EN 15017:2005 (D) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe
EN 15017:2005 (D) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe
EN 15017:2005 (D) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.6.1.1.5 Versorgungs-und/oder Einbalsamierungsraum<br />
Diese Räume müssen von anderen Bereichen getrennt sein.<br />
<strong>EN</strong> <strong>15017</strong>:<strong>2005</strong> (D)<br />
Das Infektionsrisiko muss durch bauliche und hygienische Maßnahmen ausgeschlossen oder -wo dies nicht<br />
möglich ist -minimiert sein. Ungeziefer muss fern gehalten und gegebenenfalls bekämpft werden.<br />
Angemessene Desinfektionseinrichtungen zur Sterilisierung der Instrumente müssen verfügbar sein.<br />
Geeignete Arbeitseinrichtungen, z. B. ein Wasch-oder Einbalsamiertisch, müssen vorhanden sein. Boden<br />
und Wände müssen undurchlässig und leicht zu reinigen sein. Bodenablauf sowie Abfallentsorgungsvorrichtungen<br />
und angemessene Beleuchtung und Lüftung müssen vorhanden sein. Bodenabläufe müssen<br />
einen Geruchsverschluss haben. Die Oberflächen der Einrichtungsgegenstände und der technischen<br />
Geräte müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.<br />
Die Versorgungs-und/oder Einbalsamierungsräume dürfen nur für die hygienische Versorgung und die<br />
Leichenschau benutzt werden.<br />
Einrichtungen für erste Hilfe müssen vorhanden sein.<br />
3.6.1.2 Öffentlicher Bereich<br />
3.6.1.2.1 Beratungsraum<br />
Ein geeigneter Raum für die ungestörte Planung der Bestattung in vertraulicher Atmosphäre muss<br />
innerhalb oder außerhalb des Bestattungsinstituts vorhanden sein.<br />
3.6.1.2.2 Sanitäreinrichtungen<br />
Sanitäreinrichtungen (z. B. Toiletten) müssen vorhanden sein.<br />
3.6.1.2.3 Aufbahrungsraum<br />
Der Aufbahrungsraum muss ein Bereich sein, in dem der Verstorbene nach erfolgter Versorgung nach den<br />
Wünschen des Auftraggebers aufgebahrt werden kann.<br />
Hygienisch einwandfreie Zustände müssen sichergestellt sein. Der Raum muss dem Anlass entsprechend<br />
ausgestattet sein. Ausreichende Sitzgelegenheiten für Angehörige müssen geboten werden.<br />
Der Aufbahrungsraum muss belüftet und/oder klimatisiert sein. Aufbahrungsräume müssen über eine<br />
geeignete Schallisolierung verfügen. Ein geeignetes Kommunikationsmittel mit dem Bestattungspersonal<br />
kann angeboten werden.<br />
3.6.1.2.4 Trauerhalle<br />
Eine Trauerhalle kann zur Verfügung gestellt werden.<br />
3.6.1.3 Personaleinrichtungen<br />
Angemessene Personaleinrichtungen müssen vorhanden sein, z. B. Wasch-und Toilettenräume, Küche,<br />
Ruhe- und Umkleidebereich.<br />
3.6.1.4 Verwaltungseinrichtungen<br />
Verwaltungseinrichtungen mit entsprechender Ausstattung müssen vorhanden sein.<br />
© DIN Deutsches Institut für Normung e. V. • Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN<br />
Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet.