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Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung<br />

mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom<br />

14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen<br />

ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen<br />

Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet<br />

werden.<br />

5 m<br />

Hinweise zum Wasserschutz:<br />

Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen<br />

folgende Hinweise streng beachtet werden:<br />

NW 466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in<br />

Gewässer gelangen lassen.<br />

NW 642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern<br />

oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Abs. 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der<br />

gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern<br />

einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von<br />

50.000 Euro geahndet werden.<br />

Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten<br />

und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie<br />

Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für<br />

indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und<br />

Abwasserkanäle.<br />

Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen<br />

Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen<br />

festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.<br />

Hinweise zur sachgerechten Anwendung<br />

S<br />

Wartezeiten:<br />

Erdbeere (Freiland), Brombeere (Freiland), Himbeere (Freiland), Chicoree (Freiland),<br />

Winterraps, Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die<br />

Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt<br />

bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).<br />

Für die Anwendung in Erdbeeren gilt: Erntegut nicht verzehren.<br />

Zierpflanzen (ausg. Rasen, Rosen; Freiland und unter Glas): Die Festsetzung einer<br />

Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).<br />

Gurken, Kürbis-Hybriden und Zucchini (Freiland und unter Glas): 3 Tage<br />

Frische Kräuter (Freiland): 14 Tage<br />

Möhre, Knollensellerie, Bleichsellerie, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl),<br />

Rosenkohl, Chinakohl, Porree, Pastinak, Wurzelpetersilie, Schwarzwurzel, Meerrettich,<br />

Topinambur, Wurzelzichorie, Blumenkohl, Brokkoli (Freiland), Zwiebelgemüse (Freiland,<br />

Nutzung als Trockenzwiebel): 21 Tage<br />

Zuckerrüben, Futterrüben, Kohlrübe, Speiserübe, Rote Bete (Freiland): 28 Tage

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