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HERRN<br />
MAG. ERNST LENTSCH<br />
MASSEVERWALTER<br />
MARIA-THERESIEN-STRASSE 5<br />
6020 INNSBRUCK<br />
Innsbruck, am 01. Juli 2013<br />
GZ 7 S 27/13z, LG Ibk<br />
GUTACHTEN ZUR<br />
ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES<br />
der 68/3514 Anteile an der Liegenschaft EZ 1410 GB 81125 Pradl, mit Gst.Nr.<br />
1221/35, mit denen Wohnungseigentum an W A5 4. Stock untrennbar verb<strong>und</strong>en ist,<br />
6020 Innsbruck, Wörndlestraße 6-14
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
I. ALLGEMEINES ................................................................................................. 4<br />
1. Auftrag <strong>und</strong> Zweck ................................................................................... 4<br />
2. Bewertungsstichtag ................................................................................. 4<br />
3. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Unterlagen .................................................................... 4<br />
4. Erklärung der Sachverständigen ............................................................ 6<br />
II. BEFUND ............................................................................................................ 8<br />
1. Gr<strong>und</strong>buchstand ....................................................................................... 8<br />
2. Liegenschaftsbeschreibung .................................................................. 10<br />
2.1. Orthophoto ......................................................................................... 10<br />
2.2. Mappenblatt ....................................................................................... 10<br />
2.3. Flächenwidmung ................................................................................ 11<br />
2.4. Bebauungsplan .................................................................................. 11<br />
2.4. Ver- <strong>und</strong> Entsorgung .......................................................................... 12<br />
2.5. Verkehrsverhältnisse ......................................................................... 12<br />
3. Beschreibung des Objektes .................................................................. 12<br />
3.1. Allgemeines........................................................................................ 12<br />
3.2. Nutzung .............................................................................................. 13<br />
3.3. Bau- <strong>und</strong> Ausstattungsbeschreibung ................................................. 14<br />
3.4. Zustand .............................................................................................. 15<br />
3.5. Fotodokumentation ............................................................................ 16<br />
III. BEWERTUNG ..................................................................................................... 26<br />
1. Auswahl der Verfahren ........................................................................... 26<br />
2. Verfahren ................................................................................................. 27<br />
2.1. § 7 LBG Wahl des Wertermittlungsverfahrens ...................................... 27<br />
2.2. § 4 LBG Vergleichswertverfahren ......................................................... 27<br />
2.3. § 5 LBG Ertragswertverfahren .............................................................. 27<br />
2.4. § 6 LBG – Sachwertverfahren ............................................................... 28<br />
2.5. Verkehrswert ...................................................................................... 28<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 2
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
3. Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ................................... 29<br />
3.1. Bodenwert ......................................................................................... 29<br />
3.2. Ermittlung des Neubauwertes (Herstellungswert) ............................ 30<br />
4. Verkehrswertermittlung im Ertragswertverfahren ............................... 32<br />
5. Vorläufiger Verkehrswert ....................................................................... 34<br />
VI. ZUSAMMENSTELLUNG ................................................................................. 37<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 3
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Auftrag <strong>und</strong> Zweck<br />
Die unterfertigende Sachverständige wurde von <strong>Mag</strong>. <strong>Ernst</strong> <strong>Lentsch</strong> <strong>als</strong><br />
Masseverwalter zu GZ 7 S 27/13z beauftragt, den Verkehrswert der 68/3514<br />
Anteile an der Liegenschaft EZ 1410 GB 81125 Pradl, Gst.Nr. 1221/35, mit<br />
denen Wohnungseigentum an W A5 5. Stock untrennbar verb<strong>und</strong>en ist,<br />
sachverständig festzustellen. Die Adresse des Wohnhauses lautet 6020<br />
Innsbruck, Wörndlestraße 14. Eigentümer der gegenständlichen<br />
Wohnungseigentumsanteile ist Herr Peter Perterer.<br />
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz<br />
1992, BGBl 1992/150, idgF.<br />
2. Bewertungsstichtag<br />
Der Lokalaugenschein fand am 13.06.2013 statt. Dieses Datum gilt <strong>als</strong><br />
Bewertungsstichtag.<br />
Anlässlich dieses Lokalaugenscheines konnten alle Räume der<br />
gegenständlichen Wohnung frei besichtigt werden. Es war somit eine<br />
einwandfreie Bef<strong>und</strong>aufnahme möglich.<br />
3. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Unterlagen<br />
Beim Lokalaugenschein am 13.06.2013 waren anwesend:<br />
