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Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

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<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

<strong>Anlagereglement</strong> - Ausgabe 2014<br />

Anhang 9<br />

Überwachungskonzept Vermögensverwalter<br />

Das Überwachungskonzept Vermögensverwalter stellt einen wichtigen Baustein innerhalb des<br />

Gesamtüberwachungskonzepts der Vermögensanlagen dar.<br />

1. Zielsetzungen<br />

a. Systematischer Prozess zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgabe<br />

Der Anlageausschuss ist für die Überwachung der Anlageleistung der Vermögensverwalter verantwortlich.<br />

Das Überwachungskonzept Vermögensverwalter dient dazu, den Anlageausschuss mittels<br />

eines nachvollziehbaren und systematischen Prozesses bei dieser Aufgabe zu unterstützen.<br />

Der Manager Status (vgl. Ziffer 2) zeigt dem Anlageausschuss auf, bei welchen Vermögensverwaltern<br />

sich eine erhöhte Überwachung aufdrängt und schlägt konkrete Massnahmen zur Wahrnehmung der<br />

Überwachungsfunktion vor.<br />

b. Frühzeitige Identifizierung von Ereignissen, welche die Anlageleistung eines Vermögensverwalters<br />

beeinträchtigen können<br />

Ziel des Überwachungskonzepts ist es, relevante Ereignisse, welche die zukünftige Anlageleistung<br />

eines Vermögensverwalters potenziell beeinträchtigen können, mittels klarer Kriterien frühzeitig<br />

identifizieren zu können.<br />

Die verantwortlichen Organe der AEIS sind sich bewusst, dass es nie möglich sein wird, sämtliche<br />

negativen Ereignisse rechtzeitig zu identifizieren, sodass eine Underperformance vermieden werden<br />

kann. Der Prozess dient jedoch der bestmöglichen Identifizierung solcher Ereignisse im Sinne eines<br />

„Frühwarnsystems“.<br />

2. Manager Status<br />

a. Kategorien<br />

Die Ergebnisse der Überwachung werden insgesamt in folgende vier Manager Status zusammengefasst:<br />

Status „OK“<br />

Vermögensverwalter, die aufgrund der Überwachungskriterien im Sinne der Frühwarnung keinerlei<br />

Grund zur Beanstandung geben, erhalten den Status „OK“ und werden standardmässig überwacht<br />

(keinen Grund für erhöhte Überwachung).<br />

<strong>Anlagereglement</strong> genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 44 von 53

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