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Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

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<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />

<strong>Anlagereglement</strong> - Ausgabe 2014<br />

8.3. Obligationen Fremdwährungen<br />

Das Vermögen muss in kotierte und gut handelbare Anleihen mit einem Investment Grade Rating<br />

(mind. BBB- gemäss Standard & Poor’s oder gleichwertig) investiert werden.<br />

Bei einem Split des Ratings gilt das tiefere Rating.<br />

Bei einem Downgrading unter BBB- sind die Titel innerhalb von drei Monaten zu verkaufen.<br />

Innerhalb von Kollektivanlagen darf von diesen Ratingvorgaben abgewichen werden. Die<br />

Summe aller Obligationen Fremdwährungen mit einem Rating von unter BBB- darf 15% des<br />

gesamten Obligationen-Fremdwährungen-Engagements nicht überschreiten.<br />

Es ist auf eine angemessene Diversifikation der Emittenten zu achten.<br />

Zulässig sind alle Währungen, die im Vergleichsindex enthalten sind.<br />

Anlagen in Wandelobligationen und Cum-Optionsanleihen sind nicht zulässig.<br />

8.4. Aktien Schweiz<br />

Zulässig sind Anlagen gemäss Vergleichsindex. Neuemissionen, die voraussichtlich in die Benchmark<br />

aufgenommen werden, aber in dieser noch nicht enthalten sind, können ebenfalls erworben<br />

werden. Sollten diese Aktien 60 Tage nach Emission nicht in die Benchmark aufgenommen<br />

worden sein, sind die Titel innerhalb von 30 Tagen zu veräussern.<br />

Ergänzend können max. 10% des Portfolios in kotierten Aktien ausserhalb des Vergleichsindex<br />

gehalten werden.<br />

Es ist auf eine ausreichende Diversifikation (Branchen) zu achten.<br />

8.5. Aktien Welt / Aktien Emerging Markets<br />

Zulässig sind Anlagen gemäss Vergleichsindex. Neuemissionen, die voraussichtlich in die Benchmark<br />

aufgenommen werden, aber in dieser noch nicht enthalten sind, können ebenfalls erworben<br />

werden. Sollten diese Aktien 60 Tage nach Emission nicht in die Benchmark aufgenommen<br />

worden sein, sind die Titel innerhalb von 30 Tagen zu veräussern.<br />

Es ist auf eine ausreichende Diversifikation (Länder, Branchen) zu achten.<br />

Ergänzend können max. 10% des Portfolios in kotierten Aktien ausserhalb des Vergleichsindexes<br />

gehalten werden.<br />

<strong>Anlagereglement</strong> genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 40 von 53

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