‣ Herr Peter Perterer – Eigentümer<br />
‣ Frau Christa Mayr<br />
‣ die unterfertigte SV <strong>Mag</strong>. iur. Sabine Lässer-Pesl<br />
Folgende Unterlagen wurden der SV zur Verfügung gestellt, bzw. sind<br />
eingeholt worden <strong>und</strong> in alphabetischer Reihenfolge angegeben:<br />
‣ Aktueller Immobilienpreisspiegel<br />
‣ Baubescheid, Zl. VI-6151/19588 vom 09.02.1959<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 4
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
‣ Benützungsbewilligung, Zl. VI-63/1961 vom 18.04.1961<br />
‣ Betriebskostenabrechnung<br />
‣ Eigene Datensammlung<br />
‣ Energieausweis<br />
‣ Flächenwidmungsplan<br />
‣ Fotodokumentation<br />
‣ Gr<strong>und</strong>buchsauszug vom 25.06.2013<br />
‣ Langjährige Erfahrung der gefertigten SV auf dem Gebiet der<br />
Vermittlung des Verkaufes/Kaufes von Liegenschaften in Tirol<br />
‣ Mappenblatt der gegenständlichen Liegenschaft – tiris Datendienst des<br />
Landes Tirol<br />
‣ Nutzwertgutachten<br />
‣ Orthofoto der Liegenschaft – tiris Datendienst des Landes Tirol<br />
‣ Planunterlagen<br />
‣ Recherchen beim Stadtmagistrat Innsbruck<br />
‣ Recherchen in der Urk<strong>und</strong>ensammlung – Bezirksgericht Innsbruck<br />
‣ TZ 3701/59: Wohnungseigentum<br />
‣ TZ 1460/98: Kaufvertrag vom 30.10.1997<br />
‣ Fachliteratur:<br />
Heimo Kranewitter „Liegenschaftsbewertung“, Sparkassenverlag, 6.<br />
überarbeitete Auflage;<br />
Ross-Brachmann-Holzner, „Ermittlung des Bauwertes von Gebäuden<br />
<strong>und</strong> des Verkehrswertes von Gr<strong>und</strong>stücken“, Theodor Oppermann<br />
Verlag, 28. Auflage;<br />
Immobilien-Preisspiegel 2013, Wirtschaftskammer Österreich,<br />
Fachverband der Immobilien- <strong>und</strong> Vermögenstreuhänder, Wien<br />
Johannes Stabentheiner, „Das Liegenschaftsbewertungs-Gesetz“, Manz<br />
Verlag, 1992, idgF<br />
Franz Josef Seiser, Franz Kainz, „Der Wert von Immobilien“, Seiser +<br />
Seiser Immobilien Consulting GmbH, 1. Auflage, 2011<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
ÖNORM B 1802<br />
Marktbericht 2013, Wohnen & Wirtschaften in Innsbruck, PROchecked,<br />
Fachhochschule Kufstein<br />
Die in das Gutachten eingefügten Fotos wurden am Tag der Besichtigung,<br />
dem 13.06.2013 aufgenommen.<br />
4. Erklärung der Sachverständigen<br />
Die unterfertigende Sachverständige erklärt sich fremd zu den Parteien <strong>und</strong><br />
gibt in Erinnerung an ihren abgelegten Sachverständigeneid nachstehendes,<br />
nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen ausgearbeitetes Gutachten ab.<br />
Die unterfertigende Sachverständige haftet nicht für unrichtige bzw.<br />
unvollständige Angaben im Gr<strong>und</strong>buch, hier wird auf das Publizitätsprinzip des<br />
öffentlichen Gr<strong>und</strong>buches verwiesen.<br />
Von der Sachverständigen kann keine Stellungnahme bezüglich der<br />
Gr<strong>und</strong>grenzen bzw. der Grenzabstände gegeben werden.<br />
Dazu ist ein Sachverständiger aus dem Vermessungswesen beizuziehen.<br />
Es wurden keine Baustoff- <strong>und</strong> Bauteilprüfungen sowie Bodenuntersuchungen<br />
vorgenommen, weiters keine Funktionsprüfungen haustechnischer oder<br />
sonstiger Anlagen (Heizung-, Elektro- <strong>und</strong> Sanitäreinrichtungen) sowie der<br />
Dachhaut durchgeführt. Weiters wird festgehalten, dass die Liegenschaft nicht<br />
auf den Verlauf etwaiger im Erdreich verlegter Versorgungs- bzw.<br />
Entsorgungsleitungen oder sonstiger Leitungen untersucht wurde.<br />
Mündliche Angaben vom Auftraggeber bzw. von den Parteien werden ins<br />
Gutachten aufgenommen <strong>und</strong> deren Richtigkeit unterstellt. Beurteilt werden<br />
können nur Gegebenheiten, wie sie sich am Besichtigungstag darstellen.<br />
Unzulänglichkeiten, welche nur bei einem längeren Bewohnen des Objektes<br />
feststellbar sind, können ins Gutachten nicht einfließen.<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 6
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
Die Verfasserin erklärt, dass sie für Fehler, welche auf unrichtige bzw.<br />
unvollständig übergebene Unterlagen zurückzuführen sind, keine<br />
Verantwortung übernehmen kann.<br />
Die übergebenen Bestandspläne wurden auf Plausibilität, jedoch nicht auf<br />
Maßgenauigkeit überprüft, da dies einer Neuaufnahme des Bestandes<br />
gleichgekommen <strong>und</strong> somit weit über den Rahmen des Auftrages<br />
hinausgegangen wäre.<br />
Die Hausverwaltung wird von der Firma Immobilienverwaltung Sterzinger KG,<br />
6020 Innsbruck, Colingasse 10, durchgeführt. Gemäß der übermittelten<br />
Betriebskostenabrechnung beträgt die monatliche<br />
Betriebskostenvorschreibung inkl. allgem. Aufwand, Reparatur-Rücklage <strong>und</strong><br />
USt für die gegenständliche Wohnung W A5 4. Stock derzeit monatlich<br />
insgesamt € 144,81.<br />
Gemäß Auskunft der Hausverwaltung beträgt der Reparatur-Rücklagenstand<br />
per 29.05.2013 € 21.818,07.<br />
Ein Energieausweis liegt für das gegenständliche Haus in vollständiger<br />
Version bei der HV auf, die 1. Seite wird im Gutachten eingefügt.<br />
Alle Unterlagen <strong>und</strong> Bescheide, sowie eine Fotodokumentation befinden sich<br />
im Gutachten bzw. im Anhang, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit<br />
besteht.<br />
Alle Rechte <strong>und</strong> Belastungen sind dem beiliegenden Gr<strong>und</strong>buchsauszug zu<br />
entnehmen.<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
II.<br />
BEFUND<br />
1. Gr<strong>und</strong>buchstand<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
2. Liegenschaftsbeschreibung<br />
2.1. Orthophoto<br />
Die gegenständliche Liegenschaft EZ 1410 GB 81125 Pradl mit der darauf<br />
