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Sicherheitsdatenblatt - FarbenWelt Wimmer

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SICHERHEITSDATENBLATT<br />

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />

0893100110 - MULTI-KRAFTKLEBER - 310 ML<br />

Version 1.2 Überarbeitet am 13.09.2011 Druckdatum 17.09.2011 DE / DE<br />

Nach Verschlucken<br />

: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung<br />

oder Etikett vorzeigen. Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.<br />

Eine sich erbrechende, auf dem Rücken liegende Person in die<br />

stabile Seitenlage bringen.<br />

4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen<br />

Keine Daten verfügbar<br />

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung<br />

Keine Daten verfügbar<br />

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />

5.1 Löschmittel<br />

Geeignete Löschmittel<br />

: Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Wassersprühstrahl, Alkoholbeständiger<br />

Schaum<br />

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren<br />

Besondere Gefahren bei der<br />

Brandbekämpfung<br />

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung<br />

Besondere Schutzausrüstung für<br />

die Brandbekämpfung<br />

: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung<br />

des Feuers zu unterdrücken. Im Brandfall können gefährliche<br />

Zersetzungsprodukte entstehen (siehe Abschnitt 10). Das Einatmen<br />

von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verursachen.<br />

: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.<br />

Persönliche Schutzausrüstung verwenden.<br />

Weitere Information<br />

: Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien. Löschmaßnahmen<br />

auf die Umgebung abstimmen. Explosions- und Brandgase<br />

nicht einatmen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf<br />

nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes<br />

Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen<br />

Vorschriften entsorgt werden.<br />

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren<br />

Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Berührung mit den Augen<br />

und der Haut vermeiden. Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Personal sofort<br />

an sichere Stelle evakuieren. Ein Einatmen der Dämpfe oder Nebel vermeiden.<br />

6.2 Umweltschutzmaßnahmen<br />

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