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Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol - MUGV - Land ...

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Hilfen für Menschen <strong>mit</strong> <strong>Alkohol</strong>problemen 3.<br />

Menschen <strong>mit</strong> <strong>Alkohol</strong>abhängigkeit haben aufgrund einer sozialrechtlichen<br />

Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1968 einen Anspruch auf fachgerechte<br />

Hilfe und Fürsorge.<br />

In den vergangenen Jahrzehnten entstand vor diesem Hintergrund in Deutschland<br />

entsprechend dem vielschichtigen Erscheinungsbild bei substanzbezogenen<br />

Störungen wie <strong>Alkohol</strong>ismus ein differenziertes Netz von ambulanten, teilstationären<br />

und stationären Einrichtungen. Als weiteres wichtiges Hilfeelement ist hier<br />

das umfangreiche Netz von Selbsthilfegruppen zu nennen.<br />

Die verschiedenen Module des Hilfesystems für Menschen <strong>mit</strong> <strong>Alkohol</strong>problemen<br />

im <strong>Land</strong> Brandenburg lassen sich wie folgt ordnen:<br />

u Selbsthilfegruppen<br />

u Ärztliche Basisversorgung (Haus- und Fachärzte) (SGB V)<br />

u Psychosoziale Versorgung (Öffentlicher Gesundheitsdienst, ambulante<br />

Beratungs- und Behandlungsstellen)<br />

u Klinische Basisversorgung (Entgiftung) (SGB V)<br />

u Medizinische Rehabilitation (Entwöhnung) (SGB VI)<br />

u Arbeit und Beschäftigung (Integrations- und Arbeitsprojekte) (SGB III)<br />

u Betreuung<br />

u Eingliederungshilfe (ambulant, teilstationär, stationär) (SGB XII)<br />

u Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)<br />

u Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeit (SGB XII)<br />

Sozialrechtlich betrachtet erfolgen diese Hilfen allerdings nicht aus einer Hand,<br />

sondern auf Basis verschiedener gesetzlicher Grundlagen, so dass man von<br />

einem gegliederten Leistungssystem spricht. Dies führt in der Praxis insbesondere<br />

bei Hilfebedürftigen, bei denen die sozialrechtliche Zuständigkeit unklar ist<br />

(Schnittstellenproblematik), in Einzelfällen zu Versorgungsproblemen.<br />

Viele <strong>Alkohol</strong>kranke werden vom Hilfesystem erst dann erreicht, wenn bereits<br />

eine erhebliche Chronifizierung eingetreten ist. Die bereits ausgeprägten somatischen<br />

Schäden in Verbindung <strong>mit</strong> einer sozialen Verelendung führen häufig zu<br />

einem langwierigen und komplizierten Behandlungsverlauf. Aufgrund einer sehr<br />

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