Der Gleichstellungs – Newsletter der Stadt Osterholz-Scharmbeck

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___________________________________________________________________________________ 7.) Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: Sachverständigenkommission empfiehlt Abkehr von schwarz-gelber Politik __________________________________________________________ Screenshot Sachverständigengutachten Der Gleichstellungspolitik in Deutschland fehlt es an Konsistenz. Das ist ein zentrales Ergebnis der unabhängigen Sachverständigenkommission zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Das Gutachten der Kommission wurde am 25. Januar 2011 an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfrauenministerium, Hermann Kues, übergeben. Die Empfehlungen der Kommission dürften bei Bundesfrauenministerin Kristina Schröder (CDU) auf wenig Begeisterung stoßen: zu deutlich weichen sie von der schwarz-gelben Regierungspolitik ab. Minijobs abschaffen, gesetzlichen Mindestlohn einführen Neben der Abschaffung des Ehegattensplitting zu Gunsten der Individualbesteuerung und der Einführung einer Quote zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen fordern die Sachverständigen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, „damit auch für Haushalte ohne Zugang zu einem klassischen ‚Familienlohn’ eine Existenzsicherung ohne aufstockende Grundsicherungszahlungen möglich ist". Darüber hinaus plädiert die Kommission für die Abschaffung der Minijobs, da hier sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen die falschen Anreize gesetzt würden. „Wünsche nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit können nicht realisiert und eine eigenständige soziale Sicherung nicht aufgebaut werden“, heißt es wörtlich im Gutachten. Ziel müsse deshalb sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig zu machen. Zankapfel Quote für Aufsichtsräte Wenig freuen dürfte Bundesfrauenministerin Schröder auch die Forderung nach einer Geschlechterquote für Aufsichtsräte. „Die Nichteinhaltung der Quotenregelung sollte, nach einer hinreichenden Übergangsphase, effektiv sanktioniert werden“ so die Empfehlung der Sachverständigenkommission. Erst kürzlich hatte das BMFSFJ verlautbaren lassen, dass mit einer Quote in dieser Legislaturperiode auf keinen Fall zu rechnen sei. Auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatte in diesen Tagen bekräftigt: „Ich bin sicher: Die Frauen schaffen das ohne Quote weil sie gut sind“. Während Kristina Schröder aus ihrer Ablehnung zur gesetzlichen Quotenregelung keinen Hehl macht, sagte ihre Amtsvorgängerin, Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, kürzlich dem manager magazin: Angesichts der "nur mit der Lupe erkennbaren Fortschritte der vergangenen zehn Jahre schließe ich eine gesetzliche Regelung über einen Mindestanteil von Frauen in Führungspositionen von Unternehmen nicht mehr aus". Auch die Frauen Union der CDU drängt seit längerer Zeit schon auf eine Quotenregelung für Aufsichtsräte. CDU will Ehegattensplitting erhalten - Sachverständige nicht Ebenso in vollem Widerspruch zur Regierungspolitik steht die von der Sachverständigenkommission empfohlene Reform des Steuerrechts. Während sich die SPD kürzlich mit dem auf ihrer Klausurtagung beschlossenen „Fortschrittsprogramm“ auf die Abschaffung des Ehegattensplitting festgelegt hatte, wollen die Koalitionsparteien weiterhin an dieser Begünstigung für Ehepaare festhalten. So stellt die CDU in ihrer auf der jüngsten Klausurtagung beschlossenen Mainzer Erklärung klar: „Eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist mit uns nicht zu machen. Stattdessen wollen wir das Ehegattensplitting erhalten und langfristig zu einem Familiensplitting erweitern.“ Weitere Regulierungen für Entgeltgleichheit Weniger deutlich positioniert sich die Sachverständigenkommission in Sachen ungleicher Bezahlung von Frauen und Männern. Um Entgeltgleichheit zu erreichen, „sollten geschlechtergerechte Arbeitsbewertungsverfahren angewendet werden“. Neben der Weiterentwicklung von Instrumenten zur Messung von Loh- 8

