2008 - Stiftung Auffangeinrichtung BVG
2008 - Stiftung Auffangeinrichtung BVG
2008 - Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />
Jahresbericht und Jahresrechnung <strong>2008</strong>: 2. Juni 2009<br />
766 Verwaltungsaufwand Wiederanschlusskontrolle<br />
Die Wiederanschlusskontrolle wurde zentral durch die Geschäftsstelle wahrgenommen. Im Berichtsjahr<br />
sind die Kosten um knapp 5% gesunken.<br />
WAK <strong>2008</strong> 2007 Abw.<br />
CHF<br />
CHF<br />
Verwaltungskosten <strong>Stiftung</strong> 274'366.55 287'890.30 -4.7%<br />
Geschäftsstelle 216'282.55 287'890.30 -24.9%<br />
<strong>Stiftung</strong>srat 4'452.50 0.00 na<br />
Sonstige <strong>Stiftung</strong>saufwendungen 2'212.75 0.00 na<br />
Projektkosten 51'418.75 0.00 na<br />
Total Verwaltungskosten 274'366.55 287'890.30 -4.7%<br />
Die Verwaltungskosten pro eingegangene Meldung belaufen sich auf CHF 16.23 (Vorjahr: CHF<br />
20.00).<br />
Zieht man die Kosten für das Projekt Integration ab, so haben die Kosten pro eingegangene<br />
Meldung um fast einen Drittel abgenommen auf CHF 13.54.<br />
WAK <strong>2008</strong> 2007 Abw.<br />
CHF CHF<br />
Total Verwaltungskosten 274'366.55 287'890.30 -4.7%<br />
Verwaltungskosten Projekt Integration 45'453.19 0.00 na<br />
Verwaltungskosten ohne Projekt Integration 228'913.36 287'890.30 -20.5%<br />
Verwaltungskosten pro eingegangene Meldung in CHF<br />
(ohne Projekt Integration)<br />
13.54 20.00 -32.3%<br />
Der Verwaltungsaufwand wird, wie in Art 11 Abs. 7 <strong>BVG</strong> vorgesehen, vollumfänglich durch den<br />
Sicherheitsfonds finanziert.<br />
8 Auflagen der Aufsichtsbehörde<br />
Die Aufsichtsbehörde hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2007 am 18. August <strong>2008</strong><br />
zur Kenntnis genommen und gemäss Art. 63 Abs. 3 <strong>BVG</strong> dem Bundesrat unterbreitet. Der Bundesrat<br />
hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2007 am 29. September <strong>2008</strong> zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> hat vom Bundesgerichtsurteil vom 22. März 2006 bezüglich Retrozessionen und<br />
Finder’s Fees (BGE 132 III 460) Kenntnis genommen und hält fest, dass keine Verzichtserklärungen<br />
bezüglich Herausgabe von Retrozessionen und ähnlichen Einnahmen der Vermögensverwalter<br />
unterzeichnet wurden. Mit den Beratern wurde schriftlich vereinbart, dass diese auf<br />
die Entgegennahme von Retrozessionen verzichten bzw. dass diese an die <strong>Stiftung</strong> weitergeleitet<br />
werden. Die Verträge mit den Vermögensverwaltern und Banken werden schrittweise in<br />
demselben Sinne ergänzt.<br />
Es bestehen keine Auflagen der Aufsichtsbehörde.<br />
9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage<br />
91 Laufende Rechtsverfahren<br />
Aufgrund ihrer Tätigkeit und wegen ihrer behördlichen Funktion ist die <strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong><br />
<strong>BVG</strong> mit zahlreichen rechtlichen Verfahren befasst. Anzahlmässig am meisten ins Gewicht<br />
D 2009_06_02_Jahresbericht und Rechnung <strong>2008</strong> def.doc Seite 74 / 78