EU-Recht 2012 - T-ax-o.de
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<strong>EU</strong>-Richtlinie 2006/126/EG<br />
Drei Grundsätze zum Verständnis<br />
2. Das <strong>EU</strong>-Führerscheinrecht mit <strong>de</strong>n neuen Fahrzeugklassen betrachtet bei<br />
Zugkombinationen grundsätzlich Zugfahrzeug und Anhänger getrennt<br />
voneinan<strong>de</strong>r.<br />
Zur Ermittlung, welche Fahrerlaubnisklasse für die Zugkombination erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist, sind somit we<strong>de</strong>r zulässige Anhängelasten, Stütz- o<strong>de</strong>r Aufliegelasten noch<br />
Hinweise auf die (technisch) zulässige Gesamtmasse <strong>de</strong>r Fahrzeugkombination<br />
heranzuziehen, son<strong>de</strong>rn ausschließlich die zulässigen Gesamtmassen <strong>de</strong>r<br />
Einzelfahrzeuge, unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Fahrerlaubnisverordnung<br />
genannten jeweiligen Rahmenbedingungen.<br />
Das fahrerlaubnisrelevante zulässige Gesamtgewicht einer<br />
Fahrzeugkombination ermittelt sich also ausschließlich durch Addition <strong>de</strong>r<br />
zulässigen Gesamtmassen, gleichgültig, ob ein herkömmlicher Anhänger, ein<br />
Starr<strong>de</strong>ichselanhänger o<strong>de</strong>r ein Sattelanhänger verwen<strong>de</strong>t wird.<br />
Stützlasten, Aufliegelasten usw. kommen nicht zum Abzug.<br />
24.9.<strong>2012</strong> 15