I. Was ist Compliance? - Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte
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IV. Rechtliche Rahmenbedingungen der<br />
<strong>Compliance</strong> im Gesundheitswesen<br />
Strafrechtliche Bestimmungen (II)<br />
Die Korruptionsdelikte der §§ 229 und 331 ff. StGB stehen im Vordergrund<br />
Die §§ 331 ff. StGB verbieten Amtsträgern das Fordern, sich-versprechenlassen<br />
oder die Annahme entgeltlicher oder unentgeltlicher Zuwendung<br />
jeglicher Art im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Tätigkeit,<br />
insbesondere (aber nicht nur) in Abhängigkeit von Umsatzgeschäften.<br />
§ 331 StGB<br />
(1) Ein Amtsträger oder ein für den<br />
öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter,<br />
der für die Dienstausübung einen Vorteil für<br />
sich oder einen Dritten fordert, sich<br />
versprechen lässt oder annimmt, wird mit<br />
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit<br />
Geldstrafe bestraft.