liegen die Preise für<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke (600 -800 m²) in normaler Wohnlage bei r<strong>und</strong> € 472,50/m², in<br />

guter Wohnlage bei r<strong>und</strong> € 633,60/m² <strong>und</strong> in sehr guter Wohnlage bei r<strong>und</strong><br />

€ 916,00/m².<br />

Im Zeitschriftenmagazin „Gewinn“ wird im Immobilien-Preisspiegel 2012, der<br />

alle Gemeinden Tirols umfasst, der Gr<strong>und</strong>stückspreis für die Reichenau<br />

durchschnittlich zwischen € 400,00 bis € 500,00 pro m² Bauland <strong>und</strong> für Pradl<br />

durchschnittlich zwischen € 450,00 bis € 600,00 pro m² Bauland ausgewiesen.<br />

Laut Auskunft von Frau Kirchmair vom Amt der Tiroler Landesregierung,<br />

Wohnbauförderung, liegt der Höchstsatz für den geförderten Gr<strong>und</strong>stückspreis<br />

in ganz Innsbruck bei € 416,00/m² Wohnnutzfläche <strong>und</strong> € 260,00 für die<br />

Gartenfläche. Da davon auszugehen ist, dass eine neu errichtete Wohnanlage<br />

heutzutage teilweise frei finanziert <strong>und</strong> teilweise wohnbaugefördert errichtet<br />

werden würde, setzt die SV für die Berechnung des Bodenwertes einen<br />

Mischpreis an.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Erhebungen der unterfertigten SV, den Erfahrungswerten am<br />

Realitätenmarkt, sowie der Berücksichtigung von Vergleichspreisen, basierend<br />

auf tatsächlichen Verkäufen vergleichbarer Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Auskunft der<br />

Wohnbauförderung kann ein Mischsatz von r<strong>und</strong> € 600,00/m² für das<br />

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gegenständliche Gr<strong>und</strong>stück <strong>als</strong> angemessen <strong>und</strong> ortsüblich bezeichnet<br />

werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verbauung ergibt sich ein Bebauungsabschlag von r<strong>und</strong> 10%.<br />

Bodenwert<br />

4.845,00 m² Baugr<strong>und</strong> x € 600,00/m² € 2.907.000,00<br />

davon 68/3514 Anteile € 56.253,84<br />

- 10% Bebauungsabschlag € 5.625,38<br />

Bodenwert € 50.628,46<br />

Bodenwert ger<strong>und</strong>et € 50.630,00<br />

3.2. Ermittlung des Neubauwertes (Herstellungswert)<br />

Der Herstellungswert oder Neubauwert wird auf Preisbasis zum<br />

Bewertungsstichtag ermittelt. Im gegenständlichen Fall für Juni/Juli 2013.<br />

Sämtliche Werte werden zunächst, wenn nicht explizit angeführt, netto, <strong>als</strong>o<br />

ohne allfällige Mehrwertsteuer zum Ansatz gebracht, die Mehrwertsteuer <strong>und</strong><br />

die Nebenkosten anschließend dazugerechnet.<br />

Die Richtpreise basieren auf durchschnittlichen Erfahrungswerten von<br />

Herstellungskosten <strong>und</strong> orientieren sich an der Nutzung des Objektes, der<br />

Bauweise, der Bauart <strong>und</strong> der Ausstattung, sowie dem derzeitigen<br />

Angebotsniveau von bau ausführenden Firmen.<br />

Für gebrauchte Wohneinheiten, wie die gegenständliche, werden je nach<br />

Zustand <strong>und</strong> Ausstattung, Höhe der Rücklagen <strong>und</strong> bereits erfolgten<br />

Sanierungen des Objektes <strong>und</strong> der Einheit durchschnittlich zwischen<br />

€ 1.800,00/m² bis € 2.800,00/m² Wohnnutzfläche bezahlt. Ausreißer im Preis<br />

nach oben oder unten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.<br />

Im Immobilien-Preisspiegel 2013 der WKO liegen die Preise für gebrauchte<br />

Eigentumswohnungen in Innsbruck-Stadt mit einfachem Wohnwert bei r<strong>und</strong><br />

€ 1.776,10/m², mit mittlerem Wohnwert bei r<strong>und</strong> € 2.310,30/m², mit gutem<br />

Wohnwert bei r<strong>und</strong> € 2.680,30/m² <strong>und</strong> mit sehr gutem Wohnwert bei r<strong>und</strong><br />

€ 3.189,80/m² Wohnfläche.<br />

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Aufgr<strong>und</strong> der Erhebungen der unterfertigten SV, den Erfahrungswerten am<br />

