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I. Was ist Compliance? - Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte

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IV. Rechtliche Rahmenbedingungen der<br />

<strong>Compliance</strong> im Gesundheitswesen<br />

Strafrechtliche Bestimmungen (II)<br />

Die Korruptionsdelikte der §§ 229 und 331 ff. StGB stehen im Vordergrund<br />

Die §§ 331 ff. StGB verbieten Amtsträgern das Fordern, sich-versprechenlassen<br />

oder die Annahme entgeltlicher oder unentgeltlicher Zuwendung<br />

jeglicher Art im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Tätigkeit,<br />

insbesondere (aber nicht nur) in Abhängigkeit von Umsatzgeschäften.<br />

§ 331 StGB<br />

(1) Ein Amtsträger oder ein für den<br />

öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter,<br />

der für die Dienstausübung einen Vorteil für<br />

sich oder einen Dritten fordert, sich<br />

versprechen lässt oder annimmt, wird mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit<br />

Geldstrafe bestraft.

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