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2008 - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

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<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

Jahresbericht und Jahresrechnung <strong>2008</strong>: 2. Juni 2009<br />

C Bericht der Kontrollstelle<br />

Ernst & Young AG<br />

Bleicherweg 21<br />

CH-8022 Zürich<br />

An den <strong>Stiftung</strong>srat der<br />

Schweizerischen Sozialpartner-<strong>Stiftung</strong><br />

für die <strong>Auffangeinrichtung</strong> gemäss Art. 60 <strong>BVG</strong><br />

(<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong>), Bern<br />

Telefon +41 58 286 31 11<br />

Fax +41 58 286 30 04<br />

www.ey.com/ch<br />

Zürich, 2. Juni 2009<br />

Bericht der Kontrollstelle<br />

Als Kontrollstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanzen, Betriebsrechnungen und Anhang<br />

gemäss Seiten 27-75 des Jahresberichts), Geschäftsführung und Vermögensanlage sowie die<br />

Alterskonten der Schweizerischen Sozialpartner-<strong>Stiftung</strong> für die <strong>Auffangeinrichtung</strong> für das am<br />

31. Dezember <strong>2008</strong> abgeschlossene Geschäftsjahr auf ihre Rechtmässigkeit geprüft.<br />

Für die Jahresrechnung, Geschäftsführung und Vermögensanlage sowie die Alterskonten ist<br />

der <strong>Stiftung</strong>srat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen und zu<br />

beurteilen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und<br />

Unabhängigkeit erfüllen.<br />

Unsere Prüfung erfolgte nach den Schweizer Prüfungsstandards, wonach eine Prüfung so zu<br />

planen und durchzuführen ist, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung mit angemessener<br />

Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben der Jahresrechnung<br />

mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir<br />

die Anwendung der massgebenden Grundsätze des Rechnungswesens, der Rechnungslegung<br />

und der Vermögensanlage sowie die wesentlichen Bewertungsentscheide und die Darstellung<br />

der Jahresrechnung als Ganzes. Bei der Prüfung der Geschäftsführung wird beurteilt, ob die<br />

rechtlichen bzw. reglementarischen Vorschriften betreffend Organisation, Verwaltung, Beitragserhebung<br />

und Ausrichtung der Leistungen sowie die Vorschriften über die Loyalität in der Vermögensverwaltung<br />

eingehalten sind. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende<br />

Grundlage für unser Urteil bildet.<br />

Die gemäss Anlagereglement vorgesehene Bandbreite für Anlagen in Obligationen Fremdwährung<br />

wurde in den Bereichen Vorsorge <strong>BVG</strong>, Freizügigkeitskonten und Risikoversicherung für<br />

Arbeitslose per 31. Dezember <strong>2008</strong> überschritten und die vorgesehene Bandbreite für Anlagen<br />

in Aktien Ausland wurde in den Bereichen Vorsorge <strong>BVG</strong> und Freizügigkeitskonten per 31. Dezember<br />

<strong>2008</strong> unterschritten. Wir verweisen dazu auf die Ausführungen des <strong>Stiftung</strong>srates im<br />

Anhang der Jahresrechnung unter Ziffer 641.<br />

Gemäss unserer Beurteilung entsprechen Jahresrechnung, Geschäftsführung und Vermögensanlage<br />

sowie die Alterskonten mit Ausnahme des im vorstehenden Absatz im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage dargestellten Sachverhalts dem schweizerischen Gesetz, der <strong>Stiftung</strong>surkunde<br />

und den Reglementen.<br />

Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.<br />

Die Jahresrechnung weist eine Unterdeckung von CHF 8,807,967 und einen Deckungsgrad von<br />

99.83 % aus. Die vom <strong>Stiftung</strong>srat unter Beizug des Experten für berufliche Vorsorge eigenverantwortlich<br />

erarbeiteten Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung, zur Vermögensanlage<br />

und zur Information der Destinatäre sind im Anhang der Jahresrechnung dargestellt. Aufgrund<br />

D 2009_06_02_Jahresbericht und Rechnung <strong>2008</strong> def.doc Seite 76 / 78

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