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Newsletter 16 / Oktober 2010 (1.603 kb) - Buchalik Brömmekamp

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<strong>Oktober</strong> <strong>2010</strong><br />

<strong>Newsletter</strong><br />

EDITORIAL<br />

INHALT<br />

Steuerfalle KG 2<br />

Der moderne Einkauf 4<br />

Acht todsichere Strategien für 5<br />

den Vertrieb<br />

Case Study: Produktionsoptimierung 8<br />

in einem Industriebetrieb<br />

Bankenhaftung aus dem Vertrieb 10<br />

von Lehmann Zertifikaten<br />

Risikomanagement für Aufsichtsräte 12<br />

M&A in Krise und Insolvenz 13<br />

Vereinheitlichung von Arbeitsbeding- <strong>16</strong><br />

ungen nach der Fusion von Betrieben<br />

und Unternehmen<br />

Sehr geehrte Geschäftsfreunde,<br />

die Meldungen über die Entwicklung<br />

unserer Wirtschaft stimmen positiv.<br />

Bislang geht das Kieler Institut für<br />

Weltwirtschaft (IfW) für die deutsche<br />

Wirtschaft von einem Wachstum in<br />

Höhe von 2,1 % aus. Diese Prognose<br />

wird nach Aussagen der Wissenschaftler<br />

sehr wahrscheinlich noch<br />

übertroffen, wenn die hohen Auftragseingänge<br />

anhalten und sich die<br />

überraschenden Gewinnsteigerungen<br />

bei großen Unternehmen fortsetzen.<br />

All dies sind gute Nachrichten.<br />

Der erfahrene Firmenlenker weiß:<br />

Wie man sich in der Krise verhält, ist<br />

nicht nur entscheidend für das Überleben<br />

der Krise, sondern auch für das<br />

erfolgreiche Wachstum nach der Krise.<br />

Viele Führungskräfte sehen in<br />

dieser Krise einen Wendepunkt für<br />

die Wirtschaft, nach dem die Welt<br />

nicht mehr so aussehen wird wie vorher.<br />

Somit ist es zwingend erforderlich<br />

die eigene Organisation so vorzubereiten,<br />

dass sie in dieser neuen<br />

Ordnung gut zurechtkommt.<br />

Die Zusammenarbeit mit Klienten der<br />

verschiedensten Branchen zeigt, wie<br />

wichtig eine mehrseitige Strategie ist,<br />

die einerseits auf selektive Investition<br />

für die Zukunft setzt und andererseits<br />

die Kosten senkt, indem sie sich auf<br />

effiziente, schlanke Prozesse in allen<br />

betrieblichen Funktionen konzentriert<br />

(Lean Management).<br />

Wie das berühmte Schweizer Taschenmesser<br />

lässt sich die Philosophie<br />

von Lean Management zum Optimieren<br />

der Prozesse und Funktionen<br />

entlang der Wertschöpfungskette<br />

einsetzen. Produktivität steigern,<br />

Qualität sichern, Kosten senken und<br />

Flexibilität gewinnen sind die grundsätzlichen<br />

Anforderungen an Veränderungen<br />

auf der Basis von Lean<br />

Management. Nachhaltige Kostensenkung<br />

steht in der jüngsten Vergangenheit<br />

natürlich im Vordergrund.<br />

Wenn nun die Nachfrage wieder<br />

steigt, dann wird die optimale Lieferkette<br />

sowohl ein Kostenvorteil als<br />

auch Vorsprung vor den Wettbewerbern<br />

sein.<br />

Mehr zu diesem Thema lesen Sie im<br />

nächsten <strong>Newsletter</strong>. Bis dahin lassen<br />

Sie sich beim Lesen der einzelnen<br />

Artikel inspirieren. Wir freuen uns,<br />

wenn Sie die eine oder andere Idee<br />

für sich mitnehmen und Ihr Unternehmen<br />

damit erfolgreicher gestalten.<br />

Gern unterstützen wir Sie dabei.<br />

Jörg Hattenbach<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

www.mbbgmbh.de & www.bb-soz.de


Steuerfalle KG<br />

Ein Praxisfall<br />

Ausgangssituation<br />

In einem aktuellen Fall beraten wir eine operativ und produktiv<br />

tätige GmbH & Co KG (OP-KG), deren Kommanditanteile<br />

im Konzernverbund von einer Zwischenholding in<br />

der Rechtsform einer GmbH (Z-GmbH) gehalten werden.<br />

Die OP-KG durchläuft eine Sanierungs- und Restrukturierungsphase<br />

unter kritischer Beobachtung der finanzierenden<br />

Banken, welche die Gesellschaft durch Aufrechterhaltung<br />

von Kontokorrent-Linien sowie Darlehensprolongationen<br />

und Tilgungsaussetzungen stützend begleiten.<br />

Da die Z-GmbH als reine Holdinggesellschaft über keine<br />

originäre und eigene Ertragskraft verfügt, lebt sie letztlich<br />

von den Ausschüttungen ihrer Tochter, der OP-KG. Da es<br />

sich bei der OP-KG ungeachtet der Haftungsbeschränkung<br />

ihrer Komplementärin um eine Personengesellschaft handelt,<br />

wird das Ergebnis der OP-KG im Rahmen der einheitlichen<br />

und gesonderten Gewinnfeststellung steuerlich<br />

deren Gesellschafterin, also der Z-GmbH, zugewiesen.<br />

Dies funktionierte in ertragsreichen Zeiten reibungslos,<br />

solange die OP-KG ihre Mutter im Rahmen von Ausschüttungen<br />

ausreichend mit Liquidität versorgte, damit diese<br />

anfallende Steuerschulden bedienen konnte.<br />

Im konkreten Fall kam es bei der OP-KG zu einer steuerlichen<br />

Betriebsprüfung der vergangenen, noch ertragsstarken<br />

Jahre, die mit einer Steuernachzahlung von<br />

rd. 170 T € endete. Ein entsprechender Bescheid wurde<br />

gegen die Z-GmbH als Gesellschafterin der OP-KG festgesetzt.<br />

Da die OP-KG in jüngster Zeit aber Verluste einfuhr<br />

und aufgrund ihrer kritischen Lage auch keine Ausschüttungen<br />

mehr vornehmen konnte, fehlte es der Z-GmbH an<br />

der nötigen Liquidität, um die Steuerschuld zu begleichen.<br />

Reaktion der Banken<br />

Erfahrungsgemäß reagieren Finanzbehörden in solchen<br />

Situationen eher unnachgiebig und sehr schnell, indem<br />

sie Fakten schaffen, zumal sie sich eigenhändig Vollstreckungstitel<br />

ohne gerichtliche Hilfe verschaffen können. In<br />

diesem Fall pfändeten sie kurzerhand die von der Steuerschuldnerin<br />

gehaltenen KG-Anteile und damit auch den in<br />

der Bilanz der OP-KG für 2009 im Eigenkapital ausgewiesenen<br />

Gewinnvortrag, also letztlich die „angesparten“ und<br />

nicht ausgeschütteten Gewinne aus besseren Jahren.<br />

Der OP-KG ging neben einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung<br />

des örtlichen Finanzamtes eine Drittschuldnererklärung<br />

nach § 3<strong>16</strong> I Abgabenordnung zu, mit der die<br />

OP-KG den Ausschüttungsanspruch der Z-GmbH gegen<br />

sie anerkennen und zahlen sollte. Das brachte die OP-KG<br />

in eine sowohl rechtlich wie tatsächlich prekäre Situation.<br />

Faktisch sah sich die OP-KG gar nicht zur Zahlung in der<br />

Lage - selbst wenn sie über die erforderliche Liquidität<br />

(ggfs. durch Schieben anderer Kreditoren) verfügt hätte.<br />

Denn dann wäre es eine sachfremde, weil nicht dem operativen<br />

Geschäft dienende Verwendung von Geldern zulasten<br />

der KK-Linien und damit ein Covenants-Bruch<br />

gewesen. Dies hätte vermutlich die außerordentliche<br />

Kündigung der in der Krise aufrechterhaltenen Kredite<br />

bedeutet. Verweigerte die OP-KG indes die Zahlung der<br />

Steuerschuld, drohte die Zwangsvollstreckung seitens des<br />

Finanzamtes.<br />

In einem solchen Fall ist dem Management der Tochtergesellschaft<br />

dringend zu empfehlen, vor Abgabe einer<br />

Drittschuldnererklärung anwaltlichen Rat hinzuzuziehen.<br />

Hier lag der Fall nämlich so, dass die Verluste des 1. Halbjahres<br />

<strong>2010</strong> den im Abschluss 2009 noch ausgewiesenen<br />

Gewinnvortrag bereits wieder vollständig aufgezehrt hatten<br />

und die OP-KG im Falle einer sofortigen Auszahlung in<br />

erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten wäre.<br />

Das Finanzamt argumentierte, für die Frage, ob ein ausschüttungsfähiger<br />

Gewinnvortrag bestehe, komme es<br />

ausschließlich auf die in der letzten vorliegenden und ggfs.<br />

testierten Bilanz ausgewiesenen Ausschüttungsansprüche<br />

der Gesellschafterin an.<br />

2


Steuerfalle KG<br />

Der moderne Einkauf<br />

Acht todsichere Strategien für den Vertrieb<br />

Case Study: Produktionsoptimierung in einem<br />

Industriebetrieb<br />

Bankenhaftung aus dem Vertrieb von Lehmann<br />

Zertifikaten<br />

Risikomanagement für Aufsichtsräte<br />

M&A in Krise und Insolvenz<br />

Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen nach der<br />

Fusion von Betrieben und Unternehmen<br />

Maßgeblichkeit des Entnahmerechts im<br />

Innenverhältnis<br />

In der Tat ist für eine Pfändung der Gewinnauszahlungsansprüche<br />

eines KG-Gesellschafters zunächst die gesellschaftsrechtliche<br />

Ausgestaltung der Entnahmerechte des<br />

Kommanditisten im Innenverhältnis zur Gesellschaft maßgeblich.<br />

Danach kann der Kommanditist nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen grundsätzlich seinen Gewinnanteil<br />

ganz entnehmen. Ergänzend gelten die Bestimmungen im<br />

Gesellschaftsvertrag bzw. in entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen.<br />