errichteten Wohnhausanlage Wörndlestraße 6-14 befindet sich im Stadtteil<br />
Reichenau. Westlich dieser Wohnhausanlage führt die Andechsstraße <strong>und</strong><br />
nördlich in einem Rechts-Bogen die Reichenauer Straße vorbei.<br />
In der näheren Umgebung befinden sich unter anderem weitere Wohnhäuser<br />
<strong>und</strong> verschiedene Geschäfte sowie weitere infrastrukturelle Einrichtungen.<br />
Die Liegenschaft selbst grenzt im Norden an die Wörndlestraße, im Westen<br />
<strong>und</strong> Osten an weitere Wohnanlagen <strong>und</strong> im Süden an die Klappholzstraße an.<br />
Die gesamte Liegenschaft ist auch im Winter ständig besonnt, die Lage zu<br />
Wohnzwecken kann <strong>als</strong> mittlere bis gute Lage bezeichnet werden.<br />
Die Zufahrt zur Liegenschaft ist durch das öffentliche Straßennetz das ganze<br />
Jahr über gewährleistet.<br />
2.2. Mappenblatt<br />
Die Liegenschaft weist eine trapezförmige Form auf <strong>und</strong> ist nahezu eben.<br />
Gemäß Gr<strong>und</strong>buchsauszug verfügt das Gst.Nr. 1221/35 in EZ 1410 GB 81125<br />
Pradl über eine Gesamtfläche von 4.845,00 m².<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
2.3. Flächenwidmung<br />
Gemäß Flächenwidmungsplan RE-F7, Reichenau, rechtsgültig seit<br />
11.04.2009, wird das Gst.Nr. 1221/35 <strong>als</strong> „Wohngebiet“ ausgewiesen.<br />
2.4. Bebauungsplan<br />
Laut Herrn Ing. Arnold Prandstätter vom Stadtmagistrat Innsbruck, gelten die<br />
Bestimmungen gemäß Allgemeinem Bebauungsplan RE-B6, Pradl-<br />
Reichenau, rechtsgültig seit 19.02.2009, sowie Ergänzendem Bebauungsplan<br />
RE-B6/1, Pradl-Reichenau, rechtsgültig seit 19.02.2009.<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
ALLGEMEINER UND ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN<br />
2.4. Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />
Die Liegenschaft ist an die öffentliche Wasser- <strong>und</strong> Stromversorgung<br />
angeschlossen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an den<br />
öffentlichen Kanal. Elektrischer Strom ist in allen Räumen eingeleitet.<br />
2.5. Verkehrsverhältnisse<br />
Die Liegenschaft liegt nahe dem Stadtzentrum von Innsbruck.<br />
Die Entfernung zu den infrastrukturellen Einrichtungen wie Kindergarten,<br />
Volksschule <strong>und</strong> Geschäften des täglichen Bedarfes liegt im ortsüblichen <strong>und</strong><br />
zumutbaren Bereich.<br />
Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel ist ebenfalls gegeben.<br />
3. Beschreibung des Objektes<br />
3.1. Allgemeines<br />
Gemäß Baubescheid Zl. VI-6151/1958 vom 09.02.1959 wurde die Errichtung<br />
eines Wohnblocks mit 50 Eigentumswohnungen baubehördlich bewilligt.<br />
Es wurde eine voll unterkellerte, vierstöckige Gebäudegruppe, bestehend aus<br />
5 Häusern mit je einer Breite von 10m <strong>und</strong> einer Traufenhöhe von r<strong>und</strong> 16m<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
errichtet. Die Gebäudelängen betragen 17,85 m, 17,75 m, 18,25 m, 17,75 m<br />
<strong>und</strong> 17,85m.<br />
Im Kellergeschoß jedes Hauses befinden sich Abstellräume, Waschküche,<br />
Trockenraum <strong>und</strong> vier Garagen. In den Wohngeschoßen sind je eine 2- <strong>und</strong><br />
eine 2 1/2 –Zimmerwohnung mit Kochküche, Bad <strong>und</strong> WC-Raum<br />
untergebracht. Das Dachgeschoß ist unausgebaut.<br />
F<strong>und</strong>amente <strong>und</strong> Kellerwände Beton<br />
Wohngeschoße<br />
Stahlbetonsskelettbauweise<br />
Füllmauerwerk<br />
Tonhohlziegel 25 cm<br />
Geschoßdecken<br />
Betonfertigteildecken<br />
Treppen<br />
Stalbeton<br />
Dach<br />
Holz, mit verzinktem Eisenblech gedeckt<br />
Umbauter Raum: für Haus Nr. 1 (HNr. 6) 3.012 m³<br />
für Haus Nr. 2 (HNr. 8) 2.995 m³<br />
für Haus Nr. 3 (HNr. 10) 3.079 m³<br />
für Haus Nr. 4 (HNr. 12) 2.995 m³<br />
für Haus Nr. 5 (HNr. 14) 3.012 m³<br />
Hierzu wurde am 08.04.1961 die Benützungsbewilligung, Zl. VI-63/1961,<br />
erteilt.<br />
Gegenstand dieser Bewertung ist jedoch nicht die gesamte Wohnanlage,<br />
sondern die im 4. Obergeschoß gelegene Wohnung W A5 samt Kellerabteil,<br />
mit der Adresse Wörndlestraße 14 <strong>und</strong> 68/3514 WE-Anteilen.<br />
3.2. Nutzung<br />
Die Wohnung W A5 liegt im 4. Obergeschoß <strong>und</strong> ist nordost-südwest<br />
ausgerichtet.<br />
Gemäß den vorliegenden Planunterlagen sowie dem<br />
Wohnungseigentumsvertrag verfügt die Wohnung über folgendes<br />
Raumprogramm:<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 13
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
3 Zimmer, Kochraum, Bad, WC, Flur, Balkon <strong>und</strong> Holz-Kohleabteil<br />
Im Nutzwertgutachten wird die Wohnnutzfläche angeführt wie folgt<br />
anger. nutzb. Wohnfläche von r<strong>und</strong> 61,50 m²<br />
Im Plan:<br />
Zimmer mit r<strong>und</strong> 14,72 m²<br />
Zimmer mit r<strong>und</strong> 20,70 m²<br />
Zimmer mit r<strong>und</strong> 10,40 m²<br />
Kochraum mit r<strong>und</strong> 5,75 m²<br />
Bad mit r<strong>und</strong> 4,50 m²<br />
WC mit r<strong>und</strong> 2,25 m²<br />
Diele mit r<strong>und</strong> 7,50 m²<br />
Gesamtfläche r<strong>und</strong> 65,82 m²<br />
Balkon mit r<strong>und</strong> 9,00 m²<br />
Die SV geht von den Flächenangaben von r<strong>und</strong> 65,82 m² Wohnnutzfläche<br />
aus.<br />
Vom Balkon werden in gängiger Übung r<strong>und</strong> 25% (=2,25 m²) der Fläche zur<br />
Wohnnutzfläche gerechnet. Somit werden r<strong>und</strong> 68,07 m² Nettonutzfläche zur<br />
weiteren Berechnung herangezogen. Das vorhandene Kellerabteil wird<br />
anteilig im Bewertungssatz berücksichtigt. Das Haus verfügt über keinen Lift.<br />
Zur Wohnung gehört weder eine Garage noch ein Autoabstellplatz.<br />
