Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

10.06.2015 Aufrufe

Stiftung Auffangeinrichtung BVG Anlagereglement - Ausgabe 2014 Status „WATCH“ Massnahmen Der Status „WATCH“ löst eine erhöhte Überwachung aus. Eine erhöhte Überwachung wird mittels einer oder mehrerer der folgenden Massnahmen umgesetzt: Anforderung zusätzlicher Informationen Telefonkonferenz Performance-Review Besuch Vermögensverwalter vor Ort Zusätzlich wird eine Frist festgelegt, innert welcher eine Verbesserung der Performance erwartet wird (die Frist wird je nach Mandatstyp zwischen 1 - 3 Jahren betragen). Sollte sich nach Ablauf dieser Frist der Performance-Status immer noch in „WATCH“ befinden, wird empfohlen, das Mandat zu kündigen. Die Erkenntnisse der Abklärungen, die Zeitperiode sowie die nötige Veränderung werden im Report dokumentiert. Rückstufung auf Status „OK“ Entscheid für Status „REPLACE“ Die Rückstufung auf den Status „OK“ erfolgt, sobald die Performance-Erwartung innerhalb der Frist erfüllt ist. Der Entscheid für den Status „REPLACE“ erfolgt durch den Anlageausschuss. Dies bedeutet noch nicht die sofortige Mandatskündigung. Es werden jedoch erste Schritte eingeleitet, um einen Ersatz-Vermögensverwalter zu evaluieren (Vorbereitung Manager-Selektion). Sobald ein adäquater Ersatz evaluiert wurde, erfolgt die Mandatskündigung sowie die Planung der Reorganisation. 5. Dokumentation Der Überwachungsprozess wird im Investment Controlling Report dokumentiert. 6. Aufgaben des Anlageausschusses Die Status „OK“, „PASS“ und „WATCH“, die im Investment Controlling Report geführt werden, stellen die Einschätzungen und Empfehlungen der unabhängigen, externen Anlageexperten dar. Die endgültige Entscheidung bezüglich dieser Status wird durch den Anlageausschuss getroffen. Dieser legt ebenfalls die Fristen fest, bis wann eine Veränderung/Verbesserung stattzufinden hat. Vertritt der Anlageausschuss eine andere Meinung als der unabhängige, externe Anlageexperte, so wird dies im Investment Controlling Report explizit festgehalten. Der Status „REPLACE“ wird ausschliesslich durch den Anlageausschuss erteilt. 7. Zusammenfassung Die nachstehende Tabelle zeigt zusammenfassend das Überwachungskonzept: Anlagereglement genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 52 von 53

Stiftung Auffangeinrichtung BVG Anlagereglement - Ausgabe 2014 Kriterium OK PASS Auslöser: OK WATCH WATCH: Massnahmen Rückstufung: WATCH OK REPLACE Firma • Fusion • Zukäufe/Abspaltungen UG-Teile • Interne Restrukturierungen Personen Produkt und Investitionsansatz Prozesse Performance Start Mandat oder keine Beanstandungen Verfehlen der kurz- oder langfristigen Performance-Erwartung • Abgang relevanter Personen • Bedeutende Mittelabflüsse • Änderungen im Investitionsansatz / Stil • Änderungen im Research • Änderungen im Risikomanagement • Verletzung von Anlagerichtlinien • Fehlbuchungen / Fehltrades • Fehler bei Mandatsrestrukturierungen • Fehler bei Performanceberechnungen • Erhöhte Trading-Kosten • Verfehlen der kurz- und langfristigen Anlageziele • Anforderung zusätzlicher Informationen • Telefonkonferenz • Treffen Vermögensverwalter • Prozess Review • Besuch Vermögensverwalter vor Ort Setzen der Frist und notwendige Veränderung der Situation Dokumentation im Report • Performance Review mit dem Vermögensverwalter Setzen der Frist und notwendige Veränderung der Situation Dokumentation im Report • Erwartete Veränderung innerhalb der Frist eingetreten • Automatisch, sobald Kriterium für WATCH nicht mehr erfüllt, d.h. Verbesserung der Performance Beschluss Anlageausschuss Anlagereglement genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 53 von 53

<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

<strong>Anlagereglement</strong> - Ausgabe 2014<br />

Kriterium OK PASS<br />

Auslöser:<br />

OK WATCH<br />

WATCH:<br />

Massnahmen<br />

Rückstufung:<br />

WATCH OK<br />

REPLACE<br />

Firma<br />

• Fusion<br />

• Zukäufe/Abspaltungen UG-Teile<br />

• Interne Restrukturierungen<br />

Personen<br />

Produkt und<br />

Investitionsansatz<br />

Prozesse<br />

Performance<br />

Start Mandat oder keine Beanstandungen<br />

Verfehlen der kurz- oder langfristigen Performance-Erwartung<br />

• Abgang relevanter Personen<br />

• Bedeutende Mittelabflüsse<br />

• Änderungen im Investitionsansatz / Stil<br />

• Änderungen im Research<br />

• Änderungen im Risikomanagement<br />

• Verletzung von Anlagerichtlinien<br />

• Fehlbuchungen / Fehltrades<br />

• Fehler bei Mandatsrestrukturierungen<br />

• Fehler bei Performanceberechnungen<br />

• Erhöhte Trading-Kosten<br />

• Verfehlen der kurz- und langfristigen<br />

Anlageziele<br />

• Anforderung zusätzlicher Informationen<br />

• Telefonkonferenz<br />

• Treffen Vermögensverwalter<br />

• Prozess Review<br />

• Besuch Vermögensverwalter vor Ort<br />

Setzen der Frist und notwendige Veränderung<br />

der Situation<br />

Dokumentation im Report<br />

• Performance Review mit dem Vermögensverwalter<br />

Setzen der Frist und notwendige Veränderung<br />

der Situation<br />

Dokumentation im Report<br />

• Erwartete Veränderung<br />

innerhalb der Frist<br />

eingetreten<br />

• Automatisch, sobald<br />

Kriterium für WATCH<br />

nicht mehr erfüllt, d.h.<br />

Verbesserung der Performance<br />

Beschluss Anlageausschuss<br />

<strong>Anlagereglement</strong> genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 53 von 53

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