Des Pudels Kern Kapitel 7
Des Pudels Kern Kapitel 7
Des Pudels Kern Kapitel 7
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Trotz des fürchterlichen Schlamassels, in das ich geraten war, erlebte<br />
ich so – nach drei ungeheuerlich stressreichen und nervenaufreibenden<br />
Jahren – zwei der schönsten Urlaubswochen meines Lebens. Im<br />
Mai und Juni besuchte Sigrid mich mehrere Male in meinem Haus<br />
am Starnberger See. Im Juli arrangierte sie für ihre Mutter eine große<br />
Gartenparty zu deren achtzigsten Geburtstag, zu der auch ich eingeladen<br />
wurde – und, wie erwartet, zeigten sich alle anwesenden Gäste,<br />
die mich von früher her kannten, sehr erfreut, dass wir nach rund<br />
acht Jahren wieder zusammen gefunden hatten.<br />
Im August 1994 hatte mein Rechtsanwalt Christof Herold einen sehr<br />
stringent geführten Nachweis des Tatbestandes der fahrlässigen und<br />
somit haftpflichtigen Kreditkündigung zur Unzeit in Form einer Gegenklage<br />
zur Abwehr der laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
erstellt. In der Hoffnung, die Bank aufgrund der Stringenz dieses<br />
Nachweises zum Einlenken bewegen zu können, hielt ich es aus<br />
Kostengründen für klüger, statt gerichtlich Klage zu erheben, zunächst<br />
zu sondieren, ob die Bank zu einer außergerichtlichen Regulierung<br />
der Angelegenheit bereit wäre. Da auch Herr Herold diese<br />
Vorgehensweise für sinnvoll hielt, schrieb er folgenden Brief:<br />
Bayerische Vereinsbank<br />
Zentralbereich Recht<br />
zu Hd. Herrn Dr. Burghardt<br />
Kardinal-Faulhaber-Straße 14<br />
80333 München 16.08.94<br />
Georg Zipfel GmbH ./. Bayerische Vereinsbank<br />
Sehr geehrter Herr Dr. Burghardt,<br />
wie aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen insbesondere in den beiden<br />
Zwangsversteigerungsverfahren bekannt ist, vertreten wir Herrn<br />
Georg Zipfel, Gartenstraße 15, 82335 Berg anwaltlich.<br />
Ihr Haus unternimmt im Moment den Versuch, den privaten Grundbesitz<br />
unseres Mandanten versteigern zu lassen, da unser Mandant<br />
seinerzeit sowohl für das Objekt in Berg wie auch für die Immobilie<br />
in Kenzingen den Fortbestand einer schon seinerzeit von der Firma<br />
233