02.07.2015 Aufrufe

Newsletter - Buchalik Brömmekamp

Newsletter - Buchalik Brömmekamp

Newsletter - Buchalik Brömmekamp

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AUGUST 2007<br />

&<br />

<strong>Newsletter</strong><br />

INHALT<br />

mbb - WIRTSCHAFTLICHES<br />

H.E.A.T Mezzanine 2<br />

Kapitalmarktprogramm<br />

für den Mittelstand<br />

Wenn der Aufschwung<br />

nicht spürbar ist 4<br />

Mittels eines Sales-Up-Programms<br />

den Turnaround im Vertrieb erreichen<br />

bb - RECHTLICHES<br />

Management von Wetterrisiken 5<br />

Wetterderivate zur Absicherung gegen<br />

wetterbedingte Geschäftsrisiken<br />

Betriebsübergangsrecht 7<br />

Informationspflichten beim<br />

Betriebsübergang<br />

Reformpläne zum GmbH-Recht 8<br />

Flexiblere Finanzierung<br />

und mehr Transparenz<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber<br />

mbb consult GmbH<br />

Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf<br />

Tel.: + 49(0)211 / 82 89 77 - 0<br />

bb sozietät <strong>Buchalik</strong> Brömmekamp<br />

Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf<br />

Tel.: + 49(0)211 / 82 89 77 - 200<br />

Redaktion<br />

Alexandra Müller<br />

[alexandra.mueller@bb-soz.de]<br />

Marcus Neuhardt<br />

[marcus.neuhardt@mbbgmbh.de]<br />

Haftungsausschluss<br />

Die Beiträge wurden mit sorgfalt recherchiert.<br />

Gleichwohl wird keine Haftung für die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit der Inhalte übernommen. Der<br />

