Newsletter - Buchalik Brömmekamp
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AUGUST 2007<br />
&<br />
<strong>Newsletter</strong><br />
INHALT<br />
mbb - WIRTSCHAFTLICHES<br />
H.E.A.T Mezzanine 2<br />
Kapitalmarktprogramm<br />
für den Mittelstand<br />
Wenn der Aufschwung<br />
nicht spürbar ist 4<br />
Mittels eines Sales-Up-Programms<br />
den Turnaround im Vertrieb erreichen<br />
bb - RECHTLICHES<br />
Management von Wetterrisiken 5<br />
Wetterderivate zur Absicherung gegen<br />
wetterbedingte Geschäftsrisiken<br />
Betriebsübergangsrecht 7<br />
Informationspflichten beim<br />
Betriebsübergang<br />
Reformpläne zum GmbH-Recht 8<br />
Flexiblere Finanzierung<br />
und mehr Transparenz<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber<br />
mbb consult GmbH<br />
Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf<br />
Tel.: + 49(0)211 / 82 89 77 - 0<br />
bb sozietät <strong>Buchalik</strong> Brömmekamp<br />
Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf<br />
Tel.: + 49(0)211 / 82 89 77 - 200<br />
Redaktion<br />
Alexandra Müller<br />
[alexandra.mueller@bb-soz.de]<br />
Marcus Neuhardt<br />
[marcus.neuhardt@mbbgmbh.de]<br />
Haftungsausschluss<br />
Die Beiträge wurden mit sorgfalt recherchiert.<br />
Gleichwohl wird keine Haftung für die Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit der Inhalte übernommen. Der<br />
<strong>Newsletter</strong> stellt keine abschließenden Informationen<br />
bereit und ersetzt nicht eine Beratung im<br />
Einzelfall. Hierfür stehen Ihnen auf Wunsch die mbb<br />
consult und die bb sozietät gerne zur Verfügung.<br />
EDITORIAL<br />
Sehr verehrte Geschäftsfreunde,<br />
die Börsenindizes sind so hoch wie<br />
seit 2000 nicht mehr, der Euro hat<br />
sich gegenüber dem US-Dollar<br />
anscheinend als harte Leitwährung<br />
etabliert und Deutschland kehrt aus<br />
dem Urlaub zurück. Dennoch (oder<br />
deswegen) sind viele Wirtschaftsexperten<br />
positiv für die weitere wirtschaftliche<br />
Entwicklung Deutschlands<br />
gestimmt. Alles wäre prima -<br />
wenn neben der Hypothekenkrise in<br />
den USA nicht auch noch das Wetter<br />
wäre. Wie gerne erinnern wir uns an<br />
den Sommer 2006 zurück: Keine<br />
herausragenden Börsenkurse und<br />
kein deutscher Fußballweltmeister,<br />
aber dennoch eine super Stimmung<br />
und tolles Wetter. Leider ist das<br />
Wetter - entgegen der deutschen<br />
Mentalität - nicht berechenbar und<br />
nur begrenzt vorhersehbar. Angelsächsisches<br />
Hedging oder andere<br />
moderne Finanzinstrumente versagen<br />
hier ihren Dienst, oder? Heute<br />
wohl nicht mehr. In der modernen<br />
Welt stehen Unternehmern oder<br />
anderen interessierten Finanzakrobaten<br />
sogenannte Wetterderivate zur<br />
Absicherung der wetterbedingten<br />
Beeinflussung des Geschäftsbetriebes<br />
und unternehmerischen Erfolges<br />
zur Verfügung. Dies ist auch<br />
wichtig und unterstützt die Weiterentwicklung<br />
der globalen Wirtschaft.<br />
Institute gehen davon aus, dass weltweit<br />
cirka 4/5 aller wirtschaftlichen<br />
Aktivitäten direkt oder indirekt vom<br />
Wetter beeinflusst werden. Weiter<br />
gaben 95% Prozent deutscher Mittelstandsunternehmen<br />
in einer Umfrage<br />
an, im Vorjahr bis zu 10% ihres Gewinns<br />
durch unvorhergesehene Wetterentwicklungen<br />
verloren zu haben.<br />
Nun ist es Unternehmen möglich,<br />
Risiken zu managen, die nicht zu<br />
ihrem Kerngeschäft gehören, die Ergebnisse<br />
aber nachhaltig eintrüben<br />
oder sogar in rote Zahlen bringen können.<br />
Wir stellen Ihnen das Instrument<br />
der Wetterderivate auf den Seiten 5<br />
bis 6 vor.<br />
Aber nicht nur Wetterereignisse stellen<br />
für Unternehmen Risiken dar, die<br />
gemanagt werden müssen. Vor dem<br />
Hintergrund eines nicht immer einfachen<br />
Zugangs zu Kreditmitteln für<br />
Wachstumsfinanzierungen verkörpern<br />
Finanzierungslücken im deutschen<br />
Mittelstand weitere Risiken<br />
welche die erfolgreiche Führung von<br />
Unternehmen in Zeiten voller Auftragsbücher<br />
behindern. Als alternative<br />
Finanzierungsquelle bietet sich<br />
hier Mezzanine-Kapital an.<br />
Mezzanine kombinieren Elemente der<br />
Eigenkapital- und Fremdfinanzierung.<br />
Eigenkapitalbasis und Kreditwürdigkeit<br />
des Unternehmens werden gestärkt.<br />
Hierfür müssen weder Gesellschafteranteile<br />
abgegeben noch<br />
Sicherheiten aus dem Gesellschaftsvermögen<br />
oder dem Privatvermögen<br />
der Gesellschafter gestellt werden.<br />
Zudem ist das künftige Verhalten des<br />
Kapitalgebers im Rahmen der geschlossenen<br />
Verträge vorhersehbar<br />
und beeinflussbar. Eine Tatsache, die<br />
vielen familiengeführten Unternehmen<br />
des Mittelstandes sehr entgegenkommt.<br />
mbb consult ist als Recovery<br />
Manager und Mitglied des Investment<br />
Board für das Kapitalmarktprogramm<br />
H.E.A.T Mezzanine tätig,<br />
welches wir Ihnen auf den nachfolgenden<br />
Seiten kurz vorstellen<br />
