I. Was ist Compliance? - Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte
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IV. Rechtliche Rahmenbedingungen der<br />
<strong>Compliance</strong> im Gesundheitswesen<br />
Ärztliches Berufsrecht<br />
• Musterberufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) enthält in<br />
ihrem vierten Abschnitt (§§ 30 bis 35) Regelungen zur Wahrung der<br />
ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten<br />
• Grundsätzlich gilt, dass eine Zusammenarbeit von Ärzten mit der Industrie<br />
unterbleiben muss, „wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die<br />
Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird“ (§ 32 MBO-Ä).<br />
• Geschützte Rechtsgüter<br />
Schutz der ärztlichen (diagnostischen und therapeutischen) Entscheidung<br />
vor unlauterer Beeinflussung durch Dritte (§§ 31 bis 34 MBO-Ä) sowie<br />
Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses (§ 30 MBO-Ä).<br />
• § 35 MBO-Ä regelt schließlich die Unabhängigkeit der Ärzteschaft bei der<br />
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.