<strong>Newsletter</strong> stellt keine abschließenden Informationen<br />

bereit und ersetzt nicht eine Beratung im<br />

Einzelfall. Hierfür stehen Ihnen auf Wunsch die mbb<br />

consult und die bb sozietät gerne zur Verfügung.<br />

EDITORIAL<br />

Sehr verehrte Geschäftsfreunde,<br />

die Börsenindizes sind so hoch wie<br />

seit 2000 nicht mehr, der Euro hat<br />

sich gegenüber dem US-Dollar<br />

anscheinend als harte Leitwährung<br />

etabliert und Deutschland kehrt aus<br />

dem Urlaub zurück. Dennoch (oder<br />

deswegen) sind viele Wirtschaftsexperten<br />

positiv für die weitere wirtschaftliche<br />

Entwicklung Deutschlands<br />

gestimmt. Alles wäre prima -<br />

wenn neben der Hypothekenkrise in<br />

den USA nicht auch noch das Wetter<br />

wäre. Wie gerne erinnern wir uns an<br />

den Sommer 2006 zurück: Keine<br />

herausragenden Börsenkurse und<br />

kein deutscher Fußballweltmeister,<br />

aber dennoch eine super Stimmung<br />

und tolles Wetter. Leider ist das<br />

Wetter - entgegen der deutschen<br />

Mentalität - nicht berechenbar und<br />

nur begrenzt vorhersehbar. Angelsächsisches<br />

Hedging oder andere<br />

moderne Finanzinstrumente versagen<br />

hier ihren Dienst, oder? Heute<br />

wohl nicht mehr. In der modernen<br />

Welt stehen Unternehmern oder<br />

anderen interessierten Finanzakrobaten<br />

sogenannte Wetterderivate zur<br />

Absicherung der wetterbedingten<br />

Beeinflussung des Geschäftsbetriebes<br />

und unternehmerischen Erfolges<br />

zur Verfügung. Dies ist auch<br />

wichtig und unterstützt die Weiterentwicklung<br />

der globalen Wirtschaft.<br />

Institute gehen davon aus, dass weltweit<br />

cirka 4/5 aller wirtschaftlichen<br />

Aktivitäten direkt oder indirekt vom<br />

Wetter beeinflusst werden. Weiter<br />

gaben 95% Prozent deutscher Mittelstandsunternehmen<br />

in einer Umfrage<br />

an, im Vorjahr bis zu 10% ihres Gewinns<br />

durch unvorhergesehene Wetterentwicklungen<br />

verloren zu haben.<br />

Nun ist es Unternehmen möglich,<br />

Risiken zu managen, die nicht zu<br />

ihrem Kerngeschäft gehören, die Ergebnisse<br />

aber nachhaltig eintrüben<br />

oder sogar in rote Zahlen bringen können.<br />

Wir stellen Ihnen das Instrument<br />

der Wetterderivate auf den Seiten 5<br />

bis 6 vor.<br />

Aber nicht nur Wetterereignisse stellen<br />

für Unternehmen Risiken dar, die<br />

gemanagt werden müssen. Vor dem<br />

Hintergrund eines nicht immer einfachen<br />

Zugangs zu Kreditmitteln für<br />

Wachstumsfinanzierungen verkörpern<br />

Finanzierungslücken im deutschen<br />

Mittelstand weitere Risiken<br />

welche die erfolgreiche Führung von<br />

Unternehmen in Zeiten voller Auftragsbücher<br />

behindern. Als alternative<br />

Finanzierungsquelle bietet sich<br />

hier Mezzanine-Kapital an.<br />

Mezzanine kombinieren Elemente der<br />

Eigenkapital- und Fremdfinanzierung.<br />

Eigenkapitalbasis und Kreditwürdigkeit<br />

des Unternehmens werden gestärkt.<br />

Hierfür müssen weder Gesellschafteranteile<br />

abgegeben noch<br />

Sicherheiten aus dem Gesellschaftsvermögen<br />

oder dem Privatvermögen<br />

der Gesellschafter gestellt werden.<br />

Zudem ist das künftige Verhalten des<br />

Kapitalgebers im Rahmen der geschlossenen<br />

Verträge vorhersehbar<br />

und beeinflussbar. Eine Tatsache, die<br />

vielen familiengeführten Unternehmen<br />

des Mittelstandes sehr entgegenkommt.<br />

mbb consult ist als Recovery<br />

Manager und Mitglied des Investment<br />

Board für das Kapitalmarktprogramm<br />

H.E.A.T Mezzanine tätig,<br />

welches wir Ihnen auf den nachfolgenden<br />

Seiten kurz vorstellen<br />

möchten.<br />

Welche Themen Unternehmen noch<br />

unter den Nägeln brennen, lesen sie<br />

in unserem aktuellen <strong>Newsletter</strong>. Ich<br />

wünsche Ihnen viel Spaß mit der<br />

Lektüre.<br />

Ihr<br />

Thomas Schmeinta<br />

Partner der mbb consult GmbH<br />

NEWSLETTER der mbb consult & bb sozietät<br />

1


H.E.A.T MEZZANINE<br />

Kapitalmarktprogramm zur Strukturierung von Mezzanine-Kapital für den Mittelstand<br />

Einleitung<br />

Die Möglichkeiten mittelständischer Unternehmen, sich<br />

durch Kapitalmarktprogramme oder Bankkredite zu finanzieren,<br />

haben sich enorm erweitert. Banken werben mit günstigen<br />

Angeboten und der Wettbewerb um den mittelständischen<br />

Kunden ist größer denn je.<br />

Doch noch vor wenigen Jahren war die Situation völlig<br />

anders. Die Banken machten Branchenrisiken aus und zogen<br />

sich aus der Finanzierung bestimmter Branchen, wie der Bau-,<br />

Textil- oder IT-Branche, zurück. Viele mittelständische Kunden<br />

standen vor einem Scherbenhaufen. Aufgrund verschlechterter<br />

wirtschaftlicher Verhältnisse wurden sie zur Rückführung<br />

der Kredite aufgefordert, ohne über eine Alternative zu verfügen.<br />

Diese Situation hat vermehrt zur kurzfristigen Gefährdung<br />

unternehmerischer Existenzen oder gar in die<br />

Insolvenz geführt.<br />

Derzeit lässt sich hingegen der umgekehrte Trend feststellen.<br />

Die Verfügbarkeit von Liquidität ist groß. Investoren und<br />

Kreditinstitute sind bestrebt, die zur Verfügung stehenden<br />

Mittel am Kapitalmarkt und indirekt wieder in mittelständischen<br />

Unternehmen zu platzieren. Doch die Trendwende<br />

wird mit Sicherheit kommen. Unternehmen, die sich heute<br />

finanzieren, sollten aus der Vergangenheit lernen.<br />

Mezzanine anstelle von Bankkrediten<br />

Mezzanine-Kapitalmarktprogramme werden den klassischen<br />

Bankkredit niemals vollständig ersetzen können. Insbesondere<br />

der Kontokorrentkredit und der zur Immobilienfinanzierung<br />

gewährte Langfristkredit werden weiterhin ihre<br />

Berechtigung haben. Dennoch ist hier Vorsicht geboten.<br />

Ein Kontokorrentkredit sollte nur zur Finanzierung von<br />

Liquiditätsbedarfsspitzen eingesetzt werden und nicht, wie<br />

häufig in der Praxis üblich, den Langfristkredit ersetzen.<br />

Kontokorrentkredite sind vom Grundsatz her jederzeit, zumindest<br />

bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse,<br />

kündbar und können kurzfristig fällig gestellt werden.<br />

Dies kann die Leistungsfähigkeit des Mittelständlers überschreiten<br />

und ihn in eine existenzielle Krise katapultieren.<br />

Anders verhält es sich bei Langfristkrediten. Eine Kreditkündigung<br />

ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Kreditnehmer<br />

seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht<br />

nachkommt und z.B. die vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen<br />

nicht leistet. Tritt eine solche Situation ein, droht<br />

neben der Fälligstellung zur Rückzahlung auch eine Verpflichtung<br />

zur Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung.<br />

Die meisten Kreditinstitute nehmen dann wenig Rücksicht<br />

auf die Unternehmensbelange, sondern richten ihr vordergründiges<br />

Interesse selbstverständlich auf die Sicherung der<br />

Kreditmittel.<br />

Spätestens in der Krise wird das Unternehmen dem Kreditinstitut<br />

umfangreiche Sicherheiten stellen müssen, die wiederum<br />

seine Finanzierungsspielräume deutlich einschränken. So<br />

scheidet beispielsweise Factoring aus, wenn die Forderungen<br />

an die Bank abgetreten sind. Auch der Einsatz eines<br />

Sale-and-lease-back-Verfahrens entfällt, wenn die betreffenden<br />

Wirtschaftsgüter des Unternehmens zugunsten des<br />

Kreditinstituts mit Sicherungsrechten belastet sind.<br />

Insbesondere die Erhöhung der kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />

führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Bonität<br />

des Unternehmens, welche eine Mittelaufnahme erschwert.<br />

Die Aufnahme von Mezzanine-Kapital kann eine Ergänzung<br />

oder Alternative zum Bankkredit sein. Diese Finanzierungsform<br />

kombiniert Elemente der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung<br />