möchten.<br />
Welche Themen Unternehmen noch<br />
unter den Nägeln brennen, lesen sie<br />
in unserem aktuellen <strong>Newsletter</strong>. Ich<br />
wünsche Ihnen viel Spaß mit der<br />
Lektüre.<br />
Ihr<br />
Thomas Schmeinta<br />
Partner der mbb consult GmbH<br />
NEWSLETTER der mbb consult & bb sozietät<br />
1
H.E.A.T MEZZANINE<br />
Kapitalmarktprogramm zur Strukturierung von Mezzanine-Kapital für den Mittelstand<br />
Einleitung<br />
Die Möglichkeiten mittelständischer Unternehmen, sich<br />
durch Kapitalmarktprogramme oder Bankkredite zu finanzieren,<br />
haben sich enorm erweitert. Banken werben mit günstigen<br />
Angeboten und der Wettbewerb um den mittelständischen<br />
Kunden ist größer denn je.<br />
Doch noch vor wenigen Jahren war die Situation völlig<br />
anders. Die Banken machten Branchenrisiken aus und zogen<br />
sich aus der Finanzierung bestimmter Branchen, wie der Bau-,<br />
Textil- oder IT-Branche, zurück. Viele mittelständische Kunden<br />
standen vor einem Scherbenhaufen. Aufgrund verschlechterter<br />
wirtschaftlicher Verhältnisse wurden sie zur Rückführung<br />
der Kredite aufgefordert, ohne über eine Alternative zu verfügen.<br />
Diese Situation hat vermehrt zur kurzfristigen Gefährdung<br />
unternehmerischer Existenzen oder gar in die<br />
Insolvenz geführt.<br />
Derzeit lässt sich hingegen der umgekehrte Trend feststellen.<br />
Die Verfügbarkeit von Liquidität ist groß. Investoren und<br />
Kreditinstitute sind bestrebt, die zur Verfügung stehenden<br />
Mittel am Kapitalmarkt und indirekt wieder in mittelständischen<br />
Unternehmen zu platzieren. Doch die Trendwende<br />
wird mit Sicherheit kommen. Unternehmen, die sich heute<br />
finanzieren, sollten aus der Vergangenheit lernen.<br />
Mezzanine anstelle von Bankkrediten<br />
Mezzanine-Kapitalmarktprogramme werden den klassischen<br />
Bankkredit niemals vollständig ersetzen können. Insbesondere<br />
der Kontokorrentkredit und der zur Immobilienfinanzierung<br />
gewährte Langfristkredit werden weiterhin ihre<br />
Berechtigung haben. Dennoch ist hier Vorsicht geboten.<br />
Ein Kontokorrentkredit sollte nur zur Finanzierung von<br />
Liquiditätsbedarfsspitzen eingesetzt werden und nicht, wie<br />
häufig in der Praxis üblich, den Langfristkredit ersetzen.<br />
Kontokorrentkredite sind vom Grundsatz her jederzeit, zumindest<br />
bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse,<br />
kündbar und können kurzfristig fällig gestellt werden.<br />
Dies kann die Leistungsfähigkeit des Mittelständlers überschreiten<br />
und ihn in eine existenzielle Krise katapultieren.<br />
Anders verhält es sich bei Langfristkrediten. Eine Kreditkündigung<br />
ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Kreditnehmer<br />
seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht<br />
nachkommt und z.B. die vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen<br />
nicht leistet. Tritt eine solche Situation ein, droht<br />
neben der Fälligstellung zur Rückzahlung auch eine Verpflichtung<br />
zur Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung.<br />
Die meisten Kreditinstitute nehmen dann wenig Rücksicht<br />
auf die Unternehmensbelange, sondern richten ihr vordergründiges<br />
Interesse selbstverständlich auf die Sicherung der<br />
Kreditmittel.<br />
Spätestens in der Krise wird das Unternehmen dem Kreditinstitut<br />
umfangreiche Sicherheiten stellen müssen, die wiederum<br />
seine Finanzierungsspielräume deutlich einschränken. So<br />
scheidet beispielsweise Factoring aus, wenn die Forderungen<br />
an die Bank abgetreten sind. Auch der Einsatz eines<br />
Sale-and-lease-back-Verfahrens entfällt, wenn die betreffenden<br />
Wirtschaftsgüter des Unternehmens zugunsten des<br />
Kreditinstituts mit Sicherungsrechten belastet sind.<br />
Insbesondere die Erhöhung der kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />
führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Bonität<br />
des Unternehmens, welche eine Mittelaufnahme erschwert.<br />
Die Aufnahme von Mezzanine-Kapital kann eine Ergänzung<br />
oder Alternative zum Bankkredit sein. Diese Finanzierungsform<br />
kombiniert Elemente der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung<br />
miteinander. Wegen ihres eigenkapitalähnlichen<br />
Charakters können Mezzanine-Mittel - abhängig von der<br />
Restlaufzeit und der konkreten Ausgestaltung - bilanziell als<br />
Eigenkapital ausgewiesen werden.<br />
Beim H.E.A.T-Programm sind die Mittel mit einer echten<br />
Nachrangklausel versehen. Im Falle der Erstellung einer<br />
Überschuldungsbilanz hätte der Nachrang zur Folge, dass die<br />
Mezzanine-Mittel nicht als Fremdverbindlichkeiten zu berücksichtigen<br />
sind und somit nicht zur Überschuldung führen. In<br />
eine solche Situation kann ein Unternehmen mitunter unverhofft<br />
geraten, z.B. im Falle von Wertberichtigungsbedarf, der<br />
das vorhandene Eigenkapital übersteigt.<br />
Einsatz von Mezzanine-Kapital<br />