Grundsätzlich braucht der Kommanditist<br />

(ebenso wie der persönlich haftende Komplementär der<br />

KG) Gewinne, die er einmal bezogen hat und die ihm ausgezahlt<br />

oder zur freien Verfügung auf einem bei der Gesellschaft<br />

geführten Privatkonto gutgeschrieben wurden,<br />

nicht wegen späterer Verluste zurückzuzahlen.<br />

Haftung des Kommanditisten im Außenverhältnis<br />

Allerdings folgt die Haftung des Kommanditisten im<br />

Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft<br />

anderen Regeln: So hat der 2. Zivilsenat des<br />

Bundes gerichtshofs bereits mit Urteil vom 11.12.1989<br />

entschieden: Auf der Grundlage einer Erfolgsbilanz zu<br />

fortgeführten Buchwerten sei zu beurteilen, ob im Zeitpunkt<br />

der Ent nahme durch einen Kommanditisten dessen<br />

Kapitalanteil durch Verluste unter den Betrag der geleisteten<br />

Haft summe herabgesetzt war oder durch die Entnahme<br />

herabgesetzt würde.<br />

Im Ergebnis kann also aus einer im Innenverhältnis zur<br />

Gesellschaft zulässigen Entnahme für den Kommanditisten<br />

im Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft<br />

ein Haftungsrisiko entstehen, wenn das Kommanditkapital<br />

im Zeitpunkt der Entnahme durch Verluste oder<br />

die Entnahme unter die Haftsumme herabgesetzt wird.<br />

Im konkreten Fall war jedoch zu berücksichtigen, dass<br />

jedem Gewinnauszahlungsanspruch in besonderen Fällen<br />

entgegengehalten werden kann, dass die Beanspruchung<br />

der Liquidität des Unternehmens durch Entnahmen im<br />

Eigeninteresse des Gesellschafters gegen dessen gesellschaftsrechtliche<br />

Treuepflicht verstoßen kann. So kam<br />

auch das OLG Bamberg mit Urteil vom 17.06.2005 – Az.<br />

6 U 56/04 - in einem vergleichbaren Fall zu der Entscheidung,<br />

dass die Individualinteressen der Gesellschafter<br />

den Interessen an der Erhaltung der Gesellschaft insbesondere<br />

dann weichen müssen, wenn die werbend tätige<br />

Gesellschaft durch Auszahlung der Gewinnanteile insolvent<br />

werden würde.<br />

Diese Beschränkung der Entnahmerechte des Kommanditisten<br />

durch die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht<br />

lässt sich zwar auch dem Pfändungsgläubiger entgegenhalten,<br />

gilt dabei jedoch nur vorübergehend, solange der<br />

Gesellschaft ein schwerer, nicht wieder gutzumachender<br />

Schaden droht, wie etwa die Insolvenz.<br />

Das Problem der Z-GmbH ist damit allerdings nicht gelöst.<br />

Sie ist Steuerschuldnerin, aber aufgrund ausbleibender<br />

Entnahmen und der Pfändung ihrer Gewinnauszahlungsansprüche<br />

nicht leistungsfähig. Ihr bleibt nur, dringend<br />

eine Verständigung mit dem Finanzamt zu suchen, um<br />

ggfls. die Pfändung der Anteile zu revidieren und eine Insolvenz<br />

zu vermeiden.<br />

Beschränkung der Entnahmerechte des<br />

Kommanditisten<br />

Dr. Utz Brömmekamp<br />

Rechtsanwalt<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Karsten Heidkamp<br />

Rechtsanwalt<br />

Steuerberater<br />

www.mbbgmbh.de & www.bb-soz.de<br />

3


Der moderne Einkauf<br />

Vom Erbsenzähler zum Wertschöpfungspartner<br />

Gestern: Hollerith und Steno<br />

Unsere Einkaufsexperten können sich noch gut daran<br />

erinnern, als der Einkauf durch Pendelkarten und Bedarfsmeldeformulare<br />

gesteuert wurde. Steno und Schreibmaschine<br />

waren Pflichtkenntnisse eines jeden Einkäufers. Der große<br />

organisatorische Durchbruch gelang in den 70er Jahren durch<br />

Einführung von Lochkarten und Lochstreifen, die durch Hollerith-Maschinen<br />

ausgewertet wurden. Der Einkauf war damals<br />

nur operativ im Tagesgeschäft tätig. Die Strategie beschränkte<br />

sich auf Anfragen und Preisverhandlungen.<br />

Der Wandel in den letzten 20 bis 30 Jahren war tiefgreifend.<br />

Aus dem Einkaufsleiter wurde der CPO. Die Einkaufsabteilung<br />

ist nun das Purchasing Departement. Schreibmaschine und<br />

Hollerith sind nun IT-Systeme, die kompatibel mit Schnittstellen<br />

gesteuert werden. Office-Systeme haben Auftrags- und<br />

Bestellbücher abgelöst.<br />

Heute: Supply Chain und Cash-Flow<br />

Der moderne Einkauf ist Teil der Wertschöpfungskette und<br />

des Supply Chain Managements (SCM). Er gestaltet wesentlich<br />

den Cash-Flow. Hersteller von Endprodukten (Original<br />

Equipment Manufacturer OEM), wie z. B. die Auto mobilindustrie,<br />

konzentrieren sich verstärkt auf ihre Kernfähigkeiten.<br />

Sie übertragen ausgewählte Entwicklungs-, Fertigungs-<br />

und Beschaffungstätigkeiten auf ihre direkten<br />

Zulieferer (First Tier-Lieferanten). In diesem Zusammenhang<br />

findet oftmals eine Konzentration auf wenige, direkte Kernlieferanten<br />

statt, die wiederum das Management der nachfolgenden<br />

Lieferantenebenen (Sub Tier-Lieferanten) übernehmen.<br />

Der BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und<br />

Logistik) fördert diese und andere Entwicklungen. Er<br />

unterstützt seine Mitglieder durch Fortbildung, Netzwer<strong>kb</strong>ildung<br />

und Benchmarking. Je engmaschiger ein Netzwerk,<br />

desto besser die Möglichkeit, sich mit Anderen zu vergleichen,<br />

daraus wertvolle Schlüsse zu ziehen und Maßnahmen<br />

für eine verbesserte nachhaltige Performance einzuleiten.<br />

All diese Organisationsmaßnahmen, Tools und Netzwerke<br />

finden letztlich ihre Auswirkung im Wertmanagement eines<br />

Unternehmens. Und damit sind wir beim Thema: Was kann<br />

der Einkäufer zum Wertmanagement beitragen? Klare Ziele<br />

und Strategien, verantwortliche Mitarbeiter und moderne<br />

Unternehmensstrukturen sind die Fundamente des Wertmanagements.<br />

Der Einkauf verantwortet in den meisten Unternehmen<br />

den mit Abstand größten Teil der Gesamtkosten.<br />

Deshalb ist kaum zu erklären, warum Manager sich so wenig<br />

für diesen Unternehmensteil interessieren. Dabei liegen die<br />

Einsparmöglichkeiten durchschnittlich bei 4 %, so das<br />

angesehene Harvard Business Manager-Magazin vom Juli<br />

<strong>2010</strong>. Von unseren Einkaufsmanagern kennen wir noch höhere<br />

Zahlen.<br />

Wie lautet die Unternehmenszielsetzung, wie die der<br />

Organisationseinheiten? Einsparungen von Materialkosten<br />

oder Verbesserung des Working Capitals? Schlanke Prozesse,<br />

geringe Kosten – aber wie? Wer soll und kann den Einkauf<br />

managen?<br />

Einkauf bei mbb = kein Jugend forscht<br />

Wir bei der mbb [consult] haben auf all diese Fragen eine<br />

Antwort: unser Competence Center Einkauf mit erfahrenen<br />

Einkaufsexperten - keine Erbsenzähler, keine An fänger, keine<br />

Sachbearbeiter, sondern praxiserprobte Einkaufsmanager,<br />

die all das Vorgenannte in mittelständischen Betrieben sowie<br />

Konzernen bereits erfolgreich unter Beweis gestellt haben.<br />

Potenzial zur Kostenersparnis im Einkauf haben die meisten<br />

Unternehmen längst nicht ausgeschöpft. Doch wie unsere<br />

Erfahrung zeigt, ist ein Umsteuern keineswegs mit riesigem<br />

Aufwand verbunden. Wir haben strategische Aufgaben in den<br />

Unternehmen gelöst: professionell, effizient, schnell und<br />

ohne Stellenabbau.<br />

Bozidar Radner<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Leiter Competence Center Einkauf<br />

4


Steuerfalle KG<br />

Der moderne Einkauf<br />

Acht todsichere Strategien für den Vertrieb<br />

Case Study: Produktionsoptimierung in einem<br />

Industriebetrieb<br />

Bankenhaftung aus dem Vertrieb von Lehmann<br />

Zertifikaten<br />

Risikomanagement für Aufsichtsräte<br />

M&A in Krise und Insolvenz<br />

Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen nach der<br />

Fusion von Betrieben und Unternehmen<br />

Acht todsichere Strategien für den Vertrieb<br />

Und wie Sie stattdessen dem Tod im Vertrieb von der Schaufel springen<br />

„Die Anforderungen im Vertrieb sind in den letzten Jahren<br />

enorm gestiegen – Kundenansprüche wachsen stetig, der<br />

Wettbewerb ist härter, Märkte transparenter und das Tempo<br />

immer höher.“ Diese Aussage wird wohl jeder Vertriebler<br />

vorbehaltlos unterschreiben. Viele Unternehmen<br />

reagieren durchaus auf die veränderten Erfordernisse. Die<br />

(tatsächliche) Arbeitszeit hat sich in den letzten Jahren<br />

wieder verlängert. Mitarbeiter berichten, ihre (gefühlte)<br />

Arbeitsanstrengung deutlich intensiviert zu haben. Besprechungen<br />

mit dem Ziel, interne Prozesse zu optimieren<br />

und die Kundenbetreuung zu verbessern, sind an der<br />

Tagesordnung. Doch alle Anstrengung wird hinfällig, wenn<br />

sie nicht die gewünschten Effekte nach sich zieht. Was<br />

also sind Erfolgsgeheimnisse und was sind tatsächlich<br />

eher „todsichere“ Strategien im Vertrieb?<br />

(1) Ziele schränken nur ein<br />

Benötigt man ein klar definiertes Ziel in der Vertriebsarbeit?<br />

Das Argument eines Vertriebsmitarbeiters im Außendienst,<br />

er wolle einen Kunden besuchen und kenne ja<br />

noch nicht dessen aktuelle Situation und Absicht, daher<br />

sei ein vorab definiertes Ziel nur beschränkend, ist eine<br />

weit verbreitete Denk- bzw. Handlungsweise im deutschen<br />

Mittelstand. Doch gute Vertriebler unterscheiden sich von<br />

mäßig erfolgreichen Vertrieblern exakt durch die Definition<br />

von klaren Zielen und einer entsprechenden Vorbereitung<br />

ihrer Vertriebsaktivitäten. Woran liegt das?<br />

Wenn man nicht weiß, was genau das zu erreichende Ziel<br />

ist, ist es wenig verwunderlich, wenn man am Ende des<br />

Tages kein Ergebnis erzielt. Hat man dagegen ein definiertes<br />

Ziel, wird dem Gehirn die Botschaft gegeben: „Achte auf<br />

Dinge, die der Zielerreichung förderlich sind.“ So fällt es<br />

wesentlich leichter, auf angestrebte Ergebnisse hinzuwirken.<br />

Darüber hinaus ist entscheidend für den Erfolg, wie das<br />

Ziel formuliert wird. Die bloße Absicht eines Kundenbesuchs,<br />

„die Kundenbeziehung pflegen zu wollen“, ist nicht<br />

hinreichend konkret. Erst wenn klar definiert ist, welche<br />

Informationen ausgetauscht oder Entscheidungen gefällt<br />

werden sollen, können Aktivitäten zielgerichtet entfaltet<br />

werden. Wodurch ist aber nun ein erfolgversprechendes<br />

Ziel in der Vertriebsarbeit gekennzeichnet?<br />

Im Optimalfall existiert eine an den Markterfordernissen<br />

ausgerichtete Unternehmensstrategie, aus der eine Vertriebsstrategie<br />

abgeleitet wurde. Die Umsetzung der<br />

Vertriebsstrategie in der täglichen Arbeit beinhaltet einen<br />

priorisierten Markt- und Zielkundenangang, d.h. zunächst<br />

jene Kunden und Märkte zu bedienen, welche die höchste<br />

Profitabilität versprechen. Die relevante Größe hierbei ist<br />

nicht notwendigerweise der erzielbare Umsatz, sondern<br />

der erzielbare Deckungsbeitrag.<br />

Des weiteren bedarf jeder Kundenbesuch einer sorgfältigen<br />

Vorbereitung, um die Situation des Kunden vorab<br />

möglichst gut einschätzen zu können. Nur wenn der Vertriebler<br />

eine Ahnung davon hat, was der Kunde aktuell<br />

benötigt oder was ihm wichtig ist, kann er seine Argumente<br />

entsprechend vorbereiten. Ein Plan, wie auf antizipierbare<br />

Einwände reagiert werden kann sowie ein konkretes<br />

Minimal- und Optimalziel tragen darüber hinaus dazu bei,<br />

die Erfolgsquote im Vertrieb – Abschlüsse und zufriedene<br />

Kunden, die Empfehlungen aussprechen – zu erhöhen.<br />

(2) Jeder Marktanforderung ist Rechnung zu<br />

tragen<br />

Die Marktführerschaft ist das Ziel aller erfolgsorientierten<br />

Unternehmen. Viele Unternehmen verfolgen hierbei jedoch<br />

gleichzeitig Preisführerschafts-, Qualitätsführerschafts-,<br />

Technologie- und Serviceführerschaftsanstrengungen.<br />

Ressourcen auf Geschäftsbereiche zu verschwenden, welche<br />

weit hinter den Standards der Marktführer rangieren,<br />

ist jedoch höchst unprofitabel. Ferner wird verkannt, dass<br />

bei gleichzeitiger Verfolgung mehrerer Marktführerschafts-<br />

Ziele das Markenimage verwässert – wofür steht das Unternehmen<br />

eigentlich? Eine Konzentration auf die Stärken<br />

und das saubere Herausarbeiten des Alleinstellungsmerk-<br />

www.mbbgmbh.de & www.bb-soz.de<br />

5


mals gegenüber Zielkunden ist dagegen eine Erfolgsstrategie,<br />

die geeignet ist, dem Kunden einen erkennbaren<br />

Nutzen zu bieten. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter<br />

im Vertrieb die Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens<br />

kennen und überlassen Sie die Formulierung nicht<br />

dem Geschick Einzelner. Eine einheitliche Sprachregelung<br />

bzw. ein Argumentationsleitfaden, worin die Einzigartigkeit<br />

Ihrer Leistung und der Nutzen für verschiedene Kundengruppen<br />

bestehen, ist stets ein gutes Invest.<br />

(3) Alle Kunden sind gleich gut zu behandeln<br />

Kundenzufriedenheit heißt bei vielen Unternehmen „Wir<br />

tun für jeden Kunden alles.“ Den Kunden in den Fokus zu<br />

rücken, ist selbstverständlich zunächst einmal richtig und<br />

wichtig. Die Gefahr dabei ist jedoch, dass der Aufwand,<br />

der für einzelne Kunden betrieben wird, nicht mehr in Relation<br />

zu dem erzielbaren Ertrag steht. Die Frage ist daher<br />

vielmehr: „Für welchen Kunden lohnt es sich, das Rad wie<br />

weit zu drehen, um damit noch Geld zu verdienen?“<br />

Um diese Frage beantworten zu können, ist Wissen darüber,<br />

was die Herstellung einer Leistung unter Vollkostengesichtspunkten<br />

kostet, unumgänglich. Nur wenn eine belastbare<br />

Deckungsbeitragsrechnung vorliegt, ist erkennbar, wie profitabel<br />

der Kunde ist. Für Kunden, die den höchsten Anteil<br />

am Gesamtertrag haben (A-Kunden), ist dann auch die<br />

sprichwörtliche „Extra-Mile“ ein wirksames und langfristig<br />

effizientes Kundenbindungsmittel. Betreibt man jedoch viel<br />

„Extra-Aufwand“ für B- oder C-Kunden, so läuft man Gefahr,<br />

Ressourcen zu binden mit einer Vielzahl an Kunden, mit<br />

denen man gegebenenfalls sogar Verluste realisiert.<br />

(4) Einen Neukunden nicht zu bedienen, ist<br />

eine Sünde<br />

Lohnt es sich, jeden Umsatz zu machen? Ein Unternehmen,<br />

das für einen Umsatz, mit dem bestenfalls ein Mittagessen<br />

in der Kantine bezahlbar ist, fünf Mitarbeiter<br />

jeweils 10 Minuten beschäftigt, arbeitet in der Regel nicht<br />

wirtschaftlich. Ein oft gehörtes Gegenargument lautet:<br />

„Aber unser Ruf leidet, wenn wir dieses Geschäft ablehnen.“<br />

oder „Vielleicht bestellt der Kunde beim nächsten<br />

Mal in einem größeren Umfang.“ Auf der anderen Seite<br />

steht die Überlegung, dass ein unprofitabler Kunde, der<br />

in seinem Umfeld Zufriedenheit kund tut, dem Unternehmen<br />

weitere Kunden dieser Art bescheren wird. Sicherlich<br />

mag es zur Kundenbindung von A-Kunden strategisch sehr<br />

sinnvoll sein, auch einen „Kleinstauftrag“ abzuwickeln. Ob<br />

jedoch ein unprofitabler „Kleinstkunde“ zu einem der deckungsbeitragsstärksten<br />