miteinander. Wegen ihres eigenkapitalähnlichen<br />

Charakters können Mezzanine-Mittel - abhängig von der<br />

Restlaufzeit und der konkreten Ausgestaltung - bilanziell als<br />

Eigenkapital ausgewiesen werden.<br />

Beim H.E.A.T-Programm sind die Mittel mit einer echten<br />

Nachrangklausel versehen. Im Falle der Erstellung einer<br />

Überschuldungsbilanz hätte der Nachrang zur Folge, dass die<br />

Mezzanine-Mittel nicht als Fremdverbindlichkeiten zu berücksichtigen<br />

sind und somit nicht zur Überschuldung führen. In<br />

eine solche Situation kann ein Unternehmen mitunter unverhofft<br />

geraten, z.B. im Falle von Wertberichtigungsbedarf, der<br />

das vorhandene Eigenkapital übersteigt.<br />

Einsatz von Mezzanine-Kapital<br />

Mezzanine-Kapital ist ein geeignetes Mittel, um existenzielle<br />

und expansionsbedingte Investitionsbedarfe zu decken oder<br />

Investitionslücken zu schließen. Einsatzmöglichkeiten für<br />

Mezzanine-Kapital bieten sich insbesondere bei Expansionsvorhaben<br />

und bei Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf<br />

sowie spät fließenden Erträgen an. Weitere An-<br />

2


Finanzierung mittels Mezzanine<br />

Turnaroundmanagement im Vertrieb<br />

Risikomanagement: Wetterderivate<br />

Arbeitsrecht: Betriebsübergangsrecht<br />

Gesellschaftsrecht: GmbH-Reform<br />

wendungsbereiche liegen in der Ablösung von Gesellschaftern,<br />

im Kauf von Unternehmen, aber unter Umständen<br />

auch in der Ablösung von Bankkrediten.<br />

Chancen und Risiken aus Unternehmenssicht<br />

Der große Vorteil von Mezzanine-Kapital gegenüber dem<br />

Bankkredit liegt darin, dass keine Sicherheiten zu stellen<br />

sind, das Anlage- und Umlaufvermögen deshalb für andere<br />

Finanzierungsformen frei bleibt und aufgrund der Nachrangklausel<br />

die Position der klassischen Kreditgeber deutlich<br />

verbessert wird. Trotz Stärkung der Eigenkapitalbasis bleibt<br />

die Eigentümerstruktur in der bisherigen Form erhalten. Der<br />

Investor erhält keine direkten Mitspracherechte. Steuerlich<br />

wird das Mezzanine-Kapital wie Fremdkapital behandelt; die<br />

steuerliche Abzugsfähigkeit bleibt somit erhalten. Regelmäßig<br />

werden die durchschnittlichen Finanzierungskosten<br />

durch die verbesserte Kreditwürdigkeit gesenkt und die<br />

Abhängigkeit von der Hausbank bei der Kreditvergabe reduziert.<br />

Schließlich eröffnet sich dem Unternehmen indirekt<br />

der Zugang zum Kapitalmarkt. Der Mezzanine-Kapitalgeber<br />

kann aufgrund des eigenkapitalähnlichen Charakters von<br />

Mezzanine-Kapital auch bei wesentlicher Verschlechterung<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse keine Rückführung der Mittel<br />

verlangen, solange das Unternehmen seinen Informationsund<br />

Mitwirkungspflichten nachkommt und keine sonstigen<br />

außerordentlichen Kündigungsrechte (Liquidation, Insolvenz,<br />

Eigentümerwechsel) vorliegen.<br />

Aber auch die Nachteile einer Mezzanine-Finanzierung sollen<br />

nicht verschwiegen bleiben: Im Falle des H.E.A.T- Programms<br />

sind die Mittel nach sieben Jahren zurückzuzahlen. Verfügt<br />

das Unternehmen zum Zeitpunkt der Rückzahlungsfälligkeit<br />

über keine alternative Finanzierung, können hieraus Probleme<br />

resultieren. Ein Ansparprogramm kann das Unternehmen<br />

übermäßig mit Zinsen belasten.<br />

H.E.A.T Mezzanine<br />

Eckdaten des Programms<br />

Bisher sind drei Transaktionen mit einem Gesamtvolumen<br />

von über 800 Millionen Euro erfolgt. Insgesamt haben etwa<br />

140 mittelständische Unternehmen daran teilgenommen.<br />

Das vierte Kapitalmarktprogramm wird im Herbst 2007 aufgelegt<br />

werden.<br />

Das Volumen je Unternehmen kann sich auf bis zu 12<br />

Millionen Euro belaufen. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre.<br />

Der Zinssatz entspricht dem 7-Jahres-EUR-Swapsatz des<br />

Kapitalmarktes zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nachrangdarlehens<br />

zuzüglich eines bonitätsabhängigen Aufschlages.<br />

Mögliche Teilnehmer und Auswahlprozess<br />

Teilnehmen können etablierte Unternehmen des deutschen<br />

Mittelstandes, deren Umsatz mindestens 15 Millionen Euro<br />

beträgt und die Wachstumspotenzial aufweisen. In Einzelfällen<br />

kommen auch umsatzschwächere Unternehmen in<br />

Betracht. Zudem sollten interessierte Unternehmen über ein<br />

haftendes Eigenkapital von mehr als zwei Millionen Euro verfügen<br />

und erfolgreich den mehrstufigen Bewertungs- und<br />

Auswahlprozess (u. a. Bonitätsbeurteilung nach Moody's KMV<br />

RiskCalc sowie qualitative Analyse durch Team Batege) absolvieren.<br />

Die Mittel werden voraussichtlich Ende 2007 bereitgestellt.<br />

In Zusammenwirken mit einem renommierten Kreditinstitut<br />

kann unter Umständen eine Zwischenfinanzierung dargestellt<br />

werden.<br />

Kontaktaufnahme über mbb consult<br />

mbb consult ist im Rahmen des H.E.A.T Mezzanine Programms<br />

als Recovery Manager tätig. Außerdem stellt mbb<br />

consult einen Vertreter im Investment Board, welches als<br />

unabhängiger Portfolio-Berater die letztliche Auswahlentscheidung<br />

trifft. Bei Interesse an einer Teilnahme können Sie<br />

jederzeit zu den Partnern der mbb consult Kontakt aufnehmen.<br />

Robert <strong>Buchalik</strong><br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