Mezzanine-Kapital ist ein geeignetes Mittel, um existenzielle<br />
und expansionsbedingte Investitionsbedarfe zu decken oder<br />
Investitionslücken zu schließen. Einsatzmöglichkeiten für<br />
Mezzanine-Kapital bieten sich insbesondere bei Expansionsvorhaben<br />
und bei Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf<br />
sowie spät fließenden Erträgen an. Weitere An-<br />
2
Finanzierung mittels Mezzanine<br />
Turnaroundmanagement im Vertrieb<br />
Risikomanagement: Wetterderivate<br />
Arbeitsrecht: Betriebsübergangsrecht<br />
Gesellschaftsrecht: GmbH-Reform<br />
wendungsbereiche liegen in der Ablösung von Gesellschaftern,<br />
im Kauf von Unternehmen, aber unter Umständen<br />
auch in der Ablösung von Bankkrediten.<br />
Chancen und Risiken aus Unternehmenssicht<br />
Der große Vorteil von Mezzanine-Kapital gegenüber dem<br />
Bankkredit liegt darin, dass keine Sicherheiten zu stellen<br />
sind, das Anlage- und Umlaufvermögen deshalb für andere<br />
Finanzierungsformen frei bleibt und aufgrund der Nachrangklausel<br />
die Position der klassischen Kreditgeber deutlich<br />
verbessert wird. Trotz Stärkung der Eigenkapitalbasis bleibt<br />
die Eigentümerstruktur in der bisherigen Form erhalten. Der<br />
Investor erhält keine direkten Mitspracherechte. Steuerlich<br />
wird das Mezzanine-Kapital wie Fremdkapital behandelt; die<br />
steuerliche Abzugsfähigkeit bleibt somit erhalten. Regelmäßig<br />
werden die durchschnittlichen Finanzierungskosten<br />
durch die verbesserte Kreditwürdigkeit gesenkt und die<br />
Abhängigkeit von der Hausbank bei der Kreditvergabe reduziert.<br />
Schließlich eröffnet sich dem Unternehmen indirekt<br />
der Zugang zum Kapitalmarkt. Der Mezzanine-Kapitalgeber<br />
kann aufgrund des eigenkapitalähnlichen Charakters von<br />
Mezzanine-Kapital auch bei wesentlicher Verschlechterung<br />
der wirtschaftlichen Verhältnisse keine Rückführung der Mittel<br />
verlangen, solange das Unternehmen seinen Informationsund<br />
Mitwirkungspflichten nachkommt und keine sonstigen<br />
außerordentlichen Kündigungsrechte (Liquidation, Insolvenz,<br />
Eigentümerwechsel) vorliegen.<br />
Aber auch die Nachteile einer Mezzanine-Finanzierung sollen<br />
nicht verschwiegen bleiben: Im Falle des H.E.A.T- Programms<br />
sind die Mittel nach sieben Jahren zurückzuzahlen. Verfügt<br />
das Unternehmen zum Zeitpunkt der Rückzahlungsfälligkeit<br />
über keine alternative Finanzierung, können hieraus Probleme<br />
resultieren. Ein Ansparprogramm kann das Unternehmen<br />
übermäßig mit Zinsen belasten.<br />
H.E.A.T Mezzanine<br />
Eckdaten des Programms<br />
Bisher sind drei Transaktionen mit einem Gesamtvolumen<br />
von über 800 Millionen Euro erfolgt. Insgesamt haben etwa<br />
140 mittelständische Unternehmen daran teilgenommen.<br />
Das vierte Kapitalmarktprogramm wird im Herbst 2007 aufgelegt<br />
werden.<br />
Das Volumen je Unternehmen kann sich auf bis zu 12<br />
Millionen Euro belaufen. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre.<br />
Der Zinssatz entspricht dem 7-Jahres-EUR-Swapsatz des<br />
Kapitalmarktes zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nachrangdarlehens<br />
zuzüglich eines bonitätsabhängigen Aufschlages.<br />
Mögliche Teilnehmer und Auswahlprozess<br />
Teilnehmen können etablierte Unternehmen des deutschen<br />
Mittelstandes, deren Umsatz mindestens 15 Millionen Euro<br />
beträgt und die Wachstumspotenzial aufweisen. In Einzelfällen<br />
kommen auch umsatzschwächere Unternehmen in<br />
Betracht. Zudem sollten interessierte Unternehmen über ein<br />
haftendes Eigenkapital von mehr als zwei Millionen Euro verfügen<br />
und erfolgreich den mehrstufigen Bewertungs- und<br />
Auswahlprozess (u. a. Bonitätsbeurteilung nach Moody's KMV<br />
RiskCalc sowie qualitative Analyse durch Team Batege) absolvieren.<br />
Die Mittel werden voraussichtlich Ende 2007 bereitgestellt.<br />
In Zusammenwirken mit einem renommierten Kreditinstitut<br />
kann unter Umständen eine Zwischenfinanzierung dargestellt<br />
werden.<br />
Kontaktaufnahme über mbb consult<br />
mbb consult ist im Rahmen des H.E.A.T Mezzanine Programms<br />
als Recovery Manager tätig. Außerdem stellt mbb<br />
consult einen Vertreter im Investment Board, welches als<br />
unabhängiger Portfolio-Berater die letztliche Auswahlentscheidung<br />
trifft. Bei Interesse an einer Teilnahme können Sie<br />
jederzeit zu den Partnern der mbb consult Kontakt aufnehmen.<br />
Robert <strong>Buchalik</strong><br />
Geschäftsführender Gesellschafter<br />
H.E.A.T Mezzanine ist ein Kapitalmarktprogramm zur<br />
Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis mittelständischer<br />
Unternehmen, indem Mezzanine-Kapital in Form von<br />
Nachrangdarlehen bereitgestellt wird. Die oben genannten<br />
Vorteile treffen hierauf in vollem Umfang zu.<br />
NEWSLETTER der mbb consult & bb sozietät 3
WENN DER AUFSCHWUNG NICHT SPÜRBAR IST<br />
Mittels eines Sales-Up-Programms den Turnaround im Vertrieb erreichen<br />