Die genaue Situierung der Wohnräume kann dem beiliegenden Gr<strong>und</strong>rissplan<br />
entnommen werden.<br />
3.3. Bau- <strong>und</strong> Ausstattungsbeschreibung<br />
Die Angaben stammen teilweise aus der Baubeschreibung bzw. vom<br />
Lokalaugenschein.<br />
Fenster:<br />
Kunststoff<br />
Türen:<br />
furnierte Holztüren, Stahlzargen<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 14
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
Bodenbeläge:<br />
Decken:<br />
Wände:<br />
Wohn-/Schlafräume – Parkett<br />
Küche – Fliesen<br />
Bad/WC – Fliesen<br />
Gang – Klinker<br />
Kinderzimmer – Laminat<br />
verputzt <strong>und</strong> gefärbelt/geweißelt<br />
abgehängte Holzdecke im Bad<br />
verputzt <strong>und</strong> gefärbelt/geweißelt<br />
3.4. Zustand<br />
Die Wohnung selbst befindet sich in einem ordentlichen Zustand<br />
entsprechend dem Herstellungsjahr <strong>und</strong> weist die üblichen<br />
Abnutzungserscheinungen auf.<br />
Die Ausstattung der Wohnung, wie auch Elektro-, Heizungs- <strong>und</strong><br />
Sanitäranlagen stammen großteils noch aus dem Herstellungsjahr.<br />
Wohn- <strong>und</strong> Schlafzimmer verfügen über einen Parkettboden, der aber jeweils<br />
bei den Balkontüren Schäden aufweist bzw. teilweise fehlt. Laut Auskunft der<br />
Eigentümer würde dies von den ehemaligen Wassereintritten stammen. Dem<br />
Wohn- <strong>und</strong> dem Schlafzimmer ist ein kleiner, sehr schmaler Balkon<br />
vorgelagert, der mit einem Terrazzoboden verlegt ist.<br />
Gemäß Auskunft des Eigentümers wurden vor r<strong>und</strong> 15 Jahren<br />
(Anschaffungsjahr 1997) in der gesamten Wohnung die Fenster ausgetauscht<br />
<strong>und</strong> mit Innenjalousien versehen. Auch Bad <strong>und</strong> WC wurden saniert, dam<strong>als</strong><br />
wurde die Wand zwischen Bad <strong>und</strong> WC entfernt <strong>und</strong> im Zuge dieser<br />
Umbauarbeiten die Elektroleitungen im Badezimmer erneuert. Das<br />
Badezimmer ist mit einer Eckbadewanne, Waschbecken <strong>und</strong> WC sowie<br />
Fliesen ausgestattet <strong>und</strong> verfügt über eine abgehängte Holzdecke.<br />
Die Heizung wurde dam<strong>als</strong> auch auf Gas umgestellt.<br />
Die Therme für die Gasheizung <strong>und</strong> der Boiler sind im Wohnzimmer hinter<br />
einem Wandverbau angebracht. Die Einbauküche dürfte ebenfalls aus dem<br />
Anschaffungsjahr 1997 stammen <strong>und</strong> ist gefliest. Decken <strong>und</strong> Wände sind<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 15
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
großteils geweißelt. Beim Lokalaugenschein stellte die SV fest, dass die<br />
Decken teilweise leicht durchhängen.<br />
Die gegenständliche Wohnung insgesamt weist offenk<strong>und</strong>ig keinen gröberen<br />
rückgestauten Reparaturbedarf auf. Es stünden jedoch einige<br />
Renovierungsarbeiten an, insbesondere bezüglich der Elektrik, da noch einige<br />
Leitungen zweipolig sind, die beschädigten Parkettböden <strong>und</strong> kleinere Risse<br />
in den Wänden müssten saniert werden.<br />
Die gesamte Wohnanlage samt Außenanlagen macht einen ordentlichen <strong>und</strong><br />
gepflegten Eindruck <strong>und</strong> der Zustand entspricht in etwa dem Baujahr. Gemäß<br />
Angaben des Eigentümers wurden vor r<strong>und</strong> 5 Jahren das Dach saniert <strong>und</strong> ein<br />
Vollwärmeschutz angebracht. Laut Lokalaugenschein weist dieser<br />
Vollwärmeschutz im Bodenbereich Schäden auf. Im Eingangsbereich zu den<br />
Kellerabteilen (ebenerdig) sind Feuchtigkeitsschäden <strong>und</strong> leichte<br />
Schimmelspuren zu erkennen.<br />
An den Außenwänden <strong>und</strong> im Stiegenhaus sind teilweise Mauerschäden<br />
vorhanden. Die regelmäßigen Wartungsarbeiten werden offenk<strong>und</strong>ig<br />
durchgeführt.<br />
3.5. Fotodokumentation<br />
Auf den folgenden Seiten sind zusammengefasst die Außenansichten des<br />
Wohnhauses, sowie die Innenansichten der gegenständlichen Wohnung W A5<br />
<strong>und</strong> des Kellers. Weiters ist ein Gr<strong>und</strong>rissplan der Wohnung <strong>und</strong> des<br />
Kellergeschosses eingefügt.<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 16
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
AUSSENANSICHTEN<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 17
Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
AUSSENANSICHTEN UND EINGANGSBEREICH<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
BALKON – SCHLAFZIMMER – KÜCHE – AUSSICHT<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
GANGBEREICH – BAD – WOHNZIMMER – KINDERZIMMER<br />
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DACHBODEN – KELLER<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
SCHÄDEN AM PARKETT – GASTHERME – BOILER<br />
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SCHÄDEN AM HAUS<br />
WASSEREINTRITTE IM STIEGENHAUS<br />
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GRUNDRISS KELLER<br />
GRUNDRISS WOHNUNG W A5 4. STOCK<br />
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ENERGIEAUSWEIS<br />
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Verkehrswertermittlung – Wohnung – Innsbruck, Wörndlestraße – Juni/Juli 2013 – GZ 7 S 27/13z<br />
III. BEWERTUNG<br />
1. Auswahl der Verfahren<br />
Im Liegenschaftsbewertungsgesetz 1992 i.d.g.F. ist <strong>als</strong> Verkehrswert jener<br />
Wert anzusetzen, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im<br />
redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Bei der Ermittlung sind alle<br />
tatsächlichen, rechtlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Umstände, die den Preis<br />
beeinflussen, zu berücksichtigen. Die besondere Vorliebe <strong>und</strong> andere ideelle<br />
Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des<br />
Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben, ebenso Bindungen<br />
verwandtschaftlicher oder sonstiger Art zwischen den Vertragsparteien,<br />
dringende Gründe eines <strong>als</strong>baldigen Vertragsabschlusses sowie eventuell<br />
mangelnde Bemühungen in Verwertungsangelegenheiten. Das<br />
Liegenschaftsbewertungsgesetz stellt einen Rahmen dar, innerhalb dessen<br />
sich der Sachverständige unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der<br />
Wissenschaft zu bewegen hat.<br />
Zu den derzeit wissenschaftlich allgemein anerkannten<br />
Wertermittlungsmethoden gehören vor allem:<br />
§ 4 LBG: Vergleichsverfahren<br />
§ 5 LBG: Ertragswertverfahren<br />
§ 6 LBG: Sachwertverfahren<br />
Die Auswahl des Verfahrens, auch die Verknüpfung mehrerer verschiedener<br />
Wertermittlungsmethoden, obliegt dem Sachverständigen <strong>und</strong> ist von diesem<br />
zu begründen.<br />
Rechte <strong>und</strong> Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong><br />
deren Wert beeinflussen, sind in der Bewertung entsprechend zu<br />
berücksichtigen.<br />
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Die oben angeführten Wertermittlungsverfahren werden wie folgt kurz<br />
beschrieben <strong>und</strong> entsprechen dem aktuellen Gesetzestext (daher in<br />
Kursivschrift zur Kennzeichnung des Gesetzestextes).<br />
2. Verfahren<br />
2.1. § 7 LBG Wahl des Wertermittlungsverfahrens<br />
(1) Soweit das Gericht oder die Verwaltungsbehörde nichts anderes anordnen, hat der<br />
Sachverständige das Wertermittlungsverfahren auszuwählen. Er hat dabei den jeweiligen Stand der<br />
Wissenschaft <strong>und</strong> die im redlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu beachten. Aus<br />
dem Ergebnis des gewählten Verfahrens ist der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im<br />
redlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln.<br />
(2) Sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden (§ 3 Abs. 2), so ist aus<br />
deren Ergebnissen der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr<br />
zu ermitteln.<br />
2.2. § 4 LBG Vergleichswertverfahren<br />
(1) Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten<br />
Kaufpreisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln (Vergleichswert). Vergleichbare Sachen sind solche,<br />
die hinsichtlich der den Wert beeinflussenden Umstände weitgehend mit der zu bewertenden Sache<br />
übereinstimmen. Abweichende Eigenschaften der Sache <strong>und</strong> geänderte Marktverhältnisse sind nach<br />
Maßgabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.<br />
(2) Zum Vergleich sind Kaufpreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in zeitlicher<br />
Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Soweit sie vor oder nach<br />
dem Stichtag vereinbart wurden, sind sie entsprechend den Preisschwankungen im redlichen<br />
Geschäftsverkehr des betreffenden Gebietes auf- oder abzuwerten.<br />
(3) Kaufpreise, von denen anzunehmen ist, dass sie durch ungewöhnliche Verhältnisse oder<br />
persönliche Umstände der Vertragsteile beeinflusst wurden, dürfen zum Vergleich nur herangezogen<br />
werden, wenn der Einfluss dieser Verhältnisse <strong>und</strong> Umstände wertmäßig erfasst werden kann <strong>und</strong> die<br />
Kaufpreise entsprechend berichtigt werden.<br />
2.3. § 5 LBG Ertragswertverfahren<br />
(1) Im Ertragswertverfahren ist der Wert der Sache durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem<br />
Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrages zum angemessenen Zinssatz <strong>und</strong><br />
entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Sache zu ermitteln (Ertragswert).<br />
(2) Hiebei ist von jenen Erträgen auszugehen, die aus der Bewirtschaftung der Sache tatsächlich<br />
erzielt wurden (Rohertrag). Durch Abzug des tatsächlichen Aufwands für Betrieb, Instandhaltung <strong>und</strong><br />
Verwaltung der Sache (Bewirtschaftungsaufwands) <strong>und</strong> der Abschreibung vom Rohertrag errechnet<br />
sich der Reinertrag; die Abschreibung ist nur abzuziehen, soweit sie nicht bereits bei der<br />
Kapitalisierung berücksichtigt wurde. Bei der Ermittlung des Reinertrages ist überdies auf das<br />
Ausfallwagnis <strong>und</strong> auf allfällige Liquidationserlöse <strong>und</strong> Liquidationskosten Bedacht zu nehmen.<br />
(3) Sind die tatsächlich erzielten Erträge in Ermangelung von Aufzeichnungen nicht erfassbar oder<br />
weichen sie von den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache erzielbaren Erträgen ab, so ist<br />
von jenen Erträgen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache nachhaltig hätten erzielt<br />
werden können, <strong>und</strong> dem bei einer solchen Bewirtschaftung entstehenden Aufwand auszugehen;<br />
dafür können insbesondere Erträge vergleichbarer Sachen oder allgemein anerkannte statistische<br />
Daten, herangezogen werden, z.B. Immobilienpreisspiegel, B<strong>und</strong>esinnung der Immobilien- <strong>und</strong><br />
Vermögenstreuhänder etc.. Diese statistischen Daten werden mit den persönlichen Erfahrungen<br />
sowie der Sachk<strong>und</strong>e des Sachverständigen verglichen <strong>und</strong> daraus die fiktiven Mieten abgeleitet.<br />
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(4) Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich nach der bei Sachen dieser Art<br />
üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung.<br />
2.4. § 6 LBG – Sachwertverfahren<br />
(1) Im Sachwertverfahren ist der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des<br />
Bauwertes <strong>und</strong> des Wertes sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache zu<br />
