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2008 - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

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<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

Jahresbericht und Jahresrechnung <strong>2008</strong>: 2. Juni 2009<br />

766 Verwaltungsaufwand Wiederanschlusskontrolle<br />

Die Wiederanschlusskontrolle wurde zentral durch die Geschäftsstelle wahrgenommen. Im Berichtsjahr<br />

sind die Kosten um knapp 5% gesunken.<br />

WAK <strong>2008</strong> 2007 Abw.<br />

CHF<br />

CHF<br />

Verwaltungskosten <strong>Stiftung</strong> 274'366.55 287'890.30 -4.7%<br />

Geschäftsstelle 216'282.55 287'890.30 -24.9%<br />

<strong>Stiftung</strong>srat 4'452.50 0.00 na<br />

Sonstige <strong>Stiftung</strong>saufwendungen 2'212.75 0.00 na<br />

Projektkosten 51'418.75 0.00 na<br />

Total Verwaltungskosten 274'366.55 287'890.30 -4.7%<br />

Die Verwaltungskosten pro eingegangene Meldung belaufen sich auf CHF 16.23 (Vorjahr: CHF<br />

20.00).<br />

Zieht man die Kosten für das Projekt Integration ab, so haben die Kosten pro eingegangene<br />

Meldung um fast einen Drittel abgenommen auf CHF 13.54.<br />

WAK <strong>2008</strong> 2007 Abw.<br />

CHF CHF<br />

Total Verwaltungskosten 274'366.55 287'890.30 -4.7%<br />

Verwaltungskosten Projekt Integration 45'453.19 0.00 na<br />

Verwaltungskosten ohne Projekt Integration 228'913.36 287'890.30 -20.5%<br />

Verwaltungskosten pro eingegangene Meldung in CHF<br />

(ohne Projekt Integration)<br />

13.54 20.00 -32.3%<br />

Der Verwaltungsaufwand wird, wie in Art 11 Abs. 7 <strong>BVG</strong> vorgesehen, vollumfänglich durch den<br />

Sicherheitsfonds finanziert.<br />

8 Auflagen der Aufsichtsbehörde<br />

Die Aufsichtsbehörde hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2007 am 18. August <strong>2008</strong><br />

zur Kenntnis genommen und gemäss Art. 63 Abs. 3 <strong>BVG</strong> dem Bundesrat unterbreitet. Der Bundesrat<br />

hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2007 am 29. September <strong>2008</strong> zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> hat vom Bundesgerichtsurteil vom 22. März 2006 bezüglich Retrozessionen und<br />

Finder’s Fees (BGE 132 III 460) Kenntnis genommen und hält fest, dass keine Verzichtserklärungen<br />

bezüglich Herausgabe von Retrozessionen und ähnlichen Einnahmen der Vermögensverwalter<br />

unterzeichnet wurden. Mit den Beratern wurde schriftlich vereinbart, dass diese auf<br />

die Entgegennahme von Retrozessionen verzichten bzw. dass diese an die <strong>Stiftung</strong> weitergeleitet<br />

werden. Die Verträge mit den Vermögensverwaltern und Banken werden schrittweise in<br />

demselben Sinne ergänzt.<br />

Es bestehen keine Auflagen der Aufsichtsbehörde.<br />

9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage<br />

91 Laufende Rechtsverfahren<br />

Aufgrund ihrer Tätigkeit und wegen ihrer behördlichen Funktion ist die <strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong><br />

<strong>BVG</strong> mit zahlreichen rechtlichen Verfahren befasst. Anzahlmässig am meisten ins Gewicht<br />

D 2009_06_02_Jahresbericht und Rechnung <strong>2008</strong> def.doc Seite 74 / 78

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