Trotz der gegenwärtigen Konjunkturbelebung haben viele<br />
Unternehmen nach wie vor mit Ertragsproblemen zu kämpfen.<br />
Als Hauptgrund wird häufig die negative Entwicklung des<br />
Marktumfeldes genannt. Die Suche nach unternehmensinternen<br />
Gründen wird in der Hektik des Tagesgeschäftes jedoch<br />
meist nicht wahrgenommen. Nach unseren Erfahrungen aber<br />
ist eine Ertragskrise häufig auf eine interne Vertriebskrise zurückzuführen.<br />
Mögliche Krisensymptome in Unternehmen<br />
Für eine sich abzeichnende Vertriebskrise gibt es sowohl<br />
quantitative als auch qualitative Ursachen und Indizien. Eine<br />
stagnierende oder gar rückläufige Umsatzentwicklung ist<br />
ebenso beunruhigend wie geringe Bruttoerträge oder schwindende<br />
Marktanteile. Auch eine angespannte Preissituation<br />
und hoher Wettbewerbsdruck begünstigen die Anfälligkeit für<br />
eine Unternehmenskrise. Hinzu kommen mitunter qualitative<br />
Krisensymptome wie eine geringe Kunden- und/oder Mitarbeiterzufriedenheit.<br />
Derlei Anzeichen werden von den<br />
Unternehmen zwar erkannt, häufig fehlt es aber an konkreten<br />
Ansätzen zur Problembewältigung.<br />
Sales-Up-Programm als Lösungsansatz<br />
Im Rahmen von Projekten haben wir festgestellt, dass sich im<br />
Vertrieb vieler mittelständischer Unternehmen über die Jahre<br />
suboptimale Strukturen gebildet haben. Vertriebsmannschaften<br />
wurden nicht systematisch entwickelt, so dass ein<br />
großes Leistungsgefälle entstand. Zu komplexe Organisationswege<br />
erstickten das Engagement guter Mitarbeiter im<br />
Keim. Statt aktivem Vertrieb erfolgte nur noch "Dienst nach<br />
Vorschrift". Doch neben den Unternehmensleistungen entscheidet<br />
gerade ein zielgerichteter und "schlagkräftiger"<br />
Vertrieb über Erfolg oder Misserfolg im Wettbewerb um<br />
Marktanteile.<br />
Mit Hilfe eines Sales-Up-Programms lassen sich solche<br />
Zusammenhänge ergründen und identifizierte Probleme überwinden.<br />
Das Projekt ist modular aufgebaut und wird sorgfältig<br />
auf die Bedürfnisse sowie individuellen Defizite beim Kunden<br />
abgestimmt. Dabei durchläuft das beteiligte Unternehmen in<br />
enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Vertriebsspezialisten<br />
der mbb consult mehrere Projektphasen. Im ersten Schritt<br />
wird ein Status quo ermittelt, der sowohl aktuelle Kennzahlen<br />
und Strukturen als auch die Zielsetzungen der Geschäftsführung<br />
abbildet. Darüber hinaus erfolgen weitere Analysen<br />
innerhalb der Vertriebsabteilung. Soweit möglich, sollten die<br />
Mitarbeiter des Unternehmens die Detailanalyse durchführen,<br />
um das unternehmensinterne Problembewusstsein zu stärken.<br />
Im Rahmen von vorstrukturierten und moderierten Sitzungen<br />
werden vertriebskritische Themen offen diskutiert und<br />
gemeinsam Lösungen zur Überwindung der Vertriebsprobleme<br />
hergeleitet. Die Einbringung der Erfahrungen und Ideen der<br />
einzelnen Mitarbeiter stärkt zusätzlich ihre Motivation.<br />
Kontroverse Diskussionen und eine zielorientierte Moderation<br />
ermöglichen praxisnahe Verbesserungsvorschläge.<br />
Entscheidend: Die Maßnahmenumsetzung<br />
Um die Umsetzung definierter Maßnahmen sicherzustellen,<br />
wendet mbb consult ein mehrstufiges, konsequentes Vorgehen<br />
an. Sämtliche angestrebten Maßnahmen werden systematisch<br />
erfasst und mit einem detaillierten Umsetzungsplan<br />
sowie Zuständigkeiten und Terminen unterlegt. Aus dem<br />
Kreis der Unternehmensmitarbeiter wird jeder Maßnahme ein<br />
Verantwortlicher als Projektleiter sowie ein Pate zugeordnet,<br />
der den Umsetzungsstand verfolgt und der Geschäftsleitung<br />
berichtet. Die Ergebnisse der Sitzungen und Workshops werden<br />
in Protokollen dokumentiert. Zur Überwachung der<br />
Projekterfolge, Aufklärung von Planabweichungen und Herbeiführung<br />
wichtiger Entscheidungen wird ein Lenkungsausschuss<br />
eingerichtet, der in regelmäßigen Abständen tagt.<br />
Auf die beschriebene Weise unterstützt das integrierte<br />
Umsetzungs- und Projektmanagement der mbb consult die<br />
Geschäftsleitung und die Beteiligten im Unternehmen dabei,<br />
die verschiedenen Maßnahmen strukturiert voranzutreiben<br />
und die gesteckten Ziele zu erreichen.<br />
Gerade bei umfangreichen Maßnahmenpaketen kann die<br />
mbb consult auf ein mehrfach erfolgreich eingesetztes Maßnahmen-Management-Tool<br />
zurückgreifen, das die Maßnahmen<br />
übersichtlich in Teilaufgaben unterteilt, den Umsetzungsfortschritt<br />
aufzeichnet und die daraus resultierenden Effekte<br />
für die Unternehmensplanung abbildet. So wird mit Hilfe eines<br />
professionellen Umsetzungscontrollings der nachhaltige Erfolg<br />
des Sales-Up-Programms gewährleistet.<br />
Markus Piehl<br />
Consultant<br />
In der nächsten Ausgabe des <strong>Newsletter</strong>s möchten wir Ihnen die<br />
Restrukturierung und Marktausrichtung des Vertriebs im Rahmen<br />
