Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol - MUGV - Land ...
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Hilfen für Menschen <strong>mit</strong> <strong>Alkohol</strong>problemen 3.<br />
Menschen <strong>mit</strong> <strong>Alkohol</strong>abhängigkeit haben aufgrund einer sozialrechtlichen<br />
Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1968 einen Anspruch auf fachgerechte<br />
Hilfe und Fürsorge.<br />
In den vergangenen Jahrzehnten entstand vor diesem Hintergrund in Deutschland<br />
entsprechend dem vielschichtigen Erscheinungsbild bei substanzbezogenen<br />
Störungen wie <strong>Alkohol</strong>ismus ein differenziertes Netz von ambulanten, teilstationären<br />
und stationären Einrichtungen. Als weiteres wichtiges Hilfeelement ist hier<br />
das umfangreiche Netz von Selbsthilfegruppen zu nennen.<br />
Die verschiedenen Module des Hilfesystems für Menschen <strong>mit</strong> <strong>Alkohol</strong>problemen<br />
im <strong>Land</strong> Brandenburg lassen sich wie folgt ordnen:<br />
u Selbsthilfegruppen<br />
u Ärztliche Basisversorgung (Haus- und Fachärzte) (SGB V)<br />
u Psychosoziale Versorgung (Öffentlicher Gesundheitsdienst, ambulante<br />
Beratungs- und Behandlungsstellen)<br />
u Klinische Basisversorgung (Entgiftung) (SGB V)<br />
u Medizinische Rehabilitation (Entwöhnung) (SGB VI)<br />
u Arbeit und Beschäftigung (Integrations- und Arbeitsprojekte) (SGB III)<br />
u Betreuung<br />
u Eingliederungshilfe (ambulant, teilstationär, stationär) (SGB XII)<br />
u Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)<br />
u Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeit (SGB XII)<br />
Sozialrechtlich betrachtet erfolgen diese Hilfen allerdings nicht aus einer Hand,<br />
sondern auf Basis verschiedener gesetzlicher Grundlagen, so dass man von<br />
einem gegliederten Leistungssystem spricht. Dies führt in der Praxis insbesondere<br />
bei Hilfebedürftigen, bei denen die sozialrechtliche Zuständigkeit unklar ist<br />
(Schnittstellenproblematik), in Einzelfällen zu Versorgungsproblemen.<br />
Viele <strong>Alkohol</strong>kranke werden vom Hilfesystem erst dann erreicht, wenn bereits<br />
eine erhebliche Chronifizierung eingetreten ist. Die bereits ausgeprägten somatischen<br />
Schäden in Verbindung <strong>mit</strong> einer sozialen Verelendung führen häufig zu<br />
einem langwierigen und komplizierten Behandlungsverlauf. Aufgrund einer sehr<br />
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