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VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH od

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Baumaßnahme<br />

Leistung<br />

©<br />

Vergabenummer<br />

Ergänzung der Vergabeunterlagen<br />

Verschlusssachenvergaben (<strong>VS</strong>-<strong>NUR</strong> <strong>FÜR</strong> <strong>DEN</strong> <strong>DIENSTGEBRAUCH</strong> <strong>od</strong>er höher)<br />

Anlagen: <strong>VS</strong>-NfD-Merkblatt<br />

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots<br />

247<br />

(Verschlusssachenvergaben)<br />

1.1 Die Ausführung der Leistung macht den Zugang zu Verschlusssachen (<strong>VS</strong>-<strong>NUR</strong> <strong>FÜR</strong> <strong>DEN</strong> DIENST-<br />

GEBRAUCH, <strong>VS</strong>-VERTRAULICH; GEHEIM <strong>od</strong>er STRENG GEHEIM) erforderlich.<br />

Die Leistungen sind<br />

in Sperrzonen <strong>od</strong>er Kontrollzonen auszuführen.<br />

teilweise in Sperrzonen <strong>od</strong>er Kontrollzonen auszuführen.<br />

in Schutzzonen auszuführen.<br />

teilweise in Schutzzonen auszuführen.<br />

1.2 Bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades <strong>VS</strong>-<strong>NUR</strong> <strong>FÜR</strong> <strong>DEN</strong> <strong>DIENSTGEBRAUCH</strong> ist das<br />

<strong>VS</strong>-NfD-Merkblatt zu beachten.<br />

1.3 Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, sind Sie verpflichtet, sämtliche Anlagen<br />

unverzüglich an die Vergabestelle auf demselben Wege, auf dem sie Ihnen zugestellt wurden, zurückzugeben.<br />

Sofern Sie Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind die Anlagen den hierfür<br />

zuständigen Behörden Ihres Landes zu übergeben mit der Bitte, ihre Vernichtung zu veranlassen<br />

und eine Bescheinigung hierüber der Vergabestelle auf diplomatischem Wege zu übersenden.<br />

2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen:<br />

2.1 Bei Verschlusssachenvergaben (<strong>VS</strong>-VERTRAULICH <strong>od</strong>er höher) sowie bei Vergaben von Leistungen,<br />

die innerhalb von Sperrzonen <strong>od</strong>er Kontrollzonen auszuführen sind, dürfen nur Arbeitnehmer<br />

Ihres Unternehmens und die eines evtl. von Ihnen mit Beauftragung bzw. Zustimmung des Auftraggebers<br />

mit eingebundenen Nachunternehmers beschäftigt werden, die vom Bundesminister für<br />

Wirtschaft zum Umgang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades<br />

ermächtigt sind;<br />

sie müssen dem Auftraggeber durch den Sicherheitsbevollmächtigten des Unternehmens mit einem<br />

Antrag auf Ausstellung entsprechender Sperrzonenausweise mitgeteilt werden.<br />

Dem Antrag sind namentliche Bescheinigungen des Sicherheitsbevollmächtigten im nationalen Besuchskontrollverfahren<br />

gemäß Anlage 23 <strong>od</strong>er 24 Geheimschutzhandbuch (SiBe-Bescheinigung)<br />

beizufügen. Hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm eingebundene Nachunternehmer seinen Sitz<br />

<strong>od</strong>er Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so müssen entsprechende Sicherheitsunbedenklichkeitserklärungen<br />

der zuständigen Behörde seines Heimatstaates auf dem diplomatischen<br />

Wege rechtzeitig beigebracht werden.<br />

2.2 Das Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades <strong>VS</strong>–<strong>NUR</strong><br />

<strong>FÜR</strong> <strong>DEN</strong> <strong>DIENSTGEBRAUCH</strong> (<strong>VS</strong>-NfD-Merkblatt) ist Vertragsbestandteil.<br />

.<br />

VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Mai 2010 Seite 1 von 3


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247<br />

(Verschlusssachenvergaben)<br />

2.3 Besondere Vereinbarungen über den Geheimschutz für Leistungen, die außerhalb von Sperrzonen<br />

auszuführen sind und als <strong>VS</strong> – VERTRAULICH, GEHEIM <strong>od</strong>er STRENG GEHEIM eingestuft sind:<br />

3 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />

3.1 Ergänzung Verschlusssachenvergaben für Arbeiten in Sperrzonen <strong>od</strong>er Kontrollzonen (<strong>VS</strong>-<br />

VERTRAULICH <strong>od</strong>er höher)<br />

3.1.1 Bei Ausführung der Leistung sind die Bestimmungen des „Handbuch für den Geheimschutz in der<br />

Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ zu beachten.<br />

3.1.2 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen und alle Pläne und Zeichnungen, die dem Auftragnehmer<br />

mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe <strong>od</strong>er später ausgehändigt wurden, bleiben<br />

Eigentum des Auftraggebers. Sie sind, ebenso wie die vom Auftragnehmer selbst erstellten Unterlagen,<br />

nach Erhalt der Schlusszahlung ohne besondere Aufforderung zurückzugeben.<br />

Sofern der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, sind die Unterlagen<br />

der zuständigen Behörde seines Landes zu übergeben mit der Bitte, ihre Vernichtung zu veranlassen<br />

und eine Bescheinigung hierüber der Vergabestelle auf dem diplomatischen Weg zu übersenden.<br />

