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EU-Recht 2012 - T-ax-o.de

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<strong>EU</strong>-Richtlinie 2006/126/EG<br />

Klasse BE<br />

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug <strong>de</strong>r Klasse B und einem Anhänger mit<br />

mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse bestehen und die als Kombination nicht<br />

unter die Klasse B fallen.<br />

Für Zugkombinationen <strong>de</strong>r Klasse BE gelten die unter <strong>de</strong>r Klasse B genannten<br />

Rahmenbedingungen (zGM <strong>de</strong>s Anhängers muss ≤ <strong>de</strong>r Leermasse <strong>de</strong>s Zugfahrzeugs<br />

und die zGM <strong>de</strong>r Zugkombination muss ≤ 3,5 t sein) nicht.<br />

Technische Begrenzungen für die zulässigen Gesamtmassen ergeben sich lediglich<br />

durch die gesetzlichen Regelungen und Grenzen <strong>de</strong>r Bau- und Betriebsvorschriften<br />

<strong>de</strong>r Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).<br />

24.9.<strong>2012</strong> 9

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