Des Pudels Kern Kapitel 7
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ternehmens unseres Mandanten führen musste. Die Folgen des Verhaltens<br />
Ihres Hauses waren entsprechend katastrophal, sie sind genau<br />
in der Weise eingetreten, wie dies offensichtlich im Mai 1992 bewusst<br />
in Kauf genommen worden war, da wir trotz aller Bemühungen<br />
keinen vernünftigen Grund erkennen konnten, der Ihr Verhalten objektiv<br />
gerechtfertigt hätte.<br />
Unsere Mandantschaft hat, nachdem sich herausgestellt hatte, dass<br />
außergerichtliche Bemühungen insoweit erfolglos blieben, inzwischen<br />
den Auftrag erteilt, Klage einzureichen. Wir haben die Klage<br />
zunächst einmal als Vollstreckungsgegenklage bezüglich der Grundschuld<br />
des Objekts Berg / Kempfenhausen konzipiert. Eine Kopie der<br />
Klage ist zu Ihrer Information beigefügt, es werden allerdings möglicherweise<br />
in den nächsten Tagen noch einige Änderungen vorgenommen<br />
werden. Die Klage behandelt derzeit nur einen kleinen Ausschnitt<br />
aus dem Gesamtkomplex, in den natürlich noch detaillierter<br />
eingestiegen werden muss, wenn es um die Frage geht, welcher<br />
Schaden denn nun eigentlich unserem Mandanten aus der Verhaltensweise<br />
Ihres Hauses entstanden ist.<br />
Wir sind der Auffassung, dass die letzte Möglichkeit, eine vernünftige<br />
außergerichtliche Regelung herbeizuführen und unnötige Kosten zu<br />
ersparen, nicht ausgelassen werden sollte. Aus diesem Grund fragen<br />
wir an, ob Bereitschaft besteht, den gesamten Sachverhalt noch einmal<br />
durchzusprechen und nach einer einvernehmlichen Lösung zu<br />
suchen. Hierzu wäre es allerdings erforderlich, dass die Versteigerungsverfahren<br />
zumindest für die Dauer der Verhandlungen ausgesetzt<br />
würden, damit für unseren Mandanten keine weiteren Rechtsnachteile<br />
entstehen, im übrigen wird unser Mandant nicht bereit<br />
sein, unter dem Druck laufender Versteigerungsverfahren zu verhandeln.<br />
Nach diesseitiger Auffassung birgt der gesamte Komplex so viel<br />
Zündstoff, dass es im allseitigen Interesse liegen müsste, eine Einigung<br />
zu finden. Es sollte bedacht werden, dass unser Mandant im<br />
Moment vor der Situation steht, ein Unternehmen, das einen Wert<br />
von jedenfalls DM 8 bis 10,0 Mio. repräsentierte, verloren zu haben<br />
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