Realitätenmarkt, sowie der Berücksichtigung von Vergleichspreisen, basierend<br />

auf tatsächlichen Verkäufen vergleichbarer Wohnungen nimmt die SV für die<br />

gegenständliche Einheit einen Berechnungsansatz von € 1.950,00/m²<br />

zuzüglich Nebenkosten <strong>und</strong> Mehrwertsteuer an.<br />

Die Flächenangaben werden aus den vorhandenen Unterlagen entnommen<br />

<strong>und</strong> ger<strong>und</strong>et zur weiteren Berechnung herangezogen.<br />

Kellerabteil <strong>und</strong> Außenanlagen sind bereits miteinberechnet.<br />

Neubauwert:<br />

Wohnnutzfläche 68,07 m² á € 1.950,00/m² € 132.736,50<br />

zuzügl. 15% Nebenkosten € 19.910,48<br />

Zwischensumme € 152.646,98<br />

zuzügl. 20% Mwst. € 30.529,40<br />

Herstellungswert/Neubauwert ger<strong>und</strong>et € 183.176,38<br />

Herstellungswert/Neubauwert ger<strong>und</strong>et € 183.175,00<br />

Alterswertminderung:<br />

Es erfolgt ein Abschlag für technisch-wirtschaftliche Wertminderung. Das<br />

Objekt mit der Wohnung W A5 4. Stock weist zum Bewertungsstichtag ein<br />

Baualter von r<strong>und</strong> 52 Jahren auf, geht man vom Datum der<br />

Benützungsbewilligung im Jahre 1961 aus.<br />

Somit geht die SV für die weitere Berechnung rechnerisch von einer<br />

angenommenen Restnutzungsdauer von r<strong>und</strong> 33 Jahren, geht man von einer<br />

geschätzten Gesamtlebensdauer von ca. 85 Jahren aus.<br />

Somit ergibt sich ein Altersabschlag gesamt gemäß der linearen<br />

Alterswertminderungstabelle von 61%.<br />

Herstellungswert € 183.175,00<br />

abzüglich 61% Abschlag gesamt € 111.736,75<br />

Gebäudezeitwert € 71.438,25<br />

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Sachwert<br />

Bodenwert € 50.630,00<br />

Gebäudezeitwert € 71.438,25<br />

Sachwert rechnerisch € 122.068,25<br />

Sachwert rechnerisch ger<strong>und</strong>et € 122.070,00<br />

Die Ermittlung des Zwischenwertes im Sachwertverfahren ergibt somit zum<br />

Bewertungszeitpunkt für die Wohnung W A5 4.Stock einen rechnerischen<br />

Betrag von<br />

€ 122.070,00<br />

4. Verkehrswertermittlung im Ertragswertverfahren<br />

Kleinwohnungen im Stadtbereich von Innsbruck lassen sich in der Regel sehr<br />

gut vermieten. Die gegenständliche Wohnung wird jedoch vom Eigentümer<br />

<strong>und</strong> seiner Familie eigengenutzt.<br />

Die Wohnung in der Wohnanlage selbst liegt sonnig <strong>und</strong> recht ruhig. Zur<br />

Wohnung gehört ein Kellerabteil.<br />

Die Wohnung ist sowohl zur Vermietung <strong>als</strong> auch zur Eigennutzung geeignet.<br />

Die Mietpreise in der Stadt Innsbruck liegen bei Mietwohnungen ab 60 m²<br />

Nutzfläche bei mittlerem bis gutem Wohnwert bei durchschnittlich r<strong>und</strong><br />

€ 8,30/m² bis r<strong>und</strong> € 10,00/m² Wohnnutzfläche, je nach Größe <strong>und</strong><br />

Ausstattung der Wohnung. In der Regel sind die Kellerabteile im Mietpreis<br />

beinhaltet. Die Mietpreise verstehen sich Netto, <strong>als</strong>o ohne Mehrwertsteuer <strong>und</strong><br />

ohne Nebenkosten wie BK, HK etc. Ein wichtiges Kriterium für die Mieten<br />

muss deren Nachhaltigkeit sein, daher dürfen die Mieten insgesamt nicht zu<br />

hoch angesetzt werden.<br />

Gemäß den Erfahrungswerten der SV <strong>und</strong> der kontinuierlichen Beobachtung<br />

am Realitätenmarkt, sowie unter Heranziehung des Immobilien-<br />

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Mietpreisspiegels 2013 <strong>und</strong> eigener Datensammlungen wird ein Pauschal-<br />

Mietpreis netto von r<strong>und</strong> € 9,00/m² für die Wohnung W A5 angesetzt.<br />