nungleichheit, wie sie bereits mit logib-D und eg-check zur Verfügung stehen, empfiehlt die Kommission „weitere Regulierungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit“. Ob damit ein Entgeltgleichheitsgesetz gemeint ist, bleibt indes offen. Anreize für unterschiedliche Lebensmodelle Schließlich kommt die Kommission zum Ergebnis: Der Gleichstellungspolitik in Deutschland mangle es trotz unbestrittener Fortschritte an einem gemeinsamen Leitbild. Der „Mangel an Konsistenz führt dazu, dass gleichzeitig Anreize für ganze unterschiedliche Lebensmodelle gesetzt werden“, heißt es im Gutachten. Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, sind die WissenschaftlerInnen überzeugt, brauche es dringend eine konsistente Gleichstellungspolitik im Lebensverlauf: mit gleichen Verwirklichungschancen und gleichen Wahlmöglichkeiten für Frauen und Männer – und deren jeweils unterschiedliche Präferenzen in unterschiedlichen Lebensphasen. In ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. Die frühere Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen setzte am 23. Juni 2008 eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des Ersten Gleichstellungsberichts ein mit dem Ziel, politische Handlungsempfehlungen für eine zukunftsfähige Gleichstellungspolitik zu formulieren. Nach der offiziellen Übergabe des Sachverständigengutachtens wird die Bundesregierung ihre Stellungnahme einarbeiten und diese zusammen mit dem Gutachten dem Parlament zuleiten. Wirtschaft hält nichts von Schröders Flexiquote Dr. Kristina Schröder, Bildnachweis: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / L. Chaperon Wenige Tage nach Bekanntwerden des Sachverständigen-Gutachtens zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, in dem die Kommissionsmitglieder eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte gefordert hatten, ist die zuständige Bundesministerin Kristina Schröder (CDU) optimistisch: Wandel durch Wettbewerbsdruck In einem Gastbeitrag im Handelsblatt kündigte Schröder an, im Frühjahr einen Stufenplan vorzulegen, der notfalls "eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung" vorsieht. Sollte der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen bis 2013 - also in dem Jahr, in dem auch Bundestagswahlen stattfinden werden - bundesweit unter 30 Prozent liegen, müssten Unternehmen ab einer bestimmten Größe ihre jeweils selbst auferlegte Quote innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Offen lässt die Ministerin aber, was die Unternehmen erwartet, wenn sie auch dann noch nicht ihre individuelle Zielvorgabe erreicht haben. Doch Schröder setzt optimistisch auf Wettbewerb: "Es wird nicht lange dauern, bis Zielvorgaben in Rankings verglichen werden", so Schröder. Die CDU-Politikerin ist überzeugt: „Wandel durch Wettbewerbsdruck ist auch in der Gesellschaftspolitik erfolgsversprechender als staatliche Bevormundung." Nein zur Einheitsquote Damit positioniert sich Schröder erneut gegen eine gesetzliche Einheitsquote. Diese, so schreibt die Bundesministerin in ihrem Gastbeitrag, habe denselben Effekt, "den man Kortison als Patentmittel gegen Hautausschlag nachsagt: Die Symptome verschwinden - die Ursachen bleiben." Die Einheitsquote sei kein taugliches Mittel gegen die „männliche Monokultur in den Unternehmen“ und zudem verfassungsrechtlich bedenklich, wie zuletzt ein neues Gutachten des Verfassungsrechtlers Fritz Ossenbühl bestätigt habe. Die mit dem Gutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beauftragte Sachverständigenkommission sieht das anders: "Dabei verstößt eine gesetzliche Quotenregelung in keiner Weise gegen grundgesetzliche und europarechtliche Anforderungen", schrieben die ExpertInnen in ihrem Gutachten. Einschränkung der Handlungsfreiheit Doch obschon Schröder die Wirtschaft nicht auf eine feste Quotenregelung festlegen will, lehnt diese den Vorstoß der Ministerin ab. So sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages 9

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7.) Erster <strong>Gleichstellungs</strong>bericht <strong>der</strong> Bundesregierung: Sachverständigenkommission<br />

empfiehlt Abkehr von schwarz-gelber Politik<br />

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Screenshot Sachverständigengutachten<br />

<strong>Der</strong> <strong>Gleichstellungs</strong>politik in Deutschland fehlt es an Konsistenz. Das ist<br />

ein zentrales Ergebnis <strong>der</strong> unabhängigen Sachverständigenkommission<br />

zum Ersten <strong>Gleichstellungs</strong>bericht <strong>der</strong> Bundesregierung.<br />

Das Gutachten <strong>der</strong> Kommission wurde am 25. Januar 2011 an den<br />

Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfrauenministerium, Hermann Kues, übergeben. Die Empfehlungen<br />

