Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG Anlagereglement - Ausgabe 2014 3. Qualitative Kriterien der Überwachung a. Definition der Kriterien Der Überwachungsstatus wird aufgrund der Beurteilung der folgenden Kriterien erteilt: Firma Personen Produkt und Investitionsansatz Prozesse b. Auslöser für eine Neubeurteilung des Status Im Zeitpunkt der Selektion eines Vermögensverwalters ist der Status bezüglich dieser Kriterien „OK“. Eine Neubeurteilung des Status erfolgt, wenn sich in folgenden Bereichen wichtige Änderungen ergeben haben: Firma Die Stabilität in der Organisation und der Firmenstruktur ist erfahrungsgemäss ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine professionelle Mandatsbewirtschaftung. Veränderungen in diesem Bereich können sich negativ auf die Anlageleistung auswirken. Insbesondere sind dies folgende Ereignisse: Fusion Bedeutende Zukäufe oder Abspaltungen von Unternehmensteilen Bedeutende interne Restrukturierungen Personen Die für die Vermögensverwaltung zuständigen Personen haben einen bedeutenden Einfluss auf die Anlageleistung eines Vermögensverwalters. Insbesondere kann ein Wechsel in folgenden Schlüsselpositionen einen negativen Einfluss auf die Anlageleistung haben: Zuständige Personen innerhalb des Vermögensverwaltungs-Teams Chief Investment Officer (CIO) Head of Research Head of Quantitative Research (bei quantitativen Vermögensverwaltern) Head des jeweiligen Investment Centers (z.B. „Head of Fixed Income“) Anlagereglement genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 46 von 53
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Anlagereglement - Ausgabe 2014 Produkt und Investitionsansatz Für den langfristigen Anlageerfolg ist es wichtig, dass ein Anlagestil im Zeitablauf konsistent umgesetzt wird. Insbesondere folgende Änderungen können einen starken Einfluss auf die Anlageleistung ausüben: Änderungen des Investitionsansatzes/Anlagestils (z.B. falls ein Value Manager vermehrt in Growth-Titel investiert) Änderungen im Bereich Research (z.B. falls ein quantitativer Manager plötzlich qualitatives Research betreibt) Änderungen oder Fehlleistungen im Bereich Risiko Management Bedeutende Abflüsse bei den verwalteten Vermögen im Produkt (Abflüsse bei Kollektivanlagen oder Kündigungen von diskretionären Mandaten) Prozesse Professionelle Abwicklungsprozesse sind unerlässliche Voraussetzungen für Abläufe im Bereich Asset Management, um dem Anspruch der „Best Institutional Practice“ zu genügen. Folgende Ereignisse deuten auf Probleme im Bereich der Prozesse hin: Verletzung von Anlagerichtlinien Fehlbuchungen/Fehl-Trades Verzögerungen bei Mandatsaufbau/-abbau oder Transition Fehler in der Performance-Berechnung des Vermögensverwalters Hohe Trading-Kosten c. Erhebung der Kriterien Bezüglich der Kriterien Firma, Personen sowie Produkt und Investitionsansatz besteht meist eine Auskunftspflicht seitens der Vermögensverwalter. Diese müssen sich vertraglich verpflichten, über bedeutende Änderungen zu informieren (vgl. Art. 7, Abs. 2). Zusätzlich werden Änderungen im Produkt und im Investitionsansatz im Rahmen von Performanceund Prozess-Reviews identifiziert. Fehlleistungen bezüglich der Prozesse werden in Zusammenarbeit mit der Depotbank identifiziert. d. Auswirkungen der Neubeurteilung auf den Status Ein Ereignis in den Bereichen Firma, Personen, Produkt, Investitionsansatz sowie Prozesse kann generell einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Mandatsbewirtschaftung ausüben. Ein solches Ereignis führt deshalb in jedem Fall zu einer Statusänderung auf „WATCH“. Anlagereglement genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 47 von 53
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<strong>Anlagereglement</strong> - Ausgabe 2014<br />
Produkt und Investitionsansatz<br />
Für den langfristigen Anlageerfolg ist es wichtig, dass ein Anlagestil im Zeitablauf konsistent<br />
umgesetzt wird. Insbesondere folgende Änderungen können einen starken Einfluss auf die Anlageleistung<br />
ausüben:<br />
Änderungen des Investitionsansatzes/Anlagestils (z.B. falls ein Value Manager vermehrt in<br />
Growth-Titel investiert)<br />
Änderungen im Bereich Research (z.B. falls ein quantitativer Manager plötzlich qualitatives<br />
Research betreibt)<br />
Änderungen oder Fehlleistungen im Bereich Risiko Management<br />
Bedeutende Abflüsse bei den verwalteten Vermögen im Produkt (Abflüsse bei Kollektivanlagen<br />
oder Kündigungen von diskretionären Mandaten)<br />
Prozesse<br />
Professionelle Abwicklungsprozesse sind unerlässliche Voraussetzungen für Abläufe im Bereich Asset<br />
Management, um dem Anspruch der „Best Institutional Practice“ zu genügen. Folgende Ereignisse<br />
deuten auf Probleme im Bereich der Prozesse hin:<br />
Verletzung von Anlagerichtlinien<br />
Fehlbuchungen/Fehl-Trades<br />
Verzögerungen bei Mandatsaufbau/-abbau oder Transition<br />
Fehler in der Performance-Berechnung des Vermögensverwalters<br />
Hohe Trading-Kosten<br />
c. Erhebung der Kriterien<br />
Bezüglich der Kriterien Firma, Personen sowie Produkt und Investitionsansatz besteht meist eine<br />
Auskunftspflicht seitens der Vermögensverwalter. Diese müssen sich vertraglich verpflichten, über<br />
bedeutende Änderungen zu informieren (vgl. Art. 7, Abs. 2).<br />
Zusätzlich werden Änderungen im Produkt und im Investitionsansatz im Rahmen von Performanceund<br />
Prozess-Reviews identifiziert.<br />
Fehlleistungen bezüglich der Prozesse werden in Zusammenarbeit mit der Depotbank identifiziert.<br />
d. Auswirkungen der Neubeurteilung auf den Status<br />
Ein Ereignis in den Bereichen Firma, Personen, Produkt, Investitionsansatz sowie Prozesse kann<br />
generell einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Mandatsbewirtschaftung ausüben. Ein solches<br />
Ereignis führt deshalb in jedem Fall zu einer Statusänderung auf „WATCH“.<br />
<strong>Anlagereglement</strong> genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 47 von 53