eines Sales-Up-Programms am Beispiel eines aktuellen Praxisfalls<br />
vorstellen.<br />
4
Finanzierung mittels Mezzanine<br />
Turnaroundmanagement im Vertrieb<br />
Risikomanagement: Wetterderivate<br />
Arbeitsrecht: Betriebsübergangsrecht<br />
Gesellschaftsrecht: GmbH-Reform<br />
MANAGEMENT VON WETTERRISIKEN<br />
Der Einsatz von Wetterderivaten zur Absicherung gegen wetterbedingte Geschäftsrisiken<br />
Einführung<br />
Die Auswirkungen von Witterungsbedingungen auf den<br />
Geschäftserfolg zahlreicher Branchen in Europa sind enorm.<br />
Nach Schätzungen von Ökonomen sind weltweit etwa vierfünftel<br />
aller wirtschaftlichen Aktivitäten vom Wetter beeinflusst.<br />
Wetterderivate sind ein Instrument zur Absicherung<br />
gegen wetterbedingte Geschäftsrisiken.<br />
Während sich in den U.S.A. bereits ein Milliardenmarkt für<br />
Wetterderivate gebildet hat und diese sogar börslich gehandelt<br />
werden, steckt der Abschluss von Wetterderivaten in<br />
Deutschland und Europa noch in den Kinderschuhen. Er<br />
gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung.<br />
Mögliche Einsatzbereiche<br />
Die Einsatzmöglichkeiten von Wetterderivaten sind vielfältig.<br />
Abgesichert wird das Risiko, das von moderaten Wetterentwicklungen<br />
ausgeht (kein Hagel, keine Überschwemmung<br />
etc.):<br />
Erzielt ein Elektrizitätswerk einen Großteil seiner Einnahmen<br />
aus der Belieferung von Bewässerungsanlagen mit Strom,<br />
verringert ein erhöhter Niederschlag im Sommer dessen Einnahmen.<br />
Beim Betreiber einer Kinokette gehen die Einnahmen<br />
in heißen Sommern zurück. Warme Winter wirken<br />
sich negativ auf die Erträge eines Erdgaslieferanten aus.<br />
Niederschlagsmengen und Temperaturen entscheiden<br />
zudem über die Ernteerfolge der Landwirtschaft. Aber auch<br />
der Handel mit Saisonartikeln bzw. mit Gütern, die einem<br />
temperaturabhängigen Konsumverhalten unterliegen (z.B.<br />
Getränke, Eiscreme), steht unter dem Einfluss des Wetters.<br />
Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen.<br />
Funktionsweise von Wetterderivaten<br />
Der Grundmechanismus<br />
Eine Absicherung wetterbedingter Risiken erfolgt in Europa<br />
bislang auf der Grundlage von Temperatur, Niederschlag und<br />
Wind (Underlying). Die Entwicklung des Underlyings wird in<br />
einem Index dargestellt. Häufigstes Underying ist die<br />
Temperatur. Etabliert hat sich diesbezüglich eine Einteilung in<br />
Gradtage, die Maßeinheit, mit der die Abweichung der täglichen<br />
Durchschnittstemperatur von einer vordefinierten<br />
Basistemperatur angegeben wird. In Europa werden in der<br />
Regel 18°C als Basistemperatur gewählt. Darunter liegende<br />
Durchschnittstemperaturen führen zu einer Erhöhung der<br />
Anzahl von Heating Degree Days (Heizgradtage, kurz "HDDs"),<br />
während darüber liegende Temperaturen eine Erhöhung der<br />
Anzahl von Cooling Degree Days (Kühlungsgradtage, kurz<br />
"CDDs") auslösen. Über den Tick, die kleinstmögliche im<br />
Index abgebildete Einheit, und den Tick Value, dem Geldbetrag<br />
je Tick, lässt sich die Abweichung von einer vordefinierten<br />
Anzahl von Gradtagen mit einem Geldbetrag verknüpfen.<br />
Wie oben erwähnt, wird die Entwicklung des Wetters in<br />
einem definierten Index festgehalten. Als Strike Level (auch<br />
Swap Struck oder Attachement Level) wird - in Abhängigkeit<br />
vom gewählten Underlying - z.B. die Anzahl von Gradtagen<br />
definiert, deren Über- oder Unterschreitung eine Zahlungspflicht<br />
an den Sicherungsnehmer nach sich zieht. Mit<br />
"Sicherungsnehmer" ist die Partei gemeint, die eine<br />
Absicherung begehrt, mit "Sicherungsgeber" die Partei, welche<br />
die Absicherung gewährt. Ein Cap beziffert den vereinbarten<br />
Maximalbetrag, den der Sicherungsgeber an den<br />
Sicherungsnehmer zu zahlen hat.<br />
Für die Absicherung entrichtet der Sicherungsnehmer an den<br />
Sicherungsgeber entweder eine Prämie oder übernimmt im<br />
Gegenzug das wetterbedingte Risiko seines Kontrahenten. Je<br />
nach Ausgestaltung ist auch eine Mixtur möglich. Es gibt<br />
zahlreiche Stellschrauben, um Einfluss auf die Höhe der<br />
Prämie zu nehmen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und der<br />
Umfang der Zahlungsverpflichtung sind hierbei maßgeblich.<br />
Insoweit gilt es, anhand von Umsatzzahlen und Wetterdaten<br />
das wetterbedingte Risiko zu bestimmen und das Ausmaß<br />
der Absicherung im Lichte der Prämie zu ermitteln. Zudem ist<br />
eine Laufzeit zu bestimmen. Kurze Laufzeiten (z.B. ein Tag)<br />
lohnen sich angesichts des hohen Eintrittsrisikos und der<br />
damit verbundenen hohen Prämienlast selten.<br />
Arten von Wetterderivaten<br />
Ähnlich wie bei Finanzderivaten sind auch bei Wetterderivaten<br />
eine Reihe von Ausgestaltungen denkbar, die dem<br />
individuellen Risikoprofil anzupassen sind.<br />
Beim Wetterswap gewähren sich die Parteien eine gegenseitige<br />
Absicherung ihrer wetterbedingten Risiken. Eine<br />
