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Der Gleichstellungs – Newsletter der Stadt Osterholz-Scharmbeck

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nungleichheit, wie sie bereits mit logib-D und eg-check zur Verfügung stehen, empfiehlt die Kommission<br />

„weitere Regulierungen zur Durchsetzung <strong>der</strong> Entgeltgleichheit“. Ob damit ein Entgeltgleichheitsgesetz gemeint<br />

ist, bleibt indes offen.<br />

Anreize für unterschiedliche Lebensmodelle<br />

Schließlich kommt die Kommission zum Ergebnis: <strong>Der</strong> <strong>Gleichstellungs</strong>politik in Deutschland mangle es trotz<br />

unbestrittener Fortschritte an einem gemeinsamen Leitbild. <strong>Der</strong> „Mangel an Konsistenz führt dazu, dass<br />

gleichzeitig Anreize für ganze unterschiedliche Lebensmodelle gesetzt werden“, heißt es im Gutachten. Für<br />

die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, sind die WissenschaftlerInnen überzeugt, brauche<br />

es dringend eine konsistente <strong>Gleichstellungs</strong>politik im Lebensverlauf: mit gleichen Verwirklichungschancen<br />

und gleichen Wahlmöglichkeiten für Frauen und Männer – und <strong>der</strong>en jeweils unterschiedliche Präferenzen in<br />

unterschiedlichen Lebensphasen.<br />

In ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, in je<strong>der</strong> Legislaturperiode<br />

einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. Die frühere Bundesfrauenministerin<br />

Ursula von <strong>der</strong> Leyen setzte am 23. Juni 2008 eine unabhängige Sachverständigenkommission<br />

zur Erarbeitung des Ersten <strong>Gleichstellungs</strong>berichts ein mit dem Ziel, politische Handlungsempfehlungen für<br />

eine zukunftsfähige <strong>Gleichstellungs</strong>politik zu formulieren.<br />

Nach <strong>der</strong> offiziellen Übergabe des Sachverständigengutachtens wird die Bundesregierung ihre Stellungnahme<br />

einarbeiten und diese zusammen mit dem Gutachten dem Parlament zuleiten.<br />

Wirtschaft hält nichts von Schrö<strong>der</strong>s Flexiquote<br />

Dr. Kristina Schrö<strong>der</strong>, Bildnachweis: Bundesministerium für Familie,<br />

Senioren, Frauen und Jugend / L. Chaperon<br />

Wenige Tage nach Bekanntwerden des Sachverständigen-Gutachtens zum<br />

Ersten <strong>Gleichstellungs</strong>bericht <strong>der</strong> Bundesregierung, in dem die<br />

Kommissionsmitglie<strong>der</strong> eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte<br />

gefor<strong>der</strong>t hatten, ist die zuständige Bundesministerin Kristina Schrö<strong>der</strong> (CDU)<br />

optimistisch:<br />

Wandel durch Wettbewerbsdruck<br />

In einem Gastbeitrag im Handelsblatt kündigte Schrö<strong>der</strong> an, im Frühjahr einen<br />

Stufenplan vorzulegen, <strong>der</strong> notfalls "eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung" vorsieht. Sollte <strong>der</strong><br />

Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen bis 2013 - also in dem Jahr, in dem auch Bundestagswahlen<br />

stattfinden werden - bundesweit unter 30 Prozent liegen, müssten Unternehmen ab einer bestimmten Größe<br />

ihre jeweils selbst auferlegte Quote innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Offen lässt die Ministerin aber,<br />

was die Unternehmen erwartet, wenn sie auch dann noch nicht ihre individuelle Zielvorgabe erreicht haben.<br />

Doch Schrö<strong>der</strong> setzt optimistisch auf Wettbewerb: "Es wird nicht lange dauern, bis Zielvorgaben in Rankings<br />

verglichen werden", so Schrö<strong>der</strong>. Die CDU-Politikerin ist überzeugt: „Wandel durch Wettbewerbsdruck<br />

ist auch in <strong>der</strong> Gesellschaftspolitik erfolgsversprechen<strong>der</strong> als staatliche Bevormundung."<br />

Nein zur Einheitsquote<br />

Damit positioniert sich Schrö<strong>der</strong> erneut gegen eine gesetzliche Einheitsquote. Diese, so schreibt die Bundesministerin<br />

in ihrem Gastbeitrag, habe denselben Effekt, "den man Kortison als Patentmittel gegen Hautausschlag<br />

nachsagt: Die Symptome verschwinden - die Ursachen bleiben." Die Einheitsquote sei kein taugliches<br />

Mittel gegen die „männliche Monokultur in den Unternehmen“ und zudem verfassungsrechtlich bedenklich,<br />

wie zuletzt ein neues Gutachten des Verfassungsrechtlers Fritz Ossenbühl bestätigt habe.<br />

Die mit dem Gutachten zum Ersten <strong>Gleichstellungs</strong>bericht <strong>der</strong> Bundesregierung beauftragte Sachverständigenkommission<br />

sieht das an<strong>der</strong>s: "Dabei verstößt eine gesetzliche Quotenregelung in keiner Weise gegen<br />

grundgesetzliche und europarechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen", schrieben die ExpertInnen in ihrem Gutachten.<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Handlungsfreiheit<br />

Doch obschon Schrö<strong>der</strong> die Wirtschaft nicht auf eine feste Quotenregelung festlegen will, lehnt diese den<br />

Vorstoß <strong>der</strong> Ministerin ab. So sagte <strong>der</strong> Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages<br />

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