Somit ergeben sich folgende Mieteinnahmen:<br />

Wohnung W A5 r<strong>und</strong> 68,07 m² á € 9,00/m² € 612,63<br />

Jahresrohertrag: € 612,63 x 12 Monate € 7.351,56<br />

Abzgl. ca. 5 % Mietausfall ger<strong>und</strong>et € 370,00<br />

Abzgl. ca. 0,5 % d. Neubauwertes f. Instands. ger. € 900,00<br />

Jahresreinertrag € 6.081,56<br />

Der Kapitalisierungszinsfuß wird von der unterfertigten SV mit 4% angesetzt.<br />

Dieser Wert entspricht der Marktlage für derartige Objekte, denn das Kriterium<br />

für die Höhe des Kapitalisierungszinssatzes ist das Risiko welchem der Ertrag<br />

aus dem Realbesitz unterworfen ist. Im Allgemeinen bewegen sich die<br />

Zinssätze für Mietwohnhäuser <strong>und</strong> Wohn- <strong>und</strong> Geschäftshäuser zwischen<br />

2,5% <strong>und</strong> 5,5%. Kleine Wohnungen im Stadtzentrum von Innsbruck lassen<br />

sich in der Regel gut <strong>und</strong> ohne große Risikozuschläge vermieten. Der von der<br />

unterfertigten SV gewählte Zinssatz entspricht auch der Empfehlung des<br />

Hauptverbandes der allgemein gerichtlich beeideten Sachverständigen <strong>und</strong><br />

der gutachterlichen Vorsicht.<br />

Liegenschaftsjahresreinertrag: € 6.081,56<br />

abzüglich Verzinsung des Bodenwertes<br />

€ 50.630,00 x 4,00<br />

100 € 2.025,20<br />

Reinertrag der baulichen Anlagen € 4.056,36<br />

Vervielfältiger lt. Tabelle: 18,15<br />

€ 4.056,36 x 18,15 € 73.622,93<br />

zuzügl. Bodenwert € 50.630,00<br />

Summe € 124.252,93<br />

Summe Ertragswert ger<strong>und</strong>et € 124.250,00<br />

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Die Ermittlung des Zwischenwertes im Ertragswertverfahren ergibt somit zum<br />

Bewertungszeitpunkt für die gegenständliche Wohnung W A5 einen<br />

rechnerischen Betrag von ger<strong>und</strong>et<br />

€ 124.250,00<br />

5. Vorläufiger Verkehrswert<br />

Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um ein Objekt, das<br />

sowohl <strong>als</strong> Renditeobjekte <strong>als</strong> auch zur Eigennutzung interessant ist, sodass<br />

eine entsprechende Gewichtung von Sachwert <strong>und</strong> Ertragswert im Verhältnis:<br />

50% Sachwert <strong>und</strong> 50% Ertragswert erfolgt.<br />

Sachwert € 122.070,00 davon 50% € 61.035,00<br />

Ertragswert € 124.250,00 davon 50% € 62.125,00<br />

Summe rechnerischer Verkehrswert € 123.160,00<br />

Inventar:<br />

Das Inventar wird keiner Bewertung unterzogen, da dieses nur noch<br />

Gebrauchswert aufweist.<br />

Als Vergleichspreise dienen unter anderem folgende Verkäufe:<br />

TZ 155/11: Verkauf von 89/11394-Anteilen samt WE an Top E 12 an EZ 1734<br />

GB 81125 Pradl, Gst.Nr. 1234/3 (General-Eccher-Straße 5, 3-Zimmer-<br />

Wohnung, ca. 80,82 m² inkl. Loggia, Kellerabteil <strong>und</strong> PKW-Abstellplatz 78) von<br />

Privat an Privat um insg. € 202.000,00<br />

TZ 6011/11: Verkauf von 75/4250 Anteilen an EZ 1603 GB 81125 Pradl,<br />

Gst.Nr. .276, WE an Top 2/18, Gaswerkstraße 1, 2-Zimmer-Wohnung, ca.<br />

71,60 m², 4.OG, Balkon <strong>und</strong> Terrasse, PKW-Abstellplatz, WE-Begründung<br />

1985, Kaufpreis € 230.000,00<br />

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TZ 7473/11: Verkauf von 60/660 Anteilen an EZ 1303 GB 81125 Pradl, Gst.Nr.<br />

1371/1 <strong>und</strong> .461, WE an W 2. Stock rechts, 2-Zimmer-Wohnung, ca. 61,00 m²,<br />