<strong>der</strong> Kommission dürften bei Bundesfrauenministerin Kristina Schrö<strong>der</strong> (CDU) auf wenig Begeisterung<br />

stoßen: zu deutlich weichen sie von <strong>der</strong> schwarz-gelben Regierungspolitik ab.<br />

Minijobs abschaffen, gesetzlichen Mindestlohn einführen<br />

Neben <strong>der</strong> Abschaffung des Ehegattensplitting zu Gunsten <strong>der</strong> Individualbesteuerung und <strong>der</strong> Einführung<br />

einer Quote zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen for<strong>der</strong>n die Sachverständigen die Einführung<br />

eines gesetzlichen Mindestlohnes, „damit auch für Haushalte ohne Zugang zu einem klassischen<br />

‚Familienlohn’ eine Existenzsicherung ohne aufstockende Grundsicherungszahlungen möglich ist".<br />

Darüber hinaus plädiert die Kommission für die Abschaffung <strong>der</strong> Minijobs, da hier sowohl für die Beschäftigten<br />

als auch für die Unternehmen die falschen Anreize gesetzt würden. „Wünsche nach einer sozialversicherungspflichtigen<br />

Tätigkeit können nicht realisiert und eine eigenständige soziale Sicherung nicht aufgebaut<br />

werden“, heißt es wörtlich im Gutachten. Ziel müsse deshalb sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig<br />

zu machen.<br />

Zankapfel Quote für Aufsichtsräte<br />

Wenig freuen dürfte Bundesfrauenministerin Schrö<strong>der</strong> auch die For<strong>der</strong>ung nach einer Geschlechterquote für<br />

Aufsichtsräte. „Die Nichteinhaltung <strong>der</strong> Quotenregelung sollte, nach einer hinreichenden Übergangsphase,<br />

effektiv sanktioniert werden“ so die Empfehlung <strong>der</strong> Sachverständigenkommission. Erst kürzlich hatte das<br />

BMFSFJ verlautbaren lassen, dass mit einer Quote in dieser Legislaturperiode auf keinen Fall zu rechnen<br />

sei. Auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brü<strong>der</strong>le (FDP) hatte in diesen Tagen bekräftigt: „Ich bin sicher:<br />

Die Frauen schaffen das ohne Quote weil sie gut sind“.<br />

Während Kristina Schrö<strong>der</strong> aus ihrer Ablehnung zur gesetzlichen Quotenregelung keinen Hehl macht, sagte<br />

ihre Amtsvorgängerin, Bundesarbeitsministerin Ursula von <strong>der</strong> Leyen, kürzlich dem manager magazin: Angesichts<br />

<strong>der</strong> "nur mit <strong>der</strong> Lupe erkennbaren Fortschritte <strong>der</strong> vergangenen zehn Jahre schließe ich eine gesetzliche<br />

Regelung über einen Mindestanteil von Frauen in Führungspositionen von Unternehmen nicht<br />

mehr aus". Auch die Frauen Union <strong>der</strong> CDU drängt seit längerer Zeit schon auf eine Quotenregelung für<br />

Aufsichtsräte.<br />

CDU will Ehegattensplitting erhalten - Sachverständige nicht<br />

Ebenso in vollem Wi<strong>der</strong>spruch zur Regierungspolitik steht die von <strong>der</strong> Sachverständigenkommission empfohlene<br />

Reform des Steuerrechts. Während sich die SPD kürzlich mit dem auf ihrer Klausurtagung beschlossenen<br />

„Fortschrittsprogramm“ auf die Abschaffung des Ehegattensplitting festgelegt hatte, wollen die Koalitionsparteien<br />

weiterhin an dieser Begünstigung für Ehepaare festhalten. So stellt die CDU in ihrer auf <strong>der</strong><br />

jüngsten Klausurtagung beschlossenen Mainzer Erklärung klar: „Eine Abschaffung des Ehegattensplittings<br />

ist mit uns nicht zu machen. Stattdessen wollen wir das Ehegattensplitting erhalten und langfristig zu einem<br />

Familiensplitting erweitern.“<br />

Weitere Regulierungen für Entgeltgleichheit<br />

Weniger deutlich positioniert sich die Sachverständigenkommission in Sachen ungleicher Bezahlung von<br />

Frauen und Männern. Um Entgeltgleichheit zu erreichen, „sollten geschlechtergerechte Arbeitsbewertungsverfahren<br />

angewendet werden“. Neben <strong>der</strong> Weiterentwicklung von Instrumenten zur Messung von Loh-<br />

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