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Des Pudels Kern Kapitel 7

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pflichtungen hatte er angeblich jedoch erst nach Dreikönig Zeit. Also<br />

verblieben wir, dass er mich nach dem 6. Januar zur Vereinbarung eines<br />

Termins anrufen werde. Statt des erhofften Anrufs von Hesmert<br />

erhielt ich jedoch folgenden Brief von Mannesmann:<br />

Ihr Schreiben vom 07. 12. 1996<br />

Sehr geehrter Herr Zipfel,<br />

Düsseldorf, 09. 01. 1997<br />

Herr Dr. Funk hat uns gebeten, Ihr an ihn gerichtetes Schreiben vom<br />

07. 12. 1996 zu beantworten.<br />

Zu den in diesem Schreiben aufgeworfenen Fragen hat der Linksunterzeichner<br />

mit Ihnen bereits am 31. 10. und am 10. 11. 1995 aus Anlass<br />

Ihres Schreibens vom 09. 10. 1995 gesprochen. Wie in diesen<br />

Gesprächen sehen wir auch jetzt keine Veranlassung, in dem von Ihnen<br />

gewünschten Sinn einen Einfluss auf Verhandlungen auszuüben,<br />

die Sie mit der Bayerischen Vereinsbank AG führen möchten.<br />

In den damaligen Gesprächen hatte der Linksunterzeichner Sie zu<br />

einer von Ihnen angekündigten Veröffentlichung darauf hingewiesen,<br />

dass Sie bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mit der Mannesmann<br />

Anlagenbau AG zur Rückgabe aller dienstlich erlangten<br />

Unterlagen verpflichtet waren und dass Sie sich durch eine Veröffentlichung<br />

solcher Unterlagen Ansprüchen auf Unterlassung und<br />

gegebenenfalls auch auf Schadensersatz aussetzen.<br />

Wir sind jetzt darüber unterrichtet worden, dass Sie vor kurzem unter<br />

der Erklärung, Ihre eigenen Unterlagen vervollständigen zu wollen,<br />

versucht haben, von einem Mitarbeiter unseres Unternehmens<br />

Schriftstücke und ergänzende Auskünfte zu erhalten. Hierzu wiederholen<br />

wir mit Nachdruck den vorbezeichneten Hinweis.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Mannesmann Aktiengesellschaft<br />

gez. Picot<br />

Wie schon gesagt, hatte sich Dr. Picot am Ende des Gespräches vom<br />

31. Oktober 1995 sehr zuversichtlich gezeigt, Herrn Dr. Funk dazu<br />

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