2.OG, Balkon, WE-Begründung 1956, Kaufpreis € 130.000,00<br />

TZ 687/11: Verkauf von 68/3514 Anteilen an EZ 1410 GB 81125 Pradl, Gst.Nr.<br />

1221/35, WE an Top A1, Wörndlestraße 6, Hochparterre, WE-Begründung<br />

1959, Kaufpreis € 125.000,00<br />

TZ 8014/11: Verkauf von 58/3514 Anteilen an EZ 1410 GB 81125 Pradl,<br />

Gst.Nr. 1221/35, WE an Top B4, Wörndlestraße 12, 2-Zimmer-Wohnung,<br />

2.OG, ca. 50,50 m², Balkon, Holz-Kohleabteil, WE-Begründung 1959,<br />

Kaufpreis € 2.178,22, insg. € 110.000,00<br />

TZ 10302/11: Verkauf von 158/1484 Anteilen an EZ 461 GB 81125 Pradl,<br />

Gst.Nr. .247/1, WE an Top 6, Pradler Straße 35, ca. 75,72 m², Balkon,<br />

Kaufpreis € 90.000,00<br />

TZ 12005/11: Verkauf von 118/1484 Anteilen an EZ 461 GB 81125 Pradl,<br />

Gst.Nr. .247/1, WE an Top 9, Pradler Straße 35, 2-Zimmer-Wohnnung, ca.<br />

61,14 m², WE-Begründung 2009, Kaufpreis € 150.000,00<br />

TZ 2140/12: Verkauf von 172/7028 Anteilen an EZ 1410 GB 81125 Pradl,<br />

Gst.Nr. 1221/35, WE an Top A4, Wörndlestraße 6-14, 4-Zimmer-Wohnung, 2<br />

Balkone, Kellerabteil, WE-Begründung 1959, Kaufpreis € 178.800,00<br />

TZ 3111/12: Verkauf von 205/1156 Anteilen an EZ 1553 GB 81125 Pradl,<br />

Gst.Nr. 1425/3, WE an Top 1, ca. 118,32 m², WE-Begründung 1972, Kaufpreis<br />

€ 1.859,36/m², insg. € 220.000,00<br />

TZ 1860/12: Verkauf von 38/615 Anteilen an EZ 462 GB 81125 Pradl, WE an<br />

Top 11, Amthorstraße 5, 2-Zimmer-Wohnung, 3.OG, ca. 42,00 m²,<br />

Kellerabteil, Kaufpreis € 2.619,05/m², insg. € 110.000,00<br />

TZ 23389/12: Verkauf von 83/2763 Anteilen an EZ 1382 GB 81125 Pradl, WE<br />

an Top 4, Andechsstraße 29, 4-Zimmer-Wohnung, 1.OG, WE-Begründung<br />

2004, Kaufpreis € 140.084,00<br />

TZ 1834/13: Verkauf von 66/5402 Anteilen an EZ 1384 GB 81125 Pradl, WE<br />

an Top 7, Andechsstraße 5-19 Stg. 7, 3-Zimmer-Wohnung, WE-Begründung<br />

2004, Kaufpreis € 125.000,00<br />

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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />

Im Marktbericht 2013 Wohnen & Wirtschaften in Innsbruck, PRO checked,<br />

wurden r<strong>und</strong> 45 Kaufverträge in der Reichenau erhoben <strong>und</strong> festgestellt, dass<br />

das Transaktionsvolumen der Reichenau deutlich zurückgegangen ist. Der<br />

durchschnittliche Kaufpreis bei Wiederverkauf für 2012 <strong>und</strong> 2013 liegt bei r<strong>und</strong><br />

€ 2.121,00/m² bzw. € 2.172,00/m² Wohnnutzfläche.<br />

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VI. ZUSAMMENSTELLUNG<br />

Die Sachverständige erachtet vor dem Hintergr<strong>und</strong> des ihr bekannten <strong>und</strong><br />

kontinuierlich beobachteten Realitätenmarktes für den nachstehend<br />

ermittelten Wert keine weiteren Zu- oder Abschläge zur Anpassung an den<br />

Verkehrswert für erforderlich.<br />

Der Verkehrswert der 68/3514 Anteile an der Liegenschaft EZ 1410 GB<br />

81125 Pradl, mit denen Wohnungseigentum an W A5 4. Stock untrennbar<br />

verb<strong>und</strong>en ist, beträgt zum Bewertungsstichtag, ohne Inventar für<br />

€ 123.160,00<br />

(in Worten: Euro Einh<strong>und</strong>ertdrei<strong>und</strong>zwanzigtausendeinh<strong>und</strong>ertsechzig)<br />

Die beeidete <strong>und</strong> gerichtlich zertifizierte Sachverständige<br />

<strong>Mag</strong>. iur. Sabine Lässer-Pesl Innsbruck, am 01. Juli 2013<br />

3 Ausfertigungen per Post 1 Ausfertigung per pdf-Datei an den Auftraggeber übermittelt<br />

1 Ausfertigung: für die unterfertigende SV – Ablage<br />

MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 37

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