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(kommissions-)protokolle bau planung - Gemeinden Kappel SO

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- Seite 239 -<br />

• Die Organisation sowie die Durchführung des Anlasses haben ausschliesslich<br />

durch die Swisscom zu erfolgen.<br />

• Bewilligungen der Einwohnergemeinde <strong>Kappel</strong> werden im Rahmen der<br />

vorhandenen Reglemente und Vorschriften erteilt.<br />

Antrag der Versorgungs- und Umweltkommission:<br />

- Der Gemeinderat unterstützt die Beschlüsse der Versorgungs- und Umwelt-<br />

kommission.<br />

- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, der Swisscom im erwähnten Sinne eine<br />

Antwort auf das Schreiben vom 28.06.2010 zu übermitteln (mit Kopie an Peter Häni).<br />

Eintreten unbestritten.<br />

Da gegenwärtig 1176 ggsnet-Anschlüsse in <strong>Kappel</strong> gezählt werden, wird der Ge-<br />

meinderat das gemeindeeigene Fernsehnetz nicht aktiv konkurrenzieren. Die Be-<br />

hörde überlässt es der Swisscom, einen Informationsanlass in <strong>Kappel</strong> durchzuführen.<br />

Beschluss: Einstimmig wird der Antrag der Versorgungs- und Umweltkommission<br />

verabschiedet.<br />

Als Pendenz wird aufgenommen:<br />

Kontaktaufnahme mit der ggsnet betreffend allfälligem Aus<strong>bau</strong> des digitalen TV- und<br />

Radio-Angebotes.<br />

Umwelt, Raumordnung 7<br />

Wasserversorgungsanlagen 705<br />

3. Einsprache gegen Perimeter Wasserleitung Kreuzfeld<br />

- Beschlussfassung<br />

Dem Gemeinderat liegen vor:<br />

- Orientierungskopie des Einschreibens der Baukommission vom 14.07.2010 an<br />

Cuno und Esther Jäggi-Fries, Kreuzfeldstrasse 34, 4616 <strong>Kappel</strong><br />

- Stellungnahme der Baukommission vom 6.08.2010<br />

Ressortleiter Daniel Willimann orientiert über die Einsprache sowie die geführten<br />

Gespräche.<br />

Antrag:<br />

Der Ressortleiter Bau/Planung beantragt dem Gemeinderat, die Einsprache von<br />

Cuno und Esther Jäggi-Fries gegen die Perimeterauflage Wasserleitung Kreuzfeld<br />

Ringschluss Spitzacker – Kreuzfeld/Stationenweg gutzuheissen. Die Perimeterbei-<br />

träge für das Grundstück GB <strong>Kappel</strong> 241 sowie für GB <strong>Kappel</strong> 2206 sind durch die<br />

Einwohnergemeinde <strong>Kappel</strong> zu tragen.<br />

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