02.07.2015 Aufrufe

Statuten

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

I. PRÄAMBEL<br />

Soweit in diesem Statut auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,<br />

beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.<br />

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

§ 1. Name, Sitz, Tätigkeitsbereich<br />

(1) Der Verein führt den Namen „HANDBALL VEREIN WIEN“. Der Verein wird im Außenverhältnis auch mit der Bezeichnung<br />

HVW – ergänzt um Sponsornamen – und im Jugendbereich unter der Bezeichnung „WILDCATS VIENNA“<br />

auftreten.<br />

(2) Er hat seinen Sitz WIEN und erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte Österreichische Bundesgebiet.<br />

(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist möglich.<br />

§ 2. Zweck des Vereines<br />

(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und der in allen Belangen gemeinnützig, überparteilich<br />

und überkonfessionell im Sinne der Bundesabgabenordnung ist, bezweckt:<br />

• die Förderung, die Pflege und die Erhaltung des Handballsports in den Bereichen Jugend-, Breitenund<br />

Leistungssport<br />

• die Entwicklung und die Umsetzung von Innovationen durch Verstärkung der Entwicklungsarbeit<br />

(F&E), um so ein anerkannter Partner und Experte in gesellschaftlichen, sportlichen und wirtschaftlichen<br />

Belangen des Jugend-, Breiten-, und Spitzensports zu werden/ zu bleiben<br />

• die Forcierung von Handball und der Jugend als die Kommunikationsträger und die Zielgruppen der<br />

Förderungen<br />

• die Erlangung /die Behauptung einer führenden Rolle im internationalen und nationalen Damenhandball<br />

• die Teilnahme an von nationalen und internationalen Verbänden veranstalteten Bewerben mit den<br />

entsprechenden Nachwuchs- und Kampfmannschaften<br />

• die Förderung und die Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse unserer Fans und Mitglieder<br />

sowie der Sponsoren und Partner in der Vereinstätigkeit (z.B. Pflege freundschaftlicher Beziehungen, Förderung<br />

der körperlichen Ertüchtigung, Öffentlichkeitsarbeit)<br />

• die Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien durch sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen<br />

• die Nachwuchsförderung im Rahmen von Schulpartnerschaften und im Verein durch die eigenen<br />

Nachwuchsmannschaften (z.B. Lehrerausbildung, gemeinsame Projekte, Ausrüstung)<br />

• die Stellung von Spielerinnen für die österreichischen Nationalteams<br />

• die strategische, wirtschaftliche und kameradschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und<br />

Verbänden; z.B. in den Bereichen Lobbying, Förderungen und bei spezifischen Projekten<br />

• den Aufbau und die Pflege einer Partnerschaft / eines Kompetenznetzes mit Medien, Schulen, der Wirtschaft<br />

und der Politik<br />

• die Entwicklung und Realisierung von gesellschaftsrelevanten Projekten, dass Ausbildung, Beruf und<br />

Familie mit leistungsorientierten Handballsport vereinbar wird, dass Handball seine Integrationsfunktion<br />

wahrnehmen kann und dass eine abgestimmte, kontinuierliche sportliche und gesellschaftliche Entwicklung<br />

der uns anvertrauten Jugendlichen sichergestellt werden kann<br />

• die Entwicklung und Realisierung von kommerziellen Projekten, die die wirtschaftliche und sportliche Zukunft<br />

sicherstellen<br />

• Unterstützung zur Errichtung und beim Betrieb eines elektronischen Netzwerks als Basis für ein handballorientiertes<br />

Wissensmanagement<br />

(2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und ist nicht erlösorientiert.<br />

Der Verein darf nur für seine satzungsgemäßen Zwecke Vermögen ansammeln. Ein sich allenfalls ergebender<br />

Überschuss ist ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszwecks zu verwenden und darf nicht an Mitglieder<br />

ausgeschüttet werden. Der Verein darf abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken keine anderen als<br />

gemeinnützige Zwecke verfolgen.<br />

§ 3. Ideelle Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes<br />

Der Vereinszweck soll durch folgende ideelle Mittel erreicht werden:<br />

a) Ausübung, Pflege und Förderung des Sports in anerkannten Sportarten, mit Hauptaugenmerk auf den Handballsports<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!