Prämienzahlung entfällt hier. Besonderes Merkmal ist, dass<br />
NEWSLETTER der mbb consult & bb sozietät 5
sich der Swap Struck für beide Parteien auf den gleichen<br />
Indexpunktwert beläuft. Beim Unterschreiten erhält die eine,<br />
beim Überschreiten die andere Vertragspartei eine Zahlung.<br />
Beim Wettercollar findet ebenfalls eine gegenseitige Absicherung<br />
statt. Allerdings bestehen hierbei unterschiedliche<br />
Attachement Level. Zusätzlich zur Übernahme des wetterbedingten<br />
Risikos der Gegenpartei ist eine Prämie zu entrichten.<br />
Korrespondieren die Risikovolumina miteinander, entfällt<br />
die Prämienzahlung (sog. Zero-Cost Wettercollar).<br />
Mit Abschluss einer Wetteroption ist dem Sicherungsgeber<br />
hingegen stets eine Prämie zu zahlen. Im Gegensatz zum<br />
Wetterswap übernimmt der Sicherungsnehmer hier jedoch<br />
nicht das Risiko seines Kontrahenten. So sich das Wetter für<br />
sein Geschäft also positiv entwickelt, verliert er nur die<br />
gezahlte Prämie. Zu unterscheiden ist zwischen der Wetterkaufoption<br />
und der Wetterverkaufoption. Im Falle der Kaufoption<br />
erlangt der Sicherungsnehmer einen Zahlungsanspruch,<br />
wenn der Strike Level überschritten wird. Verkaufsoptionen<br />
gewähren eine Zahlung bei Unterschreitung des<br />
Strike Levels.<br />
In manchen Konstellationen benötigt der Sicherungsnehmer<br />
eine gleichzeitige Absicherung des Über- und Unterschreitens<br />
von bestimmten Indexwerten. Hierfür wird ein Wetterkontrakt<br />
in Form eines Wetterstrangles oder Wetterstraddles geschlossen.<br />
Beim Wetterstrangle vereinbaren die Parteien zwei unterschiedliche<br />
Attachement Level. Insoweit beinhaltet der<br />
Wetterstrangle eine Put-Komponente auf den einen Attachement<br />
Level und eine Call-Komponente auf den anderen<br />
Attachement Level. Der Wetterstraddle vereinigt die Put- und<br />
Call-Komponente auf einem gemeinsamen Indexwert.<br />
Wetterstrangle und Wetterstraddles werden in den U.S.A. in<br />
der Regel von Energieversorgern abgeschlossen, die sich<br />
gleichzeitig gegen wetterbedingte Absatzeinbußen als auch<br />
gegen solche Risiken absichern wollen, die aus einer die<br />
eigene Lieferfähigkeit übersteigenden Nachfrage resultieren.<br />
Übersteigen die abgerufenen Energiemengen das Energievolumen<br />
des Versorgers, muss sich dieser nämlich zusätzlich<br />
über den Spotmarkt zu höheren Preisen mit Energie eindecken.<br />
Bei der Compound-Wetteroption handelt es sich um eine<br />
Option auf eine Wetteroption. Ihr Vorteil liegt in der niedrigen<br />
Prämie. Darüber hinaus gibt es Knock-in- bzw. Barrier- sowie<br />
Knock-out-Wetteroptionen. Hier erlangt bzw. verliert die<br />
Wetteroption ihre Wirksamkeit erst bei Überschreitung eines<br />
festgelegten Indexwertes. Die Digitale Wetteroption unterscheidet<br />
sich von der Wetteroption dadurch, dass der<br />
Auszahlungsbetrag nicht variabel, sondern fix ist.<br />
Praktisches Beispiel<br />
Ein Lieferant von Erdgas verkauft in wärmeren Wintern weniger<br />
Gas und erleidet hierdurch Verluste. Auf Grundlage einer<br />
Analyse entscheidet sich der Lieferant, Verluste von sechs<br />
Millionen Euro (die ab einem Indexwert von 2.600 HDDs eintreten)<br />
hinzunehmen, sich aber für den darüber hinausgehenden<br />
Verlust mit einer Wetterverkaufsoption auf Basis von<br />
HDDs für den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. abzusichern.<br />
Einnahmen und Ausgaben decken sich bei 3.100 HDDs. Der<br />
Attachement Level liegt bei 2.600 HDDs. Ausgezahlt werden<br />
sollen 12.000 Euro je HDD unter 2.600 HDDs. Als Cap sind<br />
13,8 Millionen Euro vereinbart.<br />
Gewinn/Verlust in TEUR<br />
25000<br />
20000<br />
15000<br />
10000<br />
5000<br />
0<br />
-5000<br />
1450 1950 2450 2950 3450 3950 4450<br />
-10000<br />
-15000<br />
-20000<br />
-25000<br />
Die Grafik zeigt die Entwicklung von Gewinn und Verlust vor<br />
und nach Abschluss der Wetterverkaufsoption. A stellt den<br />
Gewinn beziehungsweise Verlust vor der Absicherung, B<br />
nach der Absicherung dar. C bildet das Auszahlungsprofil ab.<br />
Durch die Absicherung erleidet der Gaslieferant in warmen<br />
Wintern mit Werten bis 1450 HDDs maximal einen Verlust<br />
von sechs Millionen Euro. Erst bei Werten unter 1450 HDDs<br />
erhöht sich sein Verlust.<br />
Dr. Mike Rinker<br />
Rechtsanwalt<br />
HDDs<br />
A<br />
B<br />
C<br />
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Finanzierung mittels Mezzanine<br />
Turnaroundmanagement im Vertrieb<br />
Risikomanagement: Wetterderivate<br />
Arbeitsrecht: Betriebsübergangsrecht<br />
Gesellschaftsrecht: GmbH-Reform<br />
BETRIEBSÜBERGANGSRECHT<br />
Informationspflichten beim Betriebsübergang -<br />
Was der Arbeitgeber nach der neuen Rechtsprechung zu beachten hat<br />
Vor einem Betriebsübergang hat gem. § 613a Abs. 5 BGB entweder<br />
der bisherige Arbeitgeber oder aber der neue Betriebsinhaber<br />
