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§ 17<br />

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer<br />

Mitgliederversammlungen mit der im § 16 geregelten<br />

Stimmmehrheit beschlossen werden. Sofern die<br />

Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, ist der<br />

Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam<br />

vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br />

Das nach dem Ende der Liquidation noch vorhandene<br />

Vereinsvermögen fällt an die Stadt Lübbenau/Spreewald, die<br />

es für gemeinnützige Arbeit zu verwenden hat.<br />

§ 18 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung ist in der vorliegenden geänderten Form<br />

am 20.November 2007 von der Mitgliederversammlung des<br />

Sportvereins <strong>TSG</strong> Lübbenau <strong>63</strong> e.V. beschlossen worden.<br />

Die bisherige Satzung vom 19.November 2001 verliert somit<br />

seine Gültigkeit.<br />

Kopsch Wenzel Richter<br />

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassenwart<br />

Anlage 1 Auflistung der Sportarten des Vereins<br />

Anlage 2 Beitragsordnung<br />

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