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Projekt zur Abfallvermeidung Eine Initiative der Bremer ...

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3 Die politische Reaktion<br />

Die Antwort des Senator für Umwelt<br />

Der Senator für Bau und Umwelt und die <strong>Bremer</strong> Entsorgungsbetriebe haben gemeinsam die Vorschläge<br />

<strong>der</strong> Dialog-Gruppe mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />

Die Dialog-Gruppe schlägt ein Gebührensystem vor, welches sich auf eine personengebundene<br />

Grundgebühr mit freier Wahl <strong>der</strong> Gefäßgröße und einer Bonus-Malus-Regelung stützt. Durch dieses<br />

System verspricht sich die Dialog-Gruppe mehr Gebührengerechtigkeit und mehr Gebührentransparenz.<br />

In Bremen wurde mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Codierten Tonne ein differenziertes Gebührensystem mit<br />

einem Malus-System eingeführt. Bei diesem System ist eine Mindestleerungszahl <strong>der</strong> Restmülltonne<br />

durch eine Grundgebühr abgedeckt. Die über die Mindestleerungszahl hinaus in Anspruch<br />

genommenen Leerungen sind zusätzlich zu bezahlen. <strong>Eine</strong> Rückerstattung bei nicht in Anspruch<br />

genommenen Leerungen erfolgt nicht. Dieses System ist eingeführt und funktioniert insgesamt gut.<br />

Man kann davon ausgehen, dass das von <strong>der</strong> Dialog-Gruppe vorgeschlagene System auch funktioniert.<br />

Allerdings rechtfertigt <strong>der</strong> mit dem neuen System von <strong>der</strong> Dialoggruppe erwartete Gewinn an<br />

Gebührentransparenz und -gerechtigkeit (sofern er überhaupt signifikant vorhanden ist) nicht die mit<br />

<strong>der</strong> Umstellung des Gesamtsystems für die Bürger verbundenen Belastungen infolge <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen<br />

und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand. <strong>Eine</strong> Än<strong>der</strong>ung des Gebührensystems sollte nur dann<br />

erfolgen, wenn das <strong>der</strong>zeitige System aus einer objektiven Problemlage heraus überarbeitet werden<br />

muss.<br />

Ein Detail-Vorschlag des Kunden-Dialogs ist die Einführung einer Gebühr für die Entsorgung von<br />

Kühlschränken. Hierzu läßt sich feststellen, daß mit einer Elektro-Altgeräte-Verordnung <strong>der</strong><br />

Bundesregierung die Kostenübernahme für eine Verwertung bundesweit geregelt werden soll. <strong>Eine</strong><br />

Entscheidung über eine Gebühr für die Entsorgung von Kühlgeräten sollte deshalb erst nach dem<br />

Abschluß des Verordnungsverfahrens getroffen werden.<br />

Zum Thema <strong>Abfallvermeidung</strong> liefert <strong>der</strong> Kunden-Dialog eine sehr sorgfältige Analyse <strong>der</strong> Hemmnisse<br />

und Defizite, er verdeutlicht aber auch die Schwierigkeit von grundsätzlich geeigneten und gleichzeitig<br />

praktikablen Vermeidungskonzepten. Die <strong>Bremer</strong> Entsorgungsbetriebe als öffentlich-rechtlicher<br />

Entsorgungsträger haben aufgrund des § 1 a des Landesabfallgesetzes den gesetzlichen Auftrag, die<br />

<strong>Abfallvermeidung</strong> zu för<strong>der</strong>n. Sie beabsichtigen, ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet auch aufgrund <strong>der</strong><br />

Anregungen aus dem Kunden-Dialog künftig zu verstärken, und sind aufgefor<strong>der</strong>t, ein Handlungs- und<br />

Finanzierungskonzept dazu vorzulegen. <strong>Abfallvermeidung</strong> ist als kulturelle Herausfor<strong>der</strong>ung anzusehen.<br />

Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> <strong>Abfallvermeidung</strong> auf kommunaler Ebene sind allerdings begrenzt. Durch die<br />

Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Institutionen, Verbänden und Vereinen, wie z.B. mit <strong>der</strong><br />

Verbraucherzentrale, soll dieser begrenzte Spielraum ausgeschöpft werden.<br />

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