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EU-Richtlinie 2006/126/EG Führen von Zugkombinationen (alte Klasse 3) Sattelkraftfahrzeuge bis max. 7,5 t zul. Gesamtmasse Wichtig! Berechnung der zulässigen Gesamtmasse nach altem Fahrerlaubnisrecht gemäß § 34 Abs.7 StVZO: zGM Sattelzugmaschine + zGM Sattelanhänger - der jeweils höheren Aufliegelast 24.9.2012 6

EU-Richtlinie 2006/126/EG Führen von Zugkombinationen (mit den neuen EU-Klassen) Bei Umschreibung der Klasse 3 erhält man folgende EU-Klassen: B BE C1 C1E auf Antrag: CE (mit Schlüsselnummer 79) = alter Besitzstand (mit Gesundheits- und augenärztlicher Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr) 24.9.2012 7

<strong>EU</strong>-Richtlinie 2006/126/EG<br />

Führen von Zugkombinationen (alte Klasse 3)<br />

Sattelkraftfahrzeuge bis m<strong>ax</strong>. 7,5 t zul. Gesamtmasse<br />

Wichtig!<br />

Berechnung <strong>de</strong>r zulässigen Gesamtmasse nach altem Fahrerlaubnisrecht<br />

gemäß § 34 Abs.7 StVZO:<br />

zGM Sattelzugmaschine + zGM Sattelanhänger<br />

- <strong>de</strong>r jeweils höheren Aufliegelast<br />

24.9.<strong>2012</strong> 6

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