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Statuten

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) allgemeine körperliche Ertüchtigung;<br />

c) Regelmäßige Meisterschafts- und Freundschaftsspiele, Teilnahme an Turnieren, Durchführung von Wettkämpfen<br />

Trainingslagern, Sportreisen, Sportfesten und anderen sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen;<br />

d) Fan- und Sportreisen, Ausflüge, Wanderungen und gesellige Zusammenkünfte;<br />

e) Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Vereinszwecks und zur Absicherung der<br />

sportlichen und wirtschaftlichen Zukunft des Vereins:<br />

• Errichtung und Betrieb eines Campus mit Sportstätten, Spielplätzen, Untersuchungs- und Behandlungsbereichen<br />

sowie Sport- und Tagesheimen;<br />

• Herausgabe von Zeitschriften und anderen der Verbreitung des Sports dienenden Schriften;<br />

• Einrichtung eines Vereinsbüros, einer Bibliothek;<br />

(f) Erteilung von Unterricht, vereinsorientierte Aus- und Weiterbildung (z.B. Ehrenamt), Beschaffung geeigneter<br />

Unterlagen und Mittel zur Aus- und Weiterbildung<br />

(g) Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Behörden, Körperschaften, Verbänden sowie mit Schulen und Kindergärten<br />

(h) Aufbau eines Kompetenzclusters für alle Belange des Handball- und Jugendsports<br />

(i) Entwicklung und Pflege eines einheitlichen Erscheinungsbildes (CD. CI) und durch einheitliche Klubfarben<br />

(weiß, rot) unter Berücksichtigung allfälliger Wünsche der Sponsoren; z.B. Werbeaufschrift auf Klubkleidung und<br />

Druckwerken<br />

(j) Organisation einer sportmedizinischen Betreuung<br />

(k) Unterstützung von Veranstaltungen zur Information, Bewusstseinsbildung, von Projekten mit den Schwerpunkten<br />

Prävention und Nachhaltigkeit sowie alle Aktivitäten zur Verbreiterung der Basis für den Handball Sport<br />

§ 4. Materielle Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes<br />

(1) Der Vereinszweck soll durch folgende materielle Mittel erreicht werden:<br />

a) Beiträge der Mitglieder;<br />

b) Geld- und Sachspenden;<br />

c) Bausteinaktionen und Tombola;<br />

d) Flohmärkte und Basare;<br />

e) Warenabgabe (Büffet für Getränke und Speisen, Verkauf von Sportutensilien);<br />

f) Subventionen und sonstige Beihilfen öffentlicher und/oder privater Institutionen;<br />

g) allfällige Einnahmen von sportlichen und anderen Veranstaltungen;<br />

h) Werbung jeglicher Art (einschl. Bandenwerbung);<br />

i) Sportlerablösen;<br />

j) Sponsoring (mit Werbetätigkeit des Vereines bzw. seiner Mitglieder);<br />

k) Vermietung oder sonstige Überlassung von Sportanlagen oder Teilen davon;<br />

l) Erteilung von Unterricht; Abhaltung von Kursen;<br />

m) Zinserträge und Wertpapiere;<br />

n) Erträge aus Vermietung und Verpachtung (z.B. von Gastronomieeinrichtungen, Immobilien, Mobilien)<br />

o) Führung einer Hallenkantine, deren Erlöse wieder den Zwecken des Vereines zugeführt werden<br />

p) Erbschaften, Vermächtnisse, Schenkungen und sonstige Zuwendungen<br />

q) Beteiligung an Unternehmen.<br />

(2) Diese Mittel des Vereines dürfen nur für die statutgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen<br />

keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Vereinsmitteln durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen<br />

erhalten. Bei Ausscheiden eines Mitglieds oder Auflösung des Vereines besteht für das Mitglied kein Anspruch auf<br />

einen Vermögensanteil.<br />

III. MITGLIEDSCHAFT<br />

§ 5. Arten der Mitgliedschaft<br />

(1) Mitglieder können natürliche oder juristische Personen ohne Unterschied werden. Sie gliedern sich in ordentliche,<br />

außerordentliche und Ehrenmitglieder.<br />

(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich mit allen Rechten und Pflichten an der Vereinsarbeit beteiligen.<br />

(3) Außerordentliche Mitglieder sind solche, die den Verein fördern, ohne sich an der Vereinsarbeit zu beteiligen.<br />

Hauptsächlich handelt es sich bei dieser Förderung um die Zuwendung finanzieller Mittel.<br />

(4) Um den Verein besonders verdienten Mitgliedern kann auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung<br />

die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Diese kann auch mit einer Ehrenfunktion verbunden werden.<br />

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