die vom Übergang betroffenen Arbeitnehmer in Textform zu<br />
unterrichten. Im Hinblick auf den Umfang der Unterrichtungspflicht<br />
bestand in der Vergangenheit Unsicherheit. Das<br />
Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in letzter Zeit in mehreren<br />
Entscheidungen zum Umfang der Unterrichtungspflicht Stellung<br />
genommen. Wesentliche Inhalte dieser Entscheidungen haben<br />
wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.<br />
Gem. § 613 a Abs. 6 BGB können Arbeitnehmer dem Übergang<br />
ihres Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber innerhalb<br />
eines Monats nach Zugang der Unterrichtung widersprechen.<br />
Der Arbeitnehmer soll durch die Unterrichtung eine hinreichende<br />
Wissensgrundlage für seine Entscheidung über die Ausübung seines<br />
Widerspruchsrechts erhalten. Daher löst weder eine unterbliebene<br />
noch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung die einmonatige<br />
Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers aus. Die Vollständigkeit<br />
und Ordnungsgemäßheit der Unterrichtung ist folglich<br />
von besonderer Wichtigkeit.<br />
Zwar verlangt die gesetzliche Unterrichtungspflicht nach<br />
Auffassung des BAG keine individuelle Unterrichtung der einzelnen<br />
betroffenen Arbeitnehmer; der Arbeitgeber darf daher ein<br />
Standardschreiben verwenden. Allerdings ist eine konkrete<br />
betriebsbezogene Darstellung in einer für den juristischen Laien<br />
verständlichen Sprache erforderlich. Etwaige Besonderheiten des<br />
Arbeitsverhältnisses (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Betriebsratsmitgliedschaft)<br />
müssen erfasst werden.<br />
Ferner ist dem Arbeitnehmer Klarheit über die Identität des<br />
Erwerbers zu verschaffen. Hierzu gehört grundsätzlich die<br />
genaue Bezeichnung der Firma und die Angabe des Sitzes bzw.<br />
der Adresse des Erwerbers. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen<br />
auch über den Grund des Betriebsübergangs unterrichtet<br />
werden. Hiermit ist in der Regel der Rechtsgrund, wie Kaufvertrag,<br />
Pachtvertrag, Umwandlung etc., gemeint. Darüber hinaus<br />
sind die zum Übergang führenden unternehmerischen<br />
Erwägungen, soweit sie sich im Falle eines Widerspruchs auf den<br />
Arbeitsplatz auswirken können, zumindest schlagwortartig anzugeben.<br />
Da der Veräußerer neben dem Erwerber gesamtschuldnerisch für<br />
Verpflichtungen zu haften hat, die vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs<br />
entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach<br />
dem Betriebsübergang fällig werden, ist der Arbeitnehmer hierüber<br />
zu informieren. Sofern Kündigungen im Raum stehen, ist der<br />
Arbeitnehmer auf die kündigungsrechtliche Situation hinzuweisen.<br />
Des Weiteren sind die betroffenen Mitarbeiter über das Schicksal<br />
der tariflichen und betrieblichen Normen aufzuklären. Dies<br />
umfasst auch die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende<br />
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch die beim<br />
Erwerber geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen<br />
abgelöst werden. Eine detaillierte Bezeichnung der einzelnen<br />
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ist dabei entbehrlich.<br />
Erforderlich ist allerdings ein Hinweis darauf, ob die bisherigen<br />
Normen kollektivrechtlich oder aber individualvertraglich fortgelten.<br />
Die betroffenen Arbeitnehmer sind auch über die Folgen zu informieren,<br />
die im Falle eines Widerspruchs gegen den Betriebsübergang<br />
zur Anwendung kommen sollen. Hierunter fällt beispielsweise<br />
die Anwendbarkeit eines Sozialplans.<br />
Nach der gesetzlichen Regelung hat die Unterrichtung vor dem<br />
Übergang zu erfolgen. Eine Unterrichtung nach dem Betriebsübergang<br />
ist nicht unwirksam. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer<br />
jedoch weiterhin dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses<br />
widersprechen; der Lauf der Widerspruchsfrist setzt nicht<br />
ein und ein späterer Widerspruch des Arbeitnehmers wirkt auf<br />
den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück.<br />
Trotz unzureichender oder fehlender Unterrichtung kann das<br />
Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers allerdings verwirkt werden.<br />
Die Grenzen der Verwirkung sind fließend. Neben einem<br />
beträchtlichen Zeitablauf bedarf es besonderer Umstände, aufgrund<br />
derer Veräußerer und Erwerber davon ausgehen durften,<br />
dass der betroffene Mitarbeiter sein Widerspruchsrecht nicht<br />
mehr ausüben wird. In der Praxis sind derartige Fälle selten.<br />
Es ist ratsam, dass sowohl der Erwerber wie auch der Veräußerer<br />
das Informationsschreiben gemeinsam unterzeichen. Dabei ist<br />
dringend anzuraten, die Informationsschreiben detailliert und<br />
juristisch präzise abzufassen. Andernfalls besteht die Gefahr,<br />
dass der Veräußerer auch noch Jahre später ehemalige<br />