ermitteln (Sachwert).<br />
(2) Der Bodenwert ist in der Regel <strong>als</strong> Vergleichswert durch Heranziehung von Kaufpreisen<br />
vergleichbarer unbebauter <strong>und</strong> unbestockter Liegenschaften zu ermitteln. Wertänderungen, die sich<br />
demgegenüber aus der Bebauung oder Bestockung der zu bewertenden Liegenschaft oder deren<br />
Zugehörigkeit zu einem Liegenschaftsverband ergeben, sind gesondert zu berücksichtigen.<br />
(3) Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der<br />
Regel vom Herstellungswert auszugehen <strong>und</strong> von diesem die technische <strong>und</strong> wirtschaftliche<br />
Wertminderung abzuziehen. Sonstige Wertänderungen <strong>und</strong> sonstige wertbeeinflussende Umstände,<br />
wie etwa Lage der Liegenschaft, baurechtliche oder andere öffentlich rechtliche Beschränkungen<br />
sowie erhebliche Abweichungen von den üblichen Baukosten, sind gesondert zu berücksichtigen.<br />
2.5. Verkehrswert<br />
Wird nur ein Wertermittlungsverfahren angewendet, so ist dieser Wert jeweils<br />
<strong>als</strong> Verkehrswert heranzuziehen <strong>und</strong> zu betrachten. Wird der Verkehrswert<br />
aus mehreren Wertermittlungsverfahren abgeleitet, so ist dieser auf die<br />
Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr abzustimmen.<br />
Die Sachverständige hat unter Einsatz ihres Fachwissens <strong>und</strong> ihrer<br />
beruflichen Erfahrung, besonders ihrer Kenntnis der Marktlage diesen<br />
Verkehrswert dem einen oder anderen ausgewiesenen Zwischenwert (Sach-<br />
oder Ertragswert) anzunähern.<br />
Laut § 7 LBG hat die Sachverständige das rein kalkulatorische – errechnete<br />
Ergebnis vor dem Hintergr<strong>und</strong> der ihr bekannten Marktverhältnisse zu<br />
betrachten <strong>und</strong> eventuell sogar nach oben oder unten zu berichtigen <strong>und</strong><br />
anzupassen.<br />
Im gegenständlichen Fall werden das Sachwertverfahren <strong>und</strong> das<br />
Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen.<br />
Danach wird durch Gewichtung der Werte der Verkehrswert ermittelt.<br />
Gegebenenfalls erfolgt eine Anpassung an den Markt.<br />
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3. Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren<br />
3.1. Bodenwert<br />
Gemäß GB-Auszug weist die Liegenschaft EZ 1410 mit Gst.Nr. 1221/35 eine<br />
Gr<strong>und</strong>stücksfläche von 4.845,00 m² auf.<br />
Die Gr<strong>und</strong>stückspreise haben sich in den letzten Jahren auf relativ hohem<br />
Niveau eingependelt <strong>und</strong> sind letztendlich immer abhängig von der Lage,<br />
Größe <strong>und</strong> Beschaffenheit der Liegenschaft <strong>und</strong> insbesondere der<br />
Bebaubarkeit.<br />
Ausreißer im Preis nach oben oder unten werden bei der Bewertung nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Im Immobilien-Preisspiegel 2013 der WKO liegen die Preise für<br />
Baugr<strong>und</strong>stücke (600 -800 m²) in normaler Wohnlage bei r<strong>und</strong> € 472,50/m², in<br />
guter Wohnlage bei r<strong>und</strong> € 633,60/m² <strong>und</strong> in sehr guter Wohnlage bei r<strong>und</strong><br />
€ 916,00/m².<br />
Im Zeitschriftenmagazin „Gewinn“ wird im Immobilien-Preisspiegel 2012, der<br />
alle Gemeinden Tirols umfasst, der Gr<strong>und</strong>stückspreis für die Reichenau<br />
durchschnittlich zwischen € 400,00 bis € 500,00 pro m² Bauland <strong>und</strong> für Pradl<br />
durchschnittlich zwischen € 450,00 bis € 600,00 pro m² Bauland ausgewiesen.<br />
Laut Auskunft von Frau Kirchmair vom Amt der Tiroler Landesregierung,<br />
Wohnbauförderung, liegt der Höchstsatz für den geförderten Gr<strong>und</strong>stückspreis<br />
in ganz Innsbruck bei € 416,00/m² Wohnnutzfläche <strong>und</strong> € 260,00 für die<br />
Gartenfläche. Da davon auszugehen ist, dass eine neu errichtete Wohnanlage<br />
heutzutage teilweise frei finanziert <strong>und</strong> teilweise wohnbaugefördert errichtet<br />
werden würde, setzt die SV für die Berechnung des Bodenwertes einen<br />
Mischpreis an.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Erhebungen der unterfertigten SV, den Erfahrungswerten am<br />
Realitätenmarkt, sowie der Berücksichtigung von Vergleichspreisen, basierend<br />
auf tatsächlichen Verkäufen vergleichbarer Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Auskunft der<br />
Wohnbauförderung kann ein Mischsatz von r<strong>und</strong> € 600,00/m² für das<br />
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gegenständliche Gr<strong>und</strong>stück <strong>als</strong> angemessen <strong>und</strong> ortsüblich bezeichnet<br />
werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Verbauung ergibt sich ein Bebauungsabschlag von r<strong>und</strong> 10%.<br />
Bodenwert<br />
4.845,00 m² Baugr<strong>und</strong> x € 600,00/m² € 2.907.000,00<br />
davon 68/3514 Anteile € 56.253,84<br />
- 10% Bebauungsabschlag € 5.625,38<br />
Bodenwert € 50.628,46<br />
Bodenwert ger<strong>und</strong>et € 50.630,00<br />
3.2. Ermittlung des Neubauwertes (Herstellungswert)<br />
Der Herstellungswert oder Neubauwert wird auf Preisbasis zum<br />
Bewertungsstichtag ermittelt. Im gegenständlichen Fall für Juni/Juli 2013.<br />
Sämtliche Werte werden zunächst, wenn nicht explizit angeführt, netto, <strong>als</strong>o<br />
ohne allfällige Mehrwertsteuer zum Ansatz gebracht, die Mehrwertsteuer <strong>und</strong><br />
die Nebenkosten anschließend dazugerechnet.<br />
Die Richtpreise basieren auf durchschnittlichen Erfahrungswerten von<br />
Herstellungskosten <strong>und</strong> orientieren sich an der Nutzung des Objektes, der<br />
Bauweise, der Bauart <strong>und</strong> der Ausstattung, sowie dem derzeitigen<br />
