(kommissions-)protokolle bau planung - Gemeinden Kappel SO
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Eintreten unbestritten.<br />
- Seite 240 -<br />
Der Ringschluss wurde auf Wunsch der Einwohnergemeinde ausge<strong>bau</strong>t. Das<br />
Grundstück der Einsprecher ist bereits erschlossen und erhält vom Ringschluss keinen<br />
Sondervorteil.<br />
Der Gemeinderat beschliesst deshalb wie folgt:<br />
Beschluss: Einstimmig wird der Antrag des Ressortleiters Bau/Planung genehmigt.<br />
Umwelt, Raumordnung 7<br />
Wasserversorgungsanlagen 705<br />
4. Beschwerde gegen Verfügung Baukommission<br />
Wasserleitungsführung Kreuzfeld<br />
- Information<br />
Mit E-Mail-Anhang übermittelte der Verwaltungsleiter am 31.08.2010, 10.28 Uhr, die<br />
Kurzmitteilung der Rechtsanwälte und Notare Studer Kaiser vom 30.08.2010 sowie die<br />
Kopie der Beschwerde vom 19.08.2010 an das Bau- und Justizdepartement Solothurn<br />
i. S. Wasserleitung Kreuzfeld.<br />
Ressortleiter Daniel Willimann orientiert seine Ratskollegen über die Beschwerde<br />
Nr. 2010/95 von Cuno und Esther Jäggi-Fries, Kreuzfeldstrasse 34, 4616 <strong>Kappel</strong>.<br />
Gemäss Rechtsbegehren sei der Einspracheentscheid der Baukommission der Ein-<br />
wohnergemeinde <strong>Kappel</strong> vom 14.07.2010 aufzuheben und die Baubewilligung zu<br />
verweigern. Evtl. sei die Einwohnergemeinde <strong>Kappel</strong> anzuweisen, für die Wasser-<br />
leitung Kreuzfeld ein ordentliches Erschliessungsplanverfahren durchzuführen. Unter<br />
Kosten- und Entschädigungsfolgen.<br />
Kenntnisnahme<br />
NB<br />
Die vorliegende Beschwerde ist nicht zu verwechseln mit der Einsprache gegen die<br />
Perimeterauflage Wasserleitung Kreuzfeld (Traktandum 3).<br />
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