EU-Recht 2012 - T-ax-o.de
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<strong>EU</strong>-Richtlinie 2006/126/EG<br />
Klasse BE<br />
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug <strong>de</strong>r Klasse B und einem Anhänger mit<br />
mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse bestehen und die als Kombination nicht<br />
unter die Klasse B fallen.<br />
Für Zugkombinationen <strong>de</strong>r Klasse BE gelten die unter <strong>de</strong>r Klasse B genannten<br />
Rahmenbedingungen (zGM <strong>de</strong>s Anhängers muss ≤ <strong>de</strong>r Leermasse <strong>de</strong>s Zugfahrzeugs<br />
und die zGM <strong>de</strong>r Zugkombination muss ≤ 3,5 t sein) nicht.<br />
Technische Begrenzungen für die zulässigen Gesamtmassen ergeben sich lediglich<br />
durch die gesetzlichen Regelungen und Grenzen <strong>de</strong>r Bau- und Betriebsvorschriften<br />
<strong>de</strong>r Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).<br />
24.9.<strong>2012</strong> 9