H.E.A.T Mezzanine ist ein Kapitalmarktprogramm zur<br />

Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis mittelständischer<br />

Unternehmen, indem Mezzanine-Kapital in Form von<br />

Nachrangdarlehen bereitgestellt wird. Die oben genannten<br />

Vorteile treffen hierauf in vollem Umfang zu.<br />

NEWSLETTER der mbb consult & bb sozietät 3


WENN DER AUFSCHWUNG NICHT SPÜRBAR IST<br />

Mittels eines Sales-Up-Programms den Turnaround im Vertrieb erreichen<br />

Trotz der gegenwärtigen Konjunkturbelebung haben viele<br />

Unternehmen nach wie vor mit Ertragsproblemen zu kämpfen.<br />

Als Hauptgrund wird häufig die negative Entwicklung des<br />

Marktumfeldes genannt. Die Suche nach unternehmensinternen<br />

Gründen wird in der Hektik des Tagesgeschäftes jedoch<br />

meist nicht wahrgenommen. Nach unseren Erfahrungen aber<br />

ist eine Ertragskrise häufig auf eine interne Vertriebskrise zurückzuführen.<br />

Mögliche Krisensymptome in Unternehmen<br />

Für eine sich abzeichnende Vertriebskrise gibt es sowohl<br />

quantitative als auch qualitative Ursachen und Indizien. Eine<br />

stagnierende oder gar rückläufige Umsatzentwicklung ist<br />

ebenso beunruhigend wie geringe Bruttoerträge oder schwindende<br />

Marktanteile. Auch eine angespannte Preissituation<br />

und hoher Wettbewerbsdruck begünstigen die Anfälligkeit für<br />

eine Unternehmenskrise. Hinzu kommen mitunter qualitative<br />

Krisensymptome wie eine geringe Kunden- und/oder Mitarbeiterzufriedenheit.<br />

Derlei Anzeichen werden von den<br />

Unternehmen zwar erkannt, häufig fehlt es aber an konkreten<br />

Ansätzen zur Problembewältigung.<br />

Sales-Up-Programm als Lösungsansatz<br />

Im Rahmen von Projekten haben wir festgestellt, dass sich im<br />

Vertrieb vieler mittelständischer Unternehmen über die Jahre<br />

suboptimale Strukturen gebildet haben. Vertriebsmannschaften<br />

wurden nicht systematisch entwickelt, so dass ein<br />

großes Leistungsgefälle entstand. Zu komplexe Organisationswege<br />

erstickten das Engagement guter Mitarbeiter im<br />

Keim. Statt aktivem Vertrieb erfolgte nur noch "Dienst nach<br />

Vorschrift". Doch neben den Unternehmensleistungen entscheidet<br />

gerade ein zielgerichteter und "schlagkräftiger"<br />

Vertrieb über Erfolg oder Misserfolg im Wettbewerb um<br />

Marktanteile.<br />

Mit Hilfe eines Sales-Up-Programms lassen sich solche<br />

Zusammenhänge ergründen und identifizierte Probleme überwinden.<br />

Das Projekt ist modular aufgebaut und wird sorgfältig<br />

auf die Bedürfnisse sowie individuellen Defizite beim Kunden<br />

abgestimmt. Dabei durchläuft das beteiligte Unternehmen in<br />

enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Vertriebsspezialisten<br />

der mbb consult mehrere Projektphasen. Im ersten Schritt<br />

wird ein Status quo ermittelt, der sowohl aktuelle Kennzahlen<br />

und Strukturen als auch die Zielsetzungen der Geschäftsführung<br />

abbildet. Darüber hinaus erfolgen weitere Analysen<br />

innerhalb der Vertriebsabteilung. Soweit möglich, sollten die<br />

Mitarbeiter des Unternehmens die Detailanalyse durchführen,<br />

um das unternehmensinterne Problembewusstsein zu stärken.<br />

Im Rahmen von vorstrukturierten und moderierten Sitzungen<br />

werden vertriebskritische Themen offen diskutiert und<br />

gemeinsam Lösungen zur Überwindung der Vertriebsprobleme<br />

hergeleitet. Die Einbringung der Erfahrungen und Ideen der<br />

einzelnen Mitarbeiter stärkt zusätzlich ihre Motivation.<br />

Kontroverse Diskussionen und eine zielorientierte Moderation<br />

ermöglichen praxisnahe Verbesserungsvorschläge.<br />

Entscheidend: Die Maßnahmenumsetzung<br />

Um die Umsetzung definierter Maßnahmen sicherzustellen,<br />

wendet mbb consult ein mehrstufiges, konsequentes Vorgehen<br />

an. Sämtliche angestrebten Maßnahmen werden systematisch<br />

erfasst und mit einem detaillierten Umsetzungsplan<br />

sowie Zuständigkeiten und Terminen unterlegt. Aus dem<br />

Kreis der Unternehmensmitarbeiter wird jeder Maßnahme ein<br />

Verantwortlicher als Projektleiter sowie ein Pate zugeordnet,<br />

der den Umsetzungsstand verfolgt und der Geschäftsleitung<br />

berichtet. Die Ergebnisse der Sitzungen und Workshops werden<br />

in Protokollen dokumentiert. Zur Überwachung der<br />

Projekterfolge, Aufklärung von Planabweichungen und Herbeiführung<br />

wichtiger Entscheidungen wird ein Lenkungsausschuss<br />

eingerichtet, der in regelmäßigen Abständen tagt.<br />

Auf die beschriebene Weise unterstützt das integrierte<br />

Umsetzungs- und Projektmanagement der mbb consult die<br />

Geschäftsleitung und die Beteiligten im Unternehmen dabei,<br />

die verschiedenen Maßnahmen strukturiert voranzutreiben<br />

und die gesteckten Ziele zu erreichen.<br />

Gerade bei umfangreichen Maßnahmenpaketen kann die<br />

mbb consult auf ein mehrfach erfolgreich eingesetztes Maßnahmen-Management-Tool<br />

zurückgreifen, das die Maßnahmen<br />

übersichtlich in Teilaufgaben unterteilt, den Umsetzungsfortschritt<br />

aufzeichnet und die daraus resultierenden Effekte<br />

für die Unternehmensplanung abbildet. So wird mit Hilfe eines<br />

professionellen Umsetzungscontrollings der nachhaltige Erfolg<br />

des Sales-Up-Programms gewährleistet.<br />

Markus Piehl<br />

Consultant<br />

In der nächsten Ausgabe des <strong>Newsletter</strong>s möchten wir Ihnen die<br />

