Nutzungsvertrag Kommune - lsb h-Vereinsberater
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Mustervertrag<br />
Zwischen der Stadt ........................................., vertreten durch ....................................., nachstehend<br />
Stadt genannt, und der ....................................................................... vertreten durch<br />
den Vorsitzenden, Herrn .................................................. nachstehend Verein genannt, wird<br />
folgender Vertrag über die eigenverantwortliche Nutzung der Turnhalle der.............................<br />
.............................., in ............................................, geschlossen.<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
1. Die freistehende, vom Hauptgebäude getrennte Turnhalle der ................................ mit<br />
einer nutzbaren Sportfläche von ................ qm einschl. der dazugehörigen Umkleide-,<br />
Sanitär- und Nebenräume sowie Sportgeräte wird montags bis freitags in der Zeit von<br />
17.30 Uhr bis 22.00 Uhr von der Stadt zum Training .................... Turn- und Sportvereinen<br />
zur Verfügung gestellt. Hiervon unberührt bleibt eine Einzelnutzung für schulische<br />
Zwecke, die gegenüber der Vereinsnutzung im Einzelfall Vorrang hat.<br />
Die Schule wird in solchen Fällen die Nutzung für Einzelveranstaltungen zum frühestmöglichen<br />
Zeitpunkt bekannt geben, jedoch mindestens 2 Wochen vor dem Trainingstermin.<br />
2. In der Trainingszeit trägt der nutzende Verein die Verantwortung für die rechtzeitige Öffnung<br />
und das rechtzeitige Verschließen mit eigenen Kräften.<br />
3. Dem Verein wird hierfür eine entsprechende Anzahl Schlüssel gegen Unterschrift durch<br />
die Schulhausverwaltung übergeben.<br />
§ 2 Nutzungszeiten<br />
1. Die Stadt stellt ab ............. 19..... dem Verein .................................................... die Turnhalle<br />
zur eigenverantwortlichen Nutzung für Vereinstraining zur Verfügung.<br />
Die Nutzungszeiten sind jeweils durch Überlassungsverträge geregelt.<br />
2. Die Nutzung der Turnhalle wird nur für das Vereinstraining vereinbart. Sind im Einzelfall<br />
mit dem Training kleinere Punktspiele ohne Zuschauer verbunden, wie z.B. bei Tischtennis,<br />
gelten die Punktspiele ebenfalls als vereinbart. Alle anderen Nutzungsabsichten bedürfen<br />
der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Stadt.<br />
3. Die Nutzung schließt zunächst die Schulferienzeit und die Wochenenden nicht ein, kann<br />
jedoch im Einzelfall auf Antrag des Vereins auch auf diese Zeiten ausgedehnt werden,<br />
sofern das Stadtschulamt hierzu rechtzeitig seine Zustimmung erklärt.<br />
§ 3 Kostenbeteiligung<br />
Die Kostenbeteiligung für die Bereitstellung der Turnhalle beträgt Euro ............ je Aktivität<br />
(Zeitraum der fortlaufenden Nutzung einer Gruppe ohne Austausch der beteiligten Personen).<br />
Sie wird für die Vertragsdauer um Euro ........ auf Euro .......... je Aktivität reduziert. Rechnungsstellung<br />
erfolgt durch das ............................-amt.<br />
§ 4 Rechte und Pflichten<br />
Der Verein hat bei der eigenverantwortlichen Nutzung der Turnhalle folgende Rechte und<br />
Pflichten:<br />
• Öffnen und Verschließen der Türen und Fenster gemäß § 1 (2).
