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2008 - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

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<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

Jahresbericht und Jahresrechnung <strong>2008</strong>: 2. Juni 2009<br />

12 Registrierung <strong>BVG</strong> und Sicherheitsfonds<br />

Die <strong>Auffangeinrichtung</strong> ist im <strong>BVG</strong>-Register des Bundesamts für Sozialversicherungen eingetragen<br />

(Registernummer C1.0000).<br />

Die <strong>Stiftung</strong> untersteht dem Freizügigkeitsgesetz und ist dem Sicherheitsfonds angeschlossen<br />

(Registernummer D1 1004). Der Sicherheitsfonds garantiert die Leistungen gemäss Art. 56 Abs.<br />

1 lit. b,c,d <strong>BVG</strong>. Er erbringt die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähigen Vorsorgewerken,<br />

gewährt Zuschüsse infolge ungünstiger Altersstruktur, finanziert Leistungsfälle aufgrund<br />

von Art. 12 <strong>BVG</strong> und deckt das Kostendefizit (vgl. Art. 72 <strong>BVG</strong>).<br />

13 Angabe der Urkunde und Reglemente<br />

Aufgrund ihrer speziellen Stellung untersteht die <strong>Auffangeinrichtung</strong> der Aufsicht des Bundes.<br />

Die <strong>Stiftung</strong>surkunde und die Reglemente bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.<br />

Folgende Urkunden und Reglemente wurden durch den Bundesrat genehmigt.<br />

• <strong>Stiftung</strong>surkunde 07.04.2004<br />

• Leistungsreglement <strong>BVG</strong> und ALV 27.10.2004 (inkl. Regelung Teilliquidation)<br />

• Leistungsreglement Freizügigkeitskonten 27.10.2004<br />

• Anlagereglement 11.05.2005<br />

Folgende Dokumente wurden nach Vorprüfung durch die Aufsichtsbehörde (BSV) vom <strong>Stiftung</strong>srat<br />

verabschiedet:<br />

• Vorsorgepläne (mit späteren Anpassungen) 24.10.2004<br />

• Organisationsstatut 18.04.2005<br />

• Geschäftsordnung 18.04.2005<br />

• Reglement Rückstellungen 15.11.2005<br />

Im Weiteren bestehen folgende vom <strong>Stiftung</strong>srat genehmigte Richtlinien:<br />

• Strategische Asset Allocation 01.10.<strong>2008</strong><br />

• Rebalancing Strategie & Interventionspunkte 10.11.2003<br />

• Funktionendiagramm 10.11.2003<br />

• Informations- und Kontrollkonzept Anlagen 10.11.2003<br />

• Bewertungsrichtlinien 15.12.2005<br />

• Tarifierungsgrundsätze 02.06.2004<br />

• Tarifhandbuch 16.05.2005<br />

• Unterschriftsberechtigung im Zahlungsverkehr 04.04.<strong>2008</strong><br />

• Richtlinie Loyalität 08.05.2006<br />

• Richtlinie Stimmrechte 08.05.2006<br />

• Entschädigungsrichtlinie 15.03.2004<br />

14 Paritätisches Führungsorgan / Zeichnungsberechtigung<br />

Oberstes Organ der <strong>Auffangeinrichtung</strong> ist der <strong>Stiftung</strong>srat. Er besteht aus zwölf Mitgliedern.<br />

Zehn Vertreter werden von den Spitzenverbänden der Arbeitnehmer und Arbeitgeber delegiert,<br />

zwei Vertreter werden von der öffentlichen Verwaltung gestellt.<br />

Der <strong>Stiftung</strong>srat wählt aus seinem Kreis einen <strong>Stiftung</strong>sratsausschuss, einen Anlageausschuss<br />

und einen Vorsorgeausschuss. Die Ausschüsse übernehmen fest umrissene Aufgaben und<br />

Verantwortlichkeiten gemäss Organisationsstatut.<br />

Die Leitung des operativen Geschäftes bzw. die Koordination der verschiedenen Dienstleister<br />

ist an die Geschäftsstelle delegiert. Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsstelle sind im<br />

Organisationsstatut und in der Geschäftsordnung festgelegt.<br />

D 2009_06_02_Jahresbericht und Rechnung <strong>2008</strong> def.doc Seite 37 / 78

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