Anlagereglement - Stiftung Auffangeinrichtung BVG
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<strong>Stiftung</strong> <strong>Auffangeinrichtung</strong> <strong>BVG</strong><br />
<strong>Anlagereglement</strong> - Ausgabe 2014<br />
8.3. Obligationen Fremdwährungen<br />
Das Vermögen muss in kotierte und gut handelbare Anleihen mit einem Investment Grade Rating<br />
(mind. BBB- gemäss Standard & Poor’s oder gleichwertig) investiert werden.<br />
Bei einem Split des Ratings gilt das tiefere Rating.<br />
Bei einem Downgrading unter BBB- sind die Titel innerhalb von drei Monaten zu verkaufen.<br />
Innerhalb von Kollektivanlagen darf von diesen Ratingvorgaben abgewichen werden. Die<br />
Summe aller Obligationen Fremdwährungen mit einem Rating von unter BBB- darf 15% des<br />
gesamten Obligationen-Fremdwährungen-Engagements nicht überschreiten.<br />
Es ist auf eine angemessene Diversifikation der Emittenten zu achten.<br />
Zulässig sind alle Währungen, die im Vergleichsindex enthalten sind.<br />
Anlagen in Wandelobligationen und Cum-Optionsanleihen sind nicht zulässig.<br />
8.4. Aktien Schweiz<br />
Zulässig sind Anlagen gemäss Vergleichsindex. Neuemissionen, die voraussichtlich in die Benchmark<br />
aufgenommen werden, aber in dieser noch nicht enthalten sind, können ebenfalls erworben<br />
werden. Sollten diese Aktien 60 Tage nach Emission nicht in die Benchmark aufgenommen<br />
worden sein, sind die Titel innerhalb von 30 Tagen zu veräussern.<br />
Ergänzend können max. 10% des Portfolios in kotierten Aktien ausserhalb des Vergleichsindex<br />
gehalten werden.<br />
Es ist auf eine ausreichende Diversifikation (Branchen) zu achten.<br />
8.5. Aktien Welt / Aktien Emerging Markets<br />
Zulässig sind Anlagen gemäss Vergleichsindex. Neuemissionen, die voraussichtlich in die Benchmark<br />
aufgenommen werden, aber in dieser noch nicht enthalten sind, können ebenfalls erworben<br />
werden. Sollten diese Aktien 60 Tage nach Emission nicht in die Benchmark aufgenommen<br />
worden sein, sind die Titel innerhalb von 30 Tagen zu veräussern.<br />
Es ist auf eine ausreichende Diversifikation (Länder, Branchen) zu achten.<br />
Ergänzend können max. 10% des Portfolios in kotierten Aktien ausserhalb des Vergleichsindexes<br />
gehalten werden.<br />
<strong>Anlagereglement</strong> genehmigt 29.09.2014 - Anhang 1-3 SAA genehmigt 05.12.2014 - in Kraft 01.01.2015 Seite 40 von 53