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Der Gleichstellungs – Newsletter der Stadt Osterholz-Scharmbeck

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<strong>Der</strong> Ministerin schwebt dabei ein automatisches Sorgerecht für beide Elternteile vor, gegen das Mütter innerhalb<br />

einer bestimmten Frist Einspruch einlegen könnten. Eine solche Regelung sieht <strong>der</strong> Deutsche Juristinnenbund<br />

(djb) durchaus kritisch: Die djb-Präsidentin Jutta Wagner gibt zu bedenken, dass die gemeinsame<br />

elterliche Sorge mit <strong>der</strong> Geburt des Kindes nicht immer dem Kindeswohl entsprechen müsse: „So etwa<br />

wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt o<strong>der</strong> die Beziehung schon vor <strong>der</strong> Geburt durch andauernde<br />

Streitigkeiten belastet ist.“ Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung<br />

zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für die gemeinsame<br />

Sorge nicht verheirateter Eltern.<br />

Gemeinsame Sorge bedingt aktive Väter<br />

Auch <strong>der</strong> Verband alleinerziehen<strong>der</strong> Mütter und Väter (VAMV) for<strong>der</strong>t den Gesetzgeber auf, sinnvolle Kriterien<br />

für die Gewährung eines Rechts auf elterliche Sorge zu entwickeln. Sie müssten sich eng am Wohlbefinden<br />

des Kindes orientieren und dürften nicht dazu führen, Elternrechte zu manifestieren, die nicht umgesetzt<br />

werden.<br />

Damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls wahrnehmen können, müssen nach Auffassung<br />

des VAMV einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind müsse eine Bindung zum Vater haben, d.h.<br />

eine ausreichend lange Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben. <strong>Der</strong> Vater sollte zudem nachweisen können,<br />

dass er sonst sein Umgangsrecht kontinuierlich wahrnimmt. Ebenso würde <strong>der</strong> Verband die gemeinsame<br />

Sorge davon abhängig machen, ob <strong>der</strong> Barunterhalt für das Kind regelmäßig und in ausreichen<strong>der</strong> Höhe<br />

bezahlt wird.<br />

Klagen belasten Familie und Kin<strong>der</strong><br />

Gleichzeitig warnte <strong>der</strong> VAMV vor den möglichen Folgen des Karlsruher Urteils: „Wenn Väter jetzt klagen,<br />

wird es zu strittigen familienrechtlichen Verfahren kommen. Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht nicht<br />

zustimmen, haben in <strong>der</strong> Regel sehr gute Gründe dafür. Wenn <strong>der</strong> Vater dagegen klagen will, wird dies sehr<br />

belastend für die Familie und Kin<strong>der</strong>“, sagte Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und Fachanwältin für<br />

Familienrecht.<br />

AZ: 1 BvR 420/09 - Beschluss vom 21. Juli 2010<br />

______________________________________________________________________________________<br />

www.gen<strong>der</strong>-mainstreming.net<br />

29.) Gen<strong>der</strong> Mainstreaming<br />

bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von<br />

Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale<br />

Wirklichkeit gibt.<br />

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