Restrukturierung und Marktausrichtung des Vertriebs im Rahmen<br />

eines Sales-Up-Programms am Beispiel eines aktuellen Praxisfalls<br />

vorstellen.<br />

4


Finanzierung mittels Mezzanine<br />

Turnaroundmanagement im Vertrieb<br />

Risikomanagement: Wetterderivate<br />

Arbeitsrecht: Betriebsübergangsrecht<br />

Gesellschaftsrecht: GmbH-Reform<br />

MANAGEMENT VON WETTERRISIKEN<br />

Der Einsatz von Wetterderivaten zur Absicherung gegen wetterbedingte Geschäftsrisiken<br />

Einführung<br />

Die Auswirkungen von Witterungsbedingungen auf den<br />

Geschäftserfolg zahlreicher Branchen in Europa sind enorm.<br />

Nach Schätzungen von Ökonomen sind weltweit etwa vierfünftel<br />

aller wirtschaftlichen Aktivitäten vom Wetter beeinflusst.<br />

Wetterderivate sind ein Instrument zur Absicherung<br />

gegen wetterbedingte Geschäftsrisiken.<br />

Während sich in den U.S.A. bereits ein Milliardenmarkt für<br />

Wetterderivate gebildet hat und diese sogar börslich gehandelt<br />

werden, steckt der Abschluss von Wetterderivaten in<br />

Deutschland und Europa noch in den Kinderschuhen. Er<br />

gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung.<br />

Mögliche Einsatzbereiche<br />

Die Einsatzmöglichkeiten von Wetterderivaten sind vielfältig.<br />

Abgesichert wird das Risiko, das von moderaten Wetterentwicklungen<br />

ausgeht (kein Hagel, keine Überschwemmung<br />

etc.):<br />

Erzielt ein Elektrizitätswerk einen Großteil seiner Einnahmen<br />

aus der Belieferung von Bewässerungsanlagen mit Strom,<br />

verringert ein erhöhter Niederschlag im Sommer dessen Einnahmen.<br />

Beim Betreiber einer Kinokette gehen die Einnahmen<br />

in heißen Sommern zurück. Warme Winter wirken<br />

sich negativ auf die Erträge eines Erdgaslieferanten aus.<br />

Niederschlagsmengen und Temperaturen entscheiden<br />

zudem über die Ernteerfolge der Landwirtschaft. Aber auch<br />

der Handel mit Saisonartikeln bzw. mit Gütern, die einem<br />

temperaturabhängigen Konsumverhalten unterliegen (z.B.<br />

Getränke, Eiscreme), steht unter dem Einfluss des Wetters.<br />

Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen.<br />

Funktionsweise von Wetterderivaten<br />

Der Grundmechanismus<br />

Eine Absicherung wetterbedingter Risiken erfolgt in Europa<br />

bislang auf der Grundlage von Temperatur, Niederschlag und<br />

Wind (Underlying). Die Entwicklung des Underlyings wird in<br />

einem Index dargestellt. Häufigstes Underying ist die<br />

Temperatur. Etabliert hat sich diesbezüglich eine Einteilung in<br />

Gradtage, die Maßeinheit, mit der die Abweichung der täglichen<br />

Durchschnittstemperatur von einer vordefinierten<br />

Basistemperatur angegeben wird. In Europa werden in der<br />

Regel 18°C als Basistemperatur gewählt. Darunter liegende<br />

Durchschnittstemperaturen führen zu einer Erhöhung der<br />

Anzahl von Heating Degree Days (Heizgradtage, kurz "HDDs"),<br />

während darüber liegende Temperaturen eine Erhöhung der<br />

Anzahl von Cooling Degree Days (Kühlungsgradtage, kurz<br />

"CDDs") auslösen. Über den Tick, die kleinstmögliche im<br />

Index abgebildete Einheit, und den Tick Value, dem Geldbetrag<br />

je Tick, lässt sich die Abweichung von einer vordefinierten<br />

Anzahl von Gradtagen mit einem Geldbetrag verknüpfen.<br />

Wie oben erwähnt, wird die Entwicklung des Wetters in<br />

einem definierten Index festgehalten. Als Strike Level (auch<br />

Swap Struck oder Attachement Level) wird - in Abhängigkeit<br />

vom gewählten Underlying - z.B. die Anzahl von Gradtagen<br />

definiert, deren Über- oder Unterschreitung eine Zahlungspflicht<br />

an den Sicherungsnehmer nach sich zieht. Mit<br />

"Sicherungsnehmer" ist die Partei gemeint, die eine<br />

Absicherung begehrt, mit "Sicherungsgeber" die Partei, welche<br />

die Absicherung gewährt. Ein Cap beziffert den vereinbarten<br />

Maximalbetrag, den der Sicherungsgeber an den<br />

Sicherungsnehmer zu zahlen hat.<br />

Für die Absicherung entrichtet der Sicherungsnehmer an den<br />

Sicherungsgeber entweder eine Prämie oder übernimmt im<br />

Gegenzug das wetterbedingte Risiko seines Kontrahenten. Je<br />

nach Ausgestaltung ist auch eine Mixtur möglich. Es gibt<br />

zahlreiche Stellschrauben, um Einfluss auf die Höhe der<br />

Prämie zu nehmen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und der<br />