3.1.3 Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten einschließlich seiner Nachunternehmer und deren<br />

Beschäftigten ist die Anfertigung von Lichtbildern der Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen<br />

Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt.<br />

Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber unbeschadet weitergehender anderer Rechte berechtigt,<br />

die Ablieferung der Lichtbilder (einschließlich belichteter Schichtträger) ohne Entschädigung zu verlangen.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />

3.1.4 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Arbeitskräften des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmern,<br />

die nicht die Staatsangehörigkeit eines NATO-Staates <strong>od</strong>er die Staatsangehörigkeit<br />

eines Staates aus der Staatenliste (Anlage zur Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung)<br />

haben, bei der Ausführung der Leistungen ablehnen.<br />

3.1.5 Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte<br />

Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer sofort von der Weiterbeschäftigung<br />

bei der Ausführung der Leistung ausschließt.<br />

3.1.6 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Nachunternehmern ohne Angabe von Gründen ablehnen,<br />

auch wenn der Betrieb des Auftragnehmers auf die ausgeschriebenen Leistungen nicht eingerichtet<br />

ist.<br />

3.1.7 Beschäftigte des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer erhalten Zutritt zur Sperrzone <strong>od</strong>er<br />

Kontrollzone, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises<br />

sind. Die Ausweise sind vom Auftragnehmer rechtzeitig anzufordern. Der Anforderung sind Si-<br />

Be-Bescheinigungen gem. Anlage 23 <strong>od</strong>er 24 GHB sowie ein Lichtbild der Beschäftigten beizufügen.<br />

Die SiBe-Bescheinigungen sind durch entsprechende Meldung der Zu- und Abgänge auf dem<br />

Laufenden zu halten. Für aus der Baustellenbelegschaft ausscheidende Beschäftigte ist dem Auftraggeber<br />

eine Abgangsmeldung zu erstatten. Mit der Abgangsmeldung ist der Baustellenausweis<br />

zurückzugeben. Verlust von Baustellenausweisen ist unverzüglich anzuzeigen.<br />

3.1.8 Beschäftigte des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, die in der Sperrzone <strong>od</strong>er Kontrollzone<br />

- außerhalb des ihnen vom Beauftragten des Auftraggebers <strong>od</strong>er von anderen dem Auftragnehmer<br />

hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereich einschließlich der Zugangswege<br />

<strong>od</strong>er<br />

- außerhalb ihrer Arbeitszeit <strong>od</strong>er ohne gültigen Baustellenausweis <strong>od</strong>er<br />

- bei der Anfertigung von Lichtbildern (vergleiche 3.1.3)<br />

angetroffen werden, sind auf Verlangen des Auftraggebers sofort von der Weiterbeschäftigung auszuschließen.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />

VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Mai 2010 Seite 2 von 3


3.2 Ergänzung Arbeiten in Schutzzonen<br />

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247<br />

(Verschlusssachenvergaben)<br />

3.2.1 Beschäftigte des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer erhalten nur Zutritt zur Schutzzone,<br />

wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises sind. Der<br />

Auftraggeber kann die Ausgabe von Baustellenausweisen von einer entsprechenden Überprüfung<br />

der Beschäftigten abhängig machen. Die Ausweise sind vom Auftraggeber rechtzeitig anzufordern.<br />

Der Anforderung sind eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen sowie je ein Lichtbild<br />

der Beschäftigten beizufügen. Die Liste ist durch entsprechende Meldung der Zu- und Abgänge auf<br />

dem Laufenden zu halten. Für aus der Baustellenbelegschaft ausscheidende Beschäftigte ist dem<br />

Auftraggeber eine Abgangsmeldung zu erstatten. Mit der Abgangsmeldung ist der Baustellenausweis<br />

zurückzugeben.<br />

Verlust von Baustellenausweisen ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.<br />

3.2.2 Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten sowie dessen Nachunternehmern und deren Beschäftigten<br />

ist die Anfertigung von Lichtbildern der Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen<br />

Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt.<br />

Bei Zuwiderhandlungen ist der Auftraggeber unbeschadet weitergehender anderer Rechte berechtigt,<br />

die Ablieferung der Lichtbilder (einschließlich belichteter Schichtträger) ohne Entschädigung zu<br />

verlangen.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />

3.2.3 Beschäftigte des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, die in der Schutzzone<br />

- außerhalb des ihnen von den Beauftragten des Auftraggebers <strong>od</strong>er von anderen dem Auftragnehmer<br />

hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereichs einschließlich der<br />

Zugangswege <strong>od</strong>er<br />

- außerhalb ihrer Arbeitszeit <strong>od</strong>er ohne gültigen Baustellenausweis <strong>od</strong>er<br />

- bei der Anfertigung von Lichtbildern<br />

angetroffen werden, sind auf Verlangen des Auftraggebers sofort von der Weiterbeschäftigung auszuschließen.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer entsprechend zu belehren.<br />

3.2.4 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Arbeitskräften des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmern,<br />

die nicht die Staatsangehörigkeit eines NATO-Staates <strong>od</strong>er die Staatsangehörigkeit<br />

eines Staates aus der Staatenliste (Anlage zur Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung)<br />

haben, bei der Ausführung ablehnen.<br />

3.2.5 Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen verlangen, dass der Auftragnehmer einzelne,<br />

bestimmte Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer sofort von der Weiterbeschäftigung<br />

bei der Ausführung der Leistung ausschließt.<br />

VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Mai 2010 Seite 3 von 3

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