Des Pudels Kern Kapitel 7
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pflichtungen hatte er angeblich jedoch erst nach Dreikönig Zeit. Also<br />
verblieben wir, dass er mich nach dem 6. Januar zur Vereinbarung eines<br />
Termins anrufen werde. Statt des erhofften Anrufs von Hesmert<br />
erhielt ich jedoch folgenden Brief von Mannesmann:<br />
Ihr Schreiben vom 07. 12. 1996<br />
Sehr geehrter Herr Zipfel,<br />
Düsseldorf, 09. 01. 1997<br />
Herr Dr. Funk hat uns gebeten, Ihr an ihn gerichtetes Schreiben vom<br />
07. 12. 1996 zu beantworten.<br />
Zu den in diesem Schreiben aufgeworfenen Fragen hat der Linksunterzeichner<br />
mit Ihnen bereits am 31. 10. und am 10. 11. 1995 aus Anlass<br />
Ihres Schreibens vom 09. 10. 1995 gesprochen. Wie in diesen<br />
Gesprächen sehen wir auch jetzt keine Veranlassung, in dem von Ihnen<br />
gewünschten Sinn einen Einfluss auf Verhandlungen auszuüben,<br />
die Sie mit der Bayerischen Vereinsbank AG führen möchten.<br />
In den damaligen Gesprächen hatte der Linksunterzeichner Sie zu<br />
einer von Ihnen angekündigten Veröffentlichung darauf hingewiesen,<br />
dass Sie bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mit der Mannesmann<br />
Anlagenbau AG zur Rückgabe aller dienstlich erlangten<br />
Unterlagen verpflichtet waren und dass Sie sich durch eine Veröffentlichung<br />
solcher Unterlagen Ansprüchen auf Unterlassung und<br />
gegebenenfalls auch auf Schadensersatz aussetzen.<br />
Wir sind jetzt darüber unterrichtet worden, dass Sie vor kurzem unter<br />
der Erklärung, Ihre eigenen Unterlagen vervollständigen zu wollen,<br />
versucht haben, von einem Mitarbeiter unseres Unternehmens<br />
Schriftstücke und ergänzende Auskünfte zu erhalten. Hierzu wiederholen<br />
wir mit Nachdruck den vorbezeichneten Hinweis.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Mannesmann Aktiengesellschaft<br />
gez. Picot<br />
Wie schon gesagt, hatte sich Dr. Picot am Ende des Gespräches vom<br />
31. Oktober 1995 sehr zuversichtlich gezeigt, Herrn Dr. Funk dazu<br />
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