Umfang der Zahlungsverpflichtung sind hierbei maßgeblich.<br />

Insoweit gilt es, anhand von Umsatzzahlen und Wetterdaten<br />

das wetterbedingte Risiko zu bestimmen und das Ausmaß<br />

der Absicherung im Lichte der Prämie zu ermitteln. Zudem ist<br />

eine Laufzeit zu bestimmen. Kurze Laufzeiten (z.B. ein Tag)<br />

lohnen sich angesichts des hohen Eintrittsrisikos und der<br />

damit verbundenen hohen Prämienlast selten.<br />

Arten von Wetterderivaten<br />

Ähnlich wie bei Finanzderivaten sind auch bei Wetterderivaten<br />

eine Reihe von Ausgestaltungen denkbar, die dem<br />

individuellen Risikoprofil anzupassen sind.<br />

Beim Wetterswap gewähren sich die Parteien eine gegenseitige<br />

Absicherung ihrer wetterbedingten Risiken. Eine<br />

Prämienzahlung entfällt hier. Besonderes Merkmal ist, dass<br />

NEWSLETTER der mbb consult & bb sozietät 5


sich der Swap Struck für beide Parteien auf den gleichen<br />

Indexpunktwert beläuft. Beim Unterschreiten erhält die eine,<br />

beim Überschreiten die andere Vertragspartei eine Zahlung.<br />

Beim Wettercollar findet ebenfalls eine gegenseitige Absicherung<br />

statt. Allerdings bestehen hierbei unterschiedliche<br />

Attachement Level. Zusätzlich zur Übernahme des wetterbedingten<br />

Risikos der Gegenpartei ist eine Prämie zu entrichten.<br />

Korrespondieren die Risikovolumina miteinander, entfällt<br />

die Prämienzahlung (sog. Zero-Cost Wettercollar).<br />

Mit Abschluss einer Wetteroption ist dem Sicherungsgeber<br />

hingegen stets eine Prämie zu zahlen. Im Gegensatz zum<br />

Wetterswap übernimmt der Sicherungsnehmer hier jedoch<br />

nicht das Risiko seines Kontrahenten. So sich das Wetter für<br />

sein Geschäft also positiv entwickelt, verliert er nur die<br />

gezahlte Prämie. Zu unterscheiden ist zwischen der Wetterkaufoption<br />

und der Wetterverkaufoption. Im Falle der Kaufoption<br />

erlangt der Sicherungsnehmer einen Zahlungsanspruch,<br />

wenn der Strike Level überschritten wird. Verkaufsoptionen<br />

gewähren eine Zahlung bei Unterschreitung des<br />

Strike Levels.<br />

In manchen Konstellationen benötigt der Sicherungsnehmer<br />

eine gleichzeitige Absicherung des Über- und Unterschreitens<br />

von bestimmten Indexwerten. Hierfür wird ein Wetterkontrakt<br />

in Form eines Wetterstrangles oder Wetterstraddles geschlossen.<br />

Beim Wetterstrangle vereinbaren die Parteien zwei unterschiedliche<br />

Attachement Level. Insoweit beinhaltet der<br />

Wetterstrangle eine Put-Komponente auf den einen Attachement<br />

Level und eine Call-Komponente auf den anderen<br />

Attachement Level. Der Wetterstraddle vereinigt die Put- und<br />

Call-Komponente auf einem gemeinsamen Indexwert.<br />

Wetterstrangle und Wetterstraddles werden in den U.S.A. in<br />

der Regel von Energieversorgern abgeschlossen, die sich<br />

gleichzeitig gegen wetterbedingte Absatzeinbußen als auch<br />

gegen solche Risiken absichern wollen, die aus einer die<br />

eigene Lieferfähigkeit übersteigenden Nachfrage resultieren.<br />

Übersteigen die abgerufenen Energiemengen das Energievolumen<br />

des Versorgers, muss sich dieser nämlich zusätzlich<br />

über den Spotmarkt zu höheren Preisen mit Energie eindecken.<br />

Bei der Compound-Wetteroption handelt es sich um eine<br />

Option auf eine Wetteroption. Ihr Vorteil liegt in der niedrigen<br />

Prämie. Darüber hinaus gibt es Knock-in- bzw. Barrier- sowie<br />

Knock-out-Wetteroptionen. Hier erlangt bzw. verliert die<br />

Wetteroption ihre Wirksamkeit erst bei Überschreitung eines<br />

festgelegten Indexwertes. Die Digitale Wetteroption unterscheidet<br />

sich von der Wetteroption dadurch, dass der<br />

Auszahlungsbetrag nicht variabel, sondern fix ist.<br />

Praktisches Beispiel<br />

Ein Lieferant von Erdgas verkauft in wärmeren Wintern weniger<br />

Gas und erleidet hierdurch Verluste. Auf Grundlage einer<br />

Analyse entscheidet sich der Lieferant, Verluste von sechs<br />

Millionen Euro (die ab einem Indexwert von 2.600 HDDs eintreten)<br />

hinzunehmen, sich aber für den darüber hinausgehenden<br />

Verlust mit einer Wetterverkaufsoption auf Basis von<br />

HDDs für den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. abzusichern.<br />