• Reinigung des Hallenbodens und der dazugehörigen Nebenflächen mindestens nach<br />
Schluss eines jeden Nutzungstages durch Kehren der Hallenfläche und der Flure sowie<br />
Nassreinigung der WC-, Dusch- und Umkleideräume mit den von der Stadt zur Verfügung<br />
gestellten Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln. Nutzen mehrere Vereine an einem<br />
Tag die Halle, können sie sich über die Reinigung verständigen.<br />
• Ein- und Ausschalten von Beleuchtungsanlagen nach vorheriger Absprache durch vom<br />
Verein besonders beauftragte Mitglieder.<br />
• Dokumentation aller Vorkommnisse, Beschädigungen, Unfälle, Mitteilungen an die<br />
Schulhaus-Verwaltung oder sonstiger Besonderheiten sowie der durchgeführten Trainingszeiten/sonstigen<br />
Nutzungen durch den jeweiligen Übungsleiter/in im Kontrollbuch<br />
(Unterschrift und Vereinsname).<br />
• Sicherstellung eines sparsamen Umgangs mit Strom, Wasser und Wärmeenergie gemäß<br />
besonderer vorheriger Einweisung vom Verein besonders beauftragter Mitglieder.<br />
• Die zur Verfügung stehenden Sportgeräte und sonstigen Einrichtungen sind pfleglich zu<br />
behandeln.<br />
• Ausübung des Hausrechts während der Nutzungszeiten im Auftrag der Stadt.<br />
• Garantie der Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften während der<br />
Nutzung für Trainingszwecke einschließlich der Vorschriften über Lärmemission.<br />
§ 5 Technische Einrichtungen<br />
1. Die Stadt kann zur Sicherung und Überwachung der technischen Anlagen und der Gebäude<br />
sowie der Zugänge und Freiflächen während der vereinbarten Trainingszeiten kein<br />
Personal bereithalten.<br />
Bei Ausfall von Gebäude, Gebäudeteilen oder Anlagen sollte die Möglichkeit der Hilfe der<br />
Schulhausverwaltung im einzelnen geprüft werden. Ist dies nicht erfolgreich, muss auf<br />
Einzeltraining verzichtet werden, ohne dass hieraus ein Ersatzanspruch des Vereins an<br />
die Stadt resultiert.<br />
2. Für Notfälle ist in der Lehrerumkleide ein Notfalltelefon vorhanden.<br />
§ 6 Haftung und Versicherung<br />
1. Die Stadt übergibt die Sportstätte dem Verein in ordnungsgemäßem Zustand. Der Verein<br />
prüft vor Benutzung die Anlagen und Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für<br />
den vorgesehenen Verwendungszweck und stellt durch den Verantwortlichen sicher,<br />
dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht genutzt werden.<br />
2. Der Verein haftet für Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, die der<br />
Stadt an den überlassenen Einrichtungen und Geräten durch die Nutzung im Rahmen<br />
dieses Vertrages entstehen. Bei Veranstaltungen gilt dasselbe für die Zugangswege und<br />
Außenanlagen. Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese<br />
Regelung.<br />
Unberührt bleibt auch die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümerin für den sicheren<br />
Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 BGB. Ist ein Schädiger nicht festzustellen,<br />
haften die Benutzer, die am Schadenstag die Anlage benutzt haben, als Gesamtschuldner.<br />
3. Der Verein stellt die Stadt von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten<br />
oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen oder sonstiger Dritter für<br />
Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportstätten,<br />
Räume und Geräte sowie der Zugang zu den Räumen und Anlagen stehen.<br />
4. Der Verein verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt und für den Fall<br />
der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen<br />
die Stadt und deren Bedienstete oder Beauftragte.<br />
5. Die Stadt haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung in die Sportstätte eingebrachter<br />
vereinseigener Sportgeräte. Außerdem wird bei Diebstahl von im Eigentum von<br />
Vereinsmitgliedern stehenden Gegenständen keine Haftung übernommen.
§ 7 Geltungsdauer und Kündigung<br />
1. Innerhalb der Probephase können beide Parteien diesen Vertrag hinsichtlich einzelner<br />
Nutzungszeiten mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines jeden Kalendermonats<br />
kündigen.<br />
2. Durch eine solche Kündigung entsteht für den Verein kein Anspruch auf eine weitere<br />
Belegung der Turnhalle.<br />
3. Kommt der Verein mit der Leistung der Kostenbeteiligung (§ 3) in Rückstand, behält sich<br />
die Stadt vor, ihn nach vorheriger Ankündigung von der weiteren Nutzung der Turn- und<br />
Sporthallen durch Ausübung des Zurückbehaltungsrechts auszuschließen.<br />
§ 8 Vertragsausfertigung<br />
Dieser Vertrag ist vierfach ausgefertigt. Je eine Vertragsausfertigung erhalten:<br />
1. Vereine ...............................................................<br />
2. Stadtschulamt ............................................................<br />
3. Schule ................................................................<br />
4. Amt ................................................................<br />
§ 9 Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben<br />
keine Gültigkeit.<br />
2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so<br />
wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien<br />
verpflichten sich die rechtsunwirksamen Bestimmungen durch eine andere, ihr möglichst<br />
gleichkommende Regelung zu ersetzen.<br />
3. Streitigkeiten aus diesem Vertrag sollten zunächst gütlich in einer Sitzung einer Kommission,<br />
die sich aus Mitgliedern der Sportstättenkommission zusammensetzt, beigelegt<br />
werden.<br />
4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist .........................................., den ..................................<br />
Verein Stadt<br />
Stand: Mai 09<br />
Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtssprechung und der Gesetzgebung unterliegen, kann<br />
für die oben aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen im Einzelfall<br />
ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.