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Seite als PDF - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

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Home > <strong>BVG</strong> Berufliche Vorsorge > Fragen & Antworten > Einzelpersonen<br />

Einzelpersonen<br />

Ich bin Arbeitnehmer und möchte wissen, welche Pensionskasse für mich zuständig ist.<br />

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach der Vorsorgeeinrichtung, bei der Sie versichert sind. Falls er Ihnen<br />

keine Antwort geben kann oder will, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausgleichskasse.<br />

Mein Arbeitgeber ist der <strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong> angeschlossen. Hat er meine<br />

<strong>BVG</strong>-Beiträge korrekt abgerechnet?<br />

Fordern Sie dazu bei der für Sie zuständigen Ausgleichskasse einen Gesamtauszug über sämtliche<br />

Ihrer individuellen Konten bei den Ausgleichskassen an:<br />

(> Link: www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug)<br />

Stellen Sie uns diesen Auszug bitte zu, nachdem Sie die Richtigkeit der Angaben überprüft haben. Wir<br />

werden die Daten mit denjenigen auf Ihrem Persönlichem Ausweis abgleichen und wenn nötig<br />

korrigieren.<br />

Bekomme ich die mir zustehende Freizügigkeitsleistung auch dann, wenn mein Arbeitgeber die<br />

Beiträge nicht bezahlt oder in Konkurs geht?<br />

Solange Sie mit Ihren korrekten persönlichen Daten (Alter, Lohn etc.) bei uns versichert sind, ist Ihre<br />

Freizügigkeitleistung sichergestellt. Die Korrektheit der Daten können Sie anhand Ihres Persönlichen<br />

Ausweises überprüfen. Ihre Freizügigkeitsleistung wird Ihnen selbst dann ausgerichtet, wenn Ihr<br />

Arbeitgeber keinerlei Beiträge entrichtet hat. Dies gilt nicht, wenn Sie <strong>als</strong> Mitverantwortlicher der Firma<br />

im Handelsregister eingetragen sind (Art. 56a <strong>BVG</strong>).<br />

Ich habe mehrere Arbeitgeber. Die einzelnen Löhne liegen unterhalb des <strong>BVG</strong>-Mindestlohns,<br />

ihre Summe jedoch darüber. Kann ich mich in der beruflichen Vorsorge versichern?<br />

Wenn alle Ihre Löhne zusammen die Eintrittsschwelle gemäss <strong>BVG</strong> (zurzeit CHF 21 150)<br />

übersteigen, können Sie sich bei uns freiwillig versichern. Nähere Informationen dazu finden Sie unter<br />

(> Link zu Einzelpersonen/Anmeldung).<br />

Ich habe mir mein Altersguthaben wegen Wegzugs ins Ausland bar auszahlen lassen. Wie kann<br />

ich die dabei abgezogene Quellensteuer zurückfordern?<br />

Dienstleistungen<br />

> Tool Berechnung der<br />

Vorsorgeleistungen<br />

Weitere Informationen<br />

> Antrag Rückerstattung<br />

Quellensteuer<br />

> Reglement WO<br />

Kontakt<br />

<strong>Stiftung</strong><br />

<strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

Zweigstelle Deutschschweiz<br />

Postfach<br />

8036 Zürich<br />

Tel. +41 41 799 75 75<br />

Fax Kundendienst<br />

+41 44 468 23 96<br />

Fax Versicherungsfälle<br />

+41 44 468 23 97<br />

Fax Inkasso<br />

+41 44 468 23 98<br />

Fax Anschlusskontrolle<br />

+41 44 468 23 99<br />

> E-Mail<br />

Dazu müssen Sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen und dem Steueramt Zürich zustellen<br />

(> Antrag Rückerstattung Quellensteuer).<br />

Ich bin bei Ihnen versichert, auf meinem Persönlichen Ausweis fehlt jedoch die<br />

Freizügigkeitsleistung der vorhergehenden Vorsorgeeinrichtung. Was muss ich tun?<br />

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir die erforderlichen Abklärungen einleiten können.<br />

Ich beziehe eine Rente von der <strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong>. Wie erhalte ich eine<br />

Rentenbescheinigung?<br />

Sie erhalten zu Jahresbeginn eine Rentenbescheinigung. Sollten Sie unter dem Jahr eine<br />

Rentenbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Leistungsdienst.<br />

Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR. Wie<br />

erhalte ich eine Rentenbescheinigung?<br />

Bitte fordern Sie die Rentenbescheinigung bei der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR in Zürich<br />

an.


Wie hoch wird meine Altersrente bzw. mein Alterkapital mit 65 sein?<br />

Wenn Sie bei uns angemeldet sind, können Sie diese Informationen Ihrem Persönlichen Ausweis<br />

entnehmen.<br />

Ist die Anmeldung noch pendent, können Sie mit Ihren persönlichen Daten über folgenden Link eine<br />

provisorische Berechnung vornehmen (> Link auf Tool Berechnung der Vorsorgeleistungen).<br />

Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR. Kann<br />

ich noch einen WEF-Vorbezug oder eine Verpfändung machen?<br />

Ein Vorbezug oder eine Verpfändung sind möglich, solange Sie das 61. Altersjahr noch nicht vollendet<br />

haben. Weitere Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung finden Sie unter (> Link zu<br />

Einzelpersonen/Wohneigentumsförderung).<br />

Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. von der <strong>Stiftung</strong> MARMOR.<br />

Kann ich mich in meine Vorsorge noch einkaufen?<br />

Gemäss Reglement ist ein Einkauf zu Beginn der Versicherung der Überbrückungsrente möglich. Bitte<br />

nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie sich später noch einkaufen möchten.<br />

Weitere Erläuterungen zum Einkauf finden Sie unter (> Link zu Einzelpersonen/Einkauf in die<br />

reglementarischen Leistungen).<br />

Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR. Kann<br />

ich vor dem 65. Altersjahr Kapital beziehen?<br />

Das ist grundsätzlich nicht möglich: Die von der vorherigen Vorsorgeeinrichtung übertragenen<br />

Freizügigkeitsleistungen können erst mit dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden. Zur<br />

Abklärung von Ausnahmefällen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.<br />

Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR. Auf<br />

dem Persönlichen Ausweis steht: Hinterlassenenleistungen: CHF 0.00 Warum erhalten<br />

meine Hinterbliebenen keine Leistungen?<br />

Wenn Sie vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters sterben sollten, wird ein Todesfallkapital fällig,<br />

das wir den Anspruchsberechtigten auszahlen. Der Plan WO sieht weder eine Invalidenrente noch eine<br />

Ehegattenrente vor Erreichung des Pensionierungsalters vor.<br />

© 2015 - <strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong> : CHE-109.697.548

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