Angebotsniveau von bau ausführenden Firmen.<br />
Für gebrauchte Wohneinheiten, wie die gegenständliche, werden je nach<br />
Zustand <strong>und</strong> Ausstattung, Höhe der Rücklagen <strong>und</strong> bereits erfolgten<br />
Sanierungen des Objektes <strong>und</strong> der Einheit durchschnittlich zwischen<br />
€ 1.800,00/m² bis € 2.800,00/m² Wohnnutzfläche bezahlt. Ausreißer im Preis<br />
nach oben oder unten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.<br />
Im Immobilien-Preisspiegel 2013 der WKO liegen die Preise für gebrauchte<br />
Eigentumswohnungen in Innsbruck-Stadt mit einfachem Wohnwert bei r<strong>und</strong><br />
€ 1.776,10/m², mit mittlerem Wohnwert bei r<strong>und</strong> € 2.310,30/m², mit gutem<br />
Wohnwert bei r<strong>und</strong> € 2.680,30/m² <strong>und</strong> mit sehr gutem Wohnwert bei r<strong>und</strong><br />
€ 3.189,80/m² Wohnfläche.<br />
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Aufgr<strong>und</strong> der Erhebungen der unterfertigten SV, den Erfahrungswerten am<br />
Realitätenmarkt, sowie der Berücksichtigung von Vergleichspreisen, basierend<br />
auf tatsächlichen Verkäufen vergleichbarer Wohnungen nimmt die SV für die<br />
gegenständliche Einheit einen Berechnungsansatz von € 1.950,00/m²<br />
zuzüglich Nebenkosten <strong>und</strong> Mehrwertsteuer an.<br />
Die Flächenangaben werden aus den vorhandenen Unterlagen entnommen<br />
<strong>und</strong> ger<strong>und</strong>et zur weiteren Berechnung herangezogen.<br />
Kellerabteil <strong>und</strong> Außenanlagen sind bereits miteinberechnet.<br />
Neubauwert:<br />
Wohnnutzfläche 68,07 m² á € 1.950,00/m² € 132.736,50<br />
zuzügl. 15% Nebenkosten € 19.910,48<br />
Zwischensumme € 152.646,98<br />
zuzügl. 20% Mwst. € 30.529,40<br />
Herstellungswert/Neubauwert ger<strong>und</strong>et € 183.176,38<br />
Herstellungswert/Neubauwert ger<strong>und</strong>et € 183.175,00<br />
Alterswertminderung:<br />
Es erfolgt ein Abschlag für technisch-wirtschaftliche Wertminderung. Das<br />
Objekt mit der Wohnung W A5 4. Stock weist zum Bewertungsstichtag ein<br />
Baualter von r<strong>und</strong> 52 Jahren auf, geht man vom Datum der<br />
Benützungsbewilligung im Jahre 1961 aus.<br />
Somit geht die SV für die weitere Berechnung rechnerisch von einer<br />
angenommenen Restnutzungsdauer von r<strong>und</strong> 33 Jahren, geht man von einer<br />
geschätzten Gesamtlebensdauer von ca. 85 Jahren aus.<br />
Somit ergibt sich ein Altersabschlag gesamt gemäß der linearen<br />
Alterswertminderungstabelle von 61%.<br />
Herstellungswert € 183.175,00<br />
abzüglich 61% Abschlag gesamt € 111.736,75<br />
Gebäudezeitwert € 71.438,25<br />
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Sachwert<br />
Bodenwert € 50.630,00<br />
Gebäudezeitwert € 71.438,25<br />
Sachwert rechnerisch € 122.068,25<br />
Sachwert rechnerisch ger<strong>und</strong>et € 122.070,00<br />
Die Ermittlung des Zwischenwertes im Sachwertverfahren ergibt somit zum<br />
Bewertungszeitpunkt für die Wohnung W A5 4.Stock einen rechnerischen<br />
Betrag von<br />
€ 122.070,00<br />
4. Verkehrswertermittlung im Ertragswertverfahren<br />
Kleinwohnungen im Stadtbereich von Innsbruck lassen sich in der Regel sehr<br />
gut vermieten. Die gegenständliche Wohnung wird jedoch vom Eigentümer<br />
<strong>und</strong> seiner Familie eigengenutzt.<br />
Die Wohnung in der Wohnanlage selbst liegt sonnig <strong>und</strong> recht ruhig. Zur<br />
Wohnung gehört ein Kellerabteil.<br />
Die Wohnung ist sowohl zur Vermietung <strong>als</strong> auch zur Eigennutzung geeignet.<br />
Die Mietpreise in der Stadt Innsbruck liegen bei Mietwohnungen ab 60 m²<br />
Nutzfläche bei mittlerem bis gutem Wohnwert bei durchschnittlich r<strong>und</strong><br />
€ 8,30/m² bis r<strong>und</strong> € 10,00/m² Wohnnutzfläche, je nach Größe <strong>und</strong><br />
Ausstattung der Wohnung. In der Regel sind die Kellerabteile im Mietpreis<br />
beinhaltet. Die Mietpreise verstehen sich Netto, <strong>als</strong>o ohne Mehrwertsteuer <strong>und</strong><br />
ohne Nebenkosten wie BK, HK etc. Ein wichtiges Kriterium für die Mieten<br />
muss deren Nachhaltigkeit sein, daher dürfen die Mieten insgesamt nicht zu<br />
hoch angesetzt werden.<br />
Gemäß den Erfahrungswerten der SV <strong>und</strong> der kontinuierlichen Beobachtung<br />
am Realitätenmarkt, sowie unter Heranziehung des Immobilien-<br />
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Mietpreisspiegels 2013 <strong>und</strong> eigener Datensammlungen wird ein Pauschal-<br />
Mietpreis netto von r<strong>und</strong> € 9,00/m² für die Wohnung W A5 angesetzt.<br />
Somit ergeben sich folgende Mieteinnahmen:<br />
Wohnung W A5 r<strong>und</strong> 68,07 m² á € 9,00/m² € 612,63<br />
Jahresrohertrag: € 612,63 x 12 Monate € 7.351,56<br />
Abzgl. ca. 5 % Mietausfall ger<strong>und</strong>et € 370,00<br />
Abzgl. ca. 0,5 % d. Neubauwertes f. Instands. ger. € 900,00<br />
Jahresreinertrag € 6.081,56<br />
Der Kapitalisierungszinsfuß wird von der unterfertigten SV mit 4% angesetzt.<br />
Dieser Wert entspricht der Marktlage für derartige Objekte, denn das Kriterium<br />
für die Höhe des Kapitalisierungszinssatzes ist das Risiko welchem der Ertrag<br />
aus dem Realbesitz unterworfen ist. Im Allgemeinen bewegen sich die<br />
Zinssätze für Mietwohnhäuser <strong>und</strong> Wohn- <strong>und</strong> Geschäftshäuser zwischen<br />
2,5% <strong>und</strong> 5,5%. Kleine Wohnungen im Stadtzentrum von Innsbruck lassen<br />
sich in der Regel gut <strong>und</strong> ohne große Risikozuschläge vermieten. Der von der<br />
unterfertigten SV gewählte Zinssatz entspricht auch der Empfehlung des<br />
Hauptverbandes der allgemein gerichtlich beeideten Sachverständigen <strong>und</strong><br />
