Der Gleichstellungs â Newsletter der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Der Gleichstellungs â Newsletter der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Der Gleichstellungs â Newsletter der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Der</strong> Ministerin schwebt dabei ein automatisches Sorgerecht für beide Elternteile vor, gegen das Mütter innerhalb<br />
einer bestimmten Frist Einspruch einlegen könnten. Eine solche Regelung sieht <strong>der</strong> Deutsche Juristinnenbund<br />
(djb) durchaus kritisch: Die djb-Präsidentin Jutta Wagner gibt zu bedenken, dass die gemeinsame<br />
elterliche Sorge mit <strong>der</strong> Geburt des Kindes nicht immer dem Kindeswohl entsprechen müsse: „So etwa<br />
wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt o<strong>der</strong> die Beziehung schon vor <strong>der</strong> Geburt durch andauernde<br />
Streitigkeiten belastet ist.“ Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung<br />
zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für die gemeinsame<br />
Sorge nicht verheirateter Eltern.<br />
Gemeinsame Sorge bedingt aktive Väter<br />
Auch <strong>der</strong> Verband alleinerziehen<strong>der</strong> Mütter und Väter (VAMV) for<strong>der</strong>t den Gesetzgeber auf, sinnvolle Kriterien<br />
für die Gewährung eines Rechts auf elterliche Sorge zu entwickeln. Sie müssten sich eng am Wohlbefinden<br />
des Kindes orientieren und dürften nicht dazu führen, Elternrechte zu manifestieren, die nicht umgesetzt<br />
werden.<br />
Damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls wahrnehmen können, müssen nach Auffassung<br />
des VAMV einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind müsse eine Bindung zum Vater haben, d.h.<br />
eine ausreichend lange Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben. <strong>Der</strong> Vater sollte zudem nachweisen können,<br />
dass er sonst sein Umgangsrecht kontinuierlich wahrnimmt. Ebenso würde <strong>der</strong> Verband die gemeinsame<br />
Sorge davon abhängig machen, ob <strong>der</strong> Barunterhalt für das Kind regelmäßig und in ausreichen<strong>der</strong> Höhe<br />
bezahlt wird.<br />
Klagen belasten Familie und Kin<strong>der</strong><br />
Gleichzeitig warnte <strong>der</strong> VAMV vor den möglichen Folgen des Karlsruher Urteils: „Wenn Väter jetzt klagen,<br />
wird es zu strittigen familienrechtlichen Verfahren kommen. Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht nicht<br />
zustimmen, haben in <strong>der</strong> Regel sehr gute Gründe dafür. Wenn <strong>der</strong> Vater dagegen klagen will, wird dies sehr<br />
belastend für die Familie und Kin<strong>der</strong>“, sagte Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und Fachanwältin für<br />
Familienrecht.<br />
AZ: 1 BvR 420/09 - Beschluss vom 21. Juli 2010<br />
______________________________________________________________________________________<br />
www.gen<strong>der</strong>-mainstreming.net<br />
29.) Gen<strong>der</strong> Mainstreaming<br />
bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von<br />
Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale<br />
Wirklichkeit gibt.<br />
34