Kunden wird, ist eher fraglich.<br />

Daher stellt sich die Frage: Wollen Sie die Anzahl Ihrer<br />

Kunden oder Ihren Ertrag maximieren?<br />

(5) Das A & O im Vertrieb: Neue Kunden<br />

gewinnen<br />

Die permanente Akquisition von Neukunden – auch in<br />

Zeiten mit guter Auslastung – ist sicherlich eine wichtige<br />

Voraussetzung, um ein solides „Grundrauschen“ an Umsätzen<br />

auch zukünftig aufrechterhalten zu können. Wenn<br />

es jedoch darum geht, personale und zeitliche Ressourcen<br />

für vertriebliche Aktivitäten sinnvoll zu verteilen, ist das<br />

„Priorisierungsprinzip 1-3-7“ eine gute Orientierung:<br />

Es kostet Faktor 1 an Aufwand, Geld und Zeit, einen Stammkunden<br />

zu binden und seine Potentiale auszuschöpfen.<br />

Es kostet Faktor 3 – also dreimal so viel wie die Potentialausschöpfung<br />

bei einem aktiven Kunden -, Ex-Kunden bzw.<br />

schlummernde Kunden zurückzugewinnen, die bereits einmal<br />

die Kaufhürde genommen haben. Die Erfahrung zeigt, dass<br />

durch offenes Ansprechen etwaiger Probleme der Vergangenheit<br />

oder dem offenen Vergleich der Wettbewerbskonditionen<br />

mit den eigenen Leistungsmerkmalen die Bereitschaft, die<br />

Geschäftsbeziehung erneut aufzunehmen, sehr hoch ist.<br />

Es kostet jedoch Faktor 7, einen neuen Kunden zu akquirieren,<br />

da hier zunächst in den Aufbau von Vertrauen in-<br />

6


Steuerfalle KG<br />

Der moderne Einkauf<br />

Acht todsichere Strategien für den Vertrieb<br />

Case Study: Produktionsoptimierung in einem<br />

Industriebetrieb<br />

Bankenhaftung aus dem Vertrieb von Lehmann<br />

Zertifikaten<br />

Risikomanagement für Aufsichtsräte<br />

M&A in Krise und Insolvenz<br />

Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen nach der<br />

Fusion von Betrieben und Unternehmen<br />

vestiert werden muss und Transaktionskosten durch die<br />

Etablierung der Kunden(vertrags)beziehung entstehen.<br />

Daher lohnt es sich, zunächst auf Potentiale durch Neugeschäft<br />

mit Bestandskunden zu fokussieren.<br />

(6) Alle Vertriebsmitarbeiter haben die<br />

gleichen Aufgaben<br />

Die Definition von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

in Stellenbeschreibungen ist keine Selbstverständlichkeit<br />

in deutschen mittelständischen Unternehmen.<br />

Dies führt in der Praxis oft dazu, dass keine<br />

klare Aufgabenteilung existiert und insbesondere im Vertriebsinnendienst<br />

„jeder alles macht“. Informationssuche,<br />

Doppelarbeiten, erhöhte Fehlerquoten und Verantwortungsdiffusion<br />

bei Schwierigkeiten sind die Folge. Für eine<br />

Vertriebsorganisation ist eine Aufgabenteilung nach Kompetenzen<br />

und Geschäftsfeldererfordernissen wichtig.<br />

Dazu gehört auch die Frage, wer eigentlich wirklich geeignet<br />

ist, im Außendienst zu arbeiten bzw. Akquisitionsaufgaben<br />

zu übernehmen. Mitarbeiter, die dies nur tun, weil<br />

die Unternehmensleitung dies ab einer bestimmten Hierarchiestufe<br />

zur Bedingung macht, die aber ihre Stärken<br />

eher in der Bearbeitung bereits gewonnener Aufträge<br />

sehen, werden weder Freude noch herausragenden Erfolg<br />

bei ihren Akquisitionstätigkeiten haben.<br />

(7) Gute Mitarbeiter müssen nicht motiviert<br />

werden<br />

Kunden merken sehr schnell, ob sich ein Vertriebsmitarbeiter<br />

mit dem identifiziert, was er vertritt oder nicht. Studien<br />

belegen den Zusammenhang zwischen dem Maß, mit dem<br />

ein Mitarbeiter hinter dem Unternehmen, den Produkten<br />

und Dienstleistungen steht und der Kundenzufriedenheit.<br />

So wird Mitarbeiterloyalität zur Basis von Kundenloyalität.<br />

Wie aber lässt sich Mitarbeiter-Commitment herstellen?<br />

Viele Unternehmer verfahren nach dem Motto „Nicht kritisiert<br />

ist genug gelobt“ oder verweisen darauf, dass das<br />

Abrufen des Leistungsoptimums selbstverständlich sein<br />

müsste. Doch ignoriert man Mitarbeiterloyalität beim eigenen<br />

Vertriebskonzept, verzichtet das Unternehmen auf<br />

wesentliche, mobilisierbare Kraftreserven:<br />

Nach wie vor sind finanzielle Anreize durch ein transparentes<br />

Kennzahlensystem und eine daraus abgeleitete Vergütung<br />

ein wichtiger Teil der Mitarbeitermotivation. Aber<br />

mindestens genauso wichtig ist auch die verbale Anerkennung:<br />

Ein ehrliches Lob, öffentlich geäußerte Anerkennung<br />

von Leistung und eine Unternehmensphilosophie, welche<br />

die Wertschätzung jedes einzelnen Mitarbeiters zum Ausdruck<br />

bringt sowie Information über aktuelle Entwicklungen<br />

des Unternehmens begünstigen, dass Mitarbeiter mit voller<br />

Überzeugung zu stolzen Repräsentanten Ihres Unternehmens<br />

werden und ihre Maximalleistungen abrufen.<br />

(8) Das oberste Gebot, Talente und Wissensträger<br />

an das Unternehmen zu binden<br />

So wichtig die Bindung guter Mitarbeiter auch ist, so wenig<br />

wirklich gute Mitarbeiter gibt es und so klar ist diesen Personen,<br />

dass sie auch für andere Arbeitgeber einen Wert<br />

darstellen. Bei einem Unternehmen kommen in der Regel<br />

auf 10 Vertriebsmitarbeiter 2 Talente, die 80% der Umsätze<br />

holen. Das Ziel muss daher sein, ein System zu schaffen,<br />

das von Talenten unabhängig macht. Das heißt: Standardisieren<br />

Sie einzelne Prozesse und hinterlegen Sie „Best<br />

Practices“ mit konkreten Verhaltensweisen. Sorgen Sie dafür,<br />

dass das Wissen Ihrer Talente extrahiert und anderen<br />

Mitarbeitern zugänglich wird, zum Beispiel über die Nutzung<br />

von Check-Listen, worauf zu achten ist oder über das Hinterlegen<br />

erfolgreicher Argumentationslinien und Herangehensweisen<br />

im EDV-System. So wird aus dem geistigen Eigentum<br />

Einzelner eine hocheffiziente, lernende Organisation.<br />

Dr. Alexandra Haferkamp<br />

Senior Consultant<br />

Competence Center Vertrieb<br />

www.mbbgmbh.de & www.bb-soz.de<br />

7


Case Study: Produktionsoptimierung in einem Industriebetrieb<br />

- Schnelle Optimierungserfolge mit bewährtem Vorgehen -<br />

Ausgangssituation<br />

Bei unserem Klienten handelt es sich um ein inhabergeführtes<br />

Unternehmen mit ca. 250 Mitarbeitern und einem<br />

Umsatz von fast 25 Mio. EURO. Das Unternehmen stellt<br />

in vier Werken zeichnungsgebundene Teile als Zulieferer<br />

der Bauindustrie aus Vorprodukten her. Der Markt für<br />

diese Produkte zeichnet sich durch hohen Wettbewerb<br />

aus, Lieferanten bilden ein kleines Oligopol und Kunden<br />

üben starken Druck auf die Preise über Projekte mit mehrstufigen<br />

Ausschreibungen aus. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

wurde mbb [consult] mit der Optimierung<br />

der Produktion beauftragt.<br />

Der Klient hat nach kontinuierlichem Wachstum verbunden<br />

mit dem Aufbau mehrerer Werke Produktionsprobleme<br />

aufgrund von langen Durchlaufzeiten für Aufträge,<br />

hohen Zwischenbeständen an allen Produktionsstufen<br />

und entkoppelten Fertigungsschritten. Gleichzeitig bringt<br />

der starke Wettbewerb die Verpflichtung mit sich, kürzeste<br />

Lieferzeiten und kurzfristige Änderungen von Aufträgen<br />

darstellen zu können.<br />

Vorgehensweise<br />

Das gemeinsam mit dem Klienten erarbeitete Konzept basiert<br />

auf einer detaillierten Aufnahme des Wertstromes für<br />

die einzelnen Produktgruppen des Klienten. In Verbindung<br />

mit dieser Analyse wurden Kennzahlen für die Produktion<br />

definiert und ausgewertet. Mit diesen Werten wurden Ziele<br />

für die Verbesserung gesetzt und die Zielerreichung regelmäßig<br />

abgeglichen. Gegenüber Lenkungskreis, Vorstand<br />

der Gesellschaft und Aufsichtsrat bilden diese<br />

Kennzahlen ein wichtiges Element der Kommunikation.<br />

Grundlage der Arbeit ist eine Wertstromanalyse. In diesem<br />

Fall lag das Ergebnis nach einem intensiven 5-Tage<br />

Workshop vor: Es wurden Schwachstellen in direkten und<br />

indirekten (Produktions-)Bereichen identifiziert, sowohl<br />

Materialflüsse als auch Bearbeitungs- und Rüstzeiten aufgenommen<br />

und Produktionsplanung und - steuerung in<br />

Prozessschritten analysiert. Da aussagekräftige Kennzahlen<br />

im Unternehmen nicht bzw. kaum vorhanden waren,<br />

erwies sich die Wertstromanalyse als passendes Instrument<br />

zur Schwachstellenanalyse. Aufgrund des kontinuierlichen<br />

Wachstums des Klienten bestanden interne<br />

Missverhältnisse wie dezentrale Lagerhaltung, Produktion<br />

„auf Zuruf“, eine Aufbauorganisation ohne feste Zuweisungen<br />

von Verantwortlichkeiten (Arbeitsplatzbeschreibungen),<br />

aufwendige Verpackung und Kommissionierung<br />

zwischen den Werken und extern bedingte Einflussgrößen<br />

wie lange Durchlaufzeiten und geringe Liefertermintreue.<br />

Auf Basis dieser gemeinsam mit dem Klienten erarbeiteten<br />

Erkenntnisse wurden konkrete Handlungsfelder detailliert<br />

und Umsetzungspläne erarbeitet:<br />

• Produktionsplanung und –steuerung<br />

• Materialfluss und Maschinenlayout.<br />

Dies bedeutet im Einzelnen:<br />

Produktionsplanung und –steuerung<br />

• Erläuterung und Implementierung von Prinzipien von<br />

Lean Manufacturing<br />

• Schulung der Mitarbeiter<br />

• Festlegung von Kennzahlen und Quantifizierung von<br />

Effekten<br />

• Definition von Aufgaben und Implementierungsterminen<br />

Der gemeinsame Workshop wurde mit den betroffenen<br />

Mitarbeitern aus Produktion (Maschinenführer, Instandhaltung,<br />

Produktionsleiter) sowie Mitarbeitern aus der<br />

Arbeitsvorbereitung durchgeführt. Um die Mitarbeiter zu<br />

überzeugen, bildeten eine Just-in-Time Schulung und Simulation<br />

die Basis des Workshops. Hierbei wurden die<br />

Prinzipien der Schlanken Produktion erläutert bzw. berücksichtigt<br />

und bildeten die Grundlage für das gemeinsame<br />

Verständnis. Alle Maßnahmen wurden gemeinsam<br />

mit dem Klienten erarbeitet, um spätere Diskussionen um<br />

Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit zu vermeiden. Durch die<br />

nicht ausreichende Datenlage des Klienten wurden detaillierte<br />

Kennzahlen festgelegt und Vor-Ort-Aufnahmen an<br />

8


Steuerfalle KG<br />

Der moderne Einkauf<br />

Acht todsichere Strategien für den Vertrieb<br />

Case Study: Produktionsoptimierung in einem<br />

Industriebetrieb<br />

Bankenhaftung aus dem Vertrieb von Lehmann<br />

Zertifikaten<br />

Risikomanagement für Aufsichtsräte<br />

M&A in Krise und Insolvenz<br />

Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen nach der<br />

Fusion von Betrieben und Unternehmen<br />

den Maschinen durchgeführt, um die Produktionsoptimierung<br />

für den Klienten messbar zu machen und darüber<br />

hinaus die Voraussetzung für ein kennzahlengesteuertes<br />

Unternehmen zu schaffen. Die während des Workshops<br />

durchgeführten sowie begleitenden Maßnahmen wurden<br />

zeitnah durch Review-Meetings überwacht und falls notwendig<br />

korrigiert. In diesem Fall waren nach drei Monaten<br />

alle Maßnahmen umgesetzt und die Zielwerte für Bestände<br />

und Durchlaufzeit für Aufträge erreicht. Die Begeisterung<br />

und Motivation der Teilnehmer des gemeinsamen Workshops<br />

hat die Umsetzung vereinfacht und beschleunigt.<br />

Kleinere Korrekturen des ursprünglichen Planes wurden<br />

einfach und schnell durch die Mitarbeiter vorgenommen.<br />

Materialfluss und Maschinenlayout<br />

• Layout-Gestaltung mit Fokus auf Lean Manufacturing,<br />

d.h. sichtbare Materialflüsse und Anpassung der internen<br />

Logistik-Abläufe<br />

• Neugestaltung der Abläufe durch Festlegung der Verantwortlichen<br />

(Abbau von Schnittstellen)<br />

• Detail-Planung Maschinenlayout, Erarbeitung von Maßnahmen<br />

und Festlegung der Verantwortlichen<br />

Für das Layout wurden detaillierte Produktionsabläufe, Kapazitäten<br />

und Maschinendaten ausgewertet. Auf Basis dieser<br />

Werte und einer Abschätzung zukünftiger Volumina und<br />

Umsätze nach Produktgruppen wurde für jeden Bereich ein<br />

genaues Muster für den Materialfluss, die regelmäßige Verund<br />

Entsorgung von Produktionslosen und Logistikrouten<br />

festgelegt. Nachdem so das Produktionslayout und Materialflüsse<br />

neugestaltet wurden, konnte die Layoutanpassung<br />

aufgrund der Planung flexibel gestaltet werden, da Verantwortliche<br />

festgesetzt und Abhängigkeiten wie z.B. Maschinenausfallzeiten<br />

berücksichtigt wurden. Diese Detailplanung<br />

war aufgrund von Liquiditätsanforderungen des<br />

Klienten zwecks Terminfindung von enormer Bedeutung.<br />

Der Umzug läuft hinsichtlich Budget und Zeit mittlerweile100%<br />

nach Plan. Die erwarteten Herausforderungen werden<br />

gemeistert und die Produktion wird nur minimal gestört.<br />

Ergebnisse<br />

Produktionsplanung und –steuerung<br />

• Aufnahme und Anpassung von Planungsparametern und<br />

Losgrößen zur Reduzierung von Durchlaufzeiten (-20%)<br />

• Reduzierung der wesentlichen Verschwendungsarten in<br />

allen Bereichen; Anstieg der wertschöpfenden Tätigkeiten<br />

um 25%<br />

• Signifikante Reduzierung von Zwischenbeständen (im<br />

Durchschnitt -50%, max. -75%)<br />

• Einführung von Signalen zur effizienten Steuerung<br />

durch Nutzung eines Kanban-Systems<br />

• Einführung von Eskalationsstufen zur schnellen Lösung<br />

auftretender Probleme<br />

Layout / Umzug<br />

• Erstellung Detailplanung Umzug<br />

• Optimierung der Materialflüsse und Anpassung Maschinenlayout<br />

• Planung und Umsetzung der logistischen Abläufe zwischen<br />

den Werken<br />

• Signifikante Reduzierung der wesentlichen Verschwendungsarten<br />

Fazit<br />

Auf Basis des bewährten Hilfsmittels der Wertstromanalyse<br />

wurden schnell und effizient Optimierungsansätze entwickelt<br />

und gemeinsam mit dem Klienten umgesetzt.<br />

Das Ziel der Veränderung von Prozessen und Steuerung<br />

der Produktion wurde genauso erreicht wie der Transfer<br />

von Wissen und Methode zum Klienten.<br />

Jörg Hattenbach<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Leiter Competence Center<br />