Einnahmen und Ausgaben decken sich bei 3.100 HDDs. Der<br />

Attachement Level liegt bei 2.600 HDDs. Ausgezahlt werden<br />

sollen 12.000 Euro je HDD unter 2.600 HDDs. Als Cap sind<br />

13,8 Millionen Euro vereinbart.<br />

Gewinn/Verlust in TEUR<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

0<br />

-5000<br />

1450 1950 2450 2950 3450 3950 4450<br />

-10000<br />

-15000<br />

-20000<br />

-25000<br />

Die Grafik zeigt die Entwicklung von Gewinn und Verlust vor<br />

und nach Abschluss der Wetterverkaufsoption. A stellt den<br />

Gewinn beziehungsweise Verlust vor der Absicherung, B<br />

nach der Absicherung dar. C bildet das Auszahlungsprofil ab.<br />

Durch die Absicherung erleidet der Gaslieferant in warmen<br />

Wintern mit Werten bis 1450 HDDs maximal einen Verlust<br />

von sechs Millionen Euro. Erst bei Werten unter 1450 HDDs<br />

erhöht sich sein Verlust.<br />

Dr. Mike Rinker<br />

Rechtsanwalt<br />

HDDs<br />

A<br />

B<br />

C<br />

6


Finanzierung mittels Mezzanine<br />

Turnaroundmanagement im Vertrieb<br />

Risikomanagement: Wetterderivate<br />

Arbeitsrecht: Betriebsübergangsrecht<br />

Gesellschaftsrecht: GmbH-Reform<br />

BETRIEBSÜBERGANGSRECHT<br />

Informationspflichten beim Betriebsübergang -<br />

Was der Arbeitgeber nach der neuen Rechtsprechung zu beachten hat<br />

Vor einem Betriebsübergang hat gem. § 613a Abs. 5 BGB entweder<br />

der bisherige Arbeitgeber oder aber der neue Betriebsinhaber<br />

die vom Übergang betroffenen Arbeitnehmer in Textform zu<br />

unterrichten. Im Hinblick auf den Umfang der Unterrichtungspflicht<br />

bestand in der Vergangenheit Unsicherheit. Das<br />

Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in letzter Zeit in mehreren<br />

Entscheidungen zum Umfang der Unterrichtungspflicht Stellung<br />

genommen. Wesentliche Inhalte dieser Entscheidungen haben<br />

wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.<br />

Gem. § 613 a Abs. 6 BGB können Arbeitnehmer dem Übergang<br />

ihres Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber innerhalb<br />

eines Monats nach Zugang der Unterrichtung widersprechen.<br />

Der Arbeitnehmer soll durch die Unterrichtung eine hinreichende<br />

Wissensgrundlage für seine Entscheidung über die Ausübung seines<br />

Widerspruchsrechts erhalten. Daher löst weder eine unterbliebene<br />

noch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung die einmonatige<br />

Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers aus. Die Vollständigkeit<br />

und Ordnungsgemäßheit der Unterrichtung ist folglich<br />

von besonderer Wichtigkeit.<br />

Zwar verlangt die gesetzliche Unterrichtungspflicht nach<br />

Auffassung des BAG keine individuelle Unterrichtung der einzelnen<br />

betroffenen Arbeitnehmer; der Arbeitgeber darf daher ein<br />

Standardschreiben verwenden. Allerdings ist eine konkrete<br />

betriebsbezogene Darstellung in einer für den juristischen Laien<br />

verständlichen Sprache erforderlich. Etwaige Besonderheiten des<br />

Arbeitsverhältnisses (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Betriebsratsmitgliedschaft)<br />

müssen erfasst werden.<br />

Ferner ist dem Arbeitnehmer Klarheit über die Identität des<br />

Erwerbers zu verschaffen. Hierzu gehört grundsätzlich die<br />

genaue Bezeichnung der Firma und die Angabe des Sitzes bzw.<br />

der Adresse des Erwerbers. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen<br />

auch über den Grund des Betriebsübergangs unterrichtet<br />

werden. Hiermit ist in der Regel der Rechtsgrund, wie Kaufvertrag,<br />

Pachtvertrag, Umwandlung etc., gemeint. Darüber hinaus<br />

sind die zum Übergang führenden unternehmerischen<br />

Erwägungen, soweit sie sich im Falle eines Widerspruchs auf den<br />

Arbeitsplatz auswirken können, zumindest schlagwortartig anzugeben.<br />

Da der Veräußerer neben dem Erwerber gesamtschuldnerisch für<br />

Verpflichtungen zu haften hat, die vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs<br />

entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach<br />

dem Betriebsübergang fällig werden, ist der Arbeitnehmer hierüber<br />

zu informieren. Sofern Kündigungen im Raum stehen, ist der<br />

Arbeitnehmer auf die kündigungsrechtliche Situation hinzuweisen.<br />

Des Weiteren sind die betroffenen Mitarbeiter über das Schicksal<br />

der tariflichen und betrieblichen Normen aufzuklären. Dies<br />

umfasst auch die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende<br />

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch die beim<br />

Erwerber geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen<br />

abgelöst werden. Eine detaillierte Bezeichnung der einzelnen<br />

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ist dabei entbehrlich.<br />

Erforderlich ist allerdings ein Hinweis darauf, ob die bisherigen<br />

Normen kollektivrechtlich oder aber individualvertraglich fortgelten.<br />

Die betroffenen Arbeitnehmer sind auch über die Folgen zu informieren,<br />

die im Falle eines Widerspruchs gegen den Betriebsübergang<br />

zur Anwendung kommen sollen. Hierunter fällt beispielsweise<br />

die Anwendbarkeit eines Sozialplans.<br />

Nach der gesetzlichen Regelung hat die Unterrichtung vor dem<br />

Übergang zu erfolgen. Eine Unterrichtung nach dem Betriebsübergang<br />

ist nicht unwirksam. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer<br />

jedoch weiterhin dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses<br />

widersprechen; der Lauf der Widerspruchsfrist setzt nicht<br />

ein und ein späterer Widerspruch des Arbeitnehmers wirkt auf<br />

den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück.<br />

Trotz unzureichender oder fehlender Unterrichtung kann das<br />

Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers allerdings verwirkt werden.<br />

Die Grenzen der Verwirkung sind fließend. Neben einem<br />

beträchtlichen Zeitablauf bedarf es besonderer Umstände, aufgrund<br />

derer Veräußerer und Erwerber davon ausgehen durften,<br />

dass der betroffene Mitarbeiter sein Widerspruchsrecht nicht<br />

mehr ausüben wird. In der Praxis sind derartige Fälle selten.<br />

Es ist ratsam, dass sowohl der Erwerber wie auch der Veräußerer<br />

das Informationsschreiben gemeinsam unterzeichen. Dabei ist<br />

dringend anzuraten, die Informationsschreiben detailliert und<br />

juristisch präzise abzufassen. Andernfalls besteht die Gefahr,<br />

dass der Veräußerer auch noch Jahre später ehemalige<br />

Mitarbeiter weiter zu beschäftigen hat, von denen er glaubte,<br />

dass sie im Rahmen eines Betriebsübergangs längst auf den<br />

Erwerber übergegangen seien.<br />

Jürgen Bödiger<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitrecht<br />