Mitarbeiter weiter zu beschäftigen hat, von denen er glaubte,<br />
dass sie im Rahmen eines Betriebsübergangs längst auf den<br />
Erwerber übergegangen seien.<br />
Jürgen Bödiger<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Arbeitrecht<br />
NEWSLETTER der mbb consult & bb sozietät<br />
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WEITREICHENDE REFORMPLÄNE ZUM GMBH-RECHT<br />
Reformen zielen auf flexiblere Finanzierung und mehr Transparenz<br />
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf<br />
Die Bundesregierung hat am 23.05.2007 ihren Entwurf des<br />
Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur<br />
Bekämpfung von Missbräuchen ("MoMiG") beschlossen. Nach<br />
dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz in der ersten<br />
Hälfte des Jahres 2008 in Kraft treten. Das MoMiG enthält<br />
die umfassendste Reform des GmbH-Rechts, seit die Rechtsform<br />
der GmbH 1892 eingeführt wurde. Deshalb lohnt schon<br />
jetzt ein Blick auf die wesentlichen Änderungen.<br />
Wichtige Auslöser für die Reformbestrebungen sind die gegenwärtig<br />
äußerst komplizierten Regelungen zur Kapitalerhaltung<br />
und zum Eigenkapitalersatz sowie die Konkurrenz durch ausländische<br />
Kapitalgesellschaften, insbesondere durch die englische<br />
"Limited". Darüber hinaus soll auch Kleinunternehmern,<br />
die das bislang erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro<br />
nicht aufbringen können, ermöglicht werden, ihre persönliche<br />
Haftung zu beschränken.<br />
Haftungsbeschränkung schon für ein Euro<br />
Nach dem Reformvorhaben würde das Mindeststammkapital<br />
einer GmbH künftig von 25.000 Euro auf 10.000 Euro sinken,<br />
um Existenzgründungen zu erleichtern. Der Entwurf geht<br />
aber noch weiter und führt die sog. "Unternehmergesellschaft"<br />
ein. Dabei handelt es sich um eine "GmbH Light", die<br />
ein Stammkapital von nur einem Euro benötigt. Ob der<br />
Entwurf insoweit jemals Gesetz werden wird, ist jedoch fraglich,<br />
weil sich ein Eigenkapital von quasi Null nicht mit dem<br />
Insolvenztatbestand der Überschuldung in Einklang bringen<br />
lässt.<br />
Gutgläubiger Erwerb von GmbH-Anteilen<br />
In Zukunft soll nur noch derjenige als GmbH-Gesellschafter<br />
gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Wer<br />
widerspruchslos drei Jahre lang als Gesellschafter in der<br />
Gesellschafterliste eingetragen ist, kann "seinen" Geschäftsanteil<br />
wirksam veräußern, selbst wenn er den Anteil ursprünglich<br />
nicht wirksam erworben hatte. Dadurch werden<br />
Transparenz und Rechtssicherheit erhöht sowie die Transaktionskosten<br />
bei Unternehmenskäufen gesenkt.<br />
Kapitalmaßnahmen<br />
Der von der Rechtsprechung entwickelte und in der Praxis<br />
gefürchtete Tatbestand der verdeckten Sacheinlage soll<br />
erheblich entschärft werden. Wird eine Sacheinlage in Zukunft<br />
zu Unrecht als Bareinlage qualifiziert, haftet der betreffende<br />
Gesellschafter nach dem Gesetzesentwurf nur noch<br />
insoweit, als die Sacheinlage wertmäßig hinter dem Bareinlagebetrag<br />
zurückbleibt.<br />
Hinsichtlich der Kapitalerhaltung sieht der Entwurf die Rückkehr<br />
zu einer rein (handels-)bilanziellen Betrachtungsweise vor.<br />
Gewährt die GmbH einem Gesellschafter ein Darlehen, so soll<br />
dies grundsätzlich ohne Stellung von Sicherheiten zulässig sein.<br />
Dadurch wird der in Konzernen übliche Liquiditätsausgleich zwischen<br />
den einzelnen Konzerngesellschaften (sog. "Cash<br />
Pooling") wieder auf eine juristisch sichere Basis gestellt. Der<br />
BGH hatte dieses Vorgehen in einem vielbeachteten Urteil aus<br />
dem Jahr 2003 in Frage gestellt und dadurch für Unsicherheit<br />
bei der Konzernfinanzierung gesorgt.<br />
Das extrem komplexe Rechtsgebiet des Eigenkapitalersatzes<br />
wird erfreulicherweise dereguliert. Eigenkapital wird in Zukunft<br />
das Kapital sein, das die Gesellschafter bei Gründung oder<br />
Kapitalerhöhung bewusst und gewollt als solches aufbringen.<br />
Andere Finanzierungen, insbesondere Gesellschafterdarlehen,<br />
sollen in der Krise der GmbH nicht länger in Eigenkapital<br />
umqualifiziert werden. Der Begriff der "Krise" ist in der Praxis<br />
meist schwer zu fassen, so dass der Gesetzesentwurf an dieser<br />
Stelle eine echte Vereinfachung des Gesellschaftsrechts bedeutet.<br />
An der Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen im<br />
Insolvenzverfahren wird sich zu Recht nichts ändern.<br />
GmbH als Exportschlager?<br />
In Zukunft wird es möglich sein, dass die GmbH zwar ihren<br />
satzungsmäßigen Sitz in Deutschland, ihren Verwaltungssitz<br />
aber im Ausland hat. Damit werden deutsche Unternehmen<br />
in die Lage versetzt, mit der ihnen bekannten Rechtsform in<br />
allen EU-Mitgliedstaaten vor Ort tätig zu sein. Dies ist ein aus<br />
Sicht des Exportweltmeisters Deutschland überfälliger<br />
Schritt.<br />
Dr. Eike Knolle, MBA<br />
Rechtsanwalt<br />
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