Prozesse/Produktion<br />

www.mbbgmbh.de & www.bb-soz.de<br />

9


Bankenhaftung aus dem Vertrieb von Lehman Zertifikaten<br />

Der Kampf um Schadensersatz<br />

Einleitung<br />

Als die amerikanische Bank Lehman Brothers Holdings Inc.<br />

und in der Folge auch ihre ausländischen Tochtergesellschaften<br />

im September/<strong>Oktober</strong> 2008 insolvent wurden,<br />

verwandelte sich eine Vielzahl von Zertifikaten, welche diese<br />

Häuser emittiert hatten, über Nacht von – vermeintlich<br />

– soliden Investments in sog. „Schrottpapiere“. Zwar traf<br />

die Insolvenz dieses bis dahin als systemrelevant angesehenen<br />

Bankenhauses die institutionellen Anleger genauso<br />

überraschend und mit gleicher Härte wie viele Kleinanleger.<br />

Nichtsdestoweniger fühlte sich in der Folgezeit eine<br />

Vielzahl von Kleinanlegern von denjenigen deutschen<br />

Kreditinstituten, bei denen sie Lehman Zertifikate erworben<br />

hatten, schlecht beraten und nahmen sie auf Ersatz<br />

ihres aufgrund des Ausfalls der Zertifikate entstandenen<br />

Schadens in Anspruch. Die Klagewelle rollt und erreicht<br />

seit Frühjahr diesen Jahres auch die Oberlandesgerichte.<br />

Argumentationsaufbau der Kläger<br />

Die in den Klageschriften vorgetragenen Argumentationsketten<br />

ähneln sich im Wesentlichen:<br />

Der Kläger, dem der Inhaber der Zertifikate häufig seine<br />

angeblichen Ansprüche abgetreten hat, damit der Inhaber<br />

der Wertpapiere als Zeuge im Prozess auftreten kann,<br />

trägt i.d.R. wie folgt vor:<br />

Der Zedent sei in Wertpapierdingen wenig erfahren gewesen<br />

und habe stets betont, ausschließlich sichere Kapitalanlagen<br />

erwerben zu wollen. Als eine solche sei ihm das<br />

von ihm gezeichnete Zertifikat empfohlen worden. Auf das<br />

dem Zertifikat innewohnende Kreditausfallrisiko sei er<br />

genauso wenig hingewiesen worden wie auf den Umstand,<br />

dass das fragliche Zertifikat nicht durch den Einlagensicherungsfonds<br />

abgedeckt sei. Auch sei er nicht darüber<br />

aufgeklärt worden, dass das Kreditinstitut, über das er das<br />

Zertifikat erworben habe, aus dem von ihm erteilten Auftrag<br />

eine Vergütung erhalten habe.<br />

Hätte er auch nur einen der aufgezählten Umstände gekannt,<br />

hätte er das fragliche Zertifikat nicht erworben.<br />

Das Kreditinstitut habe deshalb gegen seine Verpflichtung<br />

zur anleger- und objektgerechten Beratung verstoßen.<br />

Deshalb hafte es aus Schlechterfüllung des mit dem Kunden<br />

geschlossenen Beratungsvertrages für den entstandenen<br />

Ausfallschaden.<br />

Verteidigungsstrategie des verklagten<br />

Kreditinstituts<br />

Das in dieser Weise verklagte Kreditinstitut muss sich in<br />

einem solchen Fall zunächst einmal mit der Anlagehistorie<br />

des betreffenden Kunden befassen. Aus dieser ergibt sich<br />

des Öfteren, dass der betreffende Kunde bereits in der<br />

Vergangenheit nicht sicherheits-, sondern vielmehr ertragsorientiert<br />

gedacht und investiert hat und der Klagevortrag<br />

insoweit schon wahrheitswidrig ist.<br />

Ein weiterer wesentlicher Punkt liegt in der Dokumentation<br />

der dem Kaufauftrag zugrundeliegenden Beratung und der<br />

jeweiligen Kundensituation. Insbesondere kommt es in<br />

Bezug auf den Vorwurf der nicht anlegergerechten Beratung<br />

darauf an, ob das Kreditinstitut nachweisen kann,<br />

dass es vor Empfehlung des betreffenden Zertifikats die<br />

objektive Risikotragfähigkeit, also die Fähigkeit des Kunden,<br />

den Verlust des investierten Kapitals zu verkraften,<br />

sowie die subjektive Bereitschaft des Kunden, Investmentrisiken<br />

einzugehen, erfragt und dies entsprechend<br />

dokumentiert hat.<br />

Zur Entkräftung des Vorwurfs der nicht objekt-gerechten<br />

Beratung wird das Kreditinstitut ferner darlegen und gegebenenfalls<br />

beweisen müssen, dass das Produkt zum<br />

Zeitpunkt der Zeichnung generell zur Anlagestrategie des<br />

Kunden passte. Weiter muss das Kreditinstitut beweisen<br />

können, dass es den Kunden über die dem Zertifikat strukturell<br />

innewohnenden Risiken aufgeklärt hat, soweit der<br />

Kunde diese nicht bereits aus früheren Investitionen kannte.<br />

Als Risiken kommen insbesondere Wertverluste aufgrund<br />

10


Steuerfalle KG<br />

Der moderne Einkauf<br />

Acht todsichere Strategien für den Vertrieb<br />

Case Study: Produktionsoptimierung in einem<br />

Industriebetrieb<br />

Bankenhaftung aus dem Vertrieb von Lehmann<br />

Zertifikaten<br />

Risikomanagement für Aufsichtsräte<br />

M&A in Krise und Insolvenz<br />

Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen nach der<br />

Fusion von Betrieben und Unternehmen<br />

einer schlechten Entwicklung eines dem Zertifikat zugrunde<br />

liegenden Finanzinstruments, also etwa eines Aktienindex,<br />

in Betracht, ferner das Risiko eines Zahlungsausfalls<br />

aufgrund einer Insolvenz des Emittenten.<br />

Tendenzen der aktuellen Rechtsprechung<br />

Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung tendiert<br />

dahin, dem Kreditinstitut die Beweislast dahingehend aufzuerlegen,<br />

dass das Zertifikat von seiner Risikostruktur<br />

her zu dem betreffenden Anleger passte, insbesondere<br />

also der Anleger die mit dem Zertifikat verbundenen Risiken<br />

tragen konnte und wollte. Darüber hinaus muss das<br />

Kreditinstitut darlegen und notfalls nachweisen können,<br />

dass es den Anleger über die konkrete Funktionsweise<br />

und die konkreten dem Zertifikat innewohnenden Risiken<br />

aufgeklärt hat.<br />

Im Gegensatz zu den oben dargestellten Beweispflichten<br />

der Kreditinstitute wird keine ausdrückliche Aufklärung<br />

über das Emittentenrisiko der Lehman Gruppe verlangt,<br />

wenn die Zeichnung des jeweiligen Zertifikats noch im<br />

Jahr 2007 erfolgte. Das wird damit begründet, dass das<br />

Insolvenzrisiko der Lehman Gruppe in diesem Zeitraum<br />

nicht zuletzt aufgrund der hervorragenden Ratings durch<br />

die drei großen bekannten Ratingagenturen als rein theoretisches<br />

Risiko anzusehen war.<br />

Danach verbleibt noch der Vorwurf der unterbliebenen<br />

Aufklärung über eine Vergütung der Banken. Dieser Vorwurf<br />

verfängt dann nicht, wenn es sich bei der Vergütung<br />

nicht um eine an die Bank hinter dem Rücken des Kunden<br />

zurückfließende Kommission gehandelt hat. Keine aufklärungspflichtige<br />

Vergütung ist daher zum Beispiel bei der<br />

Erhebung eines Ausgabeaufschlages gegeben, der der<br />

Bank ganz offen als Vergütung zugestanden wird. Als unschädlich<br />

wird überwiegend auch der Umstand angesehen,<br />

wenn ein Kreditinstitut Zertifikate, die es zum Nominalwert<br />

(zuzüglich Ausgabeaufschlag) weiterveräußert hat, seinerseits<br />

mit einem Rabatt auf den Nominalwert erworben hat.<br />

Sollte doch einer der Vorwürfe des Kunden greifen, haftet<br />

die Bank auch bei erwiesenen Beratungsfehlern dann nicht,<br />

wenn davon auszugehen ist, dass der Kunde das Zertifikat<br />

auch bei pflichtgemäßer Aufklärung erworben hätte.<br />

Zwar kommt dem Kunden insoweit generell die von der<br />

Rechtsprechung des BGH entwickelte Vermutung aufklärungsrichtigen<br />

Verhaltens zugute. Dieser Grundsatz des<br />

aufklärungsrichtigen Verhaltens bedeutet, dass vermutet<br />

wird, der Kunde hätte das Zertifikat bei richtiger Aufklärung<br />

nicht gezeichnet.<br />

Diese Vermutung kann aber dann zerstört werden, wenn<br />

das Kreditinstitut nachweisen kann, dass der Kunde trotz<br />

der aufklärungspflichtigen Tatsachen in jedem Fall bereit<br />

war, ein entsprechendes Zertifikat zu zeichnen. In diesem<br />

Fall ist die Vermutung, er hätte das wertlos gewordene<br />

Zertifikat nicht erworben, wenn er z. B. um Kursrisiken<br />

und/oder die Vergütung des vertreibenden Kreditinstituts<br />

gewusst hätte, entkräftet.<br />

Fazit<br />

Der dem Prozessanwalt geläufige Grundsatz, dass Rechtsstreitigkeiten<br />

über den Sachverhalt gewonnen werden, trifft<br />

auf Rechtsstreitigkeiten über Kapitalanlagen und insbesondere<br />

über Lehman Zertifikate in besonderer Weise zu.<br />

Insbesondere der Prozessbevollmächtigte des Kreditinstituts<br />

ist danach gehalten, die für seine Partei günstigen<br />

Aspekte des jeweiligen Sachverhalts akribisch aufzubereiten<br />

und detailliert darzustellen. Tut er dies und kann er<br />

überdies auf eine solide Dokumentationslage, idealiter<br />

unter Einschluss einer der Bank günstigen Zeugenaussage<br />

des jeweiligen Sachbearbeiters, zurückgreifen, ist die Prognose<br />

für eine erfolgreiche Abwehr des Anspruchs günstig.<br />

Jochen Rechtmann<br />

Rechtsanwalt<br />

Tanja Kordys<br />

Rechtsanwältin<br />

www.mbbgmbh.de & www.bb-soz.de<br />

11


Risikomanagement für Aufsichtsräte<br />

Sicherung des Unternehmens und Vermeidung von Haftungsrisiken für Aufsichtsräte durch<br />

