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Nutzungsvertrag Kommune - lsb h-Vereinsberater

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Mustervertrag<br />

Zwischen der Stadt ........................................., vertreten durch ....................................., nachstehend<br />

Stadt genannt, und der ....................................................................... vertreten durch<br />

den Vorsitzenden, Herrn .................................................. nachstehend Verein genannt, wird<br />

folgender Vertrag über die eigenverantwortliche Nutzung der Turnhalle der.............................<br />

.............................., in ............................................, geschlossen.<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

1. Die freistehende, vom Hauptgebäude getrennte Turnhalle der ................................ mit<br />

einer nutzbaren Sportfläche von ................ qm einschl. der dazugehörigen Umkleide-,<br />

Sanitär- und Nebenräume sowie Sportgeräte wird montags bis freitags in der Zeit von<br />

17.30 Uhr bis 22.00 Uhr von der Stadt zum Training .................... Turn- und Sportvereinen<br />

zur Verfügung gestellt. Hiervon unberührt bleibt eine Einzelnutzung für schulische<br />

Zwecke, die gegenüber der Vereinsnutzung im Einzelfall Vorrang hat.<br />

Die Schule wird in solchen Fällen die Nutzung für Einzelveranstaltungen zum frühestmöglichen<br />

Zeitpunkt bekannt geben, jedoch mindestens 2 Wochen vor dem Trainingstermin.<br />

2. In der Trainingszeit trägt der nutzende Verein die Verantwortung für die rechtzeitige Öffnung<br />

und das rechtzeitige Verschließen mit eigenen Kräften.<br />

3. Dem Verein wird hierfür eine entsprechende Anzahl Schlüssel gegen Unterschrift durch<br />

die Schulhausverwaltung übergeben.<br />

§ 2 Nutzungszeiten<br />

1. Die Stadt stellt ab ............. 19..... dem Verein .................................................... die Turnhalle<br />

zur eigenverantwortlichen Nutzung für Vereinstraining zur Verfügung.<br />

Die Nutzungszeiten sind jeweils durch Überlassungsverträge geregelt.<br />

2. Die Nutzung der Turnhalle wird nur für das Vereinstraining vereinbart. Sind im Einzelfall<br />

mit dem Training kleinere Punktspiele ohne Zuschauer verbunden, wie z.B. bei Tischtennis,<br />

gelten die Punktspiele ebenfalls als vereinbart. Alle anderen Nutzungsabsichten bedürfen<br />

der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Stadt.<br />

3. Die Nutzung schließt zunächst die Schulferienzeit und die Wochenenden nicht ein, kann<br />

jedoch im Einzelfall auf Antrag des Vereins auch auf diese Zeiten ausgedehnt werden,<br />

sofern das Stadtschulamt hierzu rechtzeitig seine Zustimmung erklärt.<br />

§ 3 Kostenbeteiligung<br />

Die Kostenbeteiligung für die Bereitstellung der Turnhalle beträgt Euro ............ je Aktivität<br />

(Zeitraum der fortlaufenden Nutzung einer Gruppe ohne Austausch der beteiligten Personen).<br />

Sie wird für die Vertragsdauer um Euro ........ auf Euro .......... je Aktivität reduziert. Rechnungsstellung<br />

erfolgt durch das ............................-amt.<br />

§ 4 Rechte und Pflichten<br />

Der Verein hat bei der eigenverantwortlichen Nutzung der Turnhalle folgende Rechte und<br />

Pflichten:<br />

• Öffnen und Verschließen der Türen und Fenster gemäß § 1 (2).


• Reinigung des Hallenbodens und der dazugehörigen Nebenflächen mindestens nach<br />

Schluss eines jeden Nutzungstages durch Kehren der Hallenfläche und der Flure sowie<br />

Nassreinigung der WC-, Dusch- und Umkleideräume mit den von der Stadt zur Verfügung<br />

gestellten Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln. Nutzen mehrere Vereine an einem<br />

Tag die Halle, können sie sich über die Reinigung verständigen.<br />

• Ein- und Ausschalten von Beleuchtungsanlagen nach vorheriger Absprache durch vom<br />

Verein besonders beauftragte Mitglieder.<br />

• Dokumentation aller Vorkommnisse, Beschädigungen, Unfälle, Mitteilungen an die<br />

Schulhaus-Verwaltung oder sonstiger Besonderheiten sowie der durchgeführten Trainingszeiten/sonstigen<br />

Nutzungen durch den jeweiligen Übungsleiter/in im Kontrollbuch<br />

(Unterschrift und Vereinsname).<br />

• Sicherstellung eines sparsamen Umgangs mit Strom, Wasser und Wärmeenergie gemäß<br />

besonderer vorheriger Einweisung vom Verein besonders beauftragter Mitglieder.<br />