der gutachterlichen Vorsicht.<br />
Liegenschaftsjahresreinertrag: € 6.081,56<br />
abzüglich Verzinsung des Bodenwertes<br />
€ 50.630,00 x 4,00<br />
100 € 2.025,20<br />
Reinertrag der baulichen Anlagen € 4.056,36<br />
Vervielfältiger lt. Tabelle: 18,15<br />
€ 4.056,36 x 18,15 € 73.622,93<br />
zuzügl. Bodenwert € 50.630,00<br />
Summe € 124.252,93<br />
Summe Ertragswert ger<strong>und</strong>et € 124.250,00<br />
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Die Ermittlung des Zwischenwertes im Ertragswertverfahren ergibt somit zum<br />
Bewertungszeitpunkt für die gegenständliche Wohnung W A5 einen<br />
rechnerischen Betrag von ger<strong>und</strong>et<br />
€ 124.250,00<br />
5. Vorläufiger Verkehrswert<br />
Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um ein Objekt, das<br />
sowohl <strong>als</strong> Renditeobjekte <strong>als</strong> auch zur Eigennutzung interessant ist, sodass<br />
eine entsprechende Gewichtung von Sachwert <strong>und</strong> Ertragswert im Verhältnis:<br />
50% Sachwert <strong>und</strong> 50% Ertragswert erfolgt.<br />
Sachwert € 122.070,00 davon 50% € 61.035,00<br />
Ertragswert € 124.250,00 davon 50% € 62.125,00<br />
Summe rechnerischer Verkehrswert € 123.160,00<br />
Inventar:<br />
Das Inventar wird keiner Bewertung unterzogen, da dieses nur noch<br />
Gebrauchswert aufweist.<br />
Als Vergleichspreise dienen unter anderem folgende Verkäufe:<br />
TZ 155/11: Verkauf von 89/11394-Anteilen samt WE an Top E 12 an EZ 1734<br />
GB 81125 Pradl, Gst.Nr. 1234/3 (General-Eccher-Straße 5, 3-Zimmer-<br />
Wohnung, ca. 80,82 m² inkl. Loggia, Kellerabteil <strong>und</strong> PKW-Abstellplatz 78) von<br />
Privat an Privat um insg. € 202.000,00<br />
TZ 6011/11: Verkauf von 75/4250 Anteilen an EZ 1603 GB 81125 Pradl,<br />
Gst.Nr. .276, WE an Top 2/18, Gaswerkstraße 1, 2-Zimmer-Wohnung, ca.<br />
71,60 m², 4.OG, Balkon <strong>und</strong> Terrasse, PKW-Abstellplatz, WE-Begründung<br />
1985, Kaufpreis € 230.000,00<br />
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TZ 7473/11: Verkauf von 60/660 Anteilen an EZ 1303 GB 81125 Pradl, Gst.Nr.<br />
1371/1 <strong>und</strong> .461, WE an W 2. Stock rechts, 2-Zimmer-Wohnung, ca. 61,00 m²,<br />
2.OG, Balkon, WE-Begründung 1956, Kaufpreis € 130.000,00<br />
TZ 687/11: Verkauf von 68/3514 Anteilen an EZ 1410 GB 81125 Pradl, Gst.Nr.<br />
1221/35, WE an Top A1, Wörndlestraße 6, Hochparterre, WE-Begründung<br />
1959, Kaufpreis € 125.000,00<br />
TZ 8014/11: Verkauf von 58/3514 Anteilen an EZ 1410 GB 81125 Pradl,<br />
Gst.Nr. 1221/35, WE an Top B4, Wörndlestraße 12, 2-Zimmer-Wohnung,<br />
2.OG, ca. 50,50 m², Balkon, Holz-Kohleabteil, WE-Begründung 1959,<br />
Kaufpreis € 2.178,22, insg. € 110.000,00<br />
TZ 10302/11: Verkauf von 158/1484 Anteilen an EZ 461 GB 81125 Pradl,<br />
Gst.Nr. .247/1, WE an Top 6, Pradler Straße 35, ca. 75,72 m², Balkon,<br />
Kaufpreis € 90.000,00<br />
TZ 12005/11: Verkauf von 118/1484 Anteilen an EZ 461 GB 81125 Pradl,<br />
Gst.Nr. .247/1, WE an Top 9, Pradler Straße 35, 2-Zimmer-Wohnnung, ca.<br />
61,14 m², WE-Begründung 2009, Kaufpreis € 150.000,00<br />
TZ 2140/12: Verkauf von 172/7028 Anteilen an EZ 1410 GB 81125 Pradl,<br />
Gst.Nr. 1221/35, WE an Top A4, Wörndlestraße 6-14, 4-Zimmer-Wohnung, 2<br />
Balkone, Kellerabteil, WE-Begründung 1959, Kaufpreis € 178.800,00<br />
TZ 3111/12: Verkauf von 205/1156 Anteilen an EZ 1553 GB 81125 Pradl,<br />
Gst.Nr. 1425/3, WE an Top 1, ca. 118,32 m², WE-Begründung 1972, Kaufpreis<br />
€ 1.859,36/m², insg. € 220.000,00<br />
TZ 1860/12: Verkauf von 38/615 Anteilen an EZ 462 GB 81125 Pradl, WE an<br />
Top 11, Amthorstraße 5, 2-Zimmer-Wohnung, 3.OG, ca. 42,00 m²,<br />
Kellerabteil, Kaufpreis € 2.619,05/m², insg. € 110.000,00<br />
TZ 23389/12: Verkauf von 83/2763 Anteilen an EZ 1382 GB 81125 Pradl, WE<br />
an Top 4, Andechsstraße 29, 4-Zimmer-Wohnung, 1.OG, WE-Begründung<br />
2004, Kaufpreis € 140.084,00<br />
TZ 1834/13: Verkauf von 66/5402 Anteilen an EZ 1384 GB 81125 Pradl, WE<br />
an Top 7, Andechsstraße 5-19 Stg. 7, 3-Zimmer-Wohnung, WE-Begründung<br />
2004, Kaufpreis € 125.000,00<br />
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Im Marktbericht 2013 Wohnen & Wirtschaften in Innsbruck, PRO checked,<br />
wurden r<strong>und</strong> 45 Kaufverträge in der Reichenau erhoben <strong>und</strong> festgestellt, dass<br />
das Transaktionsvolumen der Reichenau deutlich zurückgegangen ist. Der<br />
durchschnittliche Kaufpreis bei Wiederverkauf für 2012 <strong>und</strong> 2013 liegt bei r<strong>und</strong><br />
€ 2.121,00/m² bzw. € 2.172,00/m² Wohnnutzfläche.<br />
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VI. ZUSAMMENSTELLUNG<br />
Die Sachverständige erachtet vor dem Hintergr<strong>und</strong> des ihr bekannten <strong>und</strong><br />
kontinuierlich beobachteten Realitätenmarktes für den nachstehend<br />
ermittelten Wert keine weiteren Zu- oder Abschläge zur Anpassung an den<br />
Verkehrswert für erforderlich.<br />
Der Verkehrswert der 68/3514 Anteile an der Liegenschaft EZ 1410 GB<br />
81125 Pradl, mit denen Wohnungseigentum an W A5 4. Stock untrennbar<br />
verb<strong>und</strong>en ist, beträgt zum Bewertungsstichtag, ohne Inventar für<br />
€ 123.160,00<br />
(in Worten: Euro Einh<strong>und</strong>ertdrei<strong>und</strong>zwanzigtausendeinh<strong>und</strong>ertsechzig)<br />
Die beeidete <strong>und</strong> gerichtlich zertifizierte Sachverständige<br />
<strong>Mag</strong>. iur. Sabine Lässer-Pesl Innsbruck, am 01. Juli 2013<br />
3 Ausfertigungen per Post 1 Ausfertigung per pdf-Datei an den Auftraggeber übermittelt<br />
1 Ausfertigung: für die unterfertigende SV – Ablage<br />
MAG. IUR. SABINE LÄSSER-PESL – GERICHTSSACHVERSTÄNDIGE Seite 37