NEWSLETTER der mbb consult & bb sozietät<br />

7


WEITREICHENDE REFORMPLÄNE ZUM GMBH-RECHT<br />

Reformen zielen auf flexiblere Finanzierung und mehr Transparenz<br />

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf<br />

Die Bundesregierung hat am 23.05.2007 ihren Entwurf des<br />

Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur<br />

Bekämpfung von Missbräuchen ("MoMiG") beschlossen. Nach<br />

dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz in der ersten<br />

Hälfte des Jahres 2008 in Kraft treten. Das MoMiG enthält<br />

die umfassendste Reform des GmbH-Rechts, seit die Rechtsform<br />

der GmbH 1892 eingeführt wurde. Deshalb lohnt schon<br />

jetzt ein Blick auf die wesentlichen Änderungen.<br />

Wichtige Auslöser für die Reformbestrebungen sind die gegenwärtig<br />

äußerst komplizierten Regelungen zur Kapitalerhaltung<br />

und zum Eigenkapitalersatz sowie die Konkurrenz durch ausländische<br />

Kapitalgesellschaften, insbesondere durch die englische<br />

"Limited". Darüber hinaus soll auch Kleinunternehmern,<br />

die das bislang erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro<br />

nicht aufbringen können, ermöglicht werden, ihre persönliche<br />

Haftung zu beschränken.<br />

Haftungsbeschränkung schon für ein Euro<br />

Nach dem Reformvorhaben würde das Mindeststammkapital<br />

einer GmbH künftig von 25.000 Euro auf 10.000 Euro sinken,<br />

um Existenzgründungen zu erleichtern. Der Entwurf geht<br />

aber noch weiter und führt die sog. "Unternehmergesellschaft"<br />

ein. Dabei handelt es sich um eine "GmbH Light", die<br />

ein Stammkapital von nur einem Euro benötigt. Ob der<br />

Entwurf insoweit jemals Gesetz werden wird, ist jedoch fraglich,<br />

weil sich ein Eigenkapital von quasi Null nicht mit dem<br />

Insolvenztatbestand der Überschuldung in Einklang bringen<br />

lässt.<br />

Gutgläubiger Erwerb von GmbH-Anteilen<br />

In Zukunft soll nur noch derjenige als GmbH-Gesellschafter<br />

gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Wer<br />

widerspruchslos drei Jahre lang als Gesellschafter in der<br />

Gesellschafterliste eingetragen ist, kann "seinen" Geschäftsanteil<br />

wirksam veräußern, selbst wenn er den Anteil ursprünglich<br />

nicht wirksam erworben hatte. Dadurch werden<br />

Transparenz und Rechtssicherheit erhöht sowie die Transaktionskosten<br />

bei Unternehmenskäufen gesenkt.<br />

Kapitalmaßnahmen<br />

Der von der Rechtsprechung entwickelte und in der Praxis<br />

gefürchtete Tatbestand der verdeckten Sacheinlage soll<br />

erheblich entschärft werden. Wird eine Sacheinlage in Zukunft<br />

zu Unrecht als Bareinlage qualifiziert, haftet der betreffende<br />

Gesellschafter nach dem Gesetzesentwurf nur noch<br />

insoweit, als die Sacheinlage wertmäßig hinter dem Bareinlagebetrag<br />

zurückbleibt.<br />

Hinsichtlich der Kapitalerhaltung sieht der Entwurf die Rückkehr<br />

zu einer rein (handels-)bilanziellen Betrachtungsweise vor.<br />

Gewährt die GmbH einem Gesellschafter ein Darlehen, so soll<br />

dies grundsätzlich ohne Stellung von Sicherheiten zulässig sein.<br />

Dadurch wird der in Konzernen übliche Liquiditätsausgleich zwischen<br />

den einzelnen Konzerngesellschaften (sog. "Cash<br />

Pooling") wieder auf eine juristisch sichere Basis gestellt. Der<br />

BGH hatte dieses Vorgehen in einem vielbeachteten Urteil aus<br />

dem Jahr 2003 in Frage gestellt und dadurch für Unsicherheit<br />

bei der Konzernfinanzierung gesorgt.<br />

Das extrem komplexe Rechtsgebiet des Eigenkapitalersatzes<br />

wird erfreulicherweise dereguliert. Eigenkapital wird in Zukunft<br />

das Kapital sein, das die Gesellschafter bei Gründung oder<br />

Kapitalerhöhung bewusst und gewollt als solches aufbringen.<br />

Andere Finanzierungen, insbesondere Gesellschafterdarlehen,<br />

sollen in der Krise der GmbH nicht länger in Eigenkapital<br />

umqualifiziert werden. Der Begriff der "Krise" ist in der Praxis<br />

meist schwer zu fassen, so dass der Gesetzesentwurf an dieser<br />

Stelle eine echte Vereinfachung des Gesellschaftsrechts bedeutet.<br />

An der Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen im<br />

Insolvenzverfahren wird sich zu Recht nichts ändern.<br />

GmbH als Exportschlager?<br />

In Zukunft wird es möglich sein, dass die GmbH zwar ihren<br />

satzungsmäßigen Sitz in Deutschland, ihren Verwaltungssitz<br />

aber im Ausland hat. Damit werden deutsche Unternehmen<br />

in die Lage versetzt, mit der ihnen bekannten Rechtsform in<br />

allen EU-Mitgliedstaaten vor Ort tätig zu sein. Dies ist ein aus<br />

Sicht des Exportweltmeisters Deutschland überfälliger<br />

Schritt.<br />

Dr. Eike Knolle, MBA<br />

Rechtsanwalt<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!