• Die zur Verfügung stehenden Sportgeräte und sonstigen Einrichtungen sind pfleglich zu<br />

behandeln.<br />

• Ausübung des Hausrechts während der Nutzungszeiten im Auftrag der Stadt.<br />

• Garantie der Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften während der<br />

Nutzung für Trainingszwecke einschließlich der Vorschriften über Lärmemission.<br />

§ 5 Technische Einrichtungen<br />

1. Die Stadt kann zur Sicherung und Überwachung der technischen Anlagen und der Gebäude<br />

sowie der Zugänge und Freiflächen während der vereinbarten Trainingszeiten kein<br />

Personal bereithalten.<br />

Bei Ausfall von Gebäude, Gebäudeteilen oder Anlagen sollte die Möglichkeit der Hilfe der<br />

Schulhausverwaltung im einzelnen geprüft werden. Ist dies nicht erfolgreich, muss auf<br />

Einzeltraining verzichtet werden, ohne dass hieraus ein Ersatzanspruch des Vereins an<br />

die Stadt resultiert.<br />

2. Für Notfälle ist in der Lehrerumkleide ein Notfalltelefon vorhanden.<br />

§ 6 Haftung und Versicherung<br />

1. Die Stadt übergibt die Sportstätte dem Verein in ordnungsgemäßem Zustand. Der Verein<br />

prüft vor Benutzung die Anlagen und Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für<br />

den vorgesehenen Verwendungszweck und stellt durch den Verantwortlichen sicher,<br />

dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht genutzt werden.<br />

2. Der Verein haftet für Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, die der<br />

Stadt an den überlassenen Einrichtungen und Geräten durch die Nutzung im Rahmen<br />

dieses Vertrages entstehen. Bei Veranstaltungen gilt dasselbe für die Zugangswege und<br />

Außenanlagen. Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese<br />

Regelung.<br />

Unberührt bleibt auch die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümerin für den sicheren<br />

Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 BGB. Ist ein Schädiger nicht festzustellen,<br />

haften die Benutzer, die am Schadenstag die Anlage benutzt haben, als Gesamtschuldner.<br />

3. Der Verein stellt die Stadt von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten<br />

oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen oder sonstiger Dritter für<br />

Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportstätten,<br />

Räume und Geräte sowie der Zugang zu den Räumen und Anlagen stehen.<br />

4. Der Verein verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt und für den Fall<br />

der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen<br />

die Stadt und deren Bedienstete oder Beauftragte.<br />

5. Die Stadt haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung in die Sportstätte eingebrachter<br />

vereinseigener Sportgeräte. Außerdem wird bei Diebstahl von im Eigentum von<br />

Vereinsmitgliedern stehenden Gegenständen keine Haftung übernommen.


§ 7 Geltungsdauer und Kündigung<br />

1. Innerhalb der Probephase können beide Parteien diesen Vertrag hinsichtlich einzelner<br />

Nutzungszeiten mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines jeden Kalendermonats<br />

kündigen.<br />

2. Durch eine solche Kündigung entsteht für den Verein kein Anspruch auf eine weitere<br />

Belegung der Turnhalle.<br />

3. Kommt der Verein mit der Leistung der Kostenbeteiligung (§ 3) in Rückstand, behält sich<br />

die Stadt vor, ihn nach vorheriger Ankündigung von der weiteren Nutzung der Turn- und<br />

Sporthallen durch Ausübung des Zurückbehaltungsrechts auszuschließen.<br />

§ 8 Vertragsausfertigung<br />

Dieser Vertrag ist vierfach ausgefertigt. Je eine Vertragsausfertigung erhalten:<br />

1. Vereine ...............................................................<br />

2. Stadtschulamt ............................................................<br />

3. Schule ................................................................<br />

4. Amt ................................................................<br />

§ 9 Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben<br />

keine Gültigkeit.<br />

2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so<br />

wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien<br />

verpflichten sich die rechtsunwirksamen Bestimmungen durch eine andere, ihr möglichst<br />

gleichkommende Regelung zu ersetzen.<br />

3. Streitigkeiten aus diesem Vertrag sollten zunächst gütlich in einer Sitzung einer Kommission,<br />

die sich aus Mitgliedern der Sportstättenkommission zusammensetzt, beigelegt<br />

werden.<br />

4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist .........................................., den ..................................<br />

Verein Stadt<br />

Stand: Mai 09<br />

Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtssprechung und der Gesetzgebung unterliegen, kann<br />

für die oben aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen im Einzelfall<br />

ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.

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