professionelles Risikomanagement<br />

Überwachungsgegenstand<br />

Der Vorstand hat für eine erfolgreiche Entwicklung und zur<br />

Absicherung der Überlebensfähigkeit des Unternehmens<br />

Sorge zu tragen. Er hat geeignete Entscheidungen zu treffen<br />

und Maßnahmen einzuleiten, um die strategischen Erfolgsfaktoren,<br />

also langfristig ertragsstarke Produkt-Markt-Kombinationen,<br />

zu schaffen, zu erhalten und zu nutzen. Denn nur<br />

dieses Vorgehen gewährleistet die Steigerung des Unternehmenswertes<br />

und sichert die ständige Zahlungsbereitschaft<br />

des Unternehmens. Die Geschäftsführung des Vorstandes<br />

umfasst somit sowohl die strategische als auch die operative<br />

Unternehmensführung und schließt die Implementierung<br />

des Risikomanagements mit ein. Diese Verpflichtungen des<br />

Vorstands haben Auswirkungen auf den Aufsichtsrat.<br />

Überwachungsaufgaben und Kontrollpflicht<br />

des Aufsichtsrates<br />

Der Aufsichtsrat überwacht gem. § 111 Abs. 1 AktG die<br />

Geschäftsführung des Vorstands. In diesem Rahmen kontrolliert<br />

er dessen vergangene Geschäftsführung und begleitet<br />

beratend die zukünftige. Er soll wesentlichen Fehlentscheidungen<br />

vorbeugen, gravierende Managementmängel<br />

rechtzeitig aufdecken und den Vorstand zur professionellen<br />

Unternehmensführung anhalten. Ferner hat der Aufsichtsrat<br />

besondere Kontrollpflichten, wenn sich das Unternehmen<br />

in einer Krise befindet.<br />

Persönliche Haftung der Aufsichtsratsmitglieder<br />

Der Aufsichtsrat hat die Verpflichtung zur Prüfung, ob der<br />

Vorstand eine ausreichende Risikoanalyse vorgenommen hat,<br />

in der sämtliche wesentliche Unternehmensrisiken identifiziert<br />

und katalogisiert sowie schriftlich dokumentiert sind. Die<br />

Aufsichtsratsmitglieder haften persönlich bei entsprechender<br />

Pflichtverletzung, aber auch für sittenwidriges und betrügerisches<br />

Verhalten des Vorstandes, wenn sie ihrer Aufsichts-<br />

12<br />

und Kontrollpflicht nicht nachgekommen sind. Daher muss<br />

der Aufsichtsrat ein aktives Risikomanagement im Rahmen<br />

seiner gestaltenden und prüfenden Überwachung ausüben.<br />

Aufbau eines unternehmensspezifischen<br />

Risikomanagementsystems<br />

Die auf ein Unternehmen wirkenden Risiken sind vielfältig. Je<br />

früher Risiken erkannt werden, desto größer ist der Handlungsspielraum.<br />

Deshalb gilt es, unternehmensspezifisch die jeweils<br />

relevanten Risiken herauszufiltern (z.B. den unerwarteten Ausfall<br />

eines kritischen Lieferanten). Hierzu eignet sich der von<br />

der mbb [consult] entwickelte Chancen-Risiken-Quick-Check.<br />

Die systematisch erfassten und bewerteten Risiken entlang<br />

der Wertschöpfungskette werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

und ihres Schadensausmaßes analysiert<br />

und bewertet. Auf Basis des Chancen-Risiken-Quick-Checks<br />

wird das Risikomanagement-System von mbb [consult] in<br />

Zusammenarbeit mit dem Unternehmen aufgesetzt und ganzheitlich<br />

implementiert. Es werden dabei Maßnahmen zur<br />

Risikobewältigung definiert und ein Risikohandbuch erstellt,<br />

in dem die identifizierten Risiken mit den Ergebnissen der Analyse,<br />

Bewertung und der Risikobegrenzungs- und Risikosteuerungsmaßnahmen<br />

dokumentiert werden. Dieses ganzheitlich<br />

unternehmensindividuell erstellte Risikomanagement-System<br />

gewährleistet jederzeit eine aktuelle Risikoüberwachung.<br />

Fazit<br />

In Aktiengesellschaften sind der Vorstand und auch die<br />

Mitglieder des Aufsichtsrates verantwortlich dafür, dass<br />

ein wirksames Risikomanagement vorhanden ist. Zielgerichtetes<br />

Risikomanagement schafft Transparenz, erhöht<br />

den Handlungsspielraum und reduziert die Haftungsrisiken<br />

für Vorstand und Aufsichtsrat.<br />

Petra Schmock<br />

Projektmanagerin<br />

Leiterin Competence<br />

Center Risikomanagement<br />

Hartmut Ibershoff<br />

Manager Finance<br />

Competence Center<br />

Risikomanagement


Steuerfalle KG<br />

Der moderne Einkauf<br />

Acht todsichere Strategien für den Vertrieb<br />

Case Study: Produktionsoptimierung in einem<br />

Industriebetrieb<br />

Bankenhaftung aus dem Vertrieb von Lehmann<br />

Zertifikaten<br />

Risikomanagement für Aufsichtsräte<br />

M&A in Krise und Insolvenz<br />

Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen nach der<br />

Fusion von Betrieben und Unternehmen<br />

M&A in Krise und Insolvenz<br />

Problembereiche und Erfolgsfaktoren<br />

Unternehmenstransaktionen unter Krisen- und Insolvenzbedingungen<br />

weisen Besonderheiten auf, die in klassischen<br />

Transaktionen nicht in dieser Form auftreten. Die<br />

Kenntnis der besonderen Problembereiche und Erfolgsfaktoren<br />

sind von hoher Bedeutung, um eine Transaktion<br />

unter Krisen- und Insolvenzbedingungen zu einem erfolgreichen<br />

Abschluss zu führen. Einige dieser Problembereiche<br />

und Erfolgsfaktoren sollen in diesem Artikel dargestellt<br />

werden.<br />

Problembereiche<br />

Unabhängig von der konkreten Transaktionsphase stehen<br />

Unternehmenstransaktionen aus Krise und Insolvenz immer<br />

unter einem besonders hohen Zeitdruck. Es ist grundsätzlich<br />

davon auszugehen, dass sich mit zunehmender<br />

Dauer der Krisen- oder Insolvenzphase sowohl für die<br />

Käufer- als auch für die Verkäuferseite die Rahmenbedingungen<br />

für einen gelungenen Transaktionsabschluss und<br />

einen erfolgreichen Turnaround nach Abschluss der Transaktion<br />

verschlechtern.<br />

Gründe hierfür können beispielsweise das Abwandern von<br />

Schlüsselpersonal und Know-how-Trägern, der Verlust von<br />

Kunden gefolgt von erodierenden Umsätzen oder eine<br />

allgemeine Demotivation der Belegschaft sein. Darüber<br />

hinaus sind im Regelfall die liquiditätsseitigen Einschränkungen<br />

erheblich. Die Durchführung eines Turnarounds,<br />

das Abschneiden von Verlustbringern und die strategische<br />

Neuausrichtung sind ohne zeitnahe Durchführung einer<br />

Transaktion häufig nicht möglich. Fallbezogene Ausnahmen<br />

können sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens<br />

ergeben, wenn sich durch die Zahlung von Insolvenzausfallgeld<br />

die Liquiditätssituation eines Unternehmens für<br />

einen gewissen Zeitraum verbessern kann.<br />

Neben dem Zeitdruck ist die Unsicherheit bei der Planung<br />

und Durchführung des Transaktionsprozesses in Krise und<br />

Insolvenz deutlich höher als bei klassischen Transaktionsprozessen.<br />

In Krise und Insolvenz können sich die Rahmenbedingungen<br />

äußerst kurzfristig ändern. Die Verhaltensweisen<br />

der unterschiedlichen Beteiligten sind nicht<br />

immer vorhersehbar. So können bspw. Lieferanten kurzfristig<br />

ihre Lieferbedingungen ändern, Schlüsselmitarbeiter<br />

das Unternehmen verlassen oder Kreditgeber Finanzierungsrahmen<br />

kürzen.<br />

Auch innerhalb der einzelnen Prozessschritte gibt es bei<br />

Transaktionen in Krise und Insolvenz besondere Problembereiche<br />

zu beachten. So steht für eine Optimierung des<br />

Transaktionsobjektes (wenn überhaupt) nur ein äußerst<br />

geringer Zeitraum zur Verfügung. Die Schaffung von<br />

Transparenz hinsichtlich unterschiedlicher Geschäftsfelder,<br />

die Darstellung von detaillierten Planungsrechnungen,<br />

die Analyse von Leistungsbeziehungen zwischen<br />

Töchtern ist – sofern diese Daten nicht bereits im Unternehmen<br />

vorhanden sind - mühsam und benötigt einen<br />

gewissen zeitlichen Vorlauf. In diesem Zusammenhang ist<br />

oft davon auszugehen, dass die Datenlage in den Krisenunternehmen<br />

als nicht besonders gut anzusehen ist.<br />

Grundsätzlich ist bei Transaktionen in Krise und Insolvenz<br />

die Abschlusswahrscheinlichkeit niedriger einzustufen als<br />

bei klassischen Transaktionsprozessen. Ursächlich hierfür<br />

sind sicherlich die erforderliche Kompetenz und Erfahrung<br />

eines Erwerbers mit Restrukturierungsprozessen und<br />

ggfls. mit den besonderen Regelungen eines Insolvenzverfahrens<br />

sowie das notwendige Entwickeln einer plausiblen<br />

Investmentstory für ein Krisenunternehmen. Auch die<br />

häufig von den unterschiedlichen Parteien verlangten Sanierungsbeiträge<br />

beispielsweise im Personalbereich oder<br />

bei Lieferanten und Vermietern erfordern ein erhöhtes<br />

Maß an Verhandlungsgeschick und Know-how.<br />

Die Finanzierung einer Transaktion unter Krisen- oder Insolvenzbedingungen<br />

stellt eine weitere Hürde für einen<br />

erfolgreichen Abschluss dar. Je nach Transaktionsart<br />

(Share-Deal oder Asset-Deal) und Rahmenbedingungen<br />

muss häufig nicht nur der Kaufpreis finanziert werden,<br />

sondern auch Working Capital und/oder die Durchführung<br />

von Restrukturierungsmaßnahmen. Da in der Regel<br />

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13


Fremdkapitalgeber an der Transaktion beteiligt sind, ist<br />

die plausible und realistische Darstellung des Geschäftsmodells<br />

und der Weg zur Erreichung eines nachhaltigen<br />

Turnaround von elementarer Bedeutung. Dies alles führt<br />

dazu, dass die Anzahl möglicher Bieter naturgemäß niedriger<br />

ist als in klassischen Transaktionsprozessen.<br />

In Abhängigkeit vom Krisenstadium sind weitere Problembereiche<br />

zu erkennen. Befindet sich ein Unternehmen in<br />

einer vorinsolvenzlichen Krisensituation und haben die<br />

Gesellschafter maßgeblich Einfluss auf die Transaktion,<br />

muss häufig von überzogenen Kaufpreisvorstellungen der<br />

Gesellschafter ausgegangen werden. Je nach Art des Gesellschafters<br />

spielen hier sowohl rein wirtschaftliche<br />

Überlegungen eine Rolle als auch psychologische Effekte.<br />

Aber nicht nur die Kaufpreisvorstellung ist hier maßgeblich.<br />

Die grundsätzliche Bereitschaft, sein Unternehmen<br />

zu verkaufen, ist nicht immer vorhanden, oder es kommt<br />

unterbewusst zu kontraproduktiven Handlungsweisen.<br />

Für den Erwerber ergibt sich nach Durchführung der<br />

Transaktion die Herausforderung, eine Restrukturierung<br />

durchzuführen oder im Falle des Erwerbs eines restrukturierten<br />

Unternehmens, z.B. im Rahmen einer Übernahme<br />

aus einem Insolvenzverfahren, dieses in ruhiges Fahrwasser<br />

zu leiten. Hierbei spielen sowohl die Mitarbeiter eine<br />

große Rolle, welche die in der Krise oder Insolvenz erfahrene<br />

Demotivation abschütteln müssen, als auch Kunden<br />

und Lieferanten, die den Erwerber akzeptieren und neues<br />

Vertrauen aufbauen müssen.<br />

Erfolgsfaktoren<br />

Was also sind die wesentlichen Erfolgsfaktoren für die<br />

Durchführung von Unternehmenstransaktionen in Krise<br />

und Insolvenz?<br />

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die benötigte Effizienz<br />

und Geschwindigkeit mit der ein solcher Transaktionsprozess<br />

durchgeführt werden muss. Aufgrund der betriebswirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Besonderheiten in Krisen-<br />

und Insolvenzsituationen lässt sich dies nur durch die<br />

Auswahl eines in diesem Umfeld erfahrenen M&A-Beraters<br />

erreichen. Dieser Berater muss neben der Transaktionserfahrung<br />

auch umfangreiche Restrukturierungserfahrung<br />

besitzen. Im Falle von Insolvenzverfahren muss der<br />

Berater auch die Besonderheiten, Chancen und Risiken<br />

kennen, die sich in einem solchen Insolvenzverfahren ergeben.<br />

Zur Sicherstellung einer kurzen Transaktionsdauer<br />

wird ein straffes Projekt- und Zeitmanagement benötigt.<br />

Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Schaffung<br />

von Transparenz. Ausgehend von den externen Unsicherheitsfaktoren,<br />

denen Krisen- und Insolvenzunternehmen<br />

ausgesetzt sind, muss eine zusätzliche Unsicherheit eines<br />

potenziellen Erwerbers durch mangelnde Transparenz in<br />

den Unternehmensdaten, insbesondere auch aufgrund<br />

der geringeren Abschlusswahrscheinlichkeit, soweit wie<br />

möglich vermieden werden.<br />

Eine transparente Darstellung des Krisenverlaufs und der<br />

Krisenursachen, eine vollständige Darstellung des historischen<br />

Zahlenwerks und eine plausible, integrierte Planung<br />

für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens<br />

ist Grundvoraussetzung für einen schnellen und erfolgreichen<br />

Transaktionsabschluss. Im Idealfall geben die<br />

Unternehmensvertreter oder der Insolvenzverwalter<br />

neben der Durchführung eines Transaktionsprozesses<br />

auch die Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes in<br />

Auftrag. Ein solches Restrukturierungskonzept enthält<br />

eine umfangreiche Darstellung des Unternehmens, inklusive<br />

des Krisenstadiums und der historischen Entwicklung<br />

des Krisenverlaufs, der Krisenursachen, der Markt- und<br />

Wett bewerbssituation, der Strukturdaten, der wesentlichen<br />

operativen Bereiche und einer investorenunabhängigen<br />

integrierten Unternehmensplanung.<br />

Darüber hinaus werden auch die identifizierten oder potenziellen<br />

Restrukturierungsmaßnahmen in qualitativer<br />

und quantitativer Hinsicht dargestellt. Mit einer solchen<br />

in die Zukunft gerichteten Darstellung und der erreichten<br />

Transparenz kann die Unsicherheit bei potenziellen Inves-<br />

14


Steuerfalle KG<br />

Der moderne Einkauf<br />

Acht todsichere Strategien für den Vertrieb<br />

Case Study: Produktionsoptimierung in einem<br />

Industriebetrieb<br />

Bankenhaftung aus dem Vertrieb von Lehmann<br />

Zertifikaten<br />

Risikomanagement für Aufsichtsräte<br />

M&A in Krise und Insolvenz<br />

Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen nach der<br />

Fusion von Betrieben und Unternehmen<br />

toren reduziert und die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen<br />

Transaktionsabschlusses deutlich gesteigert werden.<br />

Somit kann der zu erwartenden geringeren<br />

Abschlusswahrscheinlichkeit deutlich entgegengewirkt<br />

werden.<br />

Der Zugang zu und die Auswahl von potenziellen Erwerbern<br />

ist ein weiterer Erfolgsfaktor. Bei jeder Transaktion muss<br />

analysiert werden, welche strategischen Investoren und/<br />

oder Finanzinvestoren für einen möglichen Transaktionsprozess<br />

in Frage kommen. Im Fall der strategischen Investoren<br />

darf dabei der Fokus nicht zu eng gezogen werden.<br />

Neben den unmittelbaren Wettbewerbern sind auch in der<br />

Wertschöpfungskette vor- und nachgelagerte Unternehmen,<br />

Anbieter vergleichbarer Produkte ohne relevanten<br />

nationalen oder internationalen Marktzugang, Anbieter<br />

komplementärer Produkte oder technologisch verwandte<br />

Unternehmen in die Überlegungen einzubeziehen.<br />

Eine übergreifende Ansprache ist somit möglich und auch<br />

anzuraten - insbesondere auch, um während des Transaktionsprozesses<br />

eine tatsächliche Wettbewerbssituation<br />

schaffen zu können. Die Erfahrung zeigt, dass sich gerade<br />

in Krisen- und Insolvenzsituationen eine zunächst ausreichend<br />

erscheinende Anzahl von Interessenten sehr<br />

schnell reduzieren kann. Da allerdings in der Regel der<br />

Abschluss einer Transaktion zwingend erforderlich ist,<br />

sollte immer auf eine genügend hohe Zahl an Interessenten<br />

geachtet werden.<br />

Hinsichtlich der Betreuung der potenziellen Investoren ist<br />

darauf zu achten, dass mögliche Deal-Breaker frühzeitig<br />

identifiziert werden. Gerade bei Transaktionen unter Insolvenzbedingungen<br />

können manche Deal-Breaker durch<br />

die gesetzlich gegebenen Handlungsspielräume relativ<br />

einfach beseitigt werden. Wichtig ist, dass ein zentraler<br />

Ansprechpartner, in der Regel der M&A-Berater, die Kommunikation<br />

zu den Investoren kanalisiert. Hiermit soll<br />

vermieden werden, dass bspw. Eigeninteressen des<br />

Managements im Hinblick auf einzelne Investoren zu einer<br />

Verzerrung oder Störung des Prozesses führen.<br />

Für den Erwerber entscheidet sich der Erfolg einer Transaktion<br />

häufig erst nach der Übernahme. Sowohl im Falle<br />

einer noch durchzuführenden Restrukturierung als auch<br />

bei der Übernahme profitabler Unternehmensbereiche<br />

bspw. im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, ist ein wesentlicher<br />

Erfolgsfaktor die Umsetzung der definierten<br />

Restrukturierungs- oder Integrationsmaßnahmen. Hierzu<br />

gehören auch die Sicherung der Kundenbasis nach erfolgter<br />

Übernahme, das Erreichen effizienter Kostenstrukturen<br />

und das Halten und die Neumotivation aller Mitarbeiter.<br />

Erfahrungsgemäß sind auch hier Geschwindigkeit und<br />

Nachhaltigkeit der Maßnahmenumsetzung von entscheidender<br />

Bedeutung. Dabei ist die professionelle Durchführung<br />

eines Maßnahmenmanagements von entscheidender<br />

Bedeutung. Durch ein standardisiertes Maßnahmentool<br />

werden neben einer detaillierten qualitativen und quantitativen<br />

Beschreibung der einzelnen Maßnahmen auch die<br />

konkreten Umsetzungsschritte und –zeitpunkte erfasst<br />

sowie die Verantwortlichkeiten für einzelne Maßnahmen<br />

oder Maßnahmenpakete definiert. Dies macht den Umsetzungserfolg<br />

und damit den Erfolg einer Transaktion unter<br />

Krisen- und Insolvenzbedingungen plan- und steuerbar.<br />

Fazit<br />

Transaktionsprozesse unter Krisen- und Insolvenzbedingungen<br />

umfassen besondere Problembereiche und Erfolgsfaktoren.<br />

Diese beziehen sich nicht alleine auf die<br />

allgemeinen Rahmenbedingungen, sondern finden sich<br />

auch in den einzelnen Prozessschritten der Transaktion.<br />

Die Kenntnis dieser Besonderheiten verknüpft mit Restrukturierungs-<br />

und Transaktions-Know-how ermöglicht<br />

- in Verbindung mit einem konsequenten Projektmanagement<br />

- den erfolgreichen Abschluss von Unternehmenskäufen<br />

und –verkäufen auch in diesen Sondersituationen.<br />

Wolfram Lenzen<br />

Projektmanager<br />

Competence Center Distressed M&A<br />

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15


Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen nach der Fusion von<br />

Betrieben und Unternehmen<br />

Was ist bei einer postmerger-Integration aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten?<br />

Bei der Fusion von Betrieben und Unternehmen sind regelmäßig<br />

zugleich die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)-<br />

übergangs gem. § 613a BGB erfüllt. Demnach tritt der<br />

Erwerber eines Betriebes oder Betriebsteils an die Stelle<br />

des bisherigen Inhabers und übernimmt damit die arbeitsrechtlichen<br />

Rechte und Pflichten so wie er sie im übernommenen<br />

(Teil)Betrieb vorfindet. Gerade bei Unternehmen,<br />

die bereits des Öfteren derartige Übernahmen auf<br />

Erwerberseite durchgeführt haben, führt dies dazu, dass<br />

das arbeitsrechtliche Regelwerk im Unternehmen mitunter<br />

zu einem „Flickenteppich“ wird. Arbeitgeberseits liegt<br />

daher die Bestrebung nahe, nach der Fusion bzw. nach<br />

dem Betriebsübergang die Arbeitsbedingungen zu vereinheitlichen.<br />

Zunächst ist festzuhalten, dass die Vorschrift des § 613a<br />

BGB nicht nur den Bestand als solches, sondern auch den<br />

Inhalt des Arbeitsverhältnisses schützt. Will der Erwerber<br />

den Inhalt des Arbeitsverhältnisses ändern, so ist zu untersuchen,<br />

welcher arbeitsrechtlichen Regelungsebene<br />

die abzuändernden Arbeitsbedingungen bisher zugeordnet<br />

waren.<br />

Individualvertrag<br />

Bestehen die abzuändernden Regelungen auf der Individualebene<br />

(Arbeitsvertrag, Gesamtzusage, betriebliche<br />

Übung), so kann der neue, im Wege des (Teil-)Betriebsübergangs<br />

eingetretene Arbeitgeber eine Änderung nur im Rahmen<br />

einer zweiseitigen Änderungsvereinbarung oder einer<br />

einseitigen Änderungskündigung herbeiführen. In der Praxis<br />

wird oft verkannt, dass eine Abänderung grundsätzlich<br />

auch innerhalb des ersten Jahres nach einem (Teil-)Betriebsübergang<br />

erfolgen kann, selbst wenn sich die Arbeitsbedingungen<br />

für den Arbeitnehmer verschlechtern. Eine<br />

Änderungssperre, die den übergegangenen Arbeitnehmer<br />

innerhalb des ersten Jahres seit dem (Teil-)Betriebsübergang<br />

vor verschlechternden Änderungen schützen soll, gilt<br />

nur für das sog. transformierte kollektive Arbeitsrecht gem.<br />

§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. hierzu später unten).<br />

Die seitens des Arbeitergerbers sicherste Vorgehensweise<br />

zur Abänderung von Arbeitsbedingungen ist der Abschluss<br />

eines zweiseitigen Änderungsvertrages. Arbeitgeberseits<br />

sollte in diesem Zusammenhang auch das Instrument der<br />

variablen Erfolgsvergütung ins Kalkül gezogen werden.<br />

Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitnehmer eher geneigt sind,<br />

auf (Fest- )Gehaltbestandteile zu verzichten, wenn sie andererseits<br />

die Chance erhalten, bei Eintreten bestimmter<br />

Parameter mehr als das bisherige Gehalt zu erreichen. In<br />

diversen Fällen wird beispielsweise ein Zielvereinbarungssystem<br />

eingeführt, wonach je nach Zielerreichungsgrad<br />

am Ende eines Referenzzeitraums ein Bonus zur Auszahlung<br />

gelangt.<br />

Zu denken ist auch - primär im Vertriebsbereich - an „klassische“<br />

Provisionen gem. §§ 65, 87ff. HGB für die Vermittlung<br />

von Geschäften.<br />

Bei der Einführung von variabler Erfolgsvergütung, die für<br />

eine Mehrzahl von Arbeitnehmern nach allgemeinen Merkmalen<br />

verteilt werden soll, ist darauf zu achten, dass der<br />

Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht<br />

im Hinblick auf die Verteilungsgrundsätze hat.<br />

Willigt der Arbeitnehmer nicht ein, ist arbeitgeberseits<br />

alternativ über eine einseitige Änderungskündigung nachzudenken.<br />

Hier sind folgende Hürden zu nehmen:<br />

Zunächst regelt § 613a Abs. 4 BGB, dass eine Kündigung<br />

und somit auch eine Änderungskündigung wegen des Betriebsübergangs<br />

unzulässig ist. Die zeitliche Nähe zum<br />

Betriebsübergang provoziert hierbei eine gewisse Vermutungswirkung.<br />

Zu prüfen ist, ob es – neben dem Betriebsübergang<br />

– einen sachlichen Grund gibt, der aus sich<br />

heraus die Kündigung zu rechtfertigen vermag, so dass<br />

der Betriebsübergang nur der äußere Anlass, nicht aber<br />

der tragende Grund für die Kündigung ist (BAG, Urteil vom<br />

<strong>16</strong>.05.2002, Az. 8 AZR 319/01).<br />

<strong>16</strong>


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Der moderne Einkauf<br />

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Case Study: Produktionsoptimierung in einem<br />

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Risikomanagement für Aufsichtsräte<br />

M&A in Krise und Insolvenz<br />

Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen nach der<br />

Fusion von Betrieben und Unternehmen<br />

Ferner ist auch eine Änderungskündigung an den Voraussetzungen<br />

des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu<br />

messen, soweit der Schwellenwert von mehr als 10 Arbeitnehmern<br />

im Betrieb erreicht ist. In Betracht kommen<br />

bei den hier diskutierten postmerger-Integrationen praktisch<br />

nur betriebsbedingte Gründe. Allein das Interesse<br />

des Erwerbers an einer Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen<br />

stellt aber noch keinen betriebsbedingten<br />

Grund i. S. d. KSchG dar. Der Erwerber muss vielmehr<br />

darlegen, dass aufgrund einer bestimmten, von ihm getroffenen<br />

unternehmerischen Entscheidung eine Beschäftigungsmöglichkeit<br />

zu den bisherigen Bedingungen entfallen<br />

ist. Ferner sind auch hier die Regeln der Sozialauswahl<br />

zu beachten. Aufgrund der damit einhergehenden arbeitsrechtlichen<br />

Unsicherheiten spielen Änderungskündigungen<br />

als Instrument zur Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen<br />

in der Praxis eher eine geringere Rolle.<br />

Betriebsvereinbarung<br />

Existieren bei dem zu übertragenden Betrieb Betriebsvereinbarungen<br />

(BVen) und bleibt der Betrieb in seiner Organisation<br />

im Wesentlichen erhalten, gelten auch die bisherigen<br />

BVen kollektivrechtlich fort. Demnach muss der<br />

Erwerber mit dem bisherigen Betriebsrat, der bei dieser<br />

Konstellation konsequenterweise unverändert im Amt<br />

bleibt, entweder eine abändernde BV schließen oder die<br />

entsprechende BV kündigen, freilich im letzteren Falle mit<br />

der Maßgabe, dass die BV bei zwingender Mitbestimmung<br />

gem. § 77 Abs. 6 BetrVG solange nachwirkt bis eine neue<br />

Vereinbarung geschlossen wird.<br />

Geht der zu übertragende Betrieb hingegen infolge Umorganisation<br />

tatsächlich unter, so gilt die Auffangnorm des<br />

§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB. Hiernach werden die Rechte<br />

und Pflichten aus der BV in das Individualarbeitsrecht des<br />

übergehenden Arbeitnehmers transformiert. Dieses transformierte<br />

Recht darf nicht vor Ablauf eines Jahres zu Lasten<br />

des Arbeitnehmers verändert werden. Wird der zu<br />

übertragende Betrieb allerdings in einen (Erwerber-)Betrieb<br />

integriert, in dem bereits eine oder mehrere BVen<br />

existieren, die denselben Regelungsbereich abdecken wie<br />

die bisherige BV (z.B. betriebliche Altersversorgung), so<br />

löst die BV im Erwerberbetrieb die bisherige BV kollektivrechtlich<br />

ab (vgl. § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB).<br />

Kann der Arbeitgeber individualvertraglich vereinbarte<br />

Bedingungen durch eine BV zu Lasten des Arbeitnehmers<br />

ablösen bzw. ändern? Grundsätzlich nein, da im Verhältnis<br />

zum Individualarbeitsvertrag das sog. Günstigkeitsprinzip<br />

gilt. Es gibt allerdings Ausnahmen: Regelungsgegenstände,<br />

die der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats<br />

gem. § 87 BetrVG unterworfen sind (z.B. Verteilung der<br />

Arbeitszeit), gehen auch dem Individualarbeitsvertrag vor.<br />

Da die reine Höhe des Arbeitsentgelts allerdings nicht der<br />

zwingenden Mitbestimmung unterliegt, käme nur eine<br />

freiwillige BV gem. § 88 BetrVG in Betracht. Diese kann<br />

das o.g. Günstigkeitsprinzip allerdings nur durchbrechen,<br />

sofern im Arbeitsvertrag eine „Öffnungsklausel“ zugunsten<br />

von BVen vereinbart wurde. Hinzu kommt, dass stets<br />

der Tarifvorrang aus § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten ist,<br />

wonach Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen,<br />

die durch Tarifvertrag geregelt oder üblicherweise<br />

geregelt werden, nicht Gegenstand einer BV sein können.<br />

In der Praxis kommt daher aufgrund der genannten Hürden<br />

eine ablösende, zu Lasten der Arbeitnehmer verschlechternde,<br />

BV im Hinblick auf die Höhe des individuell<br />

vereinbarten Arbeitsentgelts sehr selten vor.<br />

Tarifvertrag<br />

Eine kollektivrechtliche Tarifbindung wird dadurch erzeugt,<br />

dass<br />

• einerseits der Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband<br />

ist oder aber selber unmittelbar als Partei<br />

einen Firmentarifvertrag abschließt und<br />

• anderseits der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden<br />

Gewerkschaft ist.<br />

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17


Existiert beim übertragenden Unternehmen bzw. Betrieb<br />

eine derartige Tarifbindung, so bleibt diese erhalten, wenn<br />

der Erwerber ebenfalls Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbands<br />

ist. Ist dies nicht der Fall, wird – analog<br />

zur Regelung bei Betriebsvereinbarungen– das kollektive<br />

Tarifrecht in das Individualarbeitsrecht transformiert.<br />

Möchte der Erwerber insoweit derartige Arbeitsbedingungen<br />

vereinheitlichen bzw. abändern, hat er auch hier die<br />

einjährige Veränderungssperre zu beachten, soweit die<br />

avisierte Veränderung zu Lasten des Arbeitnehmers gehen<br />

soll. Eine für den Arbeitnehmer nachteilige Regelung kann<br />

seitens des Erwerbers nur dann vor Ablauf der Jahresfrist<br />

tariflich implementiert werden, wenn eine beiderseitige<br />

Tarifbindung besteht.<br />

Vorgenannte Regelung darf nicht mit der Fallgruppe verwechselt<br />

werden, in der Tarifverträge mittels einer arbeitsvertraglicher<br />

Verweisklausel „nur“ individualrechtlich<br />

vereinbart wurden, also im Übrigen keine kollektivrechtliche<br />

Tarifbindung besteht. Im Falle eines (Teil)Betriebsübergangs<br />

gelten dann im Hinblick auf eine Abänderbarkeit<br />

und Vereinheitlichung diejenigen Regeln, die auch für<br />

das sonstige Individualrecht gelten.<br />

Sonderfall: Betriebliche Altersversorgung<br />

Bei der Einführung und Abänderung betrieblicher Altersversorgung<br />

hat der Betriebsrat, soweit vorhanden, gem.<br />

§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen. Will der Arbeitgeber/Erwerber<br />

die Versorgungsordnungen in seinem<br />

Betrieb/Unternehmen vereinheitlichen bzw. abändern,<br />

hat er daher den Betriebsrat zu beteiligen. Für Abänderungen<br />

von Versorgungswerken mittels BV oder Richtlinien<br />

hat das BAG eine sog. Dreistufentheorie entwickelt. Je<br />

stärker die Neuregelung in Besitzstände eingreift, desto<br />

gewichtiger müssen die Gründe hierfür sein (vgl. nur BAG,<br />

Urt. vom 17.08.1999, Az. 3 AZR 296/98):<br />

• Der bereits erdiente Teilbetrag darf nur in seltenen Fällen<br />

aus zwingendem Grund gekürzt werden.<br />

• Eine sog. erdiente Dynamik, also der aufgrund eines<br />

variablen dienstzeitunabhängigen Berechnungsfaktors<br />

ermittelte Versorgungsbesitzstand, darf nur aus triftigen<br />

Gründen verschlechtert werden. Diese Fallgruppe liegt<br />

bei endgehaltsbezogenen Versorgungszusagen vor.<br />

• Die geringsten Anforderungen sind an Eingriffe in künftige,<br />

noch nicht erdiente dienstzeitunabhängige Zuwächse<br />

zu stellen; hierfür genügen bereits sog. sachliche<br />

Gründe.<br />

Ob einer der Gründe vorliegt, bedarf dann einer Prüfung<br />

im Einzelfall.<br />

Fazit<br />

Die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen setzt zunächst<br />

eine gründliche Analyse der Frage voraus, von<br />

welcher arbeitsrechtlichen Ebene die abzuändernde Regelung<br />

herrührt. Sofern dies erarbeitet wurde, ist zu prüfen,<br />

mit welchen der dargestellten Instrumente eine Abänderung<br />

bestmöglich umgesetzt wird. Dabei ist darauf<br />

zu achten, dass das kollektive und individuelle Arbeitsrecht<br />

korrekt „ineinander greifen“ (z. B. Tarifvorrang,<br />

Günstigkeitsprinzip).<br />

Jürgen Bödiger<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

18


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