Seite als PDF - Stiftung Auffangeinrichtung BVG
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Home > <strong>BVG</strong> Berufliche Vorsorge > Fragen & Antworten > Einzelpersonen<br />
Einzelpersonen<br />
Ich bin Arbeitnehmer und möchte wissen, welche Pensionskasse für mich zuständig ist.<br />
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach der Vorsorgeeinrichtung, bei der Sie versichert sind. Falls er Ihnen<br />
keine Antwort geben kann oder will, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausgleichskasse.<br />
Mein Arbeitgeber ist der <strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong> angeschlossen. Hat er meine<br />
<strong>BVG</strong>-Beiträge korrekt abgerechnet?<br />
Fordern Sie dazu bei der für Sie zuständigen Ausgleichskasse einen Gesamtauszug über sämtliche<br />
Ihrer individuellen Konten bei den Ausgleichskassen an:<br />
(> Link: www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug)<br />
Stellen Sie uns diesen Auszug bitte zu, nachdem Sie die Richtigkeit der Angaben überprüft haben. Wir<br />
werden die Daten mit denjenigen auf Ihrem Persönlichem Ausweis abgleichen und wenn nötig<br />
korrigieren.<br />
Bekomme ich die mir zustehende Freizügigkeitsleistung auch dann, wenn mein Arbeitgeber die<br />
Beiträge nicht bezahlt oder in Konkurs geht?<br />
Solange Sie mit Ihren korrekten persönlichen Daten (Alter, Lohn etc.) bei uns versichert sind, ist Ihre<br />
Freizügigkeitleistung sichergestellt. Die Korrektheit der Daten können Sie anhand Ihres Persönlichen<br />
Ausweises überprüfen. Ihre Freizügigkeitsleistung wird Ihnen selbst dann ausgerichtet, wenn Ihr<br />
Arbeitgeber keinerlei Beiträge entrichtet hat. Dies gilt nicht, wenn Sie <strong>als</strong> Mitverantwortlicher der Firma<br />
im Handelsregister eingetragen sind (Art. 56a <strong>BVG</strong>).<br />
Ich habe mehrere Arbeitgeber. Die einzelnen Löhne liegen unterhalb des <strong>BVG</strong>-Mindestlohns,<br />
ihre Summe jedoch darüber. Kann ich mich in der beruflichen Vorsorge versichern?<br />
Wenn alle Ihre Löhne zusammen die Eintrittsschwelle gemäss <strong>BVG</strong> (zurzeit CHF 21 150)<br />
übersteigen, können Sie sich bei uns freiwillig versichern. Nähere Informationen dazu finden Sie unter<br />
(> Link zu Einzelpersonen/Anmeldung).<br />
Ich habe mir mein Altersguthaben wegen Wegzugs ins Ausland bar auszahlen lassen. Wie kann<br />
ich die dabei abgezogene Quellensteuer zurückfordern?<br />
Dienstleistungen<br />
> Tool Berechnung der<br />
Vorsorgeleistungen<br />
Weitere Informationen<br />
> Antrag Rückerstattung<br />
Quellensteuer<br />
> Reglement WO<br />
Kontakt<br />
<strong>Stiftung</strong><br />
<strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />
Zweigstelle Deutschschweiz<br />
Postfach<br />
8036 Zürich<br />
Tel. +41 41 799 75 75<br />
Fax Kundendienst<br />
+41 44 468 23 96<br />
Fax Versicherungsfälle<br />
+41 44 468 23 97<br />
Fax Inkasso<br />
+41 44 468 23 98<br />
Fax Anschlusskontrolle<br />
+41 44 468 23 99<br />
> E-Mail<br />
Dazu müssen Sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen und dem Steueramt Zürich zustellen<br />
(> Antrag Rückerstattung Quellensteuer).<br />
Ich bin bei Ihnen versichert, auf meinem Persönlichen Ausweis fehlt jedoch die<br />
Freizügigkeitsleistung der vorhergehenden Vorsorgeeinrichtung. Was muss ich tun?<br />
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir die erforderlichen Abklärungen einleiten können.<br />
Ich beziehe eine Rente von der <strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong>. Wie erhalte ich eine<br />
Rentenbescheinigung?<br />
Sie erhalten zu Jahresbeginn eine Rentenbescheinigung. Sollten Sie unter dem Jahr eine<br />
Rentenbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Leistungsdienst.<br />
Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR. Wie<br />
erhalte ich eine Rentenbescheinigung?<br />
Bitte fordern Sie die Rentenbescheinigung bei der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR in Zürich<br />
an.
Wie hoch wird meine Altersrente bzw. mein Alterkapital mit 65 sein?<br />
Wenn Sie bei uns angemeldet sind, können Sie diese Informationen Ihrem Persönlichen Ausweis<br />
entnehmen.<br />
Ist die Anmeldung noch pendent, können Sie mit Ihren persönlichen Daten über folgenden Link eine<br />
provisorische Berechnung vornehmen (> Link auf Tool Berechnung der Vorsorgeleistungen).<br />
Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR. Kann<br />
ich noch einen WEF-Vorbezug oder eine Verpfändung machen?<br />
Ein Vorbezug oder eine Verpfändung sind möglich, solange Sie das 61. Altersjahr noch nicht vollendet<br />
haben. Weitere Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung finden Sie unter (> Link zu<br />
Einzelpersonen/Wohneigentumsförderung).<br />
Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. von der <strong>Stiftung</strong> MARMOR.<br />
Kann ich mich in meine Vorsorge noch einkaufen?<br />
Gemäss Reglement ist ein Einkauf zu Beginn der Versicherung der Überbrückungsrente möglich. Bitte<br />
nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie sich später noch einkaufen möchten.<br />
Weitere Erläuterungen zum Einkauf finden Sie unter (> Link zu Einzelpersonen/Einkauf in die<br />
reglementarischen Leistungen).<br />
Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR. Kann<br />
ich vor dem 65. Altersjahr Kapital beziehen?<br />
Das ist grundsätzlich nicht möglich: Die von der vorherigen Vorsorgeeinrichtung übertragenen<br />
Freizügigkeitsleistungen können erst mit dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden. Zur<br />
Abklärung von Ausnahmefällen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.<br />
Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der <strong>Stiftung</strong> FAR bzw. der <strong>Stiftung</strong> MARMOR. Auf<br />
dem Persönlichen Ausweis steht: Hinterlassenenleistungen: CHF 0.00 Warum erhalten<br />
meine Hinterbliebenen keine Leistungen?<br />
Wenn Sie vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters sterben sollten, wird ein Todesfallkapital fällig,<br />
das wir den Anspruchsberechtigten auszahlen. Der Plan WO sieht weder eine Invalidenrente noch eine<br />
Ehegattenrente vor Erreichung des Pensionierungsalters vor.<br />
© 2